Abmahnung wegen Filesharing per Megaupload.com
Verbraucher wandten sich an Verbraucherdient e.V. weil eine E-Mail übermittelt wurde, wonach eine Rechtsanwalt Klaus Kroner im Namen folgender Firmen
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount
Forderungen in Höhe von 146,- Euro geltend macht, wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing. Als Bankverbindung wird genannt lawyer payment services s.r.o.
Verbraucher wandten sich an Verbraucherdient e.V. weil eine E-Mail übermittelt wurde, wonach eine Rechtsanwalt Klaus Kroner im Namen folgender Firmen
EMI Music Germany, SONY BMG Music Entertainment, Universal Music, Warner Music Group, Warner Bros., DreamWorks SKG und Paramount
Forderungen in Höhe von 146,- Euro geltend macht, wegen Urheberrechtsverletzung im Zusammenhang mit Filesharing. Als Bankverbindung wird genannt lawyer payment services s.r.o.
Mitglied sein heißt – Abwehrkräfte zu stärken.
In der Abmahnung der Kanzlei Klaus Kroner heisst es Zitat:
In der Abmahnung der Kanzlei Klaus Kroner heisst es Zitat:
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine über Ihren Internetanschluss im Internet begangene Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken, TV Serien und Musik-Dateien unserer Mandantschaft. Unsere Mandantin ist Inhaberin der ausschließlichen urheberrechlichen Nutzungs- und Verwertungs-Rechte an diesen Produkten.
Sie luden im Internet, als Teilnehmer eines so genannten Peer-to-Peer Nezwerkes, urheberrechtlich geschützte Filmwerke, TV Serien und Musik-Dateien der o.g. Firmen herunter.
Namens und in Vollmacht unserer Mandaten fordern wir Sie auf, den fälligen Vergleichsbetrag auf das Konto unseren Dienstleisters Lawyer Payment Services s.r.o. zu überweisen. Verwenden Sie für Ihre Zahlung den auf dieser Seite vorbereiteten SEPA-Zahlschein. Diesen können Sie auch direkt in Ihrer Hausbank ausfüllen, unterschreiben und einreichen.
Wir weisen Sie darauf hin, dass wir die Forderung an die SCHUFA Holding AG melden werden, wenn Sie unserer Zahlungsforderung nicht nachkommen sollten. Wenn wir innerhalb der gesetzten Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen können, sehen wir uns veranlasst, weitere Maßnahmen gegen Sie zu beantragen.
Nach Ablauf dieser Frist behalten wir uns die gerichtliche Geltendmachung eines höheren Betrages vor. Den Eingang der Zahlung erwarten wir bis zum 25.03.2012. Nach vollständigem Ausgleich des Zahlungsbetrags ist diese Angelegenheit für Sie endgültig erledigt!
Zitat Ende
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Sehr geehrte Damen und Herren
AntwortenLöschenheute hatte ich auch eine solche E-mail auf meinem Pc, genau wie von Ihnen beschrieben.
Im Anhang allerdings war dann eine Adresse :
n
Name wie mie meiner
Adresse aber in Contwig in der Habichtstr.3
Ich wohne aber in Kaiserslautern.
Ich reagiere gar nicht auf diese Mail
Hochachtungsvoll
Hubert Reischmann
Den im Internet häufig zu lesenden Ratschlägen, einfach nicht zu reagieren (aussitzen), sollte jedoch nicht Folge geleistet werden. Hintergrund ist, dass ein Aussitzen im Zweifelsfall mit erheblich höheren Kosten verbunden ist. Dies nicht zuletzt, weil eine Abmahnung und die damit verbundenen Forderungen eine juristische Relevanz haben, der nur mit juristischen Mitteln zu begegnen ist.
AntwortenLöschenImmer häufiger wird bei Urheberrechtsverletzung seitens der abmahnenden Seite der gerichtliche Weg beschritten mit der Folge, dass der Betroffene das Nachsehen hat, weil er der einschlägigen Empfehlungen von Nicht-Juristen im Internet gefolgt ist, untätig zu bleiben. (Nehmen Sie sich Zeit die nachfolgenden Informationen zu lesen!!)
Dazu ein Zitat: “ Viele werden sich jetzt fragen, ist es unbedingt notwendig, so eine Entscheidung zu veröffentlichen. Ich denke ja – absolut. Hier kann man nur Regensburg gratulieren für einen leicht gemachten Sieg. Natürlich sollte man jetzt die überhöht veranschlagten Gegenstandswerte in den Abmahnungen neu überdenken. Anderseits liest sich die Entscheidung als Lehrbuch, inwieweit die Forenmeinungen sowie die handwerklichen Fähigkeiten einzelner Anwälte, meilenweit von der Realität entfernt sind“ – Zitat Ende. Quelle: http://www.initiative-abmahnwahn.de/2011/03/17/erste-klage-durch-kanzlei-urmann-collegen-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh/
Ein weiteres Beispiel für immer häufiger vorgenommene Klageerhebungen im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/bushido-gewinnt-vor-lg-duesseldorf-abmahnung-durch-die-kanzlei-bindhardt-fiedler-rixen-zerbe
Ein weiteres Zitat: “Wird auf eine Abmahnung nicht und nicht hinreichend reagiert, drohen einstweilige Verfügung und mitunter Hauptsacheklage vor dem zuständigen Gericht. Durch das einstweilige Verfügungsverfahren und / oder Klageverfahren entstehen weitere Kosten, die der begründet und berechtigt Abgemahnte regelmäßig zu tragen hat. Häufig übersehen wird auch, dass Urheberrechtsverletzungen grundsätzlich strafbar sind. Wer Pech hat, sieht sich zusätzlich zu den zivilrechtlichen Ansprüchen einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt. Vorladungen bei Staatsanwaltschaft und Polizei waren in der Vergangenheit keine Seltenheit. Abmahnungenwegen Urheberrechtsverletzungen sollten daher immer ernst genommen werden!“ – Zitat Ende. Quelle: http://abmahnung-wegen-urheberrechtsverletzung.de/
Was soll ich nun unternehmen? Empfänger einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung der Kanzlei Klaus Kroner & Kollegen sollten fachkompetente Hilfe einholen. Dies gilt natürlich auch für Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung seitens anderer Prozessbevollmächtigter Kanzleien. Quelle: http://www.verbraucherdienst.com/aktuelles/ra-klaus-kroner-lawyer-payment-services.php?was=1
Ich habe auch solch eine Mail erhalten
AntwortenLöschenIch lebe in Spanien und hatte noch nie einen eigenen Internetzugang
Ich denke alles nur Panikmache
Man soll auch zur polizei gehen und eine anzeige erstatten
AntwortenLöschenEine Abmahung wird nie per E-Mail zugestellt! Zudem ist nirgends aufgelistet, um welche Musikstücke/Filme/etc. es sich genau handelt (dann würde der Betrug auch noch viel schneller Auffallen)
AntwortenLöschen-> einfach löschen und nicht darauf reagieren.