Als Grund für die Inkassoforderung in Höhe von 176,81 Euro wird genannt die Nutzung einer kostenpflichtigen Erotik-Dienstleistung. Zur Begleichung der Zahlungsaufforderung ist seitens Toma Inkasso
eine Frist von fünf Tagen gesetzt. Zahlt der betroffene Konsument nicht werden weitere Zwangsmaßnahmen wie Mahnbescheid,
Meldung an die SCHUFA und Lohnpfändung angekündigt. Den Inkassoschreiben der Toma Inkasso s.r.o. liegt
laut Angaben Betroffener jeweils ein Überweisungsvordruck bei. Die von
Toma Inkasso angegebene Bankverbindung ist in Tschechien, was auch für den
Standort der Toma Inkasso s.r.o. gilt. Mitglied sein heißt – immer auf den aktuellen Stand zu sein.
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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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