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Mittwoch, 11. April 2012

Content4u GmbH - download-service.de rechtens


Die Webseiten der Content4u GmbH sind klar und übersichtlich gestaltet für Durchschnittsverbraucher, und weisen ausreichend auf anfallende Kosten für die Nutzung der Webseiten der Content4u GmbH hin. Dies stellte der Oberste Gerichtshof Österreich zum Projekt download-service.de fest, wie der informative Belugas Abzocker Blog am 10.April 2012 berichtet.

Content4u GmbH stellt auf dem portal download-service.de Software zum Download zur Verfügung, die zum überwiegenden Teil kostenlos im Netz verfügbar ist als sogenannte Freeware, berichtet Beluga. Dazu wird das Projekt Download-Service.de genutzt, auf das sich auch obiges Urteil bezieht. Der Schweizer Blog für Verbraucherschutz dazu – Zitat:

“ Es ist damit auch festzuhalten, dass Projekte die einzig das Ziel haben, Software anzubieten die eigentlich gratis zu beziehen sind, auch in einem ABO angeboten werden können. Damit stellen sich diese Seiten zu den Abos die kein Mensch will und gut gemacht den Nutzer dennoch dazu verleitet. Gleichgestellt mit Klingelton und Bilder-Abos oder neuerdings, Parteimitglieder-Abos.“ – Zitat Ende.Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Was bedeutet das Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshof für User aus Deutschland bzgl. des Webauftritts der Contet4u GmbH mit ihrem Projekt download-service.de?




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Kostenlose Infos erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 17. Oktober 2011

Verbraucherdienst e.V. - Rückblick im eigenen Blog

Turbulente zwei Jahre liegen seit Gründung des Verbraucherdienst e.V. hinter Verein und Team. Insbesondere in den ersten Monaten nach erscheinen der Webseite des Vereins im Internet stürzten sich Blogger auf den neuen Verbraucherschutzverein in der Annahme, es könne sich um eine neue Abzockmasche handeln. Lobenswert war und ist die Aufmerksamkeit dieser Blogger - fragwürdig jedoch die Berichterstattung, die anfangs leider Dialogbereitschaft und objektive Recherche vermissen ließ. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.


So war Verbraucherdienst e.V. zunächst gefordert an zwei Fronten zu arbeiten. Einerseits versuchte der Verein mit den kritischen Stimmen in einen Dialog zu treten, andererseits galt es vor Abzocke und Betrug betroffene Menschen zu schützen, bzw. ihnen zu einem guten Teil sogar das bereits verlorene Geld wieder zurück zu holen.

Heute, nach zwei Jahren aktivem Verbraucherschutz, blickt der Verein mit Stolz dennoch auf einen Betrag von mehr als 1.6 Millionen Euro an Mitglieder rückgeführter Gelder. Seit Fernsehen, Radio und Presse positiv über den Verein berichten, sind auch die kritischen Stimmen verstummt. Bedauernswert im Sinne der Fairness, das nur der Blog für Rödermark sein anfängliches Negativurteil später korrigierte.
Mittlerweile findet auch Informationsaustausch mit Belugas Abzocker Blog für Verbraucherschutz in der Schweiz statt. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.


In diesem Blog werden zukünftig Informationen, Tipps und Warnungen zu unseriöser Unternehmen und Geschäftspaktiken veröffentlicht. Ähnlich wie bei Pressemeldungen oder auf der Webseite des Verbraucherdienst e.V. werden die Inhalte sich aus der täglichen Vereinsarbeit ergeben und damit topaktuell sein.




Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.



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