Mittwoch, 22. Juni 2022

Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang

Es ist beinahe ein Jahr her, als wir über in unserem Beitrag „Verbraucherhilfe e.V. verstößt gegen Rechtsdienstleistungsgesetz“ über den Duisburger Verein mit der großen Namensähnlichkeit berichteten. Nun gibt es Neuigkeiten: es scheint eine neue Google Business Webseite aufrufbar zu sein – und es gibt zahlreiche positive Bewertungen, die bei uns jedoch Fragen aufwerfen.

Titel: Verbraucherhilfe e.V. mit neuer Webseite wieder auf Kundenfang


Neue Seite, alte Taktik?

„Über 12 Jahre zufriedene Mitglieder“ heißt es aktuell auf der Google Business-Seite des Vereins „Verbraucherhilfe e.V.“ aus Duisburg, abrufbar unter der URL verbraucherhilfe.business.site. Die Seite bietet ein recht übersichtliches Angebot zwischen „Angebot einholen“, „Jetzt anrufen“ und „Route anzeigen“. Ein Impressum konnten wir bei unserem Besuch nicht finden.

Sofern eine Google Business Webseite gewerblich betrieben wird, müssen die allgemein geltenden Richtlinien der Impressumspflicht und des Datenschutzes beachtet werden. Bei unserem Besuch am 21.06.2022 fehlte die Seite für ein Impressum. Gültige Kontaktdaten findet man nur bei der Unterseite „Kontakt“. Die Hotline dagegen soll 24/7, also rund um die Uhr, verfügbar sein.

Verbraucherhilfe e.V. - Google Bewertungen machen uns stutzig

Was uns bei unserer Recherche besonders aufgefallen ist, sind die zahlreichen positiven Google-Bewertungen. Wir zitieren an dieser Stelle drei Bewertungen (mit Verlinkung):

1. „Abofalle hat auch mich erwischt, der Verbraucherhilfe Verein hat mich optimal beraten und war sehr verständnisvoll.“

https://goo.gl/maps/2EtRQrkg4R9uQ8hJ8

2. „Ich weiß gar nicht wie oft ihr mir mittlerweile schon geholfen habt. Man kann euch immer anrufen und um Rat fragen wenn man was wissen möchte.“

https://goo.gl/maps/Su2xjtKd77Kk7wUM9

3. „Verbraucherschutz auf Augenhöhe, Beratung Top. Die bleiben dran. spürbare Ergebnisse vorhanden.“

https://goo.gl/maps/sZNogRh5p9dByvjN8

Wir möchten an dieser Stelle erneut auf unseren Artikel verweisen, der im Detail aufführt, was dem Verein Verbraucherhilfe e.V. gerichtlich untersagt wurde. Es wurde vom Landgericht Duisburg (Az: 10 O 80/21) entschieden, dass Werbeaussagen wie „…Verbraucher vor unseriösen und rechtswidrigen Geschäfts-, und Unternehmenspraktiken durch Aufklärung, Beratung und Bearbeitung meiner Angelegenheiten zu schützen“ (wie geschehen im Mitgliedsantrag) nicht verwendet werden dürfen.

Ob der Verein aus Duisburg seine Mitglieder aktuell tatsächlich rechtlich berät oder nicht, kann an dieser Stelle noch nicht beantwortet werden. Sollten Sie Hilfe benötigen oder noch mehr Informationen haben, können Sie sich gerne bei uns melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der Verbraucherhilfe e.V.? Wurden Sie via Cold Call kontaktiert?

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt./p>

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 8. Juni 2022

TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch

Neues von Brandt Reklam Tic Ltd. Şti: Eine Firma namens TEG Verlag verschickte eine Offerte an eine Gewerbetreibende, um einen Vertrag für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag abzuschließen.

Titel: TEG Verlag: Neue Offerte für Brandt Reklam Branchenbuch


Brandt Reklam Tic Ltd. Şti Inhaberin des Werbeportals

„Bitte prüfen Sie die Angaben auf Ihre Richtigkeit ggf. korrigieren korrigieren oder ergänzen Sie Ihre firmenrelevanten Daten für Ihren Brancheneintrag. Senden Sie die Offerte an die oben genannte Faxnummer zurück“ – diese Zeilen stammen von einem Angebot einer Firma namens TEG Verlag. Das Schriftstück, eine Fax-Offerte, kommt uns arg bekannt vor. Kein Wunder, bereits im letzten Jahr wurden wir auf eine Firma Brandt Reklam Tic Ltd. Şti aufmerksam gemacht, die auch hier in Erscheinung tritt.

Sie soll laut der Nutzungsbedingen Inhaberin des Werbeportals sein, auf dem Firmendaten zur Veröffentlichung freigegeben werden sollen.

Scan: TEG Verlag Offerte Juni 2022
TEG Verlag / Juni 2022

Branchenbuch-Eintrags-Angebot: Das steht in der Offerte

Auf dem ersten Blick sieht es wie eine der üblichen Offerten aus, die uns bereits zahlreich von kontaktierten Unternehmern zu Verfügung gestellt wurden. Doch im sogenannten „Kleingedruckten“, was in diesem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen darstellt, finden wir einen bekannten Namen: die Fa. Brandt Reklam Tic Ltd. Şti. Über dieses Unternehmen berichteten wir im September 2021, auch in dem Fall ging um kostenpflichtige Branchenbuch-Einträge.

Wir schauten uns die AGB noch einmal an, um eventuelle Unterschiede zu den vorherigen Nutzungsbedingungen festzustellen. Es geht auch in der aktuellen Offerte immer noch um die Veröffentlichung von Firmendaten auf „mehreren Internetportalen“. Welche es genau sein sollen, konnten wir anhand des Schreibens nicht feststellen.

Besonders staunten wir nicht schlecht über die Vertragsdauer. Insgesamt drei Jahre soll die Laufzeit des Vertrages betragen, ab dem Zeitpunkt, wenn diese Offerte an TEG Verlag zurückgefaxt oder gemailt wird. Zu Kündigen ist dieser Vertrag spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit – sonst wird um ein Jahr verlängert.

Erfahrungen einer Gewerbetreibenden

Wir wurden durch eine Gewerbetreibende über TEG Verlag informiert; sie leitete freundlicherweise die betreffende Offerte an uns weiter, um über den Fall zu berichten.

Sie schreibt, Zitat: „eine gewisse Sara Müller vom TEG Verlag hat mich telefonisch kontaktiert und gefragt, ob wir wirklich unsere Google Werbung kündigen wollen. Ich ahnte schon einen Betrug, aber die Dame meinte, dass wir mit herold.at einen Vertrag abgeschlossen hätten, der nun über Ihre Firma gekündigt werden müsste und ich müsste ihr schriftlich bestätigen, dass der Vertrag nicht weiterlaufen soll. Sie meinte, dass Sie das Auslaufen des Vertrages schriftlich notiere.“ Zitatende.

Ob nun tatsächlich ein Betrug vorliegt, können wir nicht beurteilen – demzufolge schließen wir uns der Behauptung nicht an, da wir das Telefonat nicht mitverfolgen konnten. Jedoch wäre das nicht das erste Mal, dass Gewerbetreibende unter falschem Vorwand kontaktiert wurden. In vielen Fällen sollen die Anrufer des Callcenters angegeben haben, für eine ganz andere Firma zu arbeiten – wie z.B. Google.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine Offerte oder ein Fax für eine Anzeige erhalten? Oder einen unerwünschten Werbeanruf? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 3. Juni 2022

Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids

Im November 2021 gab es einen ungewöhnlichen Brief, der uns von einem Verbraucher zur Verfügung gestellt wurde. Es ging um einen Erlass auf einen Mahnbescheid, der von der Firma Mega Gewinnspiele GmbH aus Berlin erstellt worden sein soll. Nun gibt es ein unverhofftes Wiedersehen. Ein „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“ soll dieses Mal direkt vom Amtsgericht Frankfurt am Main gestellt worden sein.

Titel: Euro Lotto-49 GmbH: Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids


Angeblich gerichtliches Verfahren gegen Verbraucher

Normalerweise würden wir an dieser Stelle dazu raten, sämtliche gerichtliche Schreiben ernst zu nehmen. Besonders gilt das für Schreiben im „berüchtigten gelben Umschlag“, was z.B. ein gerichtlicher Mahnbescheid sein könnte. Doch aktuell wurde ein Brief vorgelegt, den wir doch etwas kritischer beurteilen.

Am Amtsgericht Frankfurt am Main soll scheinbar ein Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt beschäftigt sein. Dieser wurde wiederum von einer Firma namens Euro Lotto-49 GmbH aus der Mühlenstr. 8a in 14167 Berlin beauftragt worden sein, gegen einen Verbraucher vorzugehen.

Scan: Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022
Euro Lotto-49 GmbH // Mahnbescheid Seite 1 von 2  // Mai 2022

Hohe Summe von über 3.000 EUR gefordert

Insgesamt wird die stolze Summe in Höhe von 3.780,69 EUR gefordert. Es wird sogar weitergehend mit Zwangsvollstreckung und Pfändung gedroht. Doch trotz aller Drohgebärden kommt uns das Schreiben arg bekannt vor.

Es gibt augenscheinlich viele Gemeinsamkeiten zum Schreiben vom letzten Jahr. Auch da ging es angeblich um einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, nur dieses Mal soll er angeblich direkt von einem Staatsanwalt Dr. Andreas Schmidt kommen.

Erneut gibt es aber einen Zusammenhang zu Gewinnspielen – in diesem Fall eine Euro Lotto-49 GmbH aus Berlin. Wir möchten an dieser Stelle erneut dazu raten, die Summe nicht zu zahlen.

Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post dieser Art erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Milan Delic Rechtsanwälte fordert für unbekannten Auftraggeber

Derzeit sind zahlreiche Forderungen im Umlauf, um unbedarfte Verbraucher zum schnellen Bezahlen zu drängen. Meist geht es in den Briefen um Beträge unter 300 EUR – dieses Mal von einer vermeintlichen Kanzlei aus Coburg, den Milan Delic Rechtsanwälten.

Titel: Milan Delic Rechtsanwälte fordert für unbekannten Auftraggeber


Fragwürdiges Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic

Als „Offizieller Partner der SCHUFA“ beschreibt sich die Kanzlei Forderungsmanagement & Rechtsanwälte Milan Delic aus 96450 Coburg. Um es vorwegzunehmen: unter der angegebenen Adresse konnten wir mithilfe von Google keine Kanzlei ausfindig machen.

Doch eins nach dem anderen. Die sogenannten Milan Delic Rechtsanwälte wandten sich an einen Verbraucher, um eine Summe in Höhe von 199,28 EUR zu fordern. Warum? Wer hat die Forderung in Auftrag gegeben? Zuvor soll eine Mahnung nicht beglichen worden sein, aber von wann? Nichts dergleichen wird im Schreiben beantwortet, stattdessen folgen Kontodaten, auf die der Betrag von fast 200 EUR überwiesen werden soll.

Geld soll auf ein rumänisches Konto überwiesen werden

Das angegebene Konto weist eine rumänische Kontoverbindung auf. Wird nicht gezahlt, drohen die Milan Delic Rechtsanwälte mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens, was die Kosten in die Höhe treiben würde. Betonung auf „Würde!“ Denn die Seriosität dieser Forderung ist arg in Frage zu stellen.

Alleine die fehlenden Angaben zur ursprünglichen Forderungen oder eine Aufstellung der entstehenden Rechtsanwaltskosten vermitteln auf uns einen unprofessionellen Eindruck, sodass wir an dieser Stelle dringend davon abraten, die geforderte Summe zu zahlen. Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit um keine seriöse Forderung.

Scan: Milan Delic Rechtsanwälte // Forderung Mai 2022
Milan Delic Rechtsanwälte // Forderung Mai 2022


Nicht ohne Prüfung der Vorwürfe zahlen

Auf die besagten Brief reagierten unbedarfte Personen, die bislang wenig mit derartigen Briefen zu tun hatten, möglicherweise bedrohlich oder gar schockierend. Jedoch wirkt dieser Antrag unserer Meinung auf uns sehr fragwürdig.

Aus diesem Grund raten wir Empfängern an dieser Stelle, Forderungen und Mahnungen genau zu prüfen. Haben Sie unter Umständen vergessen, eine Rechnung zu bezahlen? Verbummelten Sie eine Ratenzahlung? Möglicherweise gibt es eine Erklärung für die eine oder andere Forderung. Sollten jedoch noch Fragen offen sein, haben Sie die Möglichkeit, sich bei uns zu melden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post dieser Art erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.