Donnerstag, 17. Februar 2022

Verlag der Stadt GmbH: Offerte für Werbeanzeigen

Werbung für das eigene Unternehmen schalten muss sich schon lohnen. Ob eine Anzeige in einer Info-Broschüre oder eine Info-Tafel sich lohnt, bleibt fraglich. Eine Verlag der Stadt GmbH versucht mittels Offerten, teure Verträge für Werbeanzeigen an Gewerbetreibende zu verkaufen. Ein Betroffener berichtet.

Titel: Verlag der Stadt GmbH: Offerte für Werbeanzeigen


Kostspielige Anzeigen-Angebote vom Verlag der Stadt

Uns wurde eine Offerte für die Veröffentlichung einer Anzeige vorgelegt. Es geht hierbei um eine Verlag der Stadt GmbH, die sich bei einem Gewerbetreibenden gemeldet hat. Das Formular gleicht den vielen Offerten, über die wir in diesem Blog bereits berichteten. Zentral ist eine gedruckte „Anzeige“ des angeschriebenen Unternehmers/Unternehmens zu sehen, darunter in kleiner Schrift die Vertragsbedingungen.

Erst wenn dieser Zettel unterschrieben zurück gefaxt wird (Die Nummer ist groß in die obere rechte Ecke gedruckt), wird ein teuer Vertrag abgeschlossen: Nettopreis 549 EUR, Farbkosten 199 EUR, Satz / Gestaltung 299 EUR – plus Mehrwertsteuer. Neu ist uns jedoch das Feld „Rücktritt“, wobei ein Rücktritt ohne Druck von der letzten Auflage auch möglich sei – Kostenpunkt 300 EUR zzgl. Mwst.

Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, wird es auch kaum möglich sein, davon zurückzutreten. Zusätzlich fiel uns auf, dass die genannte URL „www.verlagderstadt.de“ auf der Offerte zu einer Seite ohne Impressum oder Arbeitsproben führte (Stand 17.02.2022).

Nur eine Verlängerung? Ein Betroffener berichtet

Ein Gewerbetreibender teilte uns seine Erfahrungen mit der Verlag der Stadt GmbH mit. Er schreibt, Zitat: „ich werde seit ein paar Tagen per E-Mail bzw. telefonisch Aufgefordert eine Werbeanzeige aufzugeben. Anscheinend habe ich dies schon einmal gemacht es ginge ja "nur um eine Verlängerung“. Per Telefon werde ich zeitlich unter Druck gesetzt einen Abschluss zu tätigen oder zurückzutreten, was allerdings auch 300 EUR kosten würde.“ Zitatende.

Solche unerwünschte Telefonate sind auch als Cold Call bekannt. So werden Anrufe betitelt, bei denen zuvor keine Geschäftsbeziehung bestanden hat. Das Tückische an derlei Anrufen ist, dass B2B Geschäfte häufig auf diese Art und Weise abgeschlossen werden. Ein „Ja“ zu viel – und es kann teuer werden. Der angerufene Gewerbetreibende wurde scheinbar, wie sich anhand seiner Äußerungen vermuten lässt, hinsichtlich der Vertragsdetails sogar verunsichert.

Scan: Offerte // Verlag der Stadt GmbH // Feb 2022
Offerte // Verlag der Stadt GmbH // Feb 2022


Werbeerfolg kaum messbar

Zum Veröffentlichungszeitpunkt liegen uns keinerlei Probe-Exemplare von Druckobjekten vor, in denen die dargestellte Werbeanzeige sichtbar gewesen wäre. Aufgrund der ungenauen Nennung des Werbeanzeigenträgers (Info- Broschüre? Tafel?) gestaltet sich eine Beurteilung für uns schwierig.

Darüber hinaus fehlen wichtige Angaben zum Verteilungsgebiet oder zur Auflage, um einen Werbeerfolg einzuschätzen. Auf uns wirkt das vorliegende Werbeangebot ungenügend und wir würden aufgrund der ungenauen Beschreibung keine Anzeige bei der Verlag der Stadt GmbH in Auftrag geben.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine Offerte oder ein Fax für eine Anzeige erhalten? Oder einen unerwünschten Werbeanruf? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Firmensuchportal Europa, Hamburg: Rechnung für Premium Business Eintrag

Das Branchenbuch Firmensuchportal Europa hat sich bei einem Gewerbetreibenden gemeldet, um noch offene Kosten für einen Firmeneintrag einzufordern. Zuvor soll eine Offerte von einem A&S Online Verlag versandt worden sein.

Titelbild: Firmensuchportal Europa, Hamburg: Rechnung für Premium Business Eintrag


Hohe Kosten für Firmeneintrag im Firmensuchportal Europa

Viel ist auf dem Internetportal „Firmensuchportal Europa“ aktuell nicht zu sehen. Bei Erstellung dieses Artikels bietet die Seite eine Suchfunktion an, wobei uns nicht klar war, was wir genau suchen sollen. Aufgrund des Namens gingen wir folglich von einem Branchenbuch aus, was sich scheinbar auch bestätigte. Viele Infos fehlen, wie unter anderem ein Impressum oder die AGB.

Scan: Startseite Firmensuchportal Europa // Screenshot // Feb. 2022
Startseite Firmensuchportal Europa // Screenshot // Feb. 2022

Als Adresse des Portals wurde die „Lindenallee 198“ in 22767 Hamburg angegeben. Bei unserer Recherche fanden wir die Adresse nicht (Stand 16.02.2022)

Trotz aller Auffälligkeiten finden sich bei unserem Besuch einige Adressen im Firmensuchportal Europa. Scheinbar werden Gewerbetreibende durch Fax oder Telefon (Cold Call) kontaktiert, wie uns ein Betroffener berichtete.

Offerte von der Firma A&S Online Verlag

Ein Unternehmer wandte sich mit einem Problem an uns. Er wurde laut eigener Aussage telefonisch kontaktiert, es ging um eine offene Rechnung für einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Nach Anforderung der Unterlagen wurden ihm eine unterzeichnete Offerte sowie eine Rechnung zugesandt.

Das Fax-Formular für einen Eintrag stellt die Firmenadresse des Unternehmers dar. Wissenswert über derartige Offerten ist, dass mit Rücksendung und Unterschrift ein unter Umständen langjähriger Vertrag für einen Firmeneintrag auf einem Internetportal oder in einem Druckobjekt abgeschlossen wird.

Die Kosten für einen Eintrag in einem ungenannten (!) Internetportal sind hoch: Grundpreis 699 EUR, Einstellungs- und Pflegekosten 149 EUR, Grafische Gestaltung 199 EUR. Der Vertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren!

Versandt wurde das Angebot von einer Firma namens A&S Online Verlag (Anschrift: Plaza No. 195, İç Kapı No:6 Şişli, Istanbul). Auf der uns vorliegenden Offerte ist der Name des Internetportals „Firmensuchportal Europa“ nicht genannt.

Scan: Offerte // A&S Online Verlag // Nov 2022
Offerte // A&S Online Verlag // Nov 2022


Firmensuchportal Europa: Erfahrungen eines Unternehmers

Der Gewerbetreibende schreibt, Zitat: „Gestern hat uns wider eine Rechnung erreicht (…) Dazu hat gestern ein Herr angerufen und meinte es wäre noch eine Rechnung vom 21.11 offen. Da uns weder die Firma noch die Angelegenheit bekannt ist, habe ich die Rechnung angefordert. (…) Nach Prüfung der Rechnung fragen wir uns, wieso die Rechnung nun ein Datum vom 15.02. hat. Des Weiteren sieht unser Stempel so nicht aus, welcher auf dem Retourfax zu sehen ist!“

Hier sind die eingescannten Formulare; die vom Gewerbetreibende genannten Daten sind eindeutig zu erkennen. Ob der angesprochene Stempel tatsächlich nicht so aussieht wie auf dem Fax, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden.

Scan: Rechnung // Firmensuchportal Europa // Feb. 2022
Rechnung // Firmensuchportal Europa // Feb. 2022


Mehr Reichweite dank Firmenportale? Fehlanzeige!

Wir möchten an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, um unseren Standpunkt gegenüber Firmenverzeichnissen bzw. Branchenbüchern zu erklären. Wir empfinden derartige Datenbanken als ungeeignet, um die Reichweite im Internet nennenswert zu steigern. Um unsere Wertung zu unterstreichen, möchten wir auf John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, verweisen. Müller äußerte sich bereits 2017 kritisch zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und Links von Verzeichnissen erhalten sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine Offerte oder ein Fax für einen Eintrag von einer A&S Online Verlag erhalten? Oder gar eine Rechnung für einen „Premium Business Eintrag“ auf Firmensuchportal Europa? Wir bieten Hilfe und allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 10. Februar 2022

Lottoblock / Eurolottoblock: Abbuchungen verärgern Verbraucher

Überraschende Abbuchungen durch ein Lotto-Abo sind kein neues Thema in diesem Blog. Neu dagegen ist die Betreiberfirma QRS TRADE LTS, die mit Lottoblock und Eurolottoblock sogar zwei Seiten ins Rennen schickt.

Titelbild: Lottoblock / Eurolottoblock: Abbuchungen verärgern Verbraucher

QRS TRADE LTS aus UK mit doppelten Lotto-Portalen

„Gewinnen war noch nie so einfach!“ und „Unglaubliche Jackpot-Summen von bis zu 350.000.000 EUR“. Diese Werbeaussagen finden sich auf der Startseite des Portals „Lottoblock“ (URL: lottoblock.eu). Betrieben wird die Seite von einer QRS TRADE LTS mit Sitz in UK (71-75 Shelton Street, London, Greater London, United Kingdom WC2H 9JQ).

Die QRS TRADE LTS betreibt eine weitere Seite, die der genannten zum Verwechseln ähnelt: Eurolottoblock (URL: eurolottoblock.eu). Doch worum geht es eigentlich beim Angebot des Lottoblocks? Es handelt sich, laut Aussage der Betreiberfirma, um eine Lotto-Spielgemeinschaft, beruhend auf Spielscheinen der Euro Millionen Lotterie.

Mitglieder für diese Spielgemeinschaften werden wahrscheinlich über ungebetene Werbeanrufe gewonnen. Zumindest berichtete uns ein betroffener Verbraucher über ungewöhnliche Abbuchungen von jeweils über 90 EUR.

Lottoblock-Abo: finXP Limited soll monatliche Beträge abbuchen

Die Abbuchungen erfolgten laut den Aussagen des betroffenen Verbrauchers durch den Zahlungsdienstleister finXP Limited. Via SEPA Lastschrifteinzug wurde die Summe in Höhe von 96,00 EUR abgehoben. Diese Summe wird ebenfalls in den AGB der Seiten eurolottoblock.eu bzw. lottoblock.eu als monatlicher „Spielbeitrag“ genannt. Weitere Details lassen sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entnehmen, wie unter anderem zur Laufzeit: „Die Mindestteilnahmedauer ist eine Spielperiode, d.h. 12 Kalendermonate bei Lotto BLOCK und verlängert sich automatisch um je eine weitere Spielperiode, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.“

Bei einer angestrebten Kündigung ist es wichtig, den bestimmten Tag X im Auge zu behalten. Eine Kündigung ist laut der AGB nämlich nur „drei Monate (90 Tage) vor Ende einer Spielperiode schriftlich zu erbringen“. Wird diese Frist nicht eingehalten, verlängert es sich um ein weiteres Jahr, was weitere unerwünschte Abbuchungen mit sich bringen könnte.

Cold Call: Seien Sie unhöflich!

Wir haben trotz intensiver Recherche keine Kauf- oder Bestellfunktion auf den Seiten eurolottoblock.eu und lottoblock.eu finden können. Somit gehen wir davon aus, dass die Mitgliedschaften in den Tippgemeinschaften der QRS TRADE LTS auf andere Art und Weise abgeschlossen werden. Denkbar wären in diesem Fall Cold Callings, die berüchtigten ungebetenen Werbeanrufe.

Deshalb unsere allgemeine Empfehlung: Legen Sie bei unerwünschten Anrufen schlicht und einfach auf. Natürlich können Sie höflich bleiben und dankend ablehnen, das bleibt Ihnen überlassen. Erhalten Sie ständig weitere Anrufe von der gleichen Nummer? Melden Sie diese bei der Bundesnetzagentur. Es ist nur wichtig, dass Sie keinesfalls persönliche Daten oder gar die Kontoverbindung mitteilen, da es sonst möglicherweise zu unerwünschten Rechnungen kommen kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls überraschende Abbuchungen auf Ihrem Konto bemerkt? Oder gar Rechnungen bzw. Mahnungen für unerwünschte Abos erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

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Dienstag, 8. Februar 2022

Allgemeiner Debitoren und Inkassodienst fordert für VSR Verlag Service GmbH

Die VSR Verlag Service GmbH aus ist für uns keine unbekannte Firma. Ganz im Gegenteil, bereits 2012 berichteten wir über die Erfahrungen mit dem Unternehmen. Nun, 10 Jahre später, bringen wir ein kleines Update mit einer aktuellen Zahlungsaufforderung der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH für die besagte Firma.

Titel: Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst fordert für VSR Verlag Service GmbH


Angekündigter Besuch vom Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH

Im Jahr 2022 hält die Corona-Pandemie die Welt noch im Atem, aber das scheint manche Inkassodienstleister nicht zu betrüben, sie drohen trotzdem mit einem persönlichen Besuch durch einen Mitarbeiter. Wenigstens wurde diese Drohung noch schriftlich verfasst und postalisch versandt - ein Mitglied unseres Vereins leitete die Forderung an uns weiter.

Das Schreiben kam von der Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH (Kurz: ADU GmbH) und sie gibt bekannt, dass eine Zahlung für ein Zeitschriften-Abo noch ausstehen würde. Auftraggeber ist eine VSR Verlag Service GmbH aus Gräfelfing. Besagte Rechnung soll bereits seit 239 Tagen offen sein.

Andere Inkassounternehmen drohten in der Vergangenheit mit einem Gerichtsverfahren – Mahnbescheid, Vollstreckung, Pfändung, das volle Programm. Nicht so die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH, sie droht sogar mit dem Besuch des Inkassoaussendiensts, der „in den nächsten Tagen“ in der „Nähe unterwegs“ sein soll.

Scan: Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst // VSR Verlag Service GmbH// Forderung 2022
Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst // VSR Verlag Service GmbH// Forderung 2022


VSR Verlag Service GmbH – Negative Stimmen aus dem Netz

Ein paar Worte über die Auftraggeberin, die VSR Verlag Service GmbH. Über das Unternehmen aus Gräfelfing berichteten wir – wie oben geschrieben – bereits 2012. Doch wir waren nicht das einzige Medium, welches Verbraucher warnte. Die FAZ schrieb am 04.03.2012 in dem Artikel „Betrug in der Fußgängerzone“, dass „eine Drückerkolonne“ mit Lügen Zeitschriftenabonnements aufdrängt. Auch die VSR Verlag Service GmbH ist im Artikel genannt. Nun ist der Artikel beinahe ein Jahrzehnt alt, es könnte sich also einiges getan haben, oder?

Ein Blick auf aktuelle Google-Bewertungen zeichnet leider ein ähnlich schlechtes Bild. Wir geben an dieser Stelle zwei Zitate wieder:

1. "Kritisch: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität

Ich bekam plötzlich die Sport Bild. Keine Ahnung woher und warum. Ich fand auch keine Email dazu, habe dann an den Absender auf der Zeitung geschrieben und gekündigt. Als Antwort kam, dass die nicjäht zuständig sind und kamen mir eine neue Adresse. Ich schrieb dahin und bekam als Antwort, die Bearbeitung kann einige Wochen (!!!) Dauern. Jetzt , nach vielen Wochen, der Brief von vsr Verlag, dass zum Mai 2022 gekündigt ist. Die bekommen nun Post mir allen nachweisen. Sowas von Betrug!!!! Quelle: https://goo.gl/maps/e7iToL2nJhHBj1XV8

2. Kritisch: Preis-Leistungs-Verhältnis, Professionalität, Qualität, Reaktionsschnelligkeit bei Anfragen

Mir wurde bei einem Gewinnspiel 8 Zeitschriften kostenlos versprochen die man nicht kündigen muss. Nach den den 8 Zeitschriften kamen aber weitere mit Zahlungsschein, Mahnbescheid und später inkasso. Lügen, Falschheit und Abzocke, das ist eine Frechheit! Quelle: https://goo.gl/maps/kkQFTeKkvsvDQ1Vs5

! Wir möchten an dieser Stelle erneut darauf hinweisen, dass wir die oben getroffenen Aussagen weder bestätigen noch verneinen können. Unser Bericht dient zur Dokumentation und zur Information.

Hilfe bei Inkassoforderungen

Wir helfen Betroffenen bei Zahlungsaufforderungen, unsere angeschlossenen Rechtsanwälte unterstützten in der Vergangenheit erfolgreich unsere Mitglieder. Hier ein paar allgemeine Tipps, was Sie bei Inkassoforderungen beachten können:

  • Prüfen Sie den Vorwurf – wurde tatsächlich eine Rechnung nicht gezahlt o.ä.?
  • Prüfen Sie das Inkassounternehmen – ist es seriös?
  • Widersprechen Sie der Forderung, sofern die Forderung unberechtigt ist

Wir helfen Ihnen bei diesen Punkten. Einfach melden!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit der VSR Verlag Service GmbH gemacht? oder gar eine Zahlungsaufforderung durch die Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH erhalten? Wir bieten allgemeine Infos via E-Mail und Telefon:

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.