Dienstag, 13. September 2022

ProConcepta GmbH, Flawil: Rechnung erhalten?

Neues zu dem B2B Problem der Branchenbücher: Die ProConcepta GmbH aus der Schweiz soll sich mit Rechnungen an Unternehmer wenden, die zuvor einen Vertrag für einen kostenpflichtigen Firmeneintrag in einem Verzeichnis abgeschlossen haben sollen.

Titel: ProConcepta GmbH, Flawil: Rechnung erhalten?

Wer ist die ProConcepta GmbH?

Die Firma ProConcepta GmbH (Sitz: Löwenstraße 4, 9239 Flawil, Schweiz) bietet ihren Kunden zahlreiche Dienstleistungen an, die sich vorrangig auf das digitale Marketing konzentrieren. Dazu zählen Suchmaschinenoptimierung, Lösungen für Webshops oder die Optimierung von Social Media. Doch was vielleicht nicht jeder erwarten würde: die ProConcepta GmbH ist ebenfalls im Forderungsmanagement tätig.

Damit soll das Unternehmen die typischen Tätigkeiten eines Inkassounternehmens übernehmen. Darunter fallen u.a. die Zahlungsüberwachung das Fertigen von Mahnungen in einem festgelegten Turnus, das gerichtliche Mahnverfahren sowie den Einzug titulierter Forderungen.

Zuletzt soll es zu Rechnungen von der ProConcepta GmbH im Auftrag eines Branchenbuch-Betreibers gekommen sein.

Rechnungen für Global Media GmbH LLC?

Aus diversen Quellen im Netz ist davon die Rede, dass die Rechnungen der ProConcepta GmbH für eine Firma namens Global Media GmbH LLC verschickt worden sein sollen. Über das Unternehmen mit Sitz in den USA haben wir kürzlich berichtet. Bei der Global Media GmbH LLC handelt es sich um die Betreiberin für ein Branchenverzeichnis mit dem Titel „branchenbuch24.net“.

Wir warnen in unseren Veröffentlichungen häufig vor den hohen Kosten, die durch Einträge in Branchenverzeichnisse bzw. Firmenregistern verursacht werden. Den Nutzen sehen wir als kritisch an und wir bezweifeln, dass mit einem Eintrag in einem relativ unbekannten Verzeichnis die eigene Präsenz im Netz steigt – was neue Kunden bedeuten würde. Statt neuer Aufträge bedeutet es in den meisten Fällen nur neue Rechnungen.

Statt Cold Call: „Eintragungsantrag“ via Mail oder Fax

In den vergangenen Jahren wurden uns von zahlreichen Branchenbüchern bzw. Verzeichnissen von betroffenen Gewerbetreibenden berichtet. Was uns dabei immer wieder überraschte, war die unveränderte Art und Weise, wie Verträge abgeschlossen werden.

Dies geschieht weiterhin meistens mit einem doppelten Cold Call; der erste Anruf klärt empathisch und ausführlich über die Vorteile eines solchen Eintrags auf, der zweite fragt schnell und direkt die Daten und das entscheidende „Ja“ ab. Nur der zweite Anruf wird in der Regel via Tonband festgehalten, der erste oftmals wichtigere Anruf (mit Falschaussagen wie „Wir sind von Google“) bleibt aus offensichtlichen Gründen außen vor.

Die Betreiber von oft nutzlosen Firmenverzeichnissen ruhen sich gerne auf der Widerrufsregelungen bei B2B Geschäften aus, die auch bei Fernabsatzgeschäften gilt. Neuerdings werden jedoch auch die sogenannten Offerten, sprich Angebote, via Email versandt. Wir raten: Lesen Sie sich gründlich durch, was Sie unterschreiben – und erst recht keine Unterschrift zwischen Tür und Angel.

Negative Erfahrungen aus dem Netz

Eine schnelle Google-Suche bringt Erkenntnisse und einen kleinen Einblick in aktuelle Erfahrungsberichte bezüglich der ProConcepta GmbH. Besonders viele Äußerungen sind in Form von Rezensionen via Google Maps sichtbar. Zum Beispiel warnt ein Nutzer vor dem Einsatz von sogenannten "Trickformularen" (Link: https://goo.gl/maps/oDRifqXJXjehXvMa7), während ein anderer Rezensent schildert, wie er in eine Falle getappt sei und demzufolge Rechnungen für einen Branchenbucheintrag erhielt, den er zu diesem "utopischen Preis NIE wollte". (Link: https://goo.gl/maps/j9qrRSK7HuqtxGer6)

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Wir vom Verbraucherdienst haben über 13 Jahre Erfahrungen rund um das Thema Verbraucherrecht – doch das ist nicht alles! Zu unseren Mitgliedern gehören zahlreiche Unternehmer, die mit unserer Hilfe sich gegen unerwünschte Verträge wehren konnten. Haben Sie ebenfalls Probleme mit ProConcepta GmbH oder Global Media GmbH LLC? Zögern Sie nicht und melden Sie sich für erste allgemeine Infos – auch aus der Schweiz und Österreich.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com