Montag, 25. Januar 2016

Betreiber von B2B Technologies GmbH akzeptiert Verurteilung

Der Geschäftsführer der Firma B2B Technologies GmbH (Chemnitz), David Jähn, akzeptierte die Gerichtsentscheidung vor dem OLG Dresden. Es ging um die Unterlassung von der Angabe von Preisen ohne Mehrwertsteuer und angeblichen Rabatten – und zusätzlich um die irreführende Bezeichnung als angeblicher Großhandel.

Betreiber von B2B Technologies GmbH akzeptiert Verurteilung


B2B Technologies GmbH – irreführendes Angebot


Die Verbraucherzentrale Sachsen teilte in einem Beitrag auf deren Homepage am 19.01.2016 mit, dass David Jähn, der Betreiber von B2B Technologies Chemnitz GmbH, hätte die weitgehende Verurteilung vor dem OLG Dresden akzeptiert. Der Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale Sachsen und Jähn drehte sich um die irreführende Bezeichnung als Großhandel sowie Preise ohne Mehrwertsteuer und Rabatte, die eigentlich keine sind.
Die Richter des OLG Dresden fanden die Erklärung, dass eine Anmeldung nur für Gewerbetreibende möglich gewesen sei (durch Setzung eines entsprechenden Häkchens) nicht ausreichend: „Durch Häkchen lässt sich der Verbraucherschutz nicht umgehen“.
Quelle: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/chemnitzer-abofallenbetreiber-akzeptiert-gerichtsentscheidung

Folgen für B2B Technologies


Laut des Artikels der Verbraucherzentrale muss David Jähn nun Auskünfte zu den Gewinnen geben. Rechtswidrig erzielte Gewinne könnten von der Verbraucherzentrale als Zahlung an den Staatshaushalt gefordert werden.
Jähn behauptete laut des Artikels, dass er nicht wüsste, wie die bei Facebook geschalteten Beiträge – und somit rechtswidrige Werbungen - zustande gekommen sind. Uns wurde von Verbrauchern und Gewerbetreibenden berichtet, dass ein Vertrag mit B2B Technologies GmbH entsteht, wenn man auf einen Banner der Firma klicken würde. So wurden in der Vergangenheit 480 EUR bei einer Laufzeit von zwei Jahren verlangt – ohne Widerrufsrecht, denn dies gelte laut B2B nicht für Gerwerbetreibende.

Habibi.de – Kostenpflichtiger Vertrag beim unüberlegten Klick


Wir haben bereits über das Geschäftsgebahren von B2B (http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/07/b2b-technologies-chemnitz-gmbh.html) und David Jähn berichten können. Aktuell häufen sich jedoch Anrufe von betroffenen Verbrauchern, die eine Rechnung von Habibi erhalten haben. Geschäftsführer dieses Webportals ist ebenfalls David Jähn. Angeblich sollen nach der Anmeldung auf Habibi.de viele Schnäppchen für registrierte Nutzer erwerbbar sein, doch handelt es sich hier wohl um eine mögliche Abofalle. Bei der Registrierung wird, wie Verbraucherdienst e.V. an dieser Stelle berichtet, Verträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren geschlossen, die sich automatisch verlängern, sofern man nicht rechtzeitig kündigt. Dieses Geschäftsmodell ähnelt dem von B2B und zielt darauf ab, durch unüberlegte und unbedarfte „Klicks“ in ein teures Abo zu locken.

Weitere Infos über Habibi.de hier:
http://verbraucherdienst.blogspot.de/2015/12/habibi-media-gmbh.html


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