Montag, 7. Oktober 2013

Weiter Abzocke per Telefonwerbung



Dass Verbraucherinnen und Verbraucher in den Erhalt von Werbeanrufen zuvor ausdrücklich eingewilligt haben müssen, hat der Gesetzgeber in § 7 Absatz 2 Nr. 2, 1. Alternative des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) klargestellt. Sonst handelt es sich um einen unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call, den die Bundesnetzagentur nach dem UWG und dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) verfolgen kann. Quelle Bundesnetzagentur

 

Gesetzgeber reagiert auf unseriöse Telefonwerbung

Der Gesetzgeber reagierte damit auf die ausufernde Frequenz von Cold Calls (unerwünschteTelefonwerbung), und damit häufig verbundene Abzocke und Betrug in Form von Abo- und Kostenfallen sowie Offertenschwindel. Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. 

 

Gewinnspiele bevorzugt für Abofalle, Betrug und Abzocke


Präventiv berichtete Verbraucherdienst e.V. in seiner Eigenschaft als Verein für Verbraucherschutz zu Kostenfallen und Offertenschwindel. Und in nicht wenigen Fällen auch vor offensichtlicher Abzocke und Betrug. Besonders in den Jahren 2009 bis 2011 waren Gewinnspiele für Abofalle, Betrug und Abzocke beliebt. 

 

Telefonwerbung für Aktien – Teure Kostenfalle für Verbraucher


Weitere Abzocke via unerlaubter Telefonwerbung fand in den Folgejahren mit dem Verkauf von Aktien statt. Die den betroffenen Verbrauchern angebotenen Wertpapiere stellten sich schnell als reiner Offertenschwindel und teure Kostenfalle heraus. Hier ein Beispiel wie die Abzocke mit Aktien funktionierte.

 

Unseriöse Masche 2013 – Kostenfalle Branchenbucheintrag


Aktuell warten neue Kostenfallen auf seriöse Gewerbetreibende. Per unerlaubter Telefonwerbung, Fax oder E-Mail warten Abofallen in Form von Einträgen für Branchenbücher auf neue Opfer. Die Abzocker sitzen meist im Ausland. Ein Beispiel für Betrug /Abzocke mit einem Branchenbucheintrag
Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein. Mitglied sein heißt –  geschützt zu sein.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Mittwoch, 2. Oktober 2013

DynoRun GmbH verkauft Anrufblocker



Lange Zeit hörte man nichts mehr vom Verkauf sogenannter Anrufblocker. Aktuell (Stand September 2013) werden Verbraucher von oder im Auftrag einer Firma DynoRun GmbH per unerwünschten Werbeanruf belästigt.

Es wird behauptet, der Anrufblocker der DynoRun GmbH sei einfach am Telefon anzuschließen und speichere anrufende Nummern. Diese könne das Gerät speichern und der Verbraucher die gespeicherten Rufnummern nach seiner Wahl mit dem Anrufblockiergerät sperren. Mit dem Einsatz des Anrufblocker sei dann Schluß mit Werbeanrufen. Geliefert wird das dubiose Anrufblockiergerät per Nachnahme … Wer die Annahme verweigert, und somit zum Nichtzahler wird, erhält im Auftrag der DynoRun GmbH eine Zahlungsaufforderung von Czarnetzki & Nogly Rechtsanwälte.
Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.


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Dienstag, 17. September 2013

Erfahrung mit Firmen-Vergleich UPA Verlags GmbH


Eine Offerte für das Branchenbuch Firmen-Vergleich.de, dessen Betreiber UPA Verlags GmbH aus Viersen ist, veranlaßte Herrn S. sich an den Verbraucherdienst e.V. Essen zu wenden.

Erster Anruf: Sie haben einen Basiseintrag bei firmen-vergleich.de

Den Inhalt des ersten Anrufes wurde Verbraucherdienst e.V. von Frau S. wie folgt geschildert:
Ich bin nicht im Unternehmen meines Mannes, Herrn S., tätig, nahm aber wegen seiner Abwesenheit einen eingehenden Anruf entgegen. Der Anrufer informierte mich über einen Basiseintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de. Dieser Eintrag sei von meinem Mann vorgenommen worden, und müsse nun ergänzt bzw. weitergeführt werden. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen. Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.



Ich teilte dem Anrufer mit das ich nichts weiß über einen Eintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de, und auch nicht im Geschäft meines Mannes tätig sei. Da ich also weder weisungsberechtigt sei, noch über Prokura verfüge, bat ich den Anrufer um seinen erneuten Anruf zu einem späteren Zeitpunkt. Dann könne er (der Anrufer / Anmerk. Verbraucherdienst e.V.) den Sachverhalt zu dem Eintrag im Branchenbuch Firmen-vergleich.de mit meinem Mann direkt besprechen.


Zweiter Anruf: Nur noch Datenabgleich für Eintrag bei firmen-vergleich.de

Der Inhalt des zweiten Anrufes wurde von unserem Mitglied Frau S. wie folgt geschildert:
Es folgte kurze Zeit später ein zweiter Anruf durch einen anderen Mitarbeiter …
Dieser tat nun so, als ob es nur noch um einen Datenabgleich für den Eintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de ginge.

Ich teilte auch diesem Mitarbeiter (vom Branchenbuch firmen-vergleich.de?) mit, das ich nicht Prokura berechtigt bin und keine Funktion im Geschäft meines Mannes bekleide. Doch das hinderte den Anrufer nicht eine Bandaufzeichnung zu vollziehen, und anschließend eine Rechnung an meinen Mann zu versenden für einen Businesseintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de.

Der Rechnungsbetrag lautete 506,- Euro, Minus einem Rabatt von 177 Euro. Die Gesamtforderung belief sich also auf 391,51 Euro für die Laufzeit von 12 Monaten für einen Eintrag im Branchenbuch firmen-vergleich.de, den ich nicht bestellt sondern ausdrücklich -  schon mangels Berechtigung geschäftliche Entscheidungen für meinen Mann treffen zu dürfen - mehrfach deutlich abgelehnt hatte. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 


Verbraucherdienst e.V. informiert:
Über die Vorgehensweise zu einem Abschluß für einen Eintrag im Portal firmen-vergleich.de zu kommen mag sich der Leser seine eigene Meinung bilden. Doch uns ist in den Unterlagen zu diesem Sachverhalt weiteres aufgefallen.

12 Monate Laufzeit und automatisches Beendigung laut Auftragsbestätigung
So steht es in der Auftragsbestätigung von firmen-vergleich.de / UPA Verlags GmbH

Auftragsbestaetigung_firmen-vergleich.de_UPA_Verlags_GmbH

3 Monate vor Jahresablauf kündigen laut Rechnung
In der Rechnung für den Eintrag bei Firmen-vergleich.de steht genau das Gegenteil.
Hier wird explizit darauf hingewiesen das 3 Monate vor Ablauf der 12 Monate gekündigt werden muß. Anderenfalls verlängert sich die Laufzeit des Vertrags für das Branchenbuch firmen-vergleich.de um ein weiteres Jahr. Mitglied sein heißt –  stark zu sein. Mitglied sein heißt –  auf der sicheren Seite zu stehen.


Rechnung_firmen-vergleich.de_UPA_Verlags_GmbH

Ein NO GO !!! informiert Verbraucherdienst e.V.  der die Rechte des Mitglieds Herrn S. und andere ähnlich betroffene Verbraucher betreut.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Montag, 9. September 2013

MIG Film GmbH Oliver Edelmaier mit Mahnbescheid


Rechtsanwalt Oliver Edelmaier aus Mannheim beantragt Mahnbescheid im Auftrag der MIG Film GmbH Düren. Inhaltlich geht die Forderung auf Ansprüche aus einer Abmahnung wegen Urhebrechtsverletzung zurück.

Der Antragsteller des von Rechtsanwalt Oliver Edelmaier versendeten Mahnbescheids, die MIG Film GmbH, beauftragte im Jahr 2010 verschiedene Kanzleien mit der Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen gegen Filesharer. Mitglied sein heißt –  den Rest kannst du dir sparen. 

Aktuell (Stand September 2013) liegt Verbraucherdienst e.V. ein Mahnbescheid mit einer Gesamtforderungshöhe von 1.231.10 Euro für die MIG Film GmbH vor. Zu vermuten ist, das Rechtsanwalt Oliver Edelmaier, Prozessbevollmächtigter der MIG Film GmbH, weitere Bescheide im Auftrag dieser Mandantin beantragen wird. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein. 

Bereits 2012 zog Rechtsanwalt Oliver Edelmaier Mahnbescheide deren Forderungsursprung Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen waren. Der Rechteinhaber war die Berlin Media Art JT.

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