Freitag, 9. Dezember 2022

Euro Online AG, Hamburg: Vorgerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Jedes Jahr pünktlich zur Weihnachtsfest kommt nicht nur der Weihnachtsmann, sondern auch eine Welle von vermeintlichen Inkasso- und Anwaltsschreiben. In der Überzahl geht es um angeblich abgeschlossene Lotterie-Verträge, die bislang nicht bezahlt worden sein sollen. Der aktuellste Vertreter dieser Sorte Schreiben: die „Vorgerichtliche Mahnung“ der sogenannten Euro-Online AG aus Hamburg.

Titel: Euro Online AG, Hamburg: Vorgerichtliche Mahnung für Gewinnspiele

Angebliche Mitglieder im Bundesverband?

Unter der Adresse Neuer Wall 50 finden sich allerhand Unternehmen und sogar Kanzleien. Die Rechtsanwälte „RA Mayer Günther“ und „RA Schmidt Michael“ suchten wir dort allerdings vergeblich. Sie sollen für die Firma Euro-Online AG tätig sein, angebliches Mitglied des BFI&F e.V. (Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement) – zumindest ist das Logo auf den Brief gedruckt.

Wir versuchten mit den uns möglichen Mitteln, mehr über dieses Inkassounternehmen zu erfahren und riefen die Mitgliederliste des BFI&F e.V. auf, doch auch dort wurden wir nicht fündig. Bleibt uns somit nur das Schreiben selbst, welches mit „Vorgerichtliche Mahnung“ betitelt ist.

Über 380 EUR für Gewinnspiele

Rechtsanwalt Mayer Günther (sic!) schreibt, dass ihr ungenannter Mandant sie bevollmächtigt hätte, Zitat: „die unten aufgeführt gemahnte Forderung aus Ihrer telefonischen Anmeldung zum Dienstleistungsvertrag EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“. Zitatende. Ja, der Satz endet genau an dieser Stelle. Dieser holprige Einstieg erweckt bei uns den Eindruck, dass es dieses Schreiben der Euro Online AG als unseriös eingeschätzt werden sollte.

Scan: Euro-Online AG // Mahnung // Nov 2022
Scan: Euro-Online AG // Mahnung // Nov 2022


Eine Summe in Höhe von 389,50 EUR soll innerhalb von einer Woche überwiesen werden. Wie anfangs bereits erwähnt, werden besonders zum Jahresende häufig diese Briefe versandt, um besorgte und arglose VerbraucherInnen zur schnellen Zahlung zu bewegen. Sofern Sie keine Verträge mit einer Euro Lotto Zentrale Euro Jackpot -6/49 geschlossen haben, sollten sie die Summe keinesfalls zahlen!

Trotz Drohung: Nicht zahlen!

Natürlich wird zum Ende des Briefes mit unangenehmen Folgen gedroht, falls die Summe nicht gezahlt wird. Mahnbescheid! Zwangsvollstreckung! Pfändung! Na ja, wir hätten uns gewünscht, dass wenigstens in diesem kleinen Segment die Schreibfehler und Formulierungsfehler ausbleiben würden – aber vielleicht wird dieser Wunsch vom Weihnachtsmann in diesem Jahr nicht erfüllt.

Anders sieht es mit seriösen Inkassobriefen aus. Wir helfen! Sollten Sie einen erhalten haben, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 8. Dezember 2022

Legalisto Inkasso fordert für Gamma Entertainment Inc. (Filesharing)

Die Legalisto GmbH aus Berlin wurde von der Gamma Entertainment Inc. aus Kanada beauftragt, um den Anspruch aus einer Urheberrechtsverletzung zu fordern. Es geht um eine Summe von fast 1.000 EUR.

Titel: Legalisto Inkasso fordert für Gamma Entertainment Inc. (Filesharing)

Forderung durch Legalisto folgte auf Filesharing-Abmahnung von 2020

Bereits 2019 berichteten wir über Filesharing-Abmahnungen von der Kanzlei IPPC Law. Damals ging es um vorgeworfene Urheberrechtsverletzungen, welche die Empfänger über ihren Internetzugang begannen haben sollen. Genauer: die Betroffenen sollen einen urheberrechtlich geschützten Film aus der Erotik-Branche zum Download angeboten haben. Die alleinigen Rechte an dem Filmwerk sollte die Firma Gamma Entertainment Inc. inne haben.

Knapp drei Jahre später liegt ein Schreiben von Legalisto GmbH vor, ebenfalls beauftragt von der besagten Gamma Entertainment Inc. Der Pornofilm „Outnumbered“ soll 2020 rechtswidrig im Internet geteilt worden sein. Ein Gesamtbetrag in Höhe von 962,39 EUR soll innerhalb einer gesetzten Frist von sieben Tagen gezahlt werden. Da die Forderung laut Legalisto überfällig war und trotz mehrfacher Mahnung nicht gezahlt worden ist, werden Inkassokosten berechnet.

Trotz der Thematik: Reagieren innerhalb der Frist!

Der Vorwurf, dass ein Film aus dem Erotikbereich heruntergeladen und vor allem verbreitet worden sein soll, ist wahrscheinlich nicht besonders angenehm. Trotzdem ist es nicht empfehlenswert, Abmahnungen und Zahlungsaufforderungen zu ignorieren – auch bei dieser Thematik. Es drohen sonst höhere Kosten und weitere Probleme, wie ein Gerichtsverfahren.

Das Inkassounternehmen Legalisto GmbH ist im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge berechtigt, Inkassodienstleistungen anzubieten und durchzuführen. Mehr Informationen finden Sie auf unserer Info-Seite zu Legalisto Inkasso.

Hilfe bei Forderungen und Abmahnungen

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten, in der Ihnen einen Urheberrechtsverletzung vorgeworfen wird? Oder haben Sie Post von einem Inkassobüro wie der Legalisto GmbH erhalten? Reagieren statt Ignorieren! Besonders nach Erhalt eines gerichtlichen Mahnbescheids ist eine Reaktion innerhalb der gesetzten Fristen ratsam. Wir bieten Hilfe und Informationen zu diesem Thema. Kontaktieren Sie uns!

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Mittwoch, 7. Dezember 2022

Riverty Services GmbH: Zahlungsaufforderung für Fitnessstudio

Wir berichteten im Oktober 2022 über das Inkassounternehmen Riverty Services GmbH, die zuvor als Paigo GmbH bekannt war. Nun liegt eine Forderung für ein Fitnessstudio vor. Wie sollten darauf reagiert werden?

Titel: Riverty Back in Flow:  Zahlungsaufforderung für Fitnessstudio

Über 1.000 EUR wird von Riverty Services GmbH gefordert

„Wir können keine weitere Verzögerung akzeptieren“, so beginnt das Forderungsschreiben der Riverty „Back in Flow“ Services GmbH. Beauftragt wurde das Inkassobüro von einem Fitnessstudio in Berlin-Wilmersdorf. Laut der Forderung geht es um eine Gesamtforderung von über 1.000 EUR. Unser Mitglied, welches uns das Schreiben zukommen ließ, war laut eigener Aussage über ein Jahr erkrankt im Krankenhaus.

Eine Krankheit ist leider kein Garant, bestehende Fitnessstudio-Verträge außerordentlich kündigen zu können. Nicht jede Erkrankung macht die Nutzung der angebotenen Dienstleistung unmöglich, anders als beispielsweise ein Armbruch – dieser würde laut eines Urteils des Amtsgerichts Bottrop zum sofortigen Ausstieg aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio führen. (Az. 8 C 233/20 / 29. Juli 2021).

Fitnessstudio-Forderung: Reagieren, nicht Ignorieren

Zurück zur Forderung. Riverty Back in Flow stellt wahrscheinlich aufgrund der hohen Summe ein Zahlungsangebot. Mit der ersten Zahlung würde sie nicht nur dieser Einigung zustimmen – sondern ebenfalls dem ursprünglichen Vorwurf. Das Inkassobüro aus Verl schreibt, dass nach der Zahlung der vollständigen Forderung das Inkassoverfahren gegen unser Mitglied eingestellt werden würde.

Bei der Riverty Services GmbH handelt es sich um ein im Rechtsdienstleistungsregister eingetragenes Inkassounternehmen und ist demzufolge berechtigt, Inkassoverfahren für ihre Kundschaft wie Fitnessstudios oder Telekommunikationsdienstleister anzubieten und durchzuführen. Wir empfehlen generell, Inkassoforderungen nicht zu ignorieren, sondern zu reagieren. Hilfe finden Sie bei uns. Melden Sie sich bei uns unter den vielfältigen Kommunikationsmöglichkeiten.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 2. Dezember 2022

Inkassolution fordert für Blue Internet Media GmbH (Leichte Luder)

Neuigkeiten bezüglich des Dating-Portals „Leichte Luder“. Nachdem zuvor andere Inkassounternehmen beauftragt wurden, um offene Rechnungen beizutreiben, ist nun die Firma Inkassolution Deutschland GmbH tätig. In einer aktuellen Zahlungsaufforderung wird die Summe von über 500 EUR verlangt.

Titel: Inkassolution fordert für Blue Internet Media GmbH (Leichte Luder)

Über 500 EUR: Offene Rechnung für Datingportal Leichteluder.com

Zuletzt berichteten wir 2020 über Forderungen der Inkassolution Deutschland GmbH aus 82515 Wolfratshausen. Nun liegt eine neue Zahlungsaufforderung vor, ebenfalls für eine bereits bekannte Dienstleistung. Das Dating-Portal „Leichte Luder“ (Url: leichteluder.com), welches von der Blue Internet Media GmbH betrieben wird. Verantwortlich für die Vertragsabwicklung in Deutschland ist die Firma Smiles & Happy Entertainment GmbH aus Frankfurt; wir berichteten im Mai 2022 bereits über Mahnungen.

Die Inkassolution Deutschland GmbH fordert ebenfalls eine Summe von mehreren Hundert Euro für die Nutzung des Portals „Leichte Luder“. Insgesamt geht es um eine Hauptforderung in Höhe von 459,45 EUR. Zu dieser Forderung kommen nun weitere Kosten hinzu, wie u.a. Verzugszinsen und Inkassokosten. Insgesamt soll nun ein Betrag in Höhe von 507,58 EUR gezahlt werden.

Kein Fake: Reagieren Sie auf die Inkassolution Forderung

Die hohe Summe kommt laut den Erfahrungen von betroffenen Verbrauchern durch die hohe Laufzeit zustande. Das Portal bietet unterschiedliche Pakete, wie unter anderem das Angebot „Premium Plus“ 39,95 EUR kosten. In der Zahlungsaufforderung kann aufgrund der Nichtzahlung der gesamte Mitgliedsbetrag für 24 Monate fällig werden.

Es handelt sich bei dieser Forderung um keinen Fake – die Firma Inkassolution Deutschland GmbH ist ein Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und darf demzufolge Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen. Reagieren Sie demzufolge unbedingt auf die Forderung, ehe die Kosten noch weiter steigen.

Wir bieten Hilfe für Betroffene. Haben Sie Fragen zum Thema oder Erfahrungen mit der Inkassolution oder dem Datingportal „LeichteLuder“? Wir bieten erste allgemeine Infos über unsere Kontaktmöglichkeiten:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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