Dienstag, 2. Oktober 2018

Fax von der „ DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“

Heute erhielten wir ein Fax von der sogenannten „DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“ aus Oranienburg. Es sieht so aus, als ob wir nicht die einzigen Empfänger dieser „eiligen Fax-Mitteilung“ wären: zahlreiche Gewerbetreibende meldeten sich bei uns, um über den Empfang einer zweifelhaften „Erfassung“ von Gewerbebetrieben zu berichten. Haben Sie auch so ein Fax erhalten? Hier alle wichtigen Informationen dazu.

Titel: Fax von der „ DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale“


DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale verschickt Offerten


Scheinbar soll es sich bei dem Fax um die „Erfassung“ von Gewerbetrieben zum „Basisdatenschutz nach EU-DSGVO“ handeln, aber stimmt das auch? Das Unternehmen DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale hat zwar eine Adresse in Oranienburg angegeben, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist jedoch Malta der Standort. Die Firma informiert vordergründig in einem Fax darüber, dass Gewerbetreibende ihrer „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes“ nachkommen sollten und demzufolge ein Formular ausfüllen. Dies soll ausgefüllt und unterschrieben via Fax oder postalisch zurückgesandt werden.

Scan: DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale / Offerte Seite 1 / Okt 2018
DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale / Offerte Seite 1 / Okt 2018



Hohe Kosten bei Rücksendung des Formulars


Wichtig für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler, die eine solche Fax-Offerte erhalten: es gibt bei solchen B2B Geschäften keinen Anspruch auf Widerruf des Vertrages! Das bedeutet, dass bei Rücksendung hohe Kosten drohen – so wie in diesem Fall der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale.

So wird für einen sogenannten „Basisdatenschutz“ durch die Firma aus Malta jährlich ein Betrag von 498,00 EUR verlangt. Der Vertrag hat jedoch eine Laufzeit von insgesamt drei Jahren – was eine finale Summe in Höhe von 1494,00 EUR wäre. Der Nutzen für den Gewerbetrieb? Zumindest in unserem Fall, da wir die Offerte ebenfalls erhielten, tendiert der Nutzen gegen Null.

Scan: DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale / Offerte Seite 2 / Okt 2018
DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale / Offerte Seite 2 / Okt 2018


Keine der angegebenen Leistungen wie die Erstellung einer Datenschutzverordnung wird von uns benötigt. Da viele Gewerbetreibende dieses Fax heute erhielten, haben wir die Meinungen dazu hier aufgeführt:

„Ich habe heute dieses Fax erhalten. Ganz eindeutig eine Abo-Falle. Dieses Fax haben heute sehr viele meiner Bekannten bekommen.“ - Frau S.

„Soeben haben wir in der Firma ein sehr perfides Fax erhalten, das momentan bestimmt bei vielen unbedarften Verbrauchern aufschlägt und aufgrund seiner Machart und der momentan doch noch vorherrschenden Unsicherheit bzgl. DSGVO so manches Opfer finden wird.“ - Frau D.

„Betrugsfax - DSGVO - Datenschutzauskunft-Zentrale Oranienburg. Natürlich werden wir dieser Forderung nicht nachkommen. Doch ich dachte eine Warnung wäre sicher gut.“ - Herr S.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Haben Sie als Gewerbetreibender das Fax an die DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zurückgesandt und sollen nun zahlen? Wir bieten Betroffenen Antworten auf allgemeine Fragen zu dem Thema. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

1 Kommentar:

  1. Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom: 02.10.2018; Aktenzeichen EB 1372297


    Sehr geehrter Herr T.......,

    in obiger Angelegenheit komme ich auf Ihre Beschwerde über unerlaubte, unverlangt zugesandte Werbefaxe der DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale zurück. Darin wurden die Empfänger aufgefordert, ein offiziell erscheinendes Faxformblatt unterschrieben zurückzusenden. Es wurde der Eindruck erweckt, es bestünde eine gesetzliche Pflicht zur Antwort, um vermeintliche Anforderungen der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen. Die zugesandten Faxformulare enthielten einen im Kleingedruckten versteckten Vertrag über insgesamt 1.494 Euro netto, der gutgläubig Antwortenden untergeschoben werden sollte. Für eine Antwort auf diese irreführenden Schreiben wurde die internationale Servicerufnummer 00800 / 77 000 777 angegeben.

    Umfangreiche Ermittlungen ergaben, dass an die 00800er-Rufnummer gerichtete Faxsendungen über eine deutsche Rufnummer an den eigentlichen Versender der Werbe-Faxe weitergeleitet wurden. Auf Betreiben der Bundenetzagentur wurden die deutsche Rufnummer und die 00800er-Rufnummer deaktiviert und sind nicht mehr erreichbar. Seither kann der für die Fax-Werbung Verantwortliche keine Zusendungen mehr von getäuschten Empfängern erhalten.

    Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Bundesnetzagentur

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