Dienstag, 24. Januar 2017

Branchenverzeichnis DBVZ | Business Service Media GmbH

Uns liegt eine Rechnung der Firma Business Service Media GmbH aus Emmerich am Rhein vor. Die Firma betreibt das Branchenverzeichnis DBVZ und stellte einem unserer Mitglieder einen Branchenbucheintrag in Rechnung. Uns gegenüber gab das Mitglied in einer E-Mail jedoch an, dass es sich nicht daran erinnern könnte, einen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen zu haben.

Beitragsbild: Branchenverzeichnis DBVZ - Business Service Media GmbH


DBVZ – Branchenbucheintrag für 830,62 EUR


Verbraucherdienst e.V. wurde von einem Mitglied mittels E-Mail kontaktiert, weil sie laut eigener Aussage ein Telefonat mit einem Unternehmen bezüglich DBVZ geführt hatte. Daraufhin wurde an das Mitglied, welches gleichzeitig eine Gewerbetreibende ist, eine Rechnung für einen Eintrag in ein Branchenbuch versandt. Die Firma Business Service Media GmbH mit Sitz in Emmerich am Rhein stellt der angerufenen Gewerbetreibenden einen „Standard“ Eintrag für 36 Monate zum Sonderpreis in Rechnung, welcher auf www.dbvz.de geschaltet werden soll.

Der Preis für diesen Eintrag soll insgesamt 830,62 EUR betragen. In diesem Branchenbucheintrag sollen laut Rechnung unterschiedliche Elemente dargestellt werden, wie zum Beispiel eine „sichtbare Anzeige Fix“ auf der Startseite und ein Firmenlogo oder Bild. Innerhalb von 14 Tagen soll der Betrag gezahlt werden.

Business Service Media GmbH – Wie kam der Vertrag zustande?


Unser Mitglied gab uns via E-Mail  an, mit der Business Service Media GmbH keinen Vertrag für einen Eintrag im Branchenverzeichnis DBVZ in Auftrag gegeben zu haben. Zwar soll es zum besagten Telefonat gekommen sein, doch ausdrücklich zu keinem Vertragsabschluss.

Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unter dbvz.de abrufbar sind (Stand 24.01.2017) kommen Verträge wie folgt zustande: „Von einem verbindlichen Auftrag kann erst dann ausgegangen werden, wenn der Kunde in einem zweiten Telefonat mit Mitarbeitern der Business Service Media GmbH den Vertragsabschluss bestätigt hat oder der Auftrag schriftlich erteilt wurde.“ Quelle: http://www.dbvz.de/unternehmen/agb.html

Leider ist uns nicht bekannt, ob es zu einem zweiten Telefonat mit einem Mitarbeiter der Business Service Media GmbH und unserem Mitglied kam.

Der 36 monatige Vertrag laut der AGB auf dbvz.de um weitere 12 Monate verlängert, sofern der Kunde nicht spätestens 6 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird.

Scan: DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017
DBVZ | "Auszug Ihres Eintrages" | 10.01.2017

Scan: DBVZ | Rechnung | 10.01.2017
DBVZ | Rechnung | 10.01.2017

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.


Haben Sie auch Erfahrungen mit dem Branchenverzeichnis DBVZ? Sind Sie auch Gewerbetreibender und wurden durch die Business Service Media GmbH aus Emmerich kontaktiert? Gerne können Sie sich an für allgemeine Informationen an uns wenden.

Sie suchen einen seriösen Anbieter? Schauen Sie doch mal auf Verbraucherdienst e.V. Empfehlung nach.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

2 Kommentare:

  1. Leider hätte ich erst im Internet gucken sollen: die Vorgehensweise von dbvz ist genauso gelaufen, wie oben beschrieben. Nach meinem Widerspruch wurde ich angerufen und habe leider ein zweites Telefongespräch geführt. Ich werde wohl oder über die Rechnung zahlen müssen und lerne in Zukunft darauf: niemals per Telefon einem Vertragsabschluss zustimmen!

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  2. Auch wir wurden Opfer der dbvz. Wie bereits oben geschildert erfolgte 1 Telefonat mit einer Mitarbeiterin, darin kam es zu keinem Vertragsabschluss. Trotzdem erhielten wir eine Rechnung über 830,62 €. Daraufhin ließen wir von einem RA ein Schreiben aufsetzen, indem wir der Firma mitgeteilt haben, dass kein Vertragsabschluss zustande gekommen ist, da die Mitarbeiterin nicht vertretungsberechtigt ist, im Namen der Firma Verträge abzuschließen. Nach der 1. Mahnung, die wir nicht bezahlten, kam ein weiteres Schreiben mit einer "Gutschrift". Alles erledigt.

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