Dienstag, 11. Juli 2023

Urlaubfinder24 – noch ein Portal der AVAS Marketing + Consulting GmbH

Als Gewerbetreibender die für den Urlaub angebotene Immobilie im Netz bewerben? Klingt nach einem guten Plan. Ob jedoch das Portal „Urlaubfinder24“ der AVAS Marketing + Consulting GmbH tatsächlich hilfreich sein soll, besprechen wir hier. Es soll im Vorfeld zu Cold Call Anrufen kommen.

Titel: Urlaubfinder24 – noch ein Portal der AVAS Marketing + Consulting GmbH

Über AVAS Marketing + Consulting GmbH aus Magdeburg

Sommerzeit, Urlaubszeit. Um die passende Unterkunft für die nächste Auszeit zu buchen ist heutzutage mit aufwendiger Recherche verbunden. Welches Hotel hat die beste Lage? Die besten Preise? Ist überhaupt ein Zimmer in meinem Zeitfenster frei? Ein paar Klicks sollen Klarheit verschaffen – doch im Dschungel der Angebote ist es schwer, die Übersicht zu behalten.

Ein Portal mit dem Namen „Urlaubfinder24“ könnte sich als Hilfsmittel für die Hotelsuche anbieten. Betrieben wird es von der Firma AVAS Marketing + Consulting GmbH aus Magdeburg. Moment, diese Firma kommt uns doch bekannt vor? Ja, bereits vor einigen Jahren berichteten wir über die Webseite „Zimmersuche24“, ebenfalls von der gleichen Betreiberin.

Die „beste“ Unterkunftsssuche?

Urlaubfinder24 ist laut eigener Aussage die „beste Unterkunftssuche“. Ob diese Alleinstellungswerbung tatsächlich das Versprechen halten würde, überlassen wir an dieser Stelle unseren LeserInnen. Jedenfalls lässt sich über die Suche schnell und unkompliziert nach einem Zimmer suchen. Wir probierten es aus, indem wir als Ziel „München“ angaben und einen zeitnahen Termin.

Das Ergebnis irritierte, da die Webseite als Ergebnis zwar zahlreiche Unterkünfte darstellt, jedoch die gegebenen Informationen unserer Meinung nach dürftig ausfallen. So sind weder eine konkrete Anschrift (bis auf eine Google Maps Grafik) oder Kontaktmöglichkeiten in der Darstellung genannt. Selbst die größten Anbieter stellen diese Informationen bereit.

Urlaubsfinder24: Via Cold Call zum Eintrag?

Aber möglicherweise richtet sich das Portal nicht vordergründig an Suchende, sondern eher an Gewerbetreibende, die ihre Unterkünfte dort kostenintensiv auflisten wollen. Denn das Prinzip ist vergleichbar mit der thematisch verwandten „Zimmersuche24“. Wie ein Vertrag zustande kommen kann, fanden wir in den Geschäftsbedingungen.

Zitat, Stand: 11.07.23
„Der Vertrag kommt sofort zustande entweder durch Online-Anmeldung des Auftraggebers auf einer der Webseiten der AVAS www.urlaubfinder24.de, www.urlaubfindere24.com und andere und durch Einstellen der Anzeige durch AVAS oder durch mündliches oder schriftliches Angebot/Vertragsschluss des Auftraggebers im Rahmen von Telefonverkauf-Marketing, Kundenrückgewinnung, Neukundengewinnung oder Rücksendung des unterschriebenen Vertrages per Post, Fax oder E-Mail. Verträge durch Fernabsatzvertragsgesetz § 312 BGB kommen direkt und sofort durch den Vertragsschluss am Telefon zustande". Zitatende.

Nach Testphase kann sich der Vertrag verlängern

Die AVAS Marketing + Consulting GmbH bietet zusätzlich eine Testphase für jene Gewerbetreibende an, die telefonisch kontaktiert wurden. Auch hier zitieren wir die entsprechende Passage in den AGB:

Zitat, Stand 11.07.2023:
„Die AVAS räumt dem Auftragnehmer, nur bei direkten Telefonmarketing, eine ein oder zwei Monatige kostenfreie vorgeschaltete Testphase ein, der alle Funktionen des Formates Premium bietet. Diese Testphase wird vereinbart und von AVAS schriftlich per E-Mail oder Prio-Brief bestätigt. Die Testmonate umfassen auch den Zugang zum kostenfreien Administrationsbereich. Während der kostenfreien Testmonate muss der geschlossene Vertrag spätestens 2 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase schriftlich mit originaler Unterschrift des Kunden, eingehend bei AVAS gekündigt werden. Wird innerhalb der kostenfreien Testmonate nicht in dieser Frist auf die beschriebene Art schriftlich gekündigt, setzt sich der Vertrag mit der vereinbarten Vertragslaufzeit von ein Jahr (12 Monate) oder zwei Jahre (24 Monate) dann fort". Zitatende.

Über die Kosten

Kostenfrei ist ein Eintrag auf dem Portal Urlaubfinder24 höchstens als „Basiseintrag“. Ein Premium-Eintrag soll hingegen kostenpflichtig sein. Derzeit liegen uns keine aktuellen Rechnungen oder Inkasso-Forderungen diesbezüglich vor, doch wenn wir uns an andere Produkte der AVAS Marketing + Consulting GmbH orientieren, so können es Beträge von mehreren Hundert Euro sein.

Hilfe bei AVAS Marketing + Consulting GmbH und Urlaubfinder24

Haben Sie als Unternehmer oder Vermieter auch einen Anruf durch AVAS Marketing + Consulting GmbH erhalten? Wurde Ihnen ebenfalls ein teurer Premiumeintrag auf Zimmersuche24 oder Urlaubfinder24 in Rechnung gestellt? Gerne können Sie uns für weitere Informationen kontaktieren. Auch für Gewerbetreibende in Österreich und in der Schweiz!

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com