Was fordert die Firma PLS Inkass Services Group?
Das Unternehmen PLS Inkass Services Group soll laut Briefkopf seinen Sitz in Hannover haben, doch lässt sich über die Handelsregisternummer kein übereinstimmendes Ergebnis finden. Auch eine Suche im Rechtsdienstleistungsregister brachte kein Ergebnis. Das bedeutet, dass diese Firma in Deutschland keinerlei Inkassodienstleistungen anbieten oder durchführen darf.
Jedoch ist streng genommen in dem Schreiben (siehe Bild) auch nicht von „Inkasso“ die Rede, sondern von einem „Inkass“. Jedenfalls fordert die PLS Inkass Services Group die Zahlung von 760,00 EUR. Angeblich sollen Beitragszahlungen aus diversen Gewinnspielen noch offen sein. Zahlt der Empfänger innerhalb von drei Tagen, so gibt sich das Unternehmen mit 305,00 EUR zufrieden. Sollte keine Zahlung erfolgen, so droht PLS Inkass Services Group mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Überweisung soll auf ein rumänisches Konto erfolgen.
Anschreiben PLS Inkass Services Group |
Wie sollte man auf Zahlungsaufforderungen reagieren?
Es wäre ein Fehler, sämtliche Zahlungsaufforderungen als „Betrug“ zu betiteln oder sogar direkt in den Papierkorb zu werfen. Jedoch sollte man erhaltene Mahnungen kritisch prüfen, ob denn die Forderung berechtigt ist. Dazu sollten Verbraucher diese Punkte beachten:
- sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
- hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
- überhöhte Inkasso-Gebühren?
- ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?
Kontakt mit Verbraucherdienst
Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens PLS Inkass Services Group erhalten? Sollen Sie angeblich offene Beiträge bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:
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