Donnerstag, 30. November 2017

MKS GmbH | Fax-Offerte für Branchenbuch.crediproof.de

Eine Offerte für einen Branchenbucheintrag wurde uns durch einen Unternehmer zur Verfügung gestellt. Es handelt sich dabei um ein Fax für einen Eintrag in das kostenpflichtige Firmenverzeichnis Branchenbuch.crediproof.de von der MKS GmbH.

Titelbild: MKS GmbH | Fax-Offerte für Branchenbuch.crediproof.de

Neuauftrag via Fax statt Aktualisierung


Via Fax flattert das Angebot für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis ins Haus. So bittet der Absender, der neben einer Fax-Nummer nur einen Verweis auf die Internetadresse preisgibt, um eine Aktualisierung eines Eintrags.

Jedoch handelt es sich hierbei um eine Offerte. Dies bedeutet, dass keinerlei Geschäftsbeziehungen bestehen, oder das ein abgeschlossener Vertrag vorab bestand. Ein geläufigeres Wort wäre "Angebot". Es kann sich jedoch ändern, sofern ein Unternehmer dieses Fax unterschrieben mit seinen Daten zurücksendet.

Zur Kontrolle wird dem Empfänger des Faxes nur eine Adresse vorgelegt, eine Branche ist vom Unternehmer selbst einzutragen. Darüber hinaus soll er ankreuzen, ob er eine Druckversion des Eintrages per Post wünscht und ob ein „Fotowunsch“ besteht.

Scan: Offerte für Branchenbuch.crediproof.de | 10.11.2017 | MKS GmbH
Offerte für Branchenbuch.crediproof.de | 10.11.2017


2.000 EUR für einen Eintrag auf Branchenbuch.crediproof.de


Die dazugehörige Internetpräsenz des Verzeichnisses Branchenbuch.crediproof.de liefert mehr Informationen als das vorliegende Fax. Dort ist unter anderem als Betreiber eine Firma namens MKS GmbH aus Pergau genannt. Ferner steht im Impressum der Hinweis: Branchenbuch.crediproof.de eine Seite der Crediproof. (Stand: 29.11.2017)

Die Crediproof selbst bezeichnet sich als „Unternehmensoptimierer“ und wirbt im Netz unter crediproof.de u.a. mit Dienstleistungen wie Unternehmensberatung und Prüfungen von Kreditbedarf.

Zurück zum Branchenbuch und den Kosten eines Eintrags: in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind folgende wichtige Passagen zu lesen:

„12.3 Die Gebühr ist eine Jahresgebühr. Die Gebühr für den Eintrag und dessen Bereitstellung beträgt 1000,00 € (in Worten Eintausend Euro) pro Jahr. Dieser Jahresbetrag ist Netto zzgl. der Umsatzsteuer von 19 %. Die Abrechnung findet einmal im Jahr per Rechnung statt.“

Darüber hinaus gilt für die Laufzeit:

„16.1 Die Laufzeit des Nutzungsvertrages ist auf 2 Jahre beschränkt. Er verlängert sich um jeweils ein (1) Jahr wenn der Nutzer nicht fristgerecht kündigt.“
Quelle: https://www.branchenbuch.crediproof.de/agb/ (Stand: 29.11.2017)


Fax-Offerten: Weitere Informationen für Gewerbetreibende


Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine solche Offerte erhalten und unter Umständen sogar an die MKS Medienkommunikation & Service GmbH zurückgesandt? Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 29. November 2017

Norsia Inkasso GmbH: Mahnung für Fox Gewinn market GmbH

Uns wurde ein Schreiben von einer Firma namens Norsia Inkasso GmbH übermittelt. So sollen noch unbezahlte „Steuern“ offen sein, die bei der Teilnahme an Gewinnspielen noch nicht vom Teilnehmer abgeführt wurden. Als Gläubiger wird die Firma Fox Gewinn market GmbH genannt. Haben Sie auch so ein Schreiben im Briefkasten gefunden?

Beitragsbild: Norsia Inkasso GmbH: Mahnung für Fox Gewinn market GmbH

Mehr als 350,00 für nicht abgeführte Mehrwertsteuer?


Die Verbraucherin Frau L. leitete ein Schreiben von einem Unternehmen mit dem Namen Norsia Inkasso GmbH zur Veröffentlichung an uns weiter. Der Brief ist übertitelt mit „I.Mahnung“ und listet im Folgenden den Grund der Kontaktaufnahme sowie den Gläubiger auf. So schreibt Norsia Inkasso, dass Frau L. als Teilnehmerin an mindestens einem Gewinnspiel keinerlei Mehrwertsteuer abgeführt hätte.

Zu diesem Zweck verweist die Firma auf einen sogenannten „Gewinnspielparagraph“ §27.1., in dem es heißt: „Als Teilnehmer eines Gewinnspieles muss die Steuer abgeführt werden vom Teilnehmer“.

Ferner heißt es im darauf folgenden Paragraphen §27.2.: „Auch wenn kein Betrag ausgezahlt wird und der Teilnehmer kein Gewinn durch die Teilnahme hat, müssen die 19% MwSt. abgeführt werden“.

Wer ist die Norsia Inkasso GmbH?


Dem Schreiben sind folgende Informationen zu entnehmen. Anhand der Bilder können Sie erkennen, dass sich zahlreiche Rechtschreibfehler im Brief wiederfinden.

Als Geschäftssitz wurde eine Adresse in München angegeben. Die Telefonnummer ist mit der Faxnummer identisch und hat die Ländervorwahl +0044 von Großbritannien. Eine Webseite ist nicht angegeben und die vermerkte Steuernummer ist nicht auffindbar. Darüber hinaus wurde im deutschen Rechtsdienstleistungsregister kein Eintrag zur Norsia Inkasso GmbH (Stand 29.11.2017) gefunden.

Scan: Norsia Inkasso GmbH | Seite 1
Norsia Inkasso GmbH | Seite 1


Was wird gefordert?


Aufgrund noch vermeintlich offener Steuern wurde Frau L. von der Münchner Firma dazu aufgefordert eine Summe von insgesamt 351,16 EUR auf das Konto der Fox Gewinn market GmbH zu überweisen. Als Frist wurden sieben Werktage gewährt. Sollte Frau L. die Summer nicht zahlen, wird mit einer Sperrung oder einer Pfändung des Kontos gedroht.

Auf einer zweiten Seite des Briefes ist ein Überweisungsträger zu finden, der vorab ausgefüllt wurde. Als Zahlungsempfänger ist jedoch nicht die Fox Gewinn market GmbH angegeben, sondern eine Norsia BVBA. Die dargestellten Kontodaten verweisen auf ein Konto in Belgien.

Scan: Norsia Inkasso GmbH | Seite 2
Noria Inkasso GmbH | Seite 2

Hilfe bei Inkassoforderungen


Haben Sie auch einen Brief von der Norsia Inkasso GmbH erhalten? Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema sowie über Inkassoforderungen. Nehmen Sie Kontakt auf:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Ein Verbraucher teilte uns via E-Mail seine Erfahrungen mit dem Datingportal „The Casual Lounge“ mit, die über die Internet-Adresse www.thecasuallounge.de zu erreichen ist. Das Portal bietet sein Angebot ebenfalls in Österreich (.at) und der Schweiz (.ch) an - mit leichten Textänderungen. Betrieben werden die Internetauftritte von der Firma iMedia888 GmbH aus Grünwald.

Beitragsbild: Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ (www.thecasuallounge.de)

Was ist das Datingportal The Casual Lounge?


„Niveau haben heißt nicht Spießer sein“ heißt es auf der Startseite des Dating-Portals The Casual Lounge. Betreiber des Angebots ist eine Firma aus dem bayrischen Grünwald namens iMedia888 GmbH. Diese Seite richtet sich an Erwachsene, die „anonym und diskret“ erotische Abenteuer suchen. Casual Lounge verspricht gar „reale Dates noch heute“.

Zu diesem Zweck muss sich der interessierte Nutzer auf dem Portal anmelden bzw. registrieren. Casual Lounge bietet die Möglichkeit, das Datingportal kostenlos zu testen. Vorab ist es notwendig das eigene sowie das gesuchte Geschlecht auszuwählen. Alternativ ist eine Anmeldung über ein Facebook-Konto möglich.

Ein Verbraucher teilt seine Erfahrungen


Uns erreichte eine weitergeleitete E-Mail des Verbrauchers Herrn C. Aufgebracht schreibt dieser in deutlichen Worten dem Inkassodienstleister Fairmount GmbH, über die wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Herr C. schreibt, dass er hinsichtlich seiner VIP Mitgliedschaft bei The Casual Lounge von der iMedia888 GmbH rechtzeitig gekündigt hätte. Als Anlage schickte er einen Mailaustausch zwischen ihm und einem Mitarbeiter des Datingportals mit, in dem Herr C. mit sofortiger Wirkung kündigen möchte.

In der Antwort von Casual Lounge wird bekannt gegeben, dass eine Kündigung nur per Fax, Brief oder eingescannter E-Mail akzeptiert wird.

Herr C. leitete zusätzlich eine Antwort von der Fairmount GmbH an uns weiter, welche die Forderung in diesem Fall via E-Mail zukommen ließ. In dieser Mail im Auftrag der iMedia888 GmbH fordert das Inkassounternehmen die Zahlung von insgesamt 150,43 EUR.

Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH
Fairmount GmbH Mail | Forderung für iMedia888 GmbH

Dating- und Singleportale: Unbedingt auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen achten!


Häufig erreichen uns Verbraucher, die sich auf Singlebörsen, Datingportalen u.ä. anmelden, ohne die Vertragsklauseln im sogenannten „Kleingedruckten“, sprich die AGB, zu beachten. Wir können nicht häufig genug davor warnen, Internetverträge ohne genaue Kenntnisse der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abzuschließen!

Wer einen Blick in die AGB von www.thecasuallounge.de wirft, wird unter anderem erkennen, dass die Registrierung zwar kostenlos ist, aber damit alleine keine anderen Mitglieder kontaktiert werden können. Dies ist nur über kostenpflichtige Zusatzleistungen möglich, die gebucht werden müssen. Eine solche VIP Mitgliedschaft hat eine gewisse Laufzeit. Ein abgeschlossener Vertrag verlängert sich automatisch, sofern er nicht innerhalb einer genannten Frist gekündigt wird.

Hilfe bei Datingportalen wie „The Casual Lounge“


Haben Sie ähnliche Erfahrungen mit „The Casual Lounge“ oder der iMedia888 GmbH gemacht oder gar eine Zahlungsaufforderung durch ein Inkassounternehmen erhalten? Nehmen Sie solche Forderungen ernst, sonst kann es noch kostspieliger werden!

Wir bieten allgemeine Informationen zu diesem Thema. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktdaten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 27. November 2017

OBV Online Business Verlag – Rechnung für einen Branchenbuch-Eintrag

Über den Sinn sogenannter Branchenbücher lässt sich streiten. Schließlich bieten derartige Firmenverzeichnisse kaum Vorteile gegenüber Firmendarstellungen durch die beliebte Suchmaschine Google – die zudem bislang kostenlos sind. Im Rahmen unserer Berichterstattungen konnten wir schon viele Gewerbetreibenden diesbezüglich informieren. Nun gesellt sich ein neues Branchenverzeichnis hinzu: OBV Online Business Verlag.

OBV Online Business Verlag

„Let's verbinden“ - OBV Online Business Verlag liefert ungewöhnliche Kategorien


Beim ersten Blick auf das Firmenverzeichnis Online Business Verlag fällt neben der Versprechungen von „10000 zufriedenen Kunden“ der etwas eigenwillige Slogan „Let's verbinden“ auf. Wer die Mühe auf sich nimmt, die Seite www.onlinebusinessverlag.de genauer zu betrachten, wird auf die zwei Möglichkeiten stoßen, sein Unternehmen einzutragen. So bietet das Branchenbuch interessierten Gewerbetreibenden die Möglichkeit, einen kostenlosen oder gar einen Premiumeintrag zu schalten. Letzterer soll stolze 749,00 EUR pro Jahr kosten.

Klickt man auf den Button „Jetzt anmelden“, so gelangt man ein Formular, in das man seine Geschäftsdaten eintragen kann. Aus Informationszwecken sind via der Seitenleiste einige der möglichen Kategorien aufgelistet, bei denen ungewöhnliche Branchen überraschen. Neben den Kategorien „Restaurant“, „Auto“ oder „Kino“ findet man dort „Hornhaut-Korrektur“, „Zuckerrübenkraut“ und „Kochkunst“ - scheinbar spezielle Angebote für Kunden, die wissen, wonach sie suchen.

Was steht in der Rechnung?


Aktuell liegt uns eine Rechnung für einen Premiumeintrag mit einer Laufzeit von 12 Monaten vor: 749,00 EUR soll ein solcher Eintrag auf www.onlinebusinessverlag.de kosten. Laut der Rechnung werden auch die Dienstleistungen „Google AdWords“ sowie „Google My Business“ berechnet.

Der Rechnung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen beigefügt, die jedoch neben dem Online Business Verlag eine Firma namens E&S Marketing AG als Vertragspartner benennt. Mit dieser soll ein kostenpflichtiger Eintrag für das Firmenverzeichnis erst zustande kommen.

Scan: Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017
Rechnung OBV Online Business Verlag | 15.11.2017


Wie kommt ein Vertrag zustande?


Verträge mit Branchenbuch-Anbietern können unter anderem via Telefon zustande kommen. So werden Unternehmer, Freiberufler und Selbständige per „B2B Anruf“ kontaktiert, um ein Angebot zu unterbreiten. Gewerbetreibende sollten in diesem Fall beachten, dass sie kein Recht auf Widerruf haben. Wird demzufolge telefonisch das Zugeständnis abgegeben, dass ein Eintrag in einem Branchenbuch gewünscht ist, so kommt es zum Vertragsschluss.

Laut den vorliegenden AGB kommt ein kostenpflichtiger Eintrag erst durch ein zweites Telefonat mit der E&S Marketing AG zustande. In Sachen Marketing (via Suchmaschinen wie Google) hat das Unternehmen möglicherweise noch einige Etappen zu meistern. So findet man unter den Suchergebnissen zu der Schweizer Firma viele Beiträge und Warnungen bezüglich eines Firmenverzeichnisses namens „Ihr Online Verlag“ (www.ihronlineverlag.com). Aktuell verweist diese URL übrigens auf das derzeit aktive Branchenbuch vom Online Business Verlag (Stand: 24.11.2017)

OBV Online Business Verlag - Hilfe bei Premium-Einträgen


Wurden Sie auch durch das Unternehmen kontaktiert, um einen kostenpflichtigen Vertrag in benanntes Branchenbuch abzuschließen? Reagieren Sie schnell, um sich bei unerwünschten Einträgen zu wehren!

Verbraucherdienst e.V. bietet zu diesem allgemeine Informationen für Gewerbetreibende, die Fragen zu diesem Thema oder Branchenbuch-Einträgen im Allgemeinen haben. Auch Unternehmer aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Donnerstag, 23. November 2017

Ganzwild.de: Fairmount GmbH fordert für Paidwings AG

Bereits mehrere Anrufe erreichten uns, um über ihr Anliegen bezüglich des Inkasso-Büros Fairmount GmbH zu berichten. Das Inkassounternehmen wurde von der Paidwings AG aus Cham beauftragt, um Zahlungsaufforderungen an Nutzer der Online-Community „ganzwild.de“ zu versenden, weil kostenpflichtige Leistungen scheinbar nicht beglichen wurden.


Kostenpflichtige Mitgliedschaft bei „ganzwild.de“


Das Schweizer Unternehmen Paidwings AG betreibt mehrere Online-Communities, die sich zum Großteil um Casual-Dating drehen. Dazu zählt die Webseite ganzwild.de“, auf der für Interessierte Seitensprünge in näherer Umgebung dargestellt werden. Neben dem kostenfreien Angebot soll es auch einen kostenpflichtigen Bereich geben, der jedoch unter den „Nutzungsbedingungen“ nur vage Einsichten bezüglich der Kosten und der Dauer gewährt.

Für Neugierige ist jedoch bereits bei der Anmeldung Vorsicht geboten. Mit der Eingabe seiner Daten, sprich der Registrierung, erklärt man sich mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und den Unterhaltungsrichtlinien einverstanden.

Zahlungsaufforderung der Fairmount GmbH


Dass die Leistungen durch die Firma Paidwings AG kostenpflichtig sind, mag für Nutzer der Online-Communities möglicherweise nicht bewusst sein. Umso größer ist die Überraschung, wenn eine Forderung durch das Inkassounternehmen Fairmount GmbH im Briefkasten landet. So sollen vereinbarte Mitgliedsgebühren noch nicht bezahlt worden sein. Deshalb wird der Empfänger dazu aufgefordert, den offenen Betrag innerhalb einer gesetzten Frist zu bezahlen.

Sollte die Zahlung der Forderung weiterhin ausbleiben, wird die Fairmount GmbH die Durchsetzung von ausstehenden Forderung an ein Anwaltskanzlei weiterleiten. Das könnte im schlimmsten Fall weitere Kosten und Gebühren bedeuten. Fairmount GmbH ist ein eingetragenes Inkassounternehmen. Deren Forderungen sind demzufolge ernst zu nehmen. Empfänger sollten auf eine Zahlungsaufforderung unbedingt reagieren!

Hilfe bei Paidwings AG


Derzeit liegen uns zwei Zahlungsaufforderungen von Fairmount GmbH für die Paidwings AG vor – und es meldeten sich noch weitere Verbraucher, die von der offenen Summe überrascht scheinen. Sollten Sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben oder um Hilfe suchen, so können wir Ihnen erste allgemeine Informationen über unsere Kontaktmöglichkeiten anbieten.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Sie erreichen uns telefonisch Mo-Fr, von 08.00-17.00 Uhr

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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