Verlag für virtuelle Dienste mit neuem Portal
Wir berichteten bereits 2015 über das Unternehmen Verlag für virtuelle Dienste (V.f.v.D.) aus Emmerich am Rhein. Damals bot die Firma auf dem Portal „Firmendeals“ Gewerbetreibenden die Möglichkeit eines Branchenbucheintrags. Wer aktuell die alte URL von Firmendeals aufruft, wird auf das aktuelle Portal mit dem Namen „Ranking-Bank“ weitergeleitet. Es werden weiterhin kostenpflichtige (und auch kostenfreie) Firmeneinträge angeboten. Laut den AGB steht es dem Verlag für virtuelle Dienste frei „die Internet-Domain zu ändern, wobei der Vertragsinhalt und eine gleich bleibende Werbewirksamkeit für den Kunden gegeben sein muss“.
Was bietet die Ranking-Bank ihren Kunden?
Auf der Homepage unter „Unsere Leistungen“ (ranking-bank.de//unsere_leistungen.html) bezeichnet sich das Unternehmen als „Onlinemarketing-Experten“ und stellt eine Übersicht der Punkte zusammen, die bei einem Firmeneintrag verfügbar wären – wie unter anderem die Einbindung von Fotos. Somit scheint die Ranking-Bank eine Art via Internet zugängliche Datenbank darzustellen, mit der Unternehmen bei der Reichweite im Internet unterstützt werden könnten.
In der Praxis wird die Suchmaschine Google am häufigsten für die Suche nach Informationen im Internet genutzt. Wird zum Beispiel ein Handwerker aus Hamburg benötigt, so werden aktuell in den Suchergebnissen vorrangig Google MyBusiness Einträge, Facebook-Seiten oder die best platzierten Homepages der jeweiligen Branche anzeigt. Ob sich ein Firmeneintrag in einem Branchenverzeichnis oder einer Online-Datenbank demzufolge lohnt, soll jeder Gewerbetreibende selbst entscheiden.
Die Kosten einer solchen Schaltung sind laut der Homepage individuell, aber ein Standard-Preis ist dennoch aufgeführt: 1 Jahr Laufzeit 990,-€ inkl. MwSt. / 2 Jahre Laufzeit + Gratis Jahr: 1.980,- inkl. MwSt.
Wie kommt ein Vertrag zustande?
Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (einsehbar unter ranking-bank.de//agb.html) kommt „ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis [kommt] erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine (m/r) Mitarbeiter(in) des Verlags für virtuelle Dienste den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet. Die Aufzeichnung erfolgt entweder durch denselben Vertriebsmitarbeiter/derselben Vertriebsmitarbeiterin im selben Telefonat oder durch einen(r) Vertriebsassistent(in) in einem weiteren Telefonat und dient der Dokumentation und Kontrolle der Vertragsinhalte.“
Wichtig für Gewerbetreibende: bei einem solchen Vertragsabschluss über das Telefon (B2B) gibt es kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ ist somit verbindlich! Wie man in solchen Fällen reagieren kann, erfahren Sie über unsere Kontaktmöglichkeiten weiter unten.
Mahnung vom Verlag für virtuelle Dienste
Uns wurde durch einen Gewerbetreibenden eine Mahnung durch den Verlag für virtuelle Dienste zugestellt. Laut des Schreibens konnte bislang kein Zahlungseingang festgestellt werden, aus diesem Grunde wurde mit einer Mahnung reagiert. Verlangt wird ein Gesamtbetrag von 571,92 EUR der innerhalb einer Woche überwiesen werden soll. Sollte die Frist ohne Zahlungseingang verstreichen, droht das Unternehmen mit der Entstehung weiterer Kosten und Gebühren – sprich Inkassogebühren, Gerichtskosten.
Letzte Mahnung Ranking-Banke - Verlag für virtuelle Dienste / Aug 2018 |
Hilfe bei „Ranking-Bank“ und „Verlag für virtuelle Dienste“
Wurden Sie auch Erfahrungen mit der Ranking-Bank oder dem Verlag für virtuelle Dienste? Sie sollten auf Rechnungen und Mahnung unbedingt reagieren, um weitere Kosten zu vermeiden.
Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenverzeichnissen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:
0201-176 790
oder per E-Mail:
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