Mittwoch, 11. Juni 2025

Kanzlei Dr. Müller & Kollegen: Warnung vor E-Mail Forderung

Im Auftrag einer „Gewinn49 GmbH“ fordert das fiktive Rechtsanwaltsbüro „Kanzlei Dr. Müller & Kollegen“ fast 300 EUR. Wie sollen Empfänger, die solche Forderungen via E-Mail erhalten haben, reagieren?

Titel: Kanzlei Dr. Müller & Kollegen: Warnung vor E-Mail Forderung


Gewinn49 GmbH: Angebliches Abo nicht bezahlt

An der Sophienstraße 22 befinden sich Räumlichkeiten der Humboldt-Universität zu Berlin, aber auch der vermeintliche Sitz der Kanzlei „Dr. Müller und Kollegen“. Scheinbar sollen dort zwei Personen mit Doktortitel und einem identischen Nachnamen tätig sein, ein Dr. Thomas Müller und ein Dr. Matthias Müller.

Diese Informationen entnahmen wir einer aktuellen Zahlungsaufforderung, die eine Verbraucherin via E-Mail erhalten hat. Besagte Kanzlei behauptet, dass eine Forderung der Mandantin Gewinn49 GmbH (Neuer Wall 80, 20354 Hamburg) nicht beglichen worden sein soll. Die Hauptforderung beträgt 220,00 EUR, doch zuzüglich der Mahn- und Rechtsanwaltsgebühren ergibt sich eine Summe von insgesamt 280,00 EUR.

Der Absender Kanzlei Dr. Müller & Kollegen behauptet, dass ein Mahnbescheid beantragt wird, sollte nicht fristgerecht gezahlt werden. Wann die Frist endet oder wohin überhaupt überwiesen werden soll, wird in der vorliegenden E-Mail nicht mitgeteilt.

Kündigungsformular inklusive

Statt den nötigen Informationen oder gar Belegen, die einer Zahlungsaufforderung beiliegen könnten, ist dieser E-Mail ein Kündigungsformular angehängt. Mit diesem Formular soll sich ein angeblich bestehendes Vertragsverhältnis mit der „Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot GmbH“ kündigen lassen – zum „nächstmöglichen Zeitpunkt“, der aber ungenannt bleibt.

Gleichzeitig soll dieses Formular der Kanzlei Dr. Müller & Kollegen aber auch dazu dienen, eine Bestätigung der EmpfängerInnen einzuholen, dass die vermeintlich offene Forderung noch ausgeglichen wird.

Am Ende des Formulars ist ein Button mit der Aufschrift „Jetzt kündigen“ zu sehen. Wir raten dringend davon ab, diesen Button zu betätigen und dem Link zu folgen.

Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S1 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S1 / Juni 2025
Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S2 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S2 / Juni 2025

Scan: Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S3 / Juni 2025
Kanzlei Müller & Kollegen / Fake Forderung S3 / Juni 2025


Nicht klicken, nicht zahlen

Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich hinter dem Button/Link Schadsoftware befindet. An folgenden Faktoren können Sie Fake-Forderungen erkennen:

  • Die URL und E-Mail Adresse des Absenders beachten, oft sind dort erste Hinweise zu sehen, dass es sich hier um einen Betrug handeln könnte
  • Adressen und Kontaktdaten überprüfen und ggf. im Netz vergleichen, ob dort tatsächlich ein solches Unternehmen existiert
  • Rechtsdienstleistungsregister bzw. Anwaltsregister nutzen, um die bekannten Daten abzugleichen
  • Viele Schreib- und Formfehler
  • Sehr kurze Fristen, Bankverbindung liegt im Ausland

Update: Dr. Holzbrecht & Kollegen

Mittlerweile wurde bekannt, dass weitere E-Mails unterwegs sind, die inhaltlich nahezu identisch sind. Folgende Unterschiede sind jedoch bekannt:

ABSENDER: Rechtsanwalt Dr. Andre Holzbrecht, "Gladbachen" Str. 79, 402190 Düsseldorf. Besonders die kreative PLZ ist in diesem Fall zu beachten.
LOGO: Ein nigelnagelneues Logo für eine überwiegend kopierte Mail.
ADRESSE: Die angegebenen Informationen sind für die Planung eines Besuchs vollkommen ungeeignet, da eine eine "Gladbachen-Str." in Düsseldorf nicht existiert. 

Es gilt in diesem Fall das Gleiche wie im vorangegangenen Fall: Nicht zahlen!

Vorsicht vor falschen Forderungen

Betroffene sollten auf keinen Fall Zahlungen leisten, keine persönlichen Daten übermitteln und keine Links betätigen. Solche Mails sollten direkt als SPAM markiert werden, damit zukünftige Betrugsversuche erschwert werden.

Sollten bereits Daten oder Geld übermittelt worden sein, ist die Polizei der passende Ansprechpartner, um gegebenenfalls eine Strafanzeige zu stellen.

Wir berichten regelmäßig über Abzocke, Betrug und Fake-Forderungen. Sollten auch Sie ein solches Schreiben erhalten haben, so können Sie gerne Ihre Erfahrungen mitteilen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 3. Juni 2025

Formular Fix, Check-Dein-Score: Forderung von RA Albrecht König

Den eigenen Schufa-Eintrag schnell und bequem über ein Online-Portal entfernen lassen? Das Angebot der Firma Formular Fix LLC namens „Check-Dein-Score“ soll mittels eines Abos in dem Bereich punkten. Doch schnell können statt einer Entlastung weitere Kosten auf Verbraucher zukommen.

Titel: Formular Fix, Check-Dein-Score: Forderung von RA Albrecht König

Was über das Portal „Check-Dein-Score“ bekannt ist

Die Plattform Check-Dein-Score.com, betrieben von der in London ansässigen Formular Fix LLC, wirbt mit einem Service zur Verbesserung der SCHUFA-Bonität: „Wir verbessern Ihre Schufa!“ Nutzer sollen unberechtigte negative Einträge entfernen lassen können. Doch was als Hilfsangebot erscheint, kann zu Zahlungsaufforderungen und Mahnungen führen.

Um „die Schufa“ mit Hilfe von Check-Dein-Score verbessern zu können, muss zunächst ein Abo abgeschlossen werden. Der Zugang zu diesem Service erfolgt über die Buchung eines kostenpflichtigen Abonnements mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Die tägliche Gebühr beträgt laut Webseite 00,49 EUR, sodass sich ein Gesamtpreis von 178,84 EUR ergibt.

Mahnungen und Zahlungsaufforderungen

Viele Nutzer berichten von überraschenden Zahlungserinnerungen und Mahnungen, obwohl sie sich möglicher Verpflichtungen gar nicht bewusst sind. Die Rechnungen sollen sich auf einen angeblichen „CHECK-DEIN-SCORE-PORTAL-ZUGANG“ beziehen und Beträge sollen auf ein Konto einer weiteren Firma überwiesen werden. Bei Nichtzahlung droht die Einschaltung von Inkassounternehmen. Diese erhöht die Forderungen oft um Inkassogebühren, droht gerichtliche Schritte an und setzt Nutzer unter Druck.

Rechtsanwalt Albrecht König tätig für Formular Fix LLC

Ein Schreiben für die Formular Fix LLC liegt uns derzeit vor. Der Rechtsanwalt Albrecht König aus Stuttgart stand schriftlich in Kontakt mit unserem Mitglied. Im Detail ging es in diesem Fall um eine Ratenzahlung; zu der Hauptforderung kommen Mahnkosten und weitere Kosten, sodass sich ein geforderter Gesamtbetrag in Höhe von 278,05 EUR ergibt.

Scan: RA Albrecht König für Formular Fix LLC / April 2025
RA Albrecht König für Formular Fix LLC / April 2025

Hier finden Sie Hilfe und Infos

Wenn Sie eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung von der Formular Fix LLC, einem Inkassounternehmen oder RA Albrecht König erhalten, bewahren Sie erstmal Ruhe. Zahlen Sie keinesfalls ungeprüft, da dies als Schuldanerkenntnis gewertet werden könnte. Prüfen Sie, ob tatsächlich ein Vertragsverhältnis besteht, und ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 2. Juni 2025

DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

Weiterhin wird vor E-Mails gewarnt, in denen sich die Absender als Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ausgeben. Es handelt sich hierbei um einen Betrugsversuch. Betroffen sind derzeit Gewerbetreibende aus unterschiedlichsten Bereichen.

Titel: DGUV-Präventionsmodul: Weiterhin Betrugsversuche via E-Mail

„Präventionsmodul verpflichtend für alle Unternehmen“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) warnt aktuell vor betrügerischen E-Mails, die mit einem gefälschten Absender der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) versendet werden. Zielgruppe dieser Mails waren insbesondere Betriebe aus dem Gastgewerbe, doch mittlerweile wurden auch vollkommen andere Branchen kontaktiert – teilweise auch postalisch.

Die betrügerischen Nachrichten tragen Betreffzeilen wie

  • „Schreiben der DGUV zur Einführung des Präventionsmoduls 2025 – Handlungsbedarf“
  • „Einführung des digitalen Präventionsmoduls zum 1. Juli 2025“

Inhaltlich wird suggeriert, es bestehe eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an einem sogenannten „Präventionsmodul“ der DGUV; es wird sogar gedroht, dass eine Nichtteilnahme gemäß § 209 SGB VII als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann.

BGN-Fälschung: 500 EUR werden gefordert – nicht zahlen!

Für die Teilnahme soll eine Gebühr an die Berufsgenossenschaft entrichtet werden. In einem hier vorliegenden Fall soll ein Betrag knapp über 500,00 EUR auf ein spanisches Konto überwiesen werden. Empfänger soll nicht die BGN sein, sondern ein „DGUV Modul“.

Tatsächlich handelt es sich bei diesen E-Mails um Fälschungen. Sowohl das genannte Präventionsmodul existiert nicht, als auch die verwendeten Logos der DGUV und BGN sowie die Unterschrift des DGUV-Hauptgeschäftsführers Dr. Stefan Hussy wurden missbräuchlich verwendet, um den Eindruck eines offiziellen Schreibens zu erwecken.

Bislang sind vor allem Mitgliedsbetriebe der BGN betroffen, jedoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Unternehmen aus anderen Branchen ins Visier der Täter geraten.


Scan: Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025
Fake-Schreiben DGUV BGN / Mai 2025

Betrugsversuch im Namen der DGUV und BGN – was tun?

Die DGUV hat laut eigener Aussage bereits rechtliche Schritte eingeleitet. Unternehmen, die bereits Zahlungen geleistet haben, werden dringend gebeten, Anzeige zu erstatten. Das Service-Center der BGN unterstützt hierbei mit der Angabe des Aktenzeichens sowie der Kontaktadresse der zuständigen Ermittlungsbehörde.

Pressmitteilung der DGUV: MEHR

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.