Die Legalisto GmbH aus Berlin wurde von der Gamma Entertainment Inc. aus Kanada beauftragt, um den Anspruch aus einer Urheberrechtsverletzung zu fordern. Es geht um eine Summe von fast 1.000 EUR.
Forderung durch Legalisto folgte auf Filesharing-Abmahnung von 2020
Bereits 2019 berichteten wir über Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei IPPC Law. Damals ging es um vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen, welche die Empfänger über ihren Internetzugang begannen haben sollen. Genauer: die Betroffenen sollen einen urheberrechtlich geschützten Film aus der Erotik-Branche zum Download angeboten haben. Die alleinigen Rechte an dem Filmwerk sollte die Firma Gamma Entertainment Inc. inne haben.
Knapp drei Jahre später liegt ein Schreiben von Legalisto GmbH vor, ebenfalls beauftragt von der besagten Gamma Entertainment Inc. Der Pornofilm „Outnumbered“ soll 2020 rechtswidrig im Internet geteilt worden sein. Ein Gesamtbetrag in Höhe von 962,39 EUR soll innerhalb einer gesetzten Frist von sieben Tagen gezahlt werden. Da die Forderung laut Legalisto überfällig war und trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt worden ist, werden Inkassokosten berechnet.
Trotz der Thematik: Reagieren innerhalb der Frist!
Der Vorwurf, dass ein Film aus dem Erotikbereich heruntergeladen und vor allem verbreitet worden sein soll, ist wahrscheinlich nicht besonders angenehm. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen zu ignorieren – auch bei dieser Thematik. Es drohen sonst höhere Kosten und weitere Probleme, wie ein Gerichtsverfahren.
Das Inkassounternehmen Legalisto GmbH ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zu Legalisto Inkasso.
Hilfe bei Forderungen und Abmahnungen
Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen einen Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird? Oder haben Sie Post von einem Inkassobüro wie der Legalisto GmbH erhalten? Reagieren statt Ignorieren! Besonders nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen ratsam. Wir bieten Hilfe und Informationen zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns!
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