Dienstag, 24. August 2021

OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Wir staunten nicht schlecht, als wir die Forderung einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG sahen. Das Schreiben ähnelt stark einer bereits bekannten Zahlungsaufforderung, über die wir bereits berichteten. Sogar die geforderte Summe ist gleich. Wie seriös ist der Brief?

Titel: OZCAN MA Forderungs AG: Starke Verwechslungsgefahr

Bekannte Drohgebärden von der OZCAN MA Forderungs AG

Die Unterschiede lassen sich an einer Hand abzählen. Wir berichteten an dieser Stelle über eine Forderung einer Rigo Forderungs AG, welche für die Teilnahme an Gewinnspielen Geld forderte. Der aktuell vorliegende Brief der OZCAN MA Forderungs AG gleicht der Forderung nahezu komplett, wir konnten nur wenige Unterschiede feststellen.

Allen voran natürlich der Name. Des Weiteren ist die Kontoverbindung anders, die Zahlung soll jedoch weiterhin auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen. Weiterhin sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben. Auch die geforderte Summe ist gleich: 268,46 EUR innerhalb von 9 Tagen. Vergleichen Sie die Bilder und Sie werden die Gemeinsamkeiten ohne Schwierigkeiten erkennen können.

Scan: Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG
Zahlungsaufforderung Ozcan MA Forderungs AG / Aug 2021


BDIU warnt vor unseriöser Forderung durch OZCAN MA Forderungs AG

Das vorliegende Schreiben verweist nicht nur auf die gleiche Adresse am Theodor Heuss Ring in 50558 Köln, derzeit scheinbar der Hotspot für dubiose Inkassoschreiben, sondern nutzt auch die gleichen grafischen Elemente. Große Mühe scheinen sich die Abzocker nicht gemacht zu haben. Auf der Forderung sind zahlreiche Logos und Abzeichen zu sehen, die seriös wirken sollen. OZCAN MA Forderungs AG soll angeblich ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die OZCAN MA Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens OZCAN MA Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Die Telefone stehen kaum still: eine weitere Firma versucht über Drohgebärden Verbraucher zu Überweisungen zu bewegen. Eine Rigo Forderungs AG fordert für Gewinnspiele eine hohe Summe und verschickte zu diesem Zweck Zahlungsaufforderungen.

Titel: Rigo Forderungs AG: Letzte außergerichtliche Mahnung

Drohung mit Zwangsvollstreckung von der Rigo Forderungs AG

Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung, Pfändung und so weiter. Die Liste der Drohgebärden durch Rigo Forderungs AG nimmt kaum ein Ende. All diese unangenehmen Konsequenzen sollen eintreten, sofern die geforderte Summe in Höhe von 268,46 EUR nicht während der gesetzten Frist (9 Tage) überwiesen wird.

Die Zahlung soll auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen, Zahlungsempfänger ist eine RIGO AG. Ein Auftraggeber wird in der Forderung nicht genannt. Jedoch sollen sich Empfänger telefonisch bei einem Gewinnspiel „Eurowin24 – Eurojackpot 6/49“ angemeldet haben.

Scan: Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Rigo Forderungs AG / Aug 2021


Rigo Forderungs AG angeblich Mitglied im BDIU

Das vorliegende Schreiben zeigt jede Menge Logos, welche die Glaubwürdigkeit der Forderung stärken sollen. Rigo Forderungs AG soll demnach ein „TÜV“ geprüftes Inkasso sein und zusätzlich Mitglied im BDIU, dem Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.

Auf der Webseite des BDIU ist die Rigo Forderungs AG als Fake-Inkasso aufgelistet, das bedeutet: es handelt sich um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Betroffene sollten den geforderten Betrag nicht zahlen! Quelle: https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender

Woran Sie unseriöse Inkassoforderungen erkennen

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Rigo Forderungs AG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlungsaufforderungen durch eingetragene Inkassounternehmen sind unbedingt ernst zu nehmen und sollten nicht ignoriert werden. Ob das bei den hier vorliegenden Dokumenten der Fall ist, kann jedoch nicht hundertprozentig belegt werden. Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

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Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Die Flut der Inkasso-Forderungen scheint kein Ende zu nehmen: ein Verbraucherin leitete ein Schreiben einer „Buhrmann Inkasso AG“ an uns weiter. Angeblich soll sich die Empfängerin bei Gewinnspielen angemeldet.

Titel: Buhrmann Inkasso AG: Hohe Forderung für Gewinnspielen

Mehr als 1.600 EUR von Buhrmann Inkasso AG gefordert

In den vergangenen Tagen gingen überraschend viele Forderungen ein, allesamt fordern Beträge in Zusammenhang mit Gewinnspielen wie „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ etc. Auch der Absender Buhrmann Inkasso Ag reiht sich ein und fordert eine schockierend hohe Summe: 1.698,50 EUR sollen sobald wie möglich überwiesen, sonst soll eine Kontosperre drohen.

Wir empfehlen grundsätzlich, erhaltene Inkassobriefe nicht direkt ungeöffnet in die nächste Papiertonne zu werfen, sondern den Inhalt auf Richtigkeit zu prüfen. Wurde unter Umständen eine Frist versäumt? Steht noch eine offene Rechnung im Raum? Dann sollten Sie reagieren. Gerne greifen wir Ihnen dabei unter die Arme.

Aber im vorliegenden Fall können wir jedoch beruhigen: der Absender Buhrmann Inkasso AG ist aktuell nicht im Rechtsdienstleistungsregister aufzufinden (Stand: 23.08.2021) und demzufolge auch nicht berechtigt, diese hohe Summe von über 1.600 EUR zu fordern. Zahlen Sie nicht!

Scan: Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung Buhrmann Inkasso AG / Aug 2021


Fake-Inkasso-Sommer: Oft der gleiche Absender?

Bei einem Großteil der hier eingehenden Inkassoschreiben gibt es eine auffällige Gemeinsamkeit: der Sitz der Absender soll laut der Briefkopfes am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sein. Unter dieser Anschrift lassen sich Büroräume mieten, wie wir bei unserer Recherche feststellten.

Was uns nach den vielen erhaltenen Forderungen der letzten Tagen besonders auffiel: Es sind scheinbar nur sehr wenige Vorlagen für diese Schreiben im Umlauf, denn sie ähneln sich sehr stark. Oft werden sogar die Schreibfehler übernommen. Am Beispiel der Forderung durch Buhrmann Inkasso AG kam uns besonders die Unterschrift des angeblichen Rechtsanwalts Dr. Mathias Müller seltsam vor.

Unser Verdacht bestätigte sich: die gleiche Unterschrift ist uns in vielen anderen Inkasso-Forderungen anderer Absender vorgelegt worden – es unterschrieb jeweils ein anderer Rechtsanwalt. Tipp: Sollten Sie selbst einen Rechtsanwalt suchen/überprüfen wollen, so können Sie dazu das Bundesweite Amtliche Anwaltsverzeichnis (BRAK) dazu nutzen: https://brak.de/fuer-verbraucher/anwaltssuche/anwaltsverzeichnis/

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Buhrmann Inkasso AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln

Derzeit ist Hochsaison für dubiose Inkassoschreiben: eine Fordinal Forderungs AG fordert ebenfalls für die Teilnahme an einem Gewinnspiel und droht bei Nichtzahlung mit gerichtlichen Konsequenzen.

Titel: Fordinal Forderungs AG: eine weitere Zahlungsaufforderung aus Köln


Noch ein Inkasso? Fordinal Forderungs AG fordert über 260 EUR

Es scheint, als gäbe es einen Zusammenhang zwischen der Urlaubszeit mit und dem Anstieg von dubiosen Inkassoforderungen. In den vergangenen Tagen erhielten wir zahlreiche Anrufe, Faxe und Mails von besorgten Verbrauchern, die um Hilfe baten.

Unter den Forderungen ist auch das Schreiben einer Fordinal Forderungs AG aus Köln. Dieser Absender gibt vor, noch offene Beiträge für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel – in diesem Fall EuroWin24 Eurojackpot 6/49 – beitreiben zu wollen. Insgesamt wird eine Summe von 268,46 EUR gefordert, zahlbar innerhalb einer kurz gesetzten Frist.

Wir prüften das Unternehmen, ob es denn im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen ist. Wir konnten bei unserer Recherche keinen Eintrag finden. Demzufolge ist das Unternehmen nicht berechtigt, in Deutschland Inkassodienstleistungen anzubieten oder durchzuführen. Zahlen Sie nicht!

Inkassoschreiben haben viele Gemeinsamkeiten

Bei unseren Recherchen stellten wir außerdem fest, dass es große Übereinstimmungen bei den zuletzt erhaltenen Forderungen der unterschiedlichen Absender gab. Eine möchten wir an dieser Stelle hervorheben. Die Email-Adresse „inkassbuero.de@gmail.com“ ist nicht nur auf dem Schreiben der Fordinal Forderungs AG angegeben, sondern ebenfalls auf dem der Buhrmann Inkasso AG, über die wir auch berichteten.

Vielleicht noch auffälliger ist neben der Email die Anschrift selbst: Beide Unternehmen sollen am Theodor Heuss Ring in 50668 Köln sitzen. Das ist sicherlich nichts Verbotenes, in einem Bürokomplex können sich einige Firmen eine Hausnummer teilen. Jedoch besteht hier der Verdacht, dass viele der vorliegenden Forderungen trotz unterschiedlicher Namen den/die gleichen Urheber haben.

Hinzu kommt, dass die Überweisung auf ein Konto in die Slowakische Republik erfolgen soll – dies ist zumindest bei mehreren Forderungen der Fall. Jedoch wechseln auch hier die Kontoinhaber bzw. Zahlungsempfänger.

Scan: Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021
Zahlungsaufforderung / Fordinal Forderungs AG / Aug 2021


Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie Erfahrungen mit der Fordinal Forderungs AG oder haben Sie sogar eine Forderung eines Inkasso-Büros erhalten? Bevor es zu weiteren Kosten kommt, sollten Sie reagieren! Gerne helfen wir Ihnen mit allgemeine Informationen via E-Mail und Telefon.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.