Freitag, 31. März 2017

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. - Branchenbuch aus Las Palmas

Eine Gewerbetreibende leitete eine Rechnung von Firmen Marketing Online S.L.U. an uns weiter. So soll sie eine Rechnung für eine geschaltete Firmenwerbung bezahlen – in Höhe von 489,00 EUR.

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. Branchenverzeichnis

Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. betreibt ein Branchenverzeichnis


Im sonnigen Las Palmas, Spanien hat die Firma „Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U.“ ihren Sitz. Dieses Unternehmen betreibt ein Branchenbuch, ein Online-Verzeichnis, in dem sich Gewerbetreibende für eine höhere Reichweite und Auffindbarkeit im Internet eintragen lassen können.

Unter der Webseite firmen-marketing-online.de finden sich so einige eingetragene Unternehmen, die einen Vertrag mit Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. abgeschlossen haben. So auch ein Mitglied von Verbraucherdienst e.V., welches eine hohe Rechnung an uns weiterleitete.

Details der Rechnung


In der uns vorliegenden Rechnung wird für eine geschaltete Firmenwerbung ein Betrag in Höhe von insgesamt 489,00 EUR gefordert. Der Betrag ist innerhalb von 5 Tagen zu zahlen und die Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. weist darauf hin, dass eine Bandaufnahme vorliegen würde.

Der Vertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und soll laut der Rechnung automatisch auslaufen. Der fällige Betrag soll auf ein Konto in Spanien überwiesen werden.

Scan: Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017
Firmen Marketing Online S.L.U. | Rechnung | 27.03.2017


Allgemeine Geschäftsbedingungen der von Firmen Marketing S.L.U.


Laut den AGB auf dem Branchenverzeichnis (abrufbar unter „http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/agb/“) werden die verschiedenen Möglichkeiten des Vertragsabschlusses erläutert. So ist es möglich, telefonisch, via E-Mail oder per Registrierung auf dem Portal selbst einen Firmeneintrag zu beauftragen. (Stand: 29.03.2017)

Auf der Seite „Preise im Überblick“ sind noch weitere Pakete für eine Firmenwerbung zu sehen. Die jeweiligen Angebote sehen Sie auf dem Screenshot.

http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017
http://www.firmen-marketing-online.de/index.php/unsere-preise-im-ueberblick/ | 31.03.2017


Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Für Unternehmer, Freiberufler und Selbständige ist es wichtig zu wissen, dass sie kein Recht auf Widerruf besitzen, wenn sie einem Eintrag in einem Branchenverzeichnis zustimmen. Dies kann telefonisch erfolgen oder auch per Korrekturfax. Deshalb ist es für Gewerbetreibende empfehlenswert, eingehende Angebote gewissenhaft zu prüfen und auch die Mitarbeiter dementsprechend zu schulen.

Zahlungsaufforderung durch Culpa Inkasso


Update Dezember 2017: Aktuell liegt eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen Culpa Inkasso vor. So sollen der angeschriebene Gewerbetreibende laut des Schreibens noch offene Kosten nicht beglichen haben. So beauftragte Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. E35007 Las Palmas de Gran Canaria die Culpa Inkasso GmbH mit der Beitreibung der offenen Forderung.

Insgesamt wird ein Betrag in Höhe von 439,72 EUR verlangt. Culpa Inkasso droht bei weiterer ausbleibender Zahlung mit weiteren gerichtlichen Schritten die "sofort" eingeleitet werden. Der Schuldner soll innerhalb weniger Tage überweisen. Update Ende.

Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU
Zahlungsaufforderung Culpa Inkasso | Firmen Marketing Online Deutschland SLU


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Sind Sie Gewerbetreibender und haben ebenfalls eine Rechnung von der Firmen Marketing Online Deutschland S.L.U. erhalten? Oder gar eine Zahlungsaufforderung von der Culpa Inkasso GmbH? Reagieren Sie unbedingt und zögern Sie die Angelegenheit nicht hinaus - es könnte sonst zu weiteren Kosten führen. Für weitere allgemeine Informationen nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten!

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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