Freitag, 16. Mai 2025

Standesamt-Portale: Unabhängige Portale, welche mehr kosten können

Online und unkompliziert eine Urkunde stellen? Manchmal teurer als gedacht. Zumindest, wenn eins der Portale genutzt wird, die mittels Werbeanzeigen oben in den Suchergebnissen auftauchen.

Titel: Standesamt-Portale: Unabhängige Portale, welche mehr kosten können

Zusätzliche Kosten, die frustrieren

Regelmäßig nehmen VerbraucherInnen Kontakt mit uns auf, um uns über ihre Erfahrungen mit Portalen zu berichten, die mit ihrer Bezeichnung der Domain eine Nähe zu Standesämtern vermitteln.

Geeignete Beispiele wären dafür Webseiten, die wie offizielle und somit behördliche Portale klingen; Beispiele dafür wären Standesamt-Online, Standesamt-Portal oder Geburtsurkunde-Antrag.

Eine Verbraucherin wandte sich an uns schrieb: „Man zahlt für den Service der Anmeldung 29 EUR, die Ausstellung der Urkunde bei der jeweiligen Behörde ist damit noch nicht abgedeckt!“ Das wären zusätzliche Kosten, die eingespart werden könnten, wenn die gewünschten Urkunden direkt beim jeweiligen Standesamt der Stadt eingefordert werden.

Unabhängiges Unternehmen wollen Warteschlangen vermeiden

Warum sollten Bürgerinnen und Bürger derartige Portale nutzen? Wir schauten uns die „Häufige Fragen“ eines der bekannten Portale an und fanden Argumente, mit denen dieses bestimmte Portal zukünftige Kunden überzeugen möchte. Folgende Vorteile soll es demzufolge geben:

  • Das Standesamt muss nicht mehr aufgesucht werden
  • Lange Warteschlangen werden vermieden
  • Komplizierte Online-Antragsverfahren müssen nicht selbst durchlaufen werden

Letzterer Punkt ist unsere Meinung nach abhängig von den Nutzerinnen und Nutzern, auch die Bestellung auf den privaten Standesamt-Portalen kann komplizierter sein.

Stadt Vechta klärt in einem FB Posting über die Portale auf

Die Facebook-Seite der Stadt Vechta hat einen Beitrag erstellt, in dem bestimmte Portale genannt werden. Inhaltich wird in der Kurzmitteilung erläutert, dass die Nutzung der genannten Portale zu unnötigen Kosten führen kann. Eine Kooperation zwischen der Stadt Vechta mit externen Portalen existiert nicht.

Wie so oft: AGB und das „Kleingedruckte“ lesen

Oftmals kommt die Warnung zu spät, da die betreffenden Portale oft versuchen, ihre private und unabhängige Natur nicht offensichtlich preiszugeben. Erst nach Erhalt einer Rechnung wird klar: Da wurde unnötig eine Firma bereichert, die sich zwischen das Standesamt und den AntragstellerInnen platziert hat.

Aus diesem Grund weisen wir erneut darauf hin, dass bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, unbedingt ein zusätzlicher Klick auf die AGB bzw. die Widerrufsbelehrung stattfinden soll. Möglicherweise wird in solchen Momenten deutlich, dass zusätzliche Kosten entstehen, die sonst hätten vermieden können.

Kontakt

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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