Mittwoch, 12. Juni 2019

Offerte von MS DESIGN 4U REKLAM aus Karabağlar

Ein Gewerbetreibender legte uns eine aktuelle Offerte der Firma MS DESIGN 4U REKLAM vor. Es handelt sich hierbei scheinbar um die Veröffentlichung einer Werbeanzeige in einem Werbeobjekt mit der Bezeichnung „Allgemeine Bürgerinfo“. Offensichtlich versandte diese Firma dieses Dokument via Fax und wies im Text darauf hin, dass eine kostenpflichtige Anzeige gedruckt werden soll. Wie sollten Gewerbetreibende auf eine solche Mail reagieren?

Titel: Offerte von MS DESIGN 4U REKLAM aus Karabağlar

Gewerbetreibende aufgepasst: Kein Datenabgleich, sondern Neuauftrag


Selbständige, Unternehmer und Freiberufler könnte ein Fax der MS Design 4U Reklam erreichen, die sich mittels einer Fax-Offerte neue Aufträge sichern möchte. Das besagte Unternehmen hat seinen Sitz in Hizmetleri, 9209/1 Sok. No.7 Karabağlar in der Türkei. Bei dem Formular handelt es sich um einen Neuauftrag für eine Werbeanzeige „gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße“ in dem angeblich ebenfalls bekannten Werbeobjekt „Allgemeine Bürgerinfo“ kostenpflichtig abzudrucken. Zu diesem Zweck wird in dem Formular eine Werbeanzeige des Empfängers präsentiert, die wir aus datenschutzrechtlichen Gründen für diese Veröffentlichung entfernten. Sollte dieses Formular unterschrieben an die MS DESIGN 4U REKLAM via Fax zurück gesandt werden, wird ein neuer Vertrag geschlossen.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Allgemeine Büroinfo“


Vertragsgegenstand ist eine Werbeanzeige in einem Werbeobjekt, welches laut des Formulars durch die Deutsche Post AG in dem „vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet“ ausgeliefert werden soll. Empfänger der Offerte werden nicht über wichtige Bedingungen der Anzeige informiert, sondern nur geringfügig in Kenntnis gesetzt. So ist von einer Auflagenstärke von „mind. 1.000 Stück pro Ausgabe die Regel“ und das sie „in einem Rhythmus von ca. 4 Monaten“ aufgelegt werden. Der genaue Raum der Verteilung wird mit der Nennung der PLZ vereinfacht.

Sollte sich ein Gewerbetreibender trotz der wenigen Informationen dennoch für eine Werbeanzeige in der „Allgemeinen Bürgerinfo“ der MS DESIGN 4U REKLAM entscheiden, würde der Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr.

Scan: Offerte MS Design 4U Reklam / Mai 2019
Offerte MS Design 4U Reklam / Mai 2019


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 399,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 198,00 EUR, eine Farbpauschale 149,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 25,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Hilfe bei MS DESIGN 4U REKLAM


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von MS DESIGN 4U REKLAM erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Uns wurde eine Offerte der Firma ARP Marketing Verlag SL aus Spanien vorgelegt, die für kostenpflichtige Werbeanzeigen für eine sogenannte „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“ wirbt. Für insgesamt vier Auflagen einer Anzeige soll der Empfänger die hohen Kosten tragen, sofern der Anzeigenauftrag zurückgesandt wird.

Titel: ARP Marketing Verlag SL: Offerte „Bürgerinformation für die Region Franfurt“

Hohe Kosten für eine Anzeige im „Bürgerinformationsfolder“


Wir berichteten bereits zahlreich über diese Art von Offerten, die an Selbständige, Unternehmer und Freiberufler verschickt werden. Meist geht es um Einträge in eher unbekannte Branchenbücher oder die Veröffentlichung der Firmendaten in einer via Internet zugänglichen Datenbank.

Häufig wenden sich Gewerbetreibende aber auch mit Offerten für Werbeanzeigen an uns, die in kaum erläuterten „Druckobjekten“ erscheinen sollen. So auch in dem Fall des Schreibens der ARP Marketing Verlag SL mit Sitz in Urb. Cala. Blanca 81, 03730 Javea, Spanien. Diese Firma verschickte eine Offerte bzw. einen Anzeigenauftrag für die Veröffentlichung der Firmendaten in einer „Bürgerinformation für die Region Frankfurt“. In der Hektik des geschäftlichen Alltags kann ein solches Schreiben nicht aufmerksam unterzeichnet werden, sodass die Überraschung umso größer ist, sofern kurz darauf eine hohe Rechnung im Postfach landet. Durch die Unterschrift und das Zurückschicken an die ARP Marketing Verlag SL scheint ein Anzeigenvertrag entstanden zu sein.

Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende


Freiberufler und Betreiber eines Gewerbes, die aktuell eine Offerte von ARP Marketing Verlag SL erhalten haben, sollten dies ganz genau prüfen. Häufig bleiben bei Anzeigen in sogenannten „Bürgerinformationsfoldern“ etliche Fragen offen wie z.B. wie und in welcher Höhe so eine „Bürgerinfo“ vertrieben wird. Zwar ist ein Postleitzahlenbereich angegeben und eine Gesamtauflage (2.000 Exemplare, 25 Stück pro Auslagestelle), aber ein Ansichtsexemplar und dergleichen fehlen. Auch ist die Frage ungeklärt, ob dieses Werbeprodukt überhaupt genügend potenzielle Kunden erreichen könnte.

Scan: Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019
Offerte ARP Marketing Verlag SL / Juni 2019


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 299,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 119,00 EUR, eine Farbpauschale 49,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 29,00 EUR. Hinzu kommt die Mehrwertsteuer. Insgesamt sollen vier Auflagen erscheinen, das bedeutet, es kommt bei Vertragsabschluss auf den Gewerbetreibenden eine Rechnung von mindestens 1984,00 EUR zu. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht drei Monate vor Vertragsablauf fristgerecht gekündigt wird. Wichtig für Gewerbetreibende: Bei B2B Geschäften gibt es kein Widerrufsrecht.

Hilfe bei ARP Marketing Verlag SL


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von ARP Marketing Verlag SL erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 6. Juni 2019

Europe Finance Inkasso droht mit Zwangsvollstreckung

Aktuell erreichen uns auffallend viele Benachrichtigungen von betroffenen Verbrauchern, die eine Zahlungsaufforderung im Briefkasten vorfanden, die sie sich nicht erklären können. Bekannt sind uns u.a. Schreiben der "E.S. Company" und "E.B. Inkasso", über die wir in diesem Blog bereits berichteten. Nun liegt eine neue vor: Europe Finance Inkasso fordert ebenfalls für angeblich noch offene Posten aus Gewinnspielen die Zahlung von beinahe 300 EUR.

Titel: Europe Finance Inkasso droht mit Zwangsvollstreckung

Ankündigung einer Zwangsvollstreckung


Auch die Europe Finance Inkasso teilt mit, dass sich „in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Klagen von verschiedenen Gewinn- und Zeitschriftenverlagen gesammelt haben“ sollen. Genannt werden hier u.a. EuroMillions, Europlus69 und Jackpot AG. Diese sollen sämtliche in Verzug befindliche Zahlungen ihrer Kunden an die Absender abgetreten haben. Europe Finance Inkasso hat laut Briefkopf ihren Sitz in Duisburg. Die angegebene Handelsregisternummer (siehe Bild) führt zu keinem Ergebnis. Auch die Adresse, die wir dem Schreiben entnommen haben, führt zu anderen Unternehmen. Handelt es sich somit hierbei um eine seriöse Forderung?

Europe Finance Inkasso ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Verbraucher, die eine Forderung der Europe Finance Inkasso erhalten, fragen sich möglicherweise berechtigt: ist diese Zahlungsaufforderung seriös? Zum aktuellen Stand (06.06.2019) ist kein Unternehmen mit diesem Namen im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Interessierte Verbraucher können dies selbst auf dem offiziellen Portal rechtsdienstleistungsregister.de überprüfen. Somit ist die Europe Finance Inkasso nicht berechtigt in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen.

Scan: Europe Finance Inkasso Forderung / Juni 2019
Europe Finance Inkasso Forderung / Juni 2019

Aus Bottrop kommt ein ähnliches Schreiben


Zum Verwechseln ähnlich ist ein ebenfalls uns zugestelltes Schreiben einer "Finance Inkasso" aus Bottrop. Vom Inhalt her nahezu identisch soll auch hier ein Betrag in Höhe von 290,00 EUR auf ein Konto in Litauen überwiesen werden.

Scan: Finance Inkasso Forderung / Juni 2019
Finance Inkasso Forderung / Juni 2019


Wie sollte man auf so eine Forderung reagieren?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Europe Finance Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 4. Juni 2019

Rechtsanwalt Dr. Michael Kunt meldet sich mit "FED INKASSO AG" zurück

Hinweis: Haben Sie ein Schreiben von PROEX Inkasso GmbH erhalten? MEHR INFOS.

Erst vor wenigen Wochen berichteten wir auf diesem Blog über Zahlungsaufforderungen der "Plus Expert Inkasso". Diese Briefe wurden seinerzeit von einem "Dr. Michael Kunt" unterzeichnet, der laut Briefkopf ein Rechtsanwalt sein. Mittlerweile liegt eine neue Forderung vor, die inhaltlich große Ähnlichkeiten aufweist: eine Forderung von einer "FED INKASSO AG".

Titel:   Rechtsanwalt Dr. Michael Kunt meldet sich mit "FED INKASSO AG" zurück

Fed Inkasso AG fordert für "Deutsche Gewinner Zentrale"


In der ersten Maihälfte 2019 berichteten wir Schreiben einer "Plus Expert Inkasso", in der noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen sollen. Auch die Verbraucherzentrale Niedersachsen berichtete in einem kurzen Beitrag, dass besagte Plus Expert Inkasso bei einer Verbraucherin aus Celle rund 280 Euro geltend machen wollte. Im Rechtsdienstleistungsregister war diese Firma zum Veröffentlichungszeitpunkt nicht zu finden. Nun ist ein neues Schreiben im Umlauf. Dr. Michael Kunt ist erneut tätig und fordert, doch dieses Mal für eine "FED INKASSO AG".

Erneut ist eine Adresse in Düsseldorf angegeben und eine Zahlung aus einer "telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag" bezüglich eines Gewinnspiels ("Deutsche Gewinner Zentrale") noch offen sein. FED INKASSO AG fordert somit den Betrag in Höhe von 286,76 EUR, ansonsten wird bei einer "anhaltenden Zahlungsverweigerung" keine andere Möglichkeit gesehen, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren droht Dr. Michael Kunt: "Das Formular ist bereits vorbereitet! Ihr Konto wird in Kürze gesperrt."

Scan: Fed Inkasso AG Forderung Seite 01 / Mai 2019
Fed Inkasso AG Forderung Seite 01 / Mai 2019

Scan: Fed Inkasso AG Forderung Seite 02 / Mai 2019
Fed Inkasso AG Forderung Seite 02 / Mai 2019


Die Überweisung soll innerhalb von sieben Tagen auf eine französische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger "FED AG") werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. Die FED INKASSO AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Bitte beachten Sie zusätzlich folgende Hinweise.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:


  • Sind folgende Angaben vorhanden? Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens FED INKASSO AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.