Diverse Mitglieder übermittelten Verbraucherdienst e.V.
Inkassoforderungen folgenden Unternehmens: Agentur, Handel und Dienstleister
Alexander Sedelke, Österreich. Forderungen in Höhe von 185,46 Euro sollen
beigetrieben werden für einen Gewinnspieleintragservice Cleverwin 25.
Wie
die Forderungen seitens Cleverwin25 entstanden sind wird nicht dargelegt in der
Inkassoforderung des Alexander Sedelke. Eine ordnungsgemäße
Bevollmächtigung zur Beitreibung seitens der vermeintlichen
Auftraggeberin Cleverwin 25 wird ebenfalls nicht nachgewiesen. Dennoch
meint Herr Alexander Sedelke mit u. a. folgender Formulierung seinen
Zahlungsaufforderungen Nachdruck verleihen zu müssen. Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.
Zitat: Bei Nichtzahlung sehen wir uns gezwungen Sie weiter abzumahnen und in weiterer Folge mit einem unserer Mitarbeiter persönlich mit unserem Firmenwagen zur Beitreibung der Forderung vorstellig zu werden Zitat ENDE
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
Ich habe heute ebenfalls ein Schreiben erhalten und Herrn Sedelke aufgefordert mir die Unterlagen ( Kaufvertrag, Erstrechnung und Bevoolmächtigung )zu übersenden, die seine Zahlungsaufforderung begründen. Gleichzeitig habe ich ihn hingewiesen, dass ich mir rechtliche Schritte und ggf. Anzeige vorbehlate, falls weitere unberechtigte Mahnungen erfolgen sollte. Bin auf die Reaktion gespannt.
AntwortenLöschenIch habe Herrn. S. angemailt mir die Unterlagen für seine Zahlungsaufforderung zu übersenden, d.h. Kaufvertrag, Erstrechnung und Bevollmächtigung. Desweiteren habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mir rechtliche Schritte vorbehalte bei weitern unbegründeten Mahnungen. Reaktion steht noch aus.
AntwortenLöschenIch erhielt ebenso eine gleichlautende Aufforderung. Nach Rücksprache mit der Polizei riet man mir, eine e-Mail zu schreiben, in der darauf hingewiesen wird, dass diese Forderung zu Unrecht besteht und bei Aufrechterhaltung Strafanzeige wg. Betrugs gestellt wird. Eine Antwort steht noch aus.
AntwortenLöschenGerade hat mir meine Nachbarin das Schreiben dieses „Inkassobüros“ vorgelegt, adressiert an ihren Mann (beide die 70 schon weit überschritten, er schwerstkrank), Forderung wie im Beitrag und zusätzlich Drohung mit SCHUFA-Eintrag!
AntwortenLöschenAls Anschrift dieses Alexander S. ist die Müllner Hauptstraße 29 in 5033 Salzburg angegeben, ebenfalls die Bankverbindung in Österreich.
Bezeichnend allerdings, dass die Briefmarke auf dem Kuvert eine bundesdeutsche(!) ist.
Zum Glück ist die Frau noch hell genug und hat nicht gleich bezahlt – sie wird das nächste Drohschreiben noch abzuwarten und dann Anzeige bei der Polizei erstatten.
Danke, das werde ich auch machen - Sauerei!
AntwortenLöschenIch habe auch ein derartiges Schreiben erhalten in Höhe von 185,57 €. Bei Zahlung bis 23. März 2012 sind es 20 € weniger. Zugestellt wurde es ebenfalls von einem Briefdienst mit nicht lesbarem Datum, jedoch ist das Schreiben erst am 24.3. angekommen.
AntwortenLöschenDie Absenderanschrift ist ein Postfach und Müllner Str. in Salzburg.
Ich habe am 24.3. auch ein derartiges Schreiben vom Briefdienst zugestellt erhalten (mit nicht lesbarem Datum) über eine Forderung in Höhe von 185,57 €. Bei Zahlung bis 23.3.2012 sind es 20 € weniger.
AntwortenLöschenIch versuche eine email abzusetzen und wenn ich weitere Unterlagen erhalte, folgt dann die Strafanzeige. Hat Akte 2012 diesen Fall schon mal untersucht?
Anonym hat gesagt...
LöschenHabe vor 5 Tagen ebenfalls das gleiche Schreiben erhalten und habe per Einschreiben die Zahlung verweigert.(Begründung siehe oben)
Es müsste gesetzlich geregelt werden, dass Gewinnspiele die angeblich per Telefon abgeschlossen wurden, immer schriftlich zu bestätigen sind.
Habe vor 5 Tagen ebenfalls das gleiche Schreiben erhalten und habe per Einschreiben die Zahlung verweigert.(Begründung siehe oben)
AntwortenLöschenEs müsste gesetzlich geregelt werden, dass Gewinnspiele die angeblich per Telefon abgeschlossen wurden, immer schriftlich zu bestätigen sind.
Der gleiche versucht jetzt in Österreich Abmahnungen an Firmen zu verschicken mit dem Hinweis des EU Gleichheitsgesetzes (Gleichstellung Mann und Frau)
AntwortenLöschenMal warten was da rauskommt!
Der hat pech gehabt, sitzt in Salzburg in U-Haft!
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