HelpPhone - 42,50 EUR monatlich für den Mobilnotruf für Senioren
Was ist das HelpPhone? Diese Dienstleistung wird von der Baser International Service GmbH aus Düsseldorf angeboten und umfasst laut der Webseite verschiedene Serviceangebote wie einen rund-um-die-Uhr „Hausnotruf“, ein „Rundum-Sorgelos-Pflegepaket“ und „Flexibles Zubehör“. Um dieses Angebot zu nutzen, bieten die Betreiber zwei Tarife, wobei hier der Tarif „HelpPhone Premium“ sich nur durch die Zugabe einer SIM-Karte vom Standardtarif unterscheidet. „HelpPhone Premium“ soll monatlich 42,50 EUR kosten und hat laut den AGB eine Laufzeit von 24 Monaten (Stand: 27.10.2016).
Wie kommt Frau G. an dieses Angebot? Sie ist eine Verbraucherin im Alter von 83 Jahren und hat keinen Zugang zum Internet, wo sie das Serviceangebot „HelpPhone“ hätte bestellen können. Dafür nahm Baser International Service GmbH laut Frau G. via Kaltaquise telefonisch Kontakt auf, dem sogenannten Cold Call.
Es wurde von Verbraucherin Frau G. wie folgt geschildert: Sie teilte mit, dass Sie von einem Mitarbeiter von Baser International Service GmbH telefonisch kontaktiert wurde. Eine vorherige und ausdrückliche Einwilligung zu dem Anruf will sie nach eigenen Aussagen nicht erteilt haben.
Cold Calling unzulässig
Wie der Gesetzgeber bereits 2013 in § 20 in Verbindung mit § 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt hat: ein unerwünschter Werbeanruf, ein Cold Call ist bei Verbrauchern nicht erlaubt und kann durch die Bundesnetzanstalt verfolgt werden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken sind bei Verstoß auch hohe Bußgelder von bis zu 500.000 EUR möglich.
Somit steht die Frage im Raum, ob überhaupt ein Vertrag mit Baser International Service GmbH entstehen konnte. Frau G. leitete mittlerweile eine Mahnung für die Nutzung von „HelpPhone“ an uns weiter. In dem Schreiben wird geschildert, dass ein Tonbandmitschnitt des Gesprächs mit der Verbraucherin Frau G. aufgezeichnet wurde, in dem die Bestellung getätigt worden sein soll.
Verbraucherzentralen gegen Baser
Es ist nicht das erste Mal, dass Baser in die Kritik gerät. So schrieb die Verbraucherzentrale Hamburg am 19. August 2010:
Screenshot Verbraucherzentrale Hamburg | Telefonwerbung Baser | 19.08.2010 |
„Der Baser Direct GmbH (Unternehmen der Baser-Gruppe, Firmenübersicht erreichbar unter der URL elitelotto.de, Anmerkung der Redaktion) aus Düsseldorf wurde auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg e.V verboten, Verbraucher ohne deren Zustimmung auf ihrem privaten Telefonanschluss anzurufen oder anrufen zu lassen, um für eine Teilnahme an einem kostenpflichtigen Gewinnspielservice zu werben. Auch das „Unterschieben“ eines Vertrages wurde untersagt (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.09.2009, 37 O 79/09).“ Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg (Link nicht mehr aktiv, Stand 26.01.2018)
Doch auch in Nordrhein-Westfalen gab es eine Meldung der Verbraucherzentrale. Dort ging es im Zusammenhang mit der Baser International Service GmbH um das unverlangte Zusenden von Vertragsbestätigungen und Zahlungsaufforderungen ohne jeglichen Vertragsschluss.
Verbraucherzentrale NRW | Baser International Service GmbH | 22.05.2012 |
„Danach stand zur Überzeugung des Gerichts fest, dass die Baser International Service GmbH Werbeanrufe bei den Zeugen getätigt hat, um die Bankverbindung der Verbraucher zu erlangen. Zu einem tatsächlichen Vertragsschluss sei es jedoch zu keiner Zeit gekommen, urteilten die Richter.“ Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (Link nicht mehr aktiv, Stand 26.01.2018)
Kontakt mit dem Verbraucherdienst e.V.
Wurden Sie auch via Cold Call von Baser International Service GmbH ohne Ihre Einwilligung kontaktiert? Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Sind Sie bereits Mitglied bei Verbraucherdienst e.V.?
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.