Donnerstag, 29. September 2022

SMS von Repay Forderungsmanagement – Was es damit auf sich hat

Derzeit sollen SMS Nachrichten von einem gewissen Absender namens Repay Forderungsmanagement im Umlauf sein. Der Grund: Angeblich sollen Empfänger ihre Telefonsex-Rechnung nicht bezahlt haben. Wir haben uns die Drohung angesehen.

Titel: SMS von Repay Forderungsmanagement – Was es damit auf sich hat

290 EUR via SMS Forderung

„Letzte Gelegenheit zur Zahlung der Telefonsexdienstleistung“ heißt es in einer SMS, die wir freundlicherweise von einem Verbraucher zur Veröffentlichung erhalten haben. Eine sogenannte „Repay Forderungsmanagement“ fordert in besagter SMS die Zahlung einer Summe in Höhe von 290,00 EUR. Die Zahlung soll auf ein Konto in Tschechien gehen.

Die SMS beinhaltet das vermeintliche Datum samt der Uhrzeit, wann die Dienstleistung in Anspruch genommen worden sein soll. Zusätzlich wurde die genutzte Telefonnummer aufgelistet.

Screenshot // Repay Forderungsmanagement // Sep 2022
Screenshot // Repay Forderungsmanagement // Sep 2022


Hohe Rechnung für angebliche Telefonsex-Nutzung

Bei diesen Rahmenbedingungen gehen bei uns in der Redaktion sämtliche Alarmglocken an. Tatsächlich erinnert die Art und Weise der Forderung an vergangene Zahlungsaufforderungen, über die wir in der Vergangenheit berichteten. Besonders die angeblich in Anspruch genommenen Telefonsex-Dienstleistungen tauchen besonders häufig in den Schreiben auf.

Viele Betroffene gaben uns gegenüber an, von diesen Forderungen extrem überrascht worden zu sein. Des Weiteren erfuhren wir, dass keine Dienste der zweideutigen Art in Anspruch genommen wurden. Trotzdem (!) waren einige Verbraucher so verunsichert, dass sie die Rechnung überweisen wollten – aus Angst vor den angedrohten Folgen wie ein gerichtliches Mahnverfahren oder ein Schufa-Eintrag.

Unser Rat an Betroffene

Laut unserer Kenntnis handelt es sich bei dieser Forderung um keine seriöse Zahlungsaufforderung. Die Verbraucherzentralen warnen ebenfalls regelmäßig vor derartigen Benachrichtigungen, sei es postalisch, Email oder via SMS. Zahlen Sie demzufolge auf keinen Fall, wenn Sie die in Rechnung gestellte Dienstleistung nicht in Anspruch genommen haben. Sie würden doch auch beim Bäcker nicht für Brötchen bezahlen, wenn Sie nur ein Stück Kuchen bestellten.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

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