Freitag, 15. Januar 2016

Vodafone | BGH Entscheidung | Rechnung

Eine Drohung mit einem Schufa-Eintrag ist anscheinend für manche Firmen immer noch reizvoll, um Kunden unter Druck zu setzen. Im vergangenen Jahr traf der Bundesgerichtshof jedoch eine Entscheidung, um dieser Methode Einhalt zu gebieten. In diesem konkreten Fall drohte die Firma Vodafone mit einem Eintrag ins Schuldnerverzeichnis wegen einer nicht bezahlten Rechnung.

Vodafone  BGH Entscheidung

BGH Entscheidung: Unzulässige Drohung mit einem Schufa-Eintrag


Eine offene Rechnung ist sicherlich für beide Vertragspartner ärgerlich. Wenn jedoch bei versäumter Zahlung mit einem Eintrag in das Schuldnerverzeichnis Schufa gedroht wird, ist das laut Ansicht des Bundesgerichtshofs unzulässig. In dem Urteil vom 19. März 2015 (Az.: I ZR 157/13) gab der BGH der Verbraucherzentrale Hamburg recht, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone säumige Kunden unangemessen unter Druck setzte.
Ein wertvolles Urteil für Verbraucher, die sich unter Umständen von fordernden Unternehmen unfair ausgeliefert fühlen. In dem Fall Vodafone behauptete das Unternehmen gar, dass es dazu verpflichtet sei die „unbestrittene“ Forderung an die Schufa weiterzuleiten. Laut dem Gesetz ist eine Weiterleitung an die Schufa Holding AG aber nicht zulässig, wenn der Schuldner die Forderung als nicht gerechtfertigt ansieht  - und sie demzufolge „bestreitet“.

Drohen auch andere Unternehmen mit einem Eintrag?


Es ist leider nicht nur in der Mobilfunk-Branche vorgekommen, dass bei säumiger Zahlung mit einem Eintrag gedroht wird. Eine solche Eintragung ist für den Betroffenen mit zahlreichen Einschränkungen verbunden. So werden Personen, die im Verzeichnis der Schufa Holding AG auftauchen, Vertragsabschlüsse erschwert oder gar unmöglich gemacht. Das bedeutet, dass zum Beispiel die Nutzung von Online-Shopping eingeschränkt wird oder kein neuer Handy-Vertrag abgeschlossen werden kann.

Ob die Drohung oder gar die praktische Weiterleitung der Daten an die Schufa zulässig sind, lässt sich nur anhand einer genauen Prüfung sagen. Es ist anzunehmen, dass insbesondere Laien jedoch nur wenig mit der genauen Bedeutung der verwendeten Worte „unstreitig“ (siehe Vodafone) was anzufangen wissen.

Betroffene Verbraucher sollten sich im Falle einer Warnung eines Schufa-Eintrags nicht einschüchtern lassen. Stattdessen sollte man sich Hilfe holen.  Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten! Bei Problemen mit Telefon,- Handy- und Energieverträgen u.o Rechnungen. Mitglied sein heißt – nicht allein zu sein.


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