Mittwoch, 11. April 2012

Content4u GmbH - download-service.de rechtens


Die Webseiten der Content4u GmbH sind klar und übersichtlich gestaltet für Durchschnittsverbraucher, und weisen ausreichend auf anfallende Kosten für die Nutzung der Webseiten der Content4u GmbH hin. Dies stellte der Oberste Gerichtshof Österreich zum Projekt download-service.de fest, wie der informative Belugas Abzocker Blog am 10.April 2012 berichtet.

Content4u GmbH stellt auf dem portal download-service.de Software zum Download zur Verfügung, die zum überwiegenden Teil kostenlos im Netz verfügbar ist als sogenannte Freeware, berichtet Beluga. Dazu wird das Projekt Download-Service.de genutzt, auf das sich auch obiges Urteil bezieht. Der Schweizer Blog für Verbraucherschutz dazu – Zitat:

“ Es ist damit auch festzuhalten, dass Projekte die einzig das Ziel haben, Software anzubieten die eigentlich gratis zu beziehen sind, auch in einem ABO angeboten werden können. Damit stellen sich diese Seiten zu den Abos die kein Mensch will und gut gemacht den Nutzer dennoch dazu verleitet. Gleichgestellt mit Klingelton und Bilder-Abos oder neuerdings, Parteimitglieder-Abos.“ – Zitat Ende.Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.


Was bedeutet das Urteil des österreichischen Obersten Gerichtshof für User aus Deutschland bzgl. des Webauftritts der Contet4u GmbH mit ihrem Projekt download-service.de?




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