Montag, 16. Mai 2022

Fragwürdige Forderung von Inkasso Hauptzentrale Hamburg

Ein neues Quartal, eine neue Forderungswelle. Aktuell sind Schreiben von einer Inkasso Hauptzentrale Hamburg im Umlauf. Über 400 EUR sollen offen sein, weil an einem Gewinnspiel teilgenommen worden sein soll. Doch wie sollten Empfänger auf so ein Schreiben reagieren?

Titel: Fragwürdige Forderung von Inkasso Hauptzentrale Hamburg


Letzter Brief der Inkasso Hauptzentrale liegt wenige Monate zurück

Wir haben zuletzt im Januar 2022 mehr Meldungen durch Verbraucher erhalten, die uns über die Schreiben einer "Inkasso Hauptzentrale" informierten. Nun ist es wieder soweit, es sind wieder neue Versuche im Umlauf, Verbraucher um ihr Geld zu bringen. Viel hat sich seit dem letzten Schreiben nicht geändert, bis auf kleine Änderungen. Eine neue Email-Kontaktadresse, eine neue Unterschrift etc. Es ist damit zu rechnen, dass Varianten mit aktualisierten Daten im Umlauf sind

In diesem Fall lautet die Adresse Normannenweg 32 in 20537 Hamburg. Weiterhin sollen Empfänger die Kosten des Dienstleistungsvertrags „Deutsche Gewinner Zentrale Lotto 6-49“ nicht gezahlt haben. Keine Neuigkeit, sondern immer der gleiche Vorwurf. Wir würden uns wenigstens über kleine Änderungen freuen, alleine schon, um in diesem Blog auch einmal wirklich Neues über derartige Schreiben zu berichten. Hier noch der angeblich offene Betrag: es geht um 417,44 EUR. Sollten Sie an keinem Gewinnspiel dieser Art teilgenommen haben, sollten Sie die Forderung kritisch beurteilen.

Scan: Inkasso Hauptzentrale Hamburg / Mai 2022
Inkasso Hauptzentrale Hamburg / Mai 2022


Inkasso Hauptzentrale Hamburg: Fragwürdige Drohung mit Kontosperre

Es gibt für uns zahlreiche Anhaltspunkte, die uns an der Seriosität des Schreibens zweifeln lassen. Gerne würden wir an dieser Stelle den Hinweis geben, dass Empfänger das Schreiben direkt in die Ablage "P" (wie Papierkorb) befördern können. Die Firma gibt an, Mitglied in diversen Verbünden zu sein, wie u.a. den BDIU. Eine Prüfung unsererseits konnte dies nicht bestätigen. (Stand 13.05.2022).

Noch einmal zusammenfassend: Bekommen Sie Post von der Inkasso Hauptzentrale Hamburg, zahlen Sie trotz der Drohungen die geforderte Summe nicht. Es sei denn, Sie haben gewollt an dem genannten Gewinnspiel teilgenommen. Andernfalls gilt: auch wenn die Überweisung in diesem Fall überraschend auf eine deutsche Kontoverbindung gehen soll, ist von einer Zahlung abzuraten. Ihr Geld verschwindet höchstwahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen und es folgen ggf. noch weitere Schreiben oder Anrufe dieser Art.

Nicht blind überweisen! Forderung prüfen lassen!

Wir hatten bei der Begutachtung des Briefes ein kleines Déjà-vu. Schließlich sind uns in den vergangenen Monaten mehrere fragwürdige Zahlungsaufforderung vorgelegt, die sich meist nur durch Kleinigkeiten unterscheiden. Wir raten von einer Zahlung ab, ohne die Forderung auf Richtigkeit zu prüfen. Bei dieser Prüfung können Betroffene sich von den angeschlossenen Rechtsanwälten unseres Vereins helfen und unterstützen lassen, Stichwort Hilfe bei Mahnungen und Inkasso. Nehmen Sie Kontakt auf!

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post von einer "Inkasso Hauptzentrale" erhalten? Zahlen Sie nicht! Haben Sie weitere Fragen zu diesem Thema, so können Sie sich gerne bei uns melden.

TEL: 0201-176 790

E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp (Keine Anrufe, nur Chat): +491628033374

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 13. Mai 2022

Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“

Wir berichten häufig über Branchenverzeichnisse und Datenbanken, die um Einträge von Gewerbetreibende buhlen. Nun gibt es noch ein Verzeichnis aus Kleve, die Suchmaschinen Service GmbH.

Titel: Suchmaschinen Service GmbH, Kleve: Über das Portal „Suchmaschinenauskunft“


Noch ein Branchenverzeichnis aus Kleve – Suchmaschinen Service GmbH

„Bei uns, die besten lokalen Unternehmen“ heißt es auf der Startseite der Suchmaschinenauskunft, abrufbar unter suchmaschinenauskunft.com. Bei diesem Internetauftritt handelt es sich um ein Firmenverzeichnis – oder mit anderen Worten ein Branchenbuch.

Das bedeutet, dass Besucher der Seite über ein Suchfeld eine Dienstleistung oder einen Service suchen können. Wird beispielsweise ein Frisör in der Nähe benötigt, soll das Branchenverzeichnis dementsprechende Adressen liefern. So zumindest die Theorie.

Betrieben wir das Verzeichnis von einer Suchmaschinen Service GmbH (Sitz: Worcester Str. 104, 47533 Kleve). Im Impressum ist als Geschäftsführer ein gewisser Lukas V. genannt, der uns bislang noch nicht bekannt war. Wir haben in der Vergangenheit oft mit verschiedenen Branchenverzeichnissen zu tun gehabt, die von ein und demselben GF geführt wurden. Dennoch ist der Sitz in Kleve keine neue Adresse, sondern trat schon oft in Erscheinung.

Suchmaschinenauskunft: Das steht in den AGB

Ein Eintrag in der Suchmaschinenauskunft kann laut den AGB (Stand 12.05.2022) durchaus kostenfrei sein. Ein sogenannter „Basiseintrag“ soll über ein bereitgestelltes Webformular möglich sein.

Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, die auf andere Art und Weise abgeschlossen werden können – zum Beispiel via Telefon. Ebenfalls in den AGB finden wir dazu folgende Regelung: 

„Der Vertragsabschluss erfolgt telefonisch und wird mit Einwilligung des Kunden durch die Suchmaschinen Service GmbH aufgezeichnet, entweder sogleich im Telefonat mit der Vertriebsmitarbeiterin / dem Vertriebsmitarbeiter oder in einem zweiten Telefonat, das nur der Aufzeichnung und Kontrolle der Vertragsdaten dient.“ Quelle: https://suchmaschinenauskunft.com/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen

Bei derartigen Telefonaten ist unter Umständen nicht immer klar, inwiefern welche Kosten für welche Laufzeiten entstehen. Bei unserem Besuch war es uns nicht möglich, genaue Angaben über die Kosten und Laufzeiten zu finden.

Sind Suchmaschinen-Marketing und Firmenverzeichnisse im Jahr 2022 sinnvoll?

Ein besseres Ranking bei den Suchergebnissen, der eigene Firmenname direkt auf Platz 1 – eine optimale Position für jeden Unternehmer, der im Internet präsent ist. Zu diesem Zweck waren vor etlichen sogenannte „Firmenverzeichnisse“ im Netz stark verbreitet. Auch als „Branchenbuch“ bekannt, waren und sind derartige Datenbanken in vielen Fällen nur eine schlichte Sammlung von Kontaktdaten, die nach unserer Einschätzung in den vergangenen Jahren obsolet wurde.

Google selbst bietet zufriedenstellende Lösungen für eine schnelle Suche nach einem Zahnarzt in der Nähe, der nächsten Bäckerei oder den zuständigen Schornsteinfeger an. Wozu dann noch langjährige Verträge für einen kostenpflichtigen Eintrag in einem Branchenbuch abschließen? Die Frage muss jeder für sich selbst beantworten.

Wir möchten an dieser Stelle auf eine Einschätzung von John Müller, Senior Webmaster Trends Analyst bei Google, verweisen. Müller äußerte sich bereits 2017 kritisch zu Einträgen in „Directories“, die englische Übersetzung für Verzeichnisse. „Verlinken“ und „Links von Verzeichnissen erhalten“ sollen demzufolge nicht bei der Suchmaschinenoptimierung helfen.

Gewerbetreibende aufgepasst: Vorsicht bei B2B Anrufen

Häufig berichten Selbständige und Unternehmer, die zugleich Mitglieder in unserem Verein sind, über Vertragsabschlüsse, die über das Telefon abgeschlossen wurden. In Zusammenhang mit anderen Firmen soll von den Anrufern sogar behauptet worden sein, dass mit „Google“ zusammengearbeitet wird.

Wir möchten allgemein Unternehmer warnen, am Telefon Verträge abzuschließen. Ein „Ja“ zu viel kann zu ungewollten Verträgen führen. Gewerbetreibende sollten sich die AGB vorlegen lassen und/oder sich die Zeit nehmen, die in aller Ruhe zu lesen – so lassen sich ungewollte Kosten vermeiden. Auch Mitarbeiter sollten hinsichtlich solcher B2B Anfragen informiert werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Probleme mit der Suchmaschinen Service GmbH? Oder Erfahrungen mit Suchmaschinenauskunft.com? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon – auch für Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz.

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E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 11. Mai 2022

INKASSOvonMORGEN fordert ebenfalls für „LeichteLuder“

Vor wenigen Tagen berichteten wir allgemein über das Dating-Portal „LeichteLuder“. Ein Verbraucher legte uns eine Inkassoforderung vor, da er laut des Vorwurfs die Mitgliedskosten nicht gezahlt haben soll. Ein anderer Verbraucher übermittelte uns aktuell eine weitere Forderung, dieses Mal jedoch von der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, auch bekannt als „INKASSOvonMORGEN“.

Titel: INKASSOvonMORGEN fordert ebenfalls für „LeichteLuder“


Über 986 EUR sollen offen sein

Laut unseren Informationen, die wir ausführlich in dem Beitrag „Mahnung von Smiles & Happy Entertainment GmbH für Leichteluder“ ist die Vertragspartnerin - und somit verantwortlich für die Webseite - die Firma Blue Internet Media GmbH (EOOD) Sitz in: Via Maggio 1C, Ticino Lugano, CH 6900, Schweiz). Für die Vertragsabwicklung in Deutschland ist dagegen die Smiles & Happy Entertainment GmbH (Sitz: Hahnstrasse 70, 60528 Frankfurt) verantwortlich.

Die Inkassoforderung, die von der Kanzlei „INKASSOvonMORGEN.DE“ mit dem Betreff „DRINGENDE MAHNUNG / Smiles & Happy Entertainment GmbH / Kundennummer“ vorliegt, wirft einige Fragen auf. Laut der CLAIM Rechtsanwalts GmbH wurde das Inkassobüro von einer Firma namens Mediapool & Friends UG mit dem Einzug der offenen Forderung beauftragt. Weiter heißt es, dass die Rechnung der Smiles & Happy Entertainment GmbH über 986,00 EUR nicht bezahlt worden sei.

CLAIM Rechtsanwalts GmbH fordert die gesamten Kosten

Die hohe Summe kommt durch die hohe Laufzeit zustande. So soll ein Monat im Paket „Premium Plus“ 39,95 EUR kosten. In der Zahlungsaufforderung wird aufgrund der ausbleibenden Zahlung der gesamte Mitgliedsbetrag fällig – für 24 Monate. Die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH schreibt: „Vermeiden Sie weitere Kosten und zahlen Sie 986,00 Euro“. Für die Zahlung wurde eine Frist von ungefähr zwei Wochen eingeräumt.

Über die Firma Mediapool & Friends UG berichteten wir ebenfalls im August 2021. Im Beitrag ging es ebenfalls um Zahlungsaufforderungen von INKASSOvonMORGEN; genauer handelte es sich um Mitgliedschaften für das Dating-Portal „sexy-date.website“. Wieso in der vorliegenden Email die BetreiberIn einer vollkommen anderer, wenn auch vom Angebot und der Optik her ähnliche Webseite genannt wird, wunderte uns. Wir fanden den Firmennamen Mediapool & Friends UG auch in keinem Zusammenhang in den AGB oder im Impressum von LeichteLuder.com. (Stand 10.05.2022).

Es könnte sich natürlich um einen Fehler durch die Kanzlei handeln. Wir gehen jedoch davon aus, dass die Gemeinsamkeiten nicht nur aufgrund des ähnlichen Konzepts der Dating-Seiten bestehen. So soll laut einer Suche bei Northdata der aktuelle Geschäftsführer der Smiles & Happy Entertainment GmbH und Mediapool & Friends UG ein gewisser E.M. Bergal sein. (Stand 10.05.2022).

Hilfe bei Inkassoforderungen

Es handelt sich bei dieser Forderung um keinen Fake – die Kanzlei CLAIM Rechtsanwalts GmbH ist ein Deutschland zugelassenes Inkassounternehmen und darf demzufolge Inkassodienstleistungen anbieten und durchführen.

Wir bieten Betroffenen Hilfe und Infos. Unsere angeschlossenen Rechtsanwälte stehen unseren Mitgliedern zur Seite. Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls eine derartige Mahnung durch Smiles & Happy Entertainment GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

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D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?

Die Themen Dating-Portale und D.I.E. GmbH wurden von uns schon häufig vorgestellt. Aktuell schrieb uns ein Verbraucher an, weil er Hilfe suchte. Laut seiner Aussage soll nicht auf seine Kündigung reagiert worden sein.

Titel: D. I. E. GmbH, Monheim: Kündigung nicht beachtet?


Auch 2022 ist die D.I.E. GmbH im Bereich „Casual Dating“ aktiv

Neuigkeiten von der D.I.E. GmbH aus Monheim. Die Firma betreibt aktuell weiterhin zahlreiche Dating-Portale, die sich meist auf den Bereich „Casual Dating“ konzentrieren. In der Vergangenheit wurden laut den Aussagen unserer Mitglieder noch nicht gezahlte Kosten für eine Mitgliedschaft gefordert.

Vielen Verbrauchern ist nicht unbedingt bewusst, dass sie nach dem Eintragen Ihrer Daten bereits ein kostenpflichtiges Abo abschließen können. Nur die kostenpflichtige Variante soll Nutzern Möglichkeiten wie die Kontaktaufnahme zu anderen Personen auf der jeweiligen Plattform bieten. Umso höher ist die Überraschung, wenn dann doch eine Rechnung von der D.I.E. GmbH im Briefkasten landet.

Ist man unzufrieden mit dem Angebot, bleibt wohl nur noch die Kündigung. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil es laut seiner Ansicht nicht reibungslos funktionierte.

Es soll keine Reaktion auf das Kündigungsschreiben gegeben haben

Der Verbraucher schreibt, Zitat: „Hallo, D.I.E. GmbH reagiert nicht auf Kündigungsschreiben. Es ist auch nirgends die Laufzeit zu finden.“ Zitatende. Dieses Schreiben liegt uns ebenfalls vor und es betrifft die Dating-Seite „Supremeflirt“. Zur Laufzeit schauten wir uns erneut die AGB auf der Seite supremeflirt.com an.

Wir hatten ebenfalls Probleme, genaue Angaben zur Laufzeit einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft zu finden. Eine Registrierung soll scheinbar kostenlos sein, doch eine Übersicht der kostenpflichtigen Angebote hätten wir uns gewünscht.

Wir zitieren aus den Nutzungsbedingungen: „Der Kunde kann nach der kostenlosen Registrierung eine kostenpflichtige Mitgliedschaft beim Anbieter erwerben, um Zugang zu erweiterten digitalen Inhalten zu erhalten. (...) Der Anbieter informiert den Kunden vor dem Abschluss einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft über den Inhalt, die Kosten und die Zahlungsmodalitäten der jeweiligen kostenpflichtigen Leistungen.“ Quelle: https://www.supremeflirt.com/info.aspx

Somit gehen wir davon aus, dass der Verbraucher über die Laufzeit vor Abschluss der kostenpflichtigen Mitgliedschaft informiert wurde. Es wäre natürlich wünschenswert, wenn Kunden auch nach dem Abschluss Zugriff auf solche Informationen haben. Wir können an dieser Stelle jedoch nicht beurteilen, welche Möglichkeiten den Nutzern von Supremeflirt offen stehen.

Aktuelle Portale der D.I.E. GmbH, 2022

Uns sind derzeit folgende Portale bekannt. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Liste nicht vollständig ist. Ältere Portale finden Sie in unserem Beitrag aus dem Jahr 2019. Diese Auflistung wird ggf. aktualisiert, (Stand 10.05.2022).

  • 18.dating
  • betterflirt.com
  • flirtdatechat.com
  • flirtxx.com
  • mega.date
  • supremeflirt.com
  • triff-mich-heute.com

Kontakt mit Verbraucherdienst e.V.

Haben Sie ebenfalls Post durch D. I. E. GmbH erhalten? Haben Sie ebenfalls vergleichbare Erfahrungen mit Dating-Seiten gehabt und brauchen Hilfe? Weitere allgemeine Infos via E-Mail und Telefon.

TEL: 0201-176 790

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Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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