Dienstag, 14. Juni 2016

EXGO Inkasso - Forderung für VNR Verlag

Uns liegt eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros EXGO Inkasso aus Laubach vor. Im Auftrag des Gläubigers VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG wird die Zahlung für bislang nicht bezahlte Fachzeitschriften („Personal aktuell“) gefordert. Haben Sie auch Erfahrungen mit EXGO Inkasso?


Über 500 EUR für Ausgaben von „Personal Aktuell“


Dem VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG wurden im Rahmen unserer Berichterstattungen bereits mehrere Beiträge gewidmet. In diesen Beiträgen schilderten uns betroffene Gewerbetreibende, die ein Abo für eine der Fachzeitschriften des Verlags abgeschlossen haben sollen, ihre Erfahrungen mit. Es folgten teure Rechnungen und Mahnungen, sofern die Beträge nicht gezahlt wurden. Mehr zu dem Thema lesen Sie am Ende dieses Beitrags.

Uns liegt aktuell eine Zahlungsaufforderung von EXGO Inkasso aus Laubach vor. Im Auftrag von VNR Verlag sollen offene Forderungen beigetrieben werden. Das Schreiben, welches uns freundlicherweise zur Ansicht von einem betroffenen Gewerbetreibenden zugestellt wurde, bezieht sich auf mehrere nicht bezahlte Ausgaben der Fachzeitschrift „Personal Aktuell“, die laut der eigenen Homepage alle 14 Tage erscheinen soll (http://www.personal-aktuell.com/online | Stand 14.06.2016). EXGO Inkasso fordert somit die Zahlung von insgesamt 539,10 EUR innerhalb von 10 Tagen. Der Betrag setzt sich aus der Forderung des Gläubigers sowie Inkasso- und Mahngebühren zusammen.

Exgo Inkasso weiter aktiv – für FID Verlag

Aktuell berichtet uns ein weiteres Mitglied folgenden Sachverhalt:

„Es wurde ein Abo abgeschlossen, ohne einer ausdrücklichen Zustimmung. Dieses wurde mehrfach schriftlich gekündigt. Ohne die Kündigungen schriftlich zu bestätigen oder anzunehmen. Jegliche Anrufe und schriftlicher Verkehr blieb erfolgtlos, Zahlungen wurden zurückgezogen, daher Mahnbescheide beantragt und nun ein Inkasso. Ich drücke mich ausdrücklich dagegen aus und Wünsche kein Abo zudem habe ich auch keine Ware erhalten“

(Zitat Herr H. vom 20.05.20.21)

Der Vorgang zeigt beispielshaft auf, dass man beharrlich den Forderungen widersprechen und sich gegen eine Flut von Schreiben und Mahnungen zur Wehr setzen muss.

EXGO Inkasso – Was tun bei einer Zahlungsaufforderung?


Das Inkassobüro EXGO Inkasso legte dem Schreiben eine Auflistung mit der Überschrift „Forderungsgründe“ bei, damit für den Schuldner ersichtlich ist, welche Forderungen geltend gemacht werden. So ist hier die genannte Fachzeitschrift des Mandanten VNR Verlags aufgelistet bzw. im neuen Fall die Rechnungsdaten, sowie wichtige Daten wie das Vertragsdatum. Anhand dieser Liste wird auch deutlich, wie und wann der Vertrag überhaupt zustande kam.

EXGO Inkasso ist ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassobüro und demnach dazu berechtigt, in Deutschland Inkassotätigkeiten zu betreiben – d.h. Forderungen wie diese hier zu stellen. Demzufolge ist Empfängern einer solchen Zahlungsaufforderung dringend zu empfehlen, derartige Schreiben ernst zu nehmen. Ein Ignorieren eines solcher Zahlungsaufforderung kann für den Gewerbetreibenden teuer werden.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Gewerbetreibende, die ein Schreiben von EXGO Inkasso erhalten haben, könnten sich für weitere allgemeine Informationen gerne bei uns melden. Sie erreichen uns über die folgenden Kontaktoptionen.

Lesen Sie weitere Beiträge über den VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

1 Kommentar:

  1. Habe ebenfalls eine Forderung über 403,30 Euro für ein längst gekündigtes Abo.Das ich trotzdem immer wieder erhalte

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