Donnerstag, 20. Juni 2024

Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Uns wurde eine Rechnung von einem Schweizer Unternehmen mit dem Namen IBB Pronowa GmbH von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Berechnung für einen sogenannten Premium Plus Business Eintrag, 6 Monate. Dieser Eintrag soll mit aller Voraussicht auf dem Portal Firmenanzeiger24 erfolgen.

Titel: Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Bestand ein Vertrag mit Firmenanzeiger24?

„Wird Ihr Unternehmen überall gefunden?“ ist als Frage dargestellt, als wir die Seite Firmenanzeiger24.com aufrufen. Betrieben wird die Seite aktuell laut Impressum von einer IBB Pronowa GmbH, Sitz in 8001 Zürich, CH. Um das eigene Unternehmen „überall“ zu finden, werden kostenlose Firmeneinträge auf einer Webseite angeboten. Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, mit Bezeichnungen wie „Premium Plus Business Eintrag“.

Die Verträge für die kostenpflichtigen Einträge kommen laut den AGB (https://firmenanzeiger24.com/info/agb/) durch einen telefonischen Kontakt zustande. Da liegen uns sogar genauere Informationen vor. Eine Gewerbetreibende übermittelte uns nicht nur die Rechnung von IBB Pronowa GmbH, sondern auch schriftlich eine Auskunft, wie sie telefonisch kontaktiert wurde. Sie schreibt:

Erfahrungen mit IBB Pronowa GmbH

„Ein Herr Schmidt rief mich Ende März an und sagte, ich hätte mit der Firma Firmen Anzeiger 24 einen Vertrag. Da ich ihn immer wieder erklärte, ich hätten keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, setze er mich dermaßen unter Druck und meinte, das würde 2.000 EUR kosten, ich könnte aber auch für ein Jahr bezahlen, das wäre günstiger – dann müsste ich jetzt kündigen.

Die Kündigung übernimmt ein anderer Herr, der mir Fragen vorlas, und ich musste immer mit JA antworten. Ich war froh, als das Gespräch zu Ende war. Nach ca. 10 Tagen kam dann eine Rechnung“.

Scan: Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024
Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024


Diese Rechnung liegt uns auch vor. Für den Premium Plus Business Eintrag 6 Monate wird von der Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR gefordert. Diese Summe soll innerhalb der nächsten sieben Tag an die IBB Pronowa GmbH überwiesen werden – auf eine belgische Kontoverbindung.

Während der Briefkopf die Adresse in Zürich dargestellt, die wir ebenfalls im Impressum von Firmenanzeiger24 fanden, ist in der Fußzeile der Rechnung eine andere Adresse in 1050 Brüssel, Belgien angegeben.

Zahlungsaufforderung durch National Inkasso

Etwas mehr als zwei Monate nach der Rechnung folgte eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen National Inkasso (LINK). Im Auftrag der IBB Pronowa GmbH wird im Schreiben bekannt gegeben, dass eine Zahlung bislang ausgeblieben bleiben soll und aus diesem Grunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen der Betrag in Höhe von 670,66 EUR gezahlt werden soll.

Scan: Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024
Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024


Hilfe gegen überteuerte Rechnungen

Wir beurteilen Online-Firmenverzeichnisse und Branchenbücher, die selbst über keine Reichweite verfügen, aber teure Anzeigen verkaufen möchten, als sehr zweifelhaft. Wir berichteten im Rahmen unserer Berichterstattung zuhauf über Mitarbeiter derartige Portale, die sich via Spam-Fax und Cold Calling bei Unternehmern melden, um B2B Verträge abzuschließen. Das Problem für Gewerbetreibende: es gibt bei diesen Vertragsschlüssen kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ zu viel kann demzufolge teure Folgen haben – und die erhaltene Dienstleistung ist in vielen Fällen ohne Nutzen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax? Melden Sie sich bei uns für weitere Infos.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 5. Juni 2024

Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Die Weko Media LLC betreibt aktuell das Firmenverzeichnis „Firmeneintrag.net“. Um Kunden für dieses Branchebuch zu gewinnen, werden scheinbar Formulare via E-Mail versandt, die ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Haben Sie eine solche Mail erhalten? Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Titel: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Schneller finden mit einem weiteren Firmenverzeichnis?

Mit dem kreativen Slogan „Finde was du suchst“ wirbt aktuell die Weko Media LLC (Sitz laut Impressum firmeneintrag.net: 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM) für ihr Firmenverzeichnis. Vom Aufbau her ähnelt die Page den bekanntesten Vertretern dieser Art Verzeichnisse – und unsere Testsuche nach Friseuren in Berlin zeigten sogar Ergebnisse an.

Screenshot Firmeneintrag.net Homepage / Juni 2024

Ob Branchenbücher und Verzeichnisse heutzutage noch Sinn ergeben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Aus Sicht der Suchmaschinenbetreiber sind Datenbank dieser Art nicht so zielführend, weil eine einfache simple Suche nach einer Firma in einer bestimmten Stadt möglicherweise schneller zum Ziel führt. Aber wie bereits beschrieben: es gibt ja eingetragene Friseure in Berlin, wie kamen die auf Firmeneintag.net?

Inhalt der E-Mail: Auf Richtigkeit prüfen

Uns wurde die E-Mail von Weko Media LLC zur Ansicht vorgelegt. Wir zitieren in folgendem Absatz den Inhalt. Anbei sei vermerkt, dass dieser E-Mail als Anhang ein Formular beigefügt, ein „Antrag zum Branchenbucheintrag“. Dazu gleich mehr.

E-Mail, Zitat: 
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Weko Media
Zitatende.

 

Über das Formular der Weko Media LLC

Nun zum Schriftstück, welches beigefügt war. Es erinnert stark an bereits bekannte Offerten, über die wir in diesem Blog bereits mehrfach berichteten. Es werden die typischen Daten abgefragt, wie Telefon und Branche. Auffällig: es waren andere Felder wie die Anschrift und der Firmenname bereits vorausgefüllt. Wahrscheinlich daher der Hinweis durch Weko Media, diese angegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Zusätzlich ist Text auf dem Formular zu finden, die AGB. Da sind die wichtigsten Vertragsbedingungen wie der Preis und die Laufzeit aufgeführt, nur wir empfinden die Darstellung als wenig auffällig – diese wichtigen Informationen könnten bei einer halbherzigen Prüfung untergehen. Der Preis für einen „Business Eintrag beträgt 930 Euro netto pro Jahr und die Laufzeit des Vertrages beträgt min. zwei Jahre“.

Wie bei vergleichbaren Angeboten auch: Ja, der Vertrag verlängert sich automatisch und ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Offerten via Mail & Fax: Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax?

Es könnte zu ungewollten Verträgen führen, wenn Sie das entsprechende Formular an die Weko Media LLC zurücksenden.

Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.