Dienstag, 30. Oktober 2018

CEN BVBA Inkasso AG verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Ein Mitglied erhielt ein Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Mahnung“ von einer CEN BVBA Inkasso AG aus Berlin. So sollen eine zuvor gemahnte Forderung noch offen sein. Wie sollten Empfänger auf diesen Schreiben reagieren?

Titel: CEN BVBA Inkasso AG verschickt „Letzte außergerichtliche Mahnung“

Was hat es mit den Schreiben der CEN BVBA Inkasso AG auf sich?


Zahlreiche Verbraucher meldeten sich bezüglich einer Zahlungsaufforderung einer Firma namens CEN BVBA Inkasso AG bei uns. In den vergangenen Monaten wurden uns zahlreiche Forderungsschreiben unterschiedlicher Unternehmen vorgelegt, in denen angeblich noch offene Forderungen aus Dienstleistungsverträgen mit „Top 100 Gewinnspiele / Lottogewinnzentrale-49“ bestehen sollen. Auch die CEN BVBA Inkasso AG behauptet in dem Schreiben mit dem Betreff „Letzte außergerichtliche Mahnung“, dass der Empfänger / die Empfängerin der „kostenpflichtigen Dienstleistung“ mit „persönlichen Daten“ zustimmte, aber bislang keine Zahlung tätigte.

Unser Mitglied legte uns ein ebensolches Schreiben vor, in dem ihr eine Zahlungsfrist von insgesamt sieben Tagen gewährt wurde. Gefordert wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 269,46 EUR. Sollte unser Mitglied nicht zahlen, so droht die CEN BVBA Inkasso AG mit einem Vollstreckungsbescheid oder gar einer Zwangsvollstreckung.

Scan: Anschreiben CEN BVBA Inkasso AG
Anschreiben CEN BVBA Inkasso AG 


Wie sollte man auf Zahlungsaufforderungen reagieren?


Die CEN BVBA Inkasso AG ist zum derzeitigen Stand (30.10.2018) nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen. Das bedeutet, dass sie innerhalb Deutschlands keine Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen dürfen.

Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid zugestellt werden. Es ist also zu empfehlen, erhaltene Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen gekommen ist. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses
  • hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens CEN BVBA Inkasso AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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