Montag, 16. Januar 2017

Trak Music KG | Rhein Inkasso | RA Oliver Edelmaier

Ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V. erhielt eine Zahlungsaufforderung von der Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH im Auftrag der Trak Music KG. Diese Forderung bezieht sich auf eine vorgeworfene Urheberrechtsverletzung aus dem Jahr 2010. Nachdem unser Mitglied dagegen schriftlich Widerspruch einlegte, erhielt er eine weitere Forderung von der Kanzlei Oliver Edelmaier.

Beitragsbild: Trak Music KG  Rhein Inkasso  RA Oliver Edelmaier

Rhein Inkasso: Forderung von über 500 EUR


Unser Mitglied Herr R. erhielt eine Zahlungsaufforderung, die er zur Veröffentlichung an uns weiterleitete. Das Inkassobüro Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH aus Mannheim fordert eine Summe von insgesamt 572,64 EUR. Diese Forderung beruft sich auf eine Verletzung des Urheberrechts, die 2010 stattgefunden haben soll. Rechteinhaber und Auftraggeber der Rhein Inkasso ist die Trak Music KG aus Seekirchen, Österreich.

Herr R. verfasste einen Widerspruch, den er Rhein Inkasso und Forderungsmanagement GmbH zukommen ließ. Das Mannheimer Inkassounternehmen ließ diesen Widerruf unbeachtet und schickte eine weitere Forderung. Dieses Schreiben, welches ca. drei Wochen später an Herrn R. verschickt wurde, verweist auf „weitere Schritte“ gegen Herrn, sofern nicht innerhalb der Frist gezahlt wird. Rhein Inkasso schreibt außerdem, dass bei einer Nichtzahlung die Möglichkeit gegeben ist, dass „eine Abschlagszahlung von mindestens 80,00 EUR“ geleistet werden kann. Des Weiteren heißt es „Eine evtl. Restforderung werden wir Ihnen zu gegebener Zeit mitteilen“.

Nachfolgende Forderung der Kanzlei Oliver Edelmaier


Es dauerte erneut knapp vier Wochen, bis Herr R. eine erneute Forderung im Briefkasten vorfand. Dieses Mal stammte er jedoch von der Kanzlei Oliver Edelmaier, ebenfalls aus Mannheim. Laut seines Schreibens wurde er nun bevollmächtigt die noch ausstehende Zahlung an die Trak Music KG einzufordern. Es soll die letztmalige Chance sein, ehe ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet wird.

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RA Oliver Edelmaier fordert die Summe von 574,97 EUR und räumt zur Zahlung eine Frist von knapp Wochen ein. RA Edelmaier fügte dem Schreiben eine Aufstellung der Forderungen samt Zinsen und einen Antrag auf einen Ratenzahlungsvergleich bei.

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2 Kommentare:

  1. Hallo,

    Haargenau die gleiche Geschichte wie bei meinen Eltern.

    Nach der post von Rhein inkasso, sind sie zum verbraucherschutz.
    Als ra edelmaier dann ein mahnverfahren eingeleitet hat, sind sie zum Anwalt.

    Gestern kam Post von RA edelmaier mit einem Angebot für einen Vergleich in Höhe von 200euro.

    Mal sehen was ihr Anwalt ihnen rät?

    Was meint ihr, drauf eingehen oder ....!?

    MfG

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  2. Bist du drauf eingegangen, wie ging es aus?

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