Unerwartete Zahlungsaufforderungen im E-Mail-Postfach sorgen bei Verbrauchern regelmäßig für Verunsicherung. Aktuell haben sich zwei Personen unabhängig voneinander an den Verbraucherdienst e.V. gewandt. Beide berichten von Problemen im Zusammenhang mit dem Online-Angebot Hepativa. Im Raum steht eine Zahlungsforderung über 39,00 Euro für einen persönlichen Nährstoff- und Vitaminreport. Doch was steckt hinter Hepativa und worauf sollten Betroffene achten, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten?
Was steckt hinter Hepativa?
Hepativa präsentiert sich als Online-Angebot rund um Ernährung, Vitamine und Nährstoffversorgung. Über verschiedene Selbstchecks können Interessierte beispielsweise Angaben zu Müdigkeit, Eisenmangel, Magnesium, Vitamin D, Darmgesundheit oder anderen gesundheitlichen Themen machen. Auf Grundlage der beantworteten Fragen soll anschließend ein persönlicher Nährstoff- und Vitaminreport erstellt werden. Dieser enthält laut Anbieter eine Auswertung der gemachten Angaben sowie Empfehlungen und Anregungen zu Ernährung und Lebensstil. Das Angebot richtet sich damit an Verbraucher, die mehr über ihre mögliche Nährstoffversorgung erfahren möchten. Hepativa weist einen Preis von 39,00 Euro für den persönlichen Report aus. Dabei handelt es sich laut Anbieter um eine einmalige Leistung und nicht um ein wiederkehrendes Abonnement. Der Report stellt keine medizinische Diagnose oder ärztliche Behandlung dar.
Solvenis Limited mit Sitz in Hongkong – wer ist der Anbieter?
Ein Blick in das Impressum der Internetseite Hepativa führt nach Hongkong. Dort wird die Solvenis Limited als Anbieterin des Angebots genannt. Als Geschäftsanschrift wird folgende Adresse angegeben:
Solvenis Limited Flat 5, 4/F, Won Hing Building 74–78 Stanley Street Central, Hong KongAls Kontaktmöglichkeit wird die E-Mail-Adresse support@hepativa.de aufgeführt. Eine deutsche Geschäftsanschrift ist im Impressum nicht angegeben.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Zahlungsaufforderung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt. Während im Impressum die Solvenis Limited als Anbieterin genannt wird, soll die Zahlung laut Mahnschreiben an die Fidio B.V. erfolgen. Als Bankverbindung wird ein Konto bei der Bank Swan angegeben.
Warum eine andere Gesellschaft als Zahlungsempfänger auftritt und in welchem Verhältnis diese zur Solvenis Limited steht, wird in der vorliegenden Zahlungsaufforderung nicht näher erläutert. Verbraucher sollten sich deshalb bei Unklarheiten eine nachvollziehbare Erklärung zur Forderungsstellung und zur Rolle des Zahlungsempfängers geben lassen.
Wer sich die im Impressum angegebene Anschrift ansehen möchte, findet hier eine entsprechende Google-Maps-Suche: https://www.google.com/maps/search/?api=1&query=Won+Hing+Building+74-78+Stanley+Street+Central+Hong+Kong
Die Kartenansicht dient lediglich der geografischen Einordnung der veröffentlichten Anschrift. Sie stellt keine Bestätigung dar, dass sich dort tatsächlich Geschäftsräume der Solvenis Limited befinden.
Zahlungsaufforderung von Hepativa: 39 Euro für einen persönlichen Report
Dem Verbraucherdienst e.V. liegt eine E-Mail aus dem Mahnwesen von Hepativa vor. Darin wird eine Verbraucherin aufgefordert, einen offenen Betrag von 39,00 Euro zu begleichen. Als Begründung wird ein angeblich bestellter persönlicher Nährstoff- und Vitaminreport mit dem Schwerpunkt Leber genannt.
Die Zahlungsaufforderung enthält unter anderem folgende Angaben:
- Rechnungsdatum: 03.09.2026
- Geforderter Betrag: 39,00 Euro
- Zahlungsfrist: 14.09.2026
- Angebliche Leistung: Persönlicher Nährstoff- und Vitaminreport
- Zahlungsempfänger: Fidio B.V.
- Bank: Swan
In der E-Mail wird die angeschriebene Person darauf hingewiesen, dass bislang kein Zahlungseingang festgestellt worden sei. Der offene Betrag solle innerhalb von fünf Tagen überwiesen werden.
Auffällig ist dabei die unterschiedliche Bezeichnung der beteiligten Unternehmen. Die Internetseite wird unter dem Namen Hepativa betrieben, im Impressum steht die Solvenis Limited aus Hongkong, während die Überweisung an die Fidio B.V. erfolgen soll.
Allein diese Konstellation beweist allerdings noch keine Unrechtmäßigkeit der Forderung. Sie sollte aus Verbrauchersicht jedoch nachvollziehbar erklärt werden können.
Zwei Verbraucher berichten über ihre Erfahrungen mit Hepativa
Besonders interessant sind die beiden Rückmeldungen, die den Verbraucherdienst e.V. unabhängig voneinander erreicht haben. Beide Betroffenen schildern Probleme im Zusammenhang mit Hepativa.
Eine Verbraucherin berichtet, dass sie nach ihrer Anmeldung versucht habe, den Vorgang umgehend rückgängig zu machen. Dies sei ihr jedoch nicht gelungen. Auch ihre anschließende Mitteilung, dass sie die Rechnung nicht bezahlen werde, habe nach ihrer Darstellung keine Reaktion hervorgerufen.
Eine weitere Person erklärt hingegen ausdrücklich, überhaupt keinen Vertrag mit Hepativa abgeschlossen zu haben. Sie bat den Verbraucherdienst e.V. um Unterstützung und wollte wissen, wie sie sich gegenüber der Zahlungsforderung verhalten solle.
Die beiden Rückmeldungen zeigen, dass es aus Verbrauchersicht insbesondere Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, zur Möglichkeit einer Stornierung und zum Umgang mit den anschließenden Zahlungsaufforderungen gibt.
Ob tatsächlich ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen ist, lässt sich anhand dieser Schilderungen allein nicht beurteilen. Dafür wären insbesondere die jeweiligen Bestellabläufe und die dazugehörigen Vertragsunterlagen erforderlich.
Was gilt rechtlich bei kostenpflichtigen Online-Bestellungen?
Für kostenpflichtige Bestellungen im Internet gelten in Deutschland besondere Informationspflichten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die sogenannte Button-Lösung gemäß § 312j BGB.
Unmittelbar vor der Bestellung müssen Verbraucher klar und verständlich über die wesentlichen Vertragsinformationen und die Zahlungspflicht informiert werden. Wird der Vertrag über eine Schaltfläche abgeschlossen, muss diese eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Eine Beschriftung wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine vergleichbar eindeutige Formulierung ist erforderlich.
Wird diese gesetzliche Vorgabe nicht eingehalten, kommt ein entsprechender Vertrag gemäß § 312j Abs. 4 BGB nicht zustande.
Für Betroffene bedeutet das: Wer sich nicht bewusst ist, eine kostenpflichtige Leistung bestellt zu haben, sollte zunächst prüfen, wie der Bestellvorgang tatsächlich abgelaufen ist. Eine bloße Teilnahme an einem Online-Quiz oder die Eingabe persönlicher Angaben bedeutet nicht automatisch, dass damit bereits ein wirksamer kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wurde.
Auch die Frage des Widerrufs kann eine Rolle spielen. Bei Fernabsatzverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Bei digitalen Leistungen können jedoch Besonderheiten gelten. Insbesondere kommt es darauf an, welche Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn erteilt wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Erlöschen des Widerrufsrechts erfüllt sind.
Was sollten Betroffene bei einer Zahlungsaufforderung von Hepativa tun?
Wer eine Zahlungsaufforderung von Hepativa erhält und sich nicht an eine kostenpflichtige Bestellung erinnern kann, sollte die Forderung nicht ungeprüft begleichen. Sinnvoll ist zunächst eine schriftliche Nachfrage beim Anbieter.
Dabei sollten insbesondere folgende Unterlagen und Informationen angefordert werden:
- Eine vollständige Kopie der angeblichen Bestellung.
- Datum und Uhrzeit des Vertragsschlusses.
- Eine Dokumentation des konkreten Bestellvorgangs einschließlich der Beschriftung des Bestellbuttons.
- Die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Nachweise über die Preisangaben und die Hinweise auf eine mögliche Zahlungspflicht.
- Einen Nachweis über die Erstellung und Bereitstellung des angeblich bestellten Reports.
- Eine Erklärung, weshalb die Zahlung an die Fidio B.V. erfolgen soll, obwohl die Solvenis Limited im Impressum als Anbieterin genannt wird.
Wer die Forderung für unbegründet hält, kann ihr ausdrücklich widersprechen und den Nachweis eines wirksamen Vertragsschlusses verlangen. Dabei sollte klar formuliert werden, dass die Forderung dem Grunde nach bestritten wird, sofern tatsächlich kein entsprechender Vertrag abgeschlossen wurde.
Wichtig ist, eine solche Nachricht nachweisbar zu versenden und eine Kopie aufzubewahren. Wer möglicherweise doch eine kostenpflichtige Bestellung ausgelöst hat, sollte zusätzlich prüfen, ob ein Widerruf oder eine andere rechtliche Erklärung in Betracht kommt.
Eine Zahlungsaufforderung per E-Mail ist außerdem nicht mit einem gerichtlichen Mahnbescheid gleichzusetzen. Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt werden, muss bei einer unberechtigten Forderung innerhalb von zwei Wochen Widerspruch eingelegt werden. Diese Frist darf keinesfalls versäumt werden.
Fazit: Hepativa-Forderungen genau prüfen
Die beiden beim Verbraucherdienst e.V. eingegangenen Schilderungen zeigen, dass es im Zusammenhang mit Hepativa Klärungsbedarf gibt. Insbesondere die Frage, ob Verbraucher tatsächlich bewusst eine kostenpflichtige Bestellung über 39,00 Euro ausgelöst haben, sollte näher betrachtet werden.
Die derzeit veröffentlichten Geschäftsbedingungen beschreiben eine einmalige Leistung in Form eines persönlichen Nährstoff- und Vitaminreports. Ein wiederkehrendes Abonnement ist daraus nicht ersichtlich.
Gleichzeitig berichten zwei Verbraucher unabhängig voneinander von Problemen mit dem Bestellvorgang beziehungsweise einer aus ihrer Sicht unerwarteten Zahlungsforderung.
Auch die unterschiedlichen Unternehmensbezeichnungen von Solvenis Limited und Fidio B.V. sollten bei der Prüfung der Zahlungsaufforderung berücksichtigt werden.
Ob eine konkrete Forderung tatsächlich berechtigt ist, lässt sich jedoch nur anhand der jeweiligen Bestellunterlagen, der zum Bestellzeitpunkt geltenden Vertragsbedingungen und der weiteren Umstände beurteilen.
Betroffene sollten sich daher nicht allein durch eine kurze Zahlungsfrist unter Druck setzen lassen, die Forderung aber ebenso wenig einfach ignorieren.
Haben auch Sie eine Zahlungsaufforderung von Hepativa erhalten? Der Verbraucherdienst e.V. interessiert sich für weitere Erfahrungen und Hinweise zu diesem Angebot.
Hinweis zum Beitrag: Dieser Artikel basiert auf den uns übermittelten Verbraucherschilderungen, einer anonymisierten Zahlungsaufforderung sowie den öffentlich zugänglichen Angaben auf der Internetseite von Hepativa. Er stellt keine abschließende rechtliche Bewertung der konkreten Forderungen dar.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Prüfung eines konkreten Vertrags- oder Forderungsfalls kann nur anhand der vollständigen Unterlagen erfolgen.
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