Bundesgerichtshof (BGH)
entschied mit neuen Urteil zugunsten einer Klage, die aus einer
Abmahnung wegen Filesharing entstand. Eltern von volljährigen Familienmitgliedern haften wegen Filesharing nicht mehr bei Urheberrechtsverletzungen .
Der Bundesgerichtshof(BGH), entschied am 8. Januar 2014 mit
einem Urteil (I
ZR 169/12 – BearShare)
zugunsten eines Beklagten wegen Filesharing. Ein Inhaber eines
Internetanschlusses hafte laut dem Urteil
des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht
mehr für das Verhalten eines volljährigen Familienmitglieds, sollte dieser
keine Anhaltspunkte von Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing erkennen. Mitglied sein heißt – auf der sicheren Seite zu stehen.
Abmahnung von 3.749
Musikaufnahmen waren der Ausgangspunkt des BGH-Urteils
Vier führende deutsche Tonträgerhersteller behaupteten in
der Klage vor dem Bundesgerichtshof
(BGH), dass 3.749 Musikaufnahmen von deren volljährigen Sohn per Filesharing im
Internet weltweit zur Verfügung gestellt wurden. Die Tonträgerhersteller
forderten in der Abmahnung, worauf sich die Klage des Bundesgerichtshof (BGH)
bezieht, auf die Erstattung der Abmahnkosten in der Höhe von 3.454,60 Euro.
Urteile des
Landgerichts / Berufungsgerichts führten zur Klage am Bundesgerichtshof (BGH)
Die beklagten Eltern
zahlten jedoch nicht die Kosten der Abmahnung.
Die Eltern verschickten jedoch die Unterlassungserklärung zurück, die der
Abmahnung beilag. Diese Tonträgerfirmen behaupteten jedoch in ihrer Abmahnung,
dass ihr Stiefsohn die Rechtsverletzungen im Internet begangen hatte. Die Eltern
des Stiefsohns verweigerten die Zahlung des Geldbetrags aus der Abmahnung wegen
Filesharing. Das Landgericht gab daraufhin die folgende Klage der
Tonträgerhersteller statt, die aus der Abmahnung wegen Filesharing entstand.
Später bestätigte auch das Berufungsgericht das Urteil des Landgerichts. Der
Beklagte sei laut dem Urteil des Landgerichts / Berufungsgerichts für die
Verletzung der Urheberrechte durch Filesharing verantwortlich.
Bundesgerichtshof (BGH)
entschied in der Klage zugunsten des Filesharers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am 8. Januar 2014 das Urteil
des Berufungsgerichts auf. Er wies somit die Klage der Tonträgerhersteller ab.
Volljährige seien für ihre Handlungen selbst verantwortlich, so das Urteil der
Klage des Bundesgerichtshofs (BGH). Somit könne man den Internetanschluss der
Eltern ohne Belehrung und Bewachung dem volljährigen Kind überlassen,
argumentieren die Richter am Bundesgerichtshof (BGH) in ihrem Urteil wegen der
Klage weiter. Erst durch einen konkreten Anlass, einer Abmahnung durch Filesharing, gebe es für die Eltern von
Volljährigen erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung von Rechtsverletzungen zu
ergreifen. Deshalb besitzen die Eltern keine Störerhaftung auf
Unterlassung bei Urheberrechtsverletzungen
durch Filesharing. Mitglied sein heißt – geschützt zu sein.
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