Montag, 17. Oktober 2011

Verbraucherdienst e.V. - Rückblick im eigenen Blog

Turbulente zwei Jahre liegen seit Gründung des Verbraucherdienst e.V. hinter Verein und Team. Insbesondere in den ersten Monaten nach erscheinen der Webseite des Vereins im Internet stürzten sich Blogger auf den neuen Verbraucherschutzverein in der Annahme, es könne sich um eine neue Abzockmasche handeln. Lobenswert war und ist die Aufmerksamkeit dieser Blogger - fragwürdig jedoch die Berichterstattung, die anfangs leider Dialogbereitschaft und objektive Recherche vermissen ließ. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


So war Verbraucherdienst e.V. zunächst gefordert an zwei Fronten zu arbeiten. Einerseits versuchte der Verein mit den kritischen Stimmen in einen Dialog zu treten, andererseits galt es vor Abzocke und Betrug betroffene Menschen zu schützen, bzw. ihnen zu einem guten Teil sogar das bereits verlorene Geld wieder zurück zu holen.

Heute, nach zwei Jahren aktivem Verbraucherschutz, blickt der Verein mit Stolz dennoch auf einen Betrag von mehr als 1.6 Millionen Euro an Mitglieder rückgeführter Gelder. Seit Fernsehen, Radio und Presse positiv über den Verein berichten, sind auch die kritischen Stimmen verstummt. Bedauernswert im Sinne der Fairness, das nur der Blog für Rödermark sein anfängliches Negativurteil später korrigierte.
Mittlerweile findet auch Informationsaustausch mit Belugas Abzocker Blog für Verbraucherschutz in der Schweiz statt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


In diesem Blog werden zukünftig Informationen, Tipps und Warnungen zu unseriöser Unternehmen und Geschäftspaktiken veröffentlicht. Ähnlich wie bei Pressemeldungen oder auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. werden die Inhalte sich aus der täglichen Vereinsarbeit ergeben und damit topaktuell sein.




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.