Montag, 6. August 2012

Verbraucherdienst e.V. gewinnt Unterlassungsklage

Gleich mehrere Unternehmen, unter anderem auch die Fillin Int AG aus der Schweiz, buchten vom Konto des Rentners Herr M. ab. Der wandte sich schliesslich an Verbraucherdienst e.V., wurde Mitglied und der Verein für Verbraucherschutz aus Essen sofort für Rentner M. aktiv.

Im Zuge der Bearbeitung der Unterlagen von Herrn M. stellte sich heraus das verschiedenste Unternehemen per Lastschriftverfahren vom Konto unseres neuen Mitgliedes abbuchten - nicht nur die Fillin Int. AG. Häufigste Begründung: Teilnahme an Gewinnspieleintragungsservices. Die Verträge seien telefonisch zustande gekommen. Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.


Verbraucherdienst e.V. setzte sich mit der Hausbank von Mitglied Herrn M. in Verbindung, die sämtliche Abbuchungen aus den Jahren 2008, 2009 sowie 2010, die im hier geschilderten Zusammenhang standen, auf das Konto unseres Mitgliedes gut schrieb... Auch die durch die Fillin Int. AG per Lastschriftverfahren abgebuchten Beträge.


Dies veranlasste die Fillin Int AG zur Klage gegen
- unser Mitglied Herrn M. auf Rückzahlung und Verzinsung der zurück gebuchten Beträge in Höhe von 717,60 Euro

 - den Verbraucherdienst e.V. auf Unterlassung
Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.
 
Beide Klagen wurden mit Urteil vom 24.07.2012 abgewiesen durch das Landgericht Waldshut-Tiengen.

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