Donnerstag, 13. Februar 2020

SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Gleich zwei Branchenbücher betreibt die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main. Gegen die Zahlung von mehr 700 EUR sollen Gewerbetreibende die Möglichkeit bekommen, ihre Kontaktdaten in eine wenig bekannte Datenbank eintragen zu lassen. Ein Widerrufsrecht besteht bei erfolgreich abgeschlossenen Verträgen nicht.

Titel: SN Marketing GmbH, Offenbach am Main: Rechnungen für Branchenbücher

Was bietet die SN Marketing GmbH aus Offenbach am Main an?


Die Firma betreibt aktuell zwei Gewerbeverzeichnisse, die es Besuchern ermöglichen, Firmen und Unternehmen an bestimmen Orten darstellen zu lassen. Dabei handelt es sich um „Das Gelbe Verzeichnis“ (dasgelbeverzeichnis.de) und „Ihr Örtliches Telefonbuch“ (ihroertlichestelefonbuch.de). Beide Verzeichnisse stehen in keiner Verbindung mit den seriösen Portalen „Das Örtliche“ oder „Die gelben Seiten“, obwohl deren Namen offensichtliche Ähnlichkeiten aufweist.

Auf den genannten Portalen der SN Marketing GmbH haben Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Firmeneintrag zu schalten. Mit Hilfe eines solchen Eintrags sollen Unternehmer eine größere Reichweite in den gängigen Suchmaschinen erhalten. Ob dieser Wunsch durch einen sogenannten „Premiumeintrag“ in den Branchenbüchern erfüllt wird, kann an dieser Stelle nicht festgestellt werden. Jedoch ist stark zu bezweifeln, dass die beiden genannten Portale Top-Positionen bei Suchmaschinenergebnisse sichern.

Verbraucherzentrale Niedersachsen: Rechnung für „Google“?


In einem Beitrag vom 14.01.2020 berichtet die Verbraucherzentrale Niedersachsen über die SN Marketing GmbH, da scheinbar ein Verbraucher eine Rechnung erhielt. Laut den AGB des Branchenbuchs „Örtliches Telefonbuch“ werden Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen – und eben nicht mit Verbrauchern. In der zugestellten Rechnung soll eine Summe von insgesamt 712,81 EUR gefordert werden – für eine „bessere Auffindbarkeit bei Google“. Inwiefern ein Verbraucher von einem solchen Angebot profitieren soll, bleibt unbeantwortet.

Wie kommen Verträge zustande?


Aus Erfahrung wissen wir, dass zahlreiche gewerbetreibende Mitglieder einen kostenpflichtigen Vertrag für Branchenbucheinträge abschlossen, indem sie mit einem doppelten Anruf kontaktiert wurden. Ein möglicher Nachteil für angerufene Gewerbetreibende ist das fehlende Widerrufsrecht. Am Telefon wird man zwar auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, doch muss meist zu erst die Webseite des Anbieters besucht werden, um wichtige Vertragsbedingungen zu erkennen. So ist den AGB der Seite „Das Gelbe Verzeichnis“ folgendes zu entnehmen:

„Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Vertragsabschluss. (…) Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate zum Standardpreis, falls er nicht spätestens 4-8 Wochen vor Ablauf des Vertrages schriftlich gekündigt wird.“

Hilfe bei SN Marketing GmbH


Haben Sie auch Erfahrungen mit der SN Marketing GmbH oder haben gar einen kostenpflichtigen Vertrag für einen Eintrag auf den Portalen „Ihr Örtliches Telefonbuch“ oder „Das Gelbe Verzeichnis“ abgeschlossen? Über unsere Kontaktmöglichkeiten erhalten Gewerbetreibende erste allgemeine Informationen. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden.

0201 176790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Donnerstag, 6. Februar 2020

Aktuelle Zahlungsaufforderung von National Inkasso für Ephodos GmbH

Uns erreichte eine Email eines Verbrauchers mit einer Zahlungsaufforderung der National Inkasso. Da wir bereits mehrfach über das Inkassounternehmen aus Düsseldorf berichten konnten, wandte sich der Betroffene vertrauensvoll an uns. Es geht um eine offene Forderung von mehr als 470 EUR für einen Dienstleistungvertrag, der mit der Ephodos GmbH geschlossen worden sein soll.


National Inkasso: „Unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung vermeiden“


Ein Verbraucher erhielt eine Zahlungsaufforderung von dem Düsseldorfer Inkassounternehmen National Inkasso. Laut dem Schreiben soll eine Forderung von 476,73 EUR offen sein – für einen Dienstleistungsvertrag mit der Firma Ephodos GmbH. Die Firma betrieb in der Vergangenheit diverse Portale der Erwachsenenunterhaltung mit eindeutig zweideutigen Titeln.

National Inkasso weist in dem Schreiben darauf hin, dass sie sich im Auftrag der Ephodos GmbH dazu „gezwungen“ fühlen, ein gerichtliches Verfahren einzuleiten. Der Klageentwurf wurde bereits fertig gestellt und dem Schreiben einschüchternd beigefügt. Um diese gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, welche National Inkasso als „unschöne und kostenintensive Auseinandersetzung“ betitelt, soll der Betrag innerhalb einer „letzten Frist“ überwiesen werden. Folgt keine Zahlung, nennt National Inkasso die Höhe der weiteren Kosten: zusammen ca. 1.409,00 EUR.

Scan: Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 01 / Jan 2020
Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 02 / Jan 2020
Zahlungsaufforderung / National Inkasso für Ephodos GmbH / Seite 02 / Jan 2020


Ephodos GmbH: Für welches Unternehmen fordert National Inkasso?


Diese Firma betreibt diverse Portale der Erwachsenenunterhaltung, deren Titel eindeutig zweideutig sind. Die im Impressum genannten Namen traten in der Vergangenheit u.a. bereits als Betreiber von diversen Portalen dieser Richtung in Erscheinung. Welches Portal in der aktuellen Zahlungsaufforderung genutzt worden sein soll, kann Verbraucherdienst e.V. an dieser Stelle nicht beurteilen, da nur die betreibende Firma Ephodos GmbH genannt wurde.

Erfahrungen mit National Inkasso


Das Inkassounternehmen aus Düsseldorf ist regelmäßigen Lesern unserer Berichterstattungen bekannt. Wir berichteten nicht nur über versandte Zahlungsaufforderungen von National Inkasso, sondern auch über Urteile, die das Unternehmen aus Düsseldorf betrafen. Mit stets neuen Beiträgen schaffen wir einen informativen und aktuellen Überblick zu diesem Thema. Weitere Infos können interessierte Verbraucher gerne erfragen.

Weitere Informationen zu National Inkasso und Ephodos GmbH


Haben Sie Erfahrungen mit der Ephodos GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung von National Inkasso erhalten? Reagieren Sie! Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Dienstag, 4. Februar 2020

Über Brancheo – Branchenbuch der Firma Copion UG aus Neumünster

Über Sinn und Funktion von Branchenbucheinträgen lässt sich streiten, was die Copion UG aber nicht davon abhielt, ein weiteres Firmenverzeichnis zu veröffentlichen. Die Datenbank „Brancheo“ versammelt zahlreiche Adressen und fordert dafür hohe Beträge von Gewerbetreibenden.

Titel: Über Brancheo – Branchenbuch der Firma Copion UG aus Neumünster

Was ist Brancheo?


Das Webportal „Brancheo“ ist ein Firmenverzeichnis, welches von der Firma Copion UG aus Neumünster betrieben wird. Geworben wird mit der Aussagen „Sie suchen – wir finden!“ Dieses Portal könnte man als eine Art Datenbank bezeichnen, die zahlreiche Adressen von Unternehmern, Selbständigen und Freiberuflern auflistet. Diese Daten sind zum Großteil ohnehin kostenfrei und ohne Umschweife im Internet verfügbar. Sollte ein Gewerbetreibender jedoch den Wunsch verspüren, seine Firma kostenpflichtig in eine wahrscheinlich unbedeutende Datenbank einzutragen, wäre die Copion UG der richtige Ansprechpartner.

Über 350 EUR für 6 Monate „Premiumeintrag“


Brancheo listet Basis- und Premiumeinträge von Firmenadressen auf, die sich bis auf grafische Unterschiede inhaltlich kaum voneinander unterscheiden. Für einen Premiumeintrag mit einer Laufzeit von 6 Monaten verlangt die Copion UG einen Betrag in Höhe von 355,81 EUR. Eine dementsprechende Rechnung wurde uns freundlicherweise von einem Gewerbetreibenden zur Verfügung gestellt.

Scan: Rechnung "Brancheo" / Coption UG / Jan 2020
Rechnung "Brancheo" / Coption UG / Jan 2020


Wie kommen Verträge mit der Copion UG zustande?


Es ist davon auszugehen, dass Gewerbetreibende telefonisch (sofern die Telefonanlage funktioniert s.o.) kontaktiert werden, um Vertragsabschlüsse zu erwirken. Die Besonderheiten bei B2B Geschäften über das Telefon: es gibt keinen Anspruch auf Widerruf. Möglicherweise werden die Vertragsabschlüsse über einen doppelten Anruf durchgeführt, eine Registrierung über die brancheo.de ist – obwohl in den AGB von einer „Online-Bestellung“ die Rede ist.

Keine Registrierung auf Brancheo.de möglich


Bei unserem Besuch der Webseite am 04.02.2020 bestanden scheinbar Probleme mit der Telefonanlage der Copion UG. So ist gegenwärtig einem Hinweis zu entnehmen, dass aufgrund einer technischen Störung eine alternative Telefonnummer genutzt werden soll. Aber nicht nur da scheint es Hindernisse zu geben: wir suchten nach einer Möglichkeit, direkt über die Webseite brancheo.de einen Firmeneintrag zu registrieren. Obwohl auf der Seite unter dem Menüpunkt „Leistungen“ die Vorteile angepriesen werden, ist es zum aktuellen Zeitpunkt scheinbar nicht möglich, einen Eintrag zu schalten.

Nicht ignorieren, sondern reagieren


Das Ignorieren solcher Rechnungen wird laut unserer Erfahrung nicht zum Erfolg führen. Im Gegenteil: es könnte kostspieliger werden, da Betreiber von Firmenverzeichnisse in der Vergangenheit Inkassobüros beauftragen, um die Kosten beizutreiben. Betroffene Gewerbetreibende sollten lieber reagieren.

Informationen zu Brancheo und Copion UG


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit der Copion UG und deren Branchenbuch Brancheo? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Über die Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft

Die Branchenbücher der BBZ-Verlagsgesellschaft bieten Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Daten kostenpflichtig zu veröffentlichen. Wie kommen Verträge zustande und lohnt sich ein Eintrag?

Titel: Über die Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft

Wer ist die BBZ-Verlagsgesellschaft?


In Kleve sitzt die BBZ-Verlagsgesellschaft, die laut eigener Aussage ein „Netzwerk aus lokalen sowie deutschland- und europaweiten Internetplattformen“ anbietet. Interessierten Gewerbetreibenden wird angeboten, mit einem „kleinen monatlichen Beitrag“ die Präsenz im Internet „deutlich“ zu steigern. Dies könnte zum Beispiel mit einem kostenpflichtigen Eintrag in einem der vielfachen Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft ermöglicht werden. Als Beispiel sei der aktuelle Kostenpunkt für einen sogenannten "Komforteintrag"auf „Branchenportal24“ (Stand 03.02.2020) genannt: 150 EUR mit einer Laufzeit von einem Jahr.

Bekannte Portale der BBZ-Verlagsgesellschaft



  • Anwaltsportal24
  • Branchenportal24
  • Branchenblitz
  • Handwerkerportal24
  • Steuerberaterportal24
  • Teambusiness24
  • Werbeportale (Diverse Städte)
  • Versicherungsmakler


Aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Portale


In den AGB der BBZ-Verlagsgesellschaft steht, dass nach Ablauf der kostenfreien Probezeit der Kunde von einem Mitarbeiter des jeweiligen Portals zwecks eines Datenabgleiches telefonisch kontaktiert wird. Bei solchen B2B Geschäften besteht kein Anspruch auf Widerruf. Sollte ein Vertrag nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf schriftlich per Fax oder Email gekündigt werden, verlängert sich die Laufzeit des Vertrages um weitere 12 Monate.

Es ist bekannt, dass zahlreiche Mitglieder uns über Vertragsabschlüsse mit Branchenbuch-Betreibern informierten, die über das Telefon abgeschlossen wurden. Nicht selten erfolgen im Zuge der Abschlüsse zwei hintereinander geführte Telefonate. Der erste Anruf soll informieren, der zweite Kontakt gleicht laut den Schilderungen angerufener Unternehmer Daten ab. Via Bandaufnahme kann somit das „Ja“ des angerufenen Gewerbetreibenden gesichert werden, um einen Vertrag mit einer Laufzeit von mehreren Monaten abzuschließen.

Verbessert ein Branchenbucheintrag die Reichweite einer Firma?


Lohnt sich ein Eintrag in einem Firmenverzeichnis für Unternehmer? Eindeutig lässt sich diese Frage nicht beantworten, da sich die Suche über das Internet in regelmäßigen Abständen ändert – für Nutzer, aber auch hinsichtlich der dargestellten Suchergebnisse. An dieser Stelle möchten wir die BBZ-Verlagsgesellschaft zitieren: „Suchmaschinenoptimierte Seiten mit wenig Inhalt belegen die vorderen Plätze, während kleinere Firmen mit oftmals regionalem Bezug kaum die Chance haben, besser gelistet zu werden.“ (Quelle: bbz-verlagsgesellschaft.eu/branchenportal24/, Stand: 04.02.2020) Diese Einschätzung teilen wir nicht.

Bei einer recht typischen Suche würde eine Suchanfrage ohne Veränderungen der Grundeinstellungen automatisch den Standort als Ausgangsbasis nutzen, um lokale Unternehmen sogar zu bevorzugen – ohne das ein kostenpflichtiger Brancheneintrag nötig wäre. Zum Beispiel würde die Anfrage „Friseur Essen“ aktuell dementsprechende Friseursalons aus Essen darstellen, sofern der Nutzer sich in Essen aufhält. Ob ein Listing „besser“ ist, nur weil ein Essener Friseur auch bei einer Anfrage aus München gelistet wäre, ist fraglich.

Hilfreich für „mehr Reichweite“ eines Unternehmens ist die Nutzung von Werbemaßnahmen der Suchmachinenanbieter, die zwar auch nicht kostenlos ist, aber zum derzeitigen Stand mehr Erfolge denn Einträge in zahlreiche Datenbanken verspricht.

Erfahrungen mit Branchenblitz.de


Wir berichteten bereits über die Erfahrungen eines Mitglieds mit dem Portal Branchenblitz. Der Gewerbetreibende zahlte zum damaligen Zeitpunkt die anfängliche Rechnung über 150 EUR nicht innerhalb 14 Tagen und erhielt kurz darauf eine Zahlungsaufforderung. Das Unternehmen drohte mit einem gerichtlichen Mahnverfahren sowie mit einer Abtretung der Forderungen an ein Inkassounternehmen.

Informationen zu Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen


Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit den genannten Branchenverzeichnissen oder der BBZ-Verlagsgesellschaft? Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.