Euro Inkasso AG – Forderung für 300 Gewinnspiele/Win 24
Eine Verbraucherin namens Frau S. wandte sich mit einer Zahlungsaufforderung an uns. In diesem Schreiben von der Euro Inkasso AG aus Berlin werden für eine „kostenpflichtige Dienstleistung“ insgesamt 198 EUR verlangt. Im Auftrag des Mandanten New Online Media Ltd fordert Euro Inkasso, weil Frau S. sich angeblich telefonisch bei „300 Gewinnspiele / Win 24“ angemeldet hat. Frau S. Hatte laut eigener Aussage keinerlei telefonische Verträge abgeschlossen. Woher die Firma die Kontaktdaten hat, bleibt offen. Ohnehin stellen sich weitere Fragen bezüglich des Schreibens. Warum ist zum einen eine Euro Inkasso GmbH als Postbevollmächtigter angegeben und die AG als Absender? Als Registergericht hingegen wird Bern in der Schweiz genannt. Im deutschen Rechtsdienstleistungsregister sind weder die AG noch die GmbH eingetragen.
Laut unseren Recherchen besteht die Möglichkeit, dass Euro Inkasso in einem Business-Center in Berlin ein virtuelles Büro angemietet hat. Zu einem übersichtlichen Betrag unter 100 EUR pro Monat ist es möglich, eine Geschäftsadresse inne zu haben.
Weitere Verwirrung um Euro Inkasso
Als Kontaktmöglichkeiten wurde auf die Angabe einer Telefonnummer verzichtet. Stattdessen ist eine E-Mail Adresse angegeben, die aber in der Form nicht korrekt sein dürfte. Wir testeten die Adresse und stellten fest, dass sie nicht zugestellt werden konnte.
Dem Schreiben ist ein Überweisungsträger beigelegt, auf dem die Kontodaten der Inkassofirma Euro Inkasso genannt werden. Irritierend ist, dass dort eine Privatperson – Algirdas Z. - als Zahlungsempfänger angegeben ist. Dieser Herr Z. hat ein sein Konto laut der IBAN/BIC Kennung in Litauen. Wir halten an dieser Stelle fest: Sitz in Berlin, Registriert in der Schweiz, Konto in Litauen, E-Mail Adresse nicht funktionstüchtig. Frau S. Hat guten Grund, bei dieser Zahlungsaufforderung skeptisch zu werden.
Euro Inkasso droht bei Nichtzahlung der 198 EUR mit dem gerichtlichen Weg. Das bedeutet Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung und die Pfändung sämtlicher Bezüge – nicht zu vergessen ein Eintrag in die Schufa. Auch wenn erhebliche Zweifel an diesem Schreiben bestehen, sollten Sie Zahlungsaufforderungen durch ein Inkassounternehmen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Weitere allgemeine Informationen erhalten Sie durch unseren Verein. Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeiten.
Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790
oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com
Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.
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AntwortenLöschenAuch ich habe heute eine Zahlungsaufforderung von Euro Inkasso AG aus Berlin erhalten.Die Forderung beträgt 120,-Euro auf ein Konto in Litauen.Reicht eine schriftlich Antwort oder soll ich gleich meinen Anwalt einschalten? Vielen Dank H.Kappelmann
AntwortenLöschenHabe gestern plötzl. a. so einen Brief bekommen. Bin damit zur Verbraucherzentrale u. Polizei gegangen. Die haben gesagt, der Brief/das Unternehmen ist Betrug! u. hat seinen Bankkonto-Sitz in Litauen. Man soll daher Widerruf einlegen u. Strafanzeige stellen.
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