Donnerstag, 30. August 2018

Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24

Uns liegt ein Brief von ECCL 24 – BonusWin24 vor, laut dem eine Verbraucherin zu einer Mitgliedschaft in einem Gewinner Club beglückwünscht wird. Haben Sie auch so ein Schreiben erhalten? Hier erfahren Sie die Hintergründe.

Titel: Über Bonivoo Ltd und die ECCL24 – Erfahrungen mit BonusWin24


Welche Vorteile soll BonusWin24 bringen?


Der „Gewinner Club“ BonusWin24 verschickte an eine Verbraucherin ein Begrüßungsschreiben. Laut diesem Brief hat die Empfängerin einen Reisegutschein im Wert von 398,00 EUR gewonnen – wenn das mal kein Grund zur Freude ist.

Die Gewinnerin hat die Wahl zwischen einer Reise nach Paris oder an den Gardasee. Scheinbar hat die Verbraucherin aber nicht nur eine Reise gewonnen, sondern wird zusätzlich als neues Mitglied bei BonusWin24 begrüßt. Als Mitglied von Bonuswin24 nimmt man an einer exklusiven Auslosung teil, bei der man laut des Briefes hohe Summen gewinnen kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, dass mit dem Einsatz einer sogenannten „BonusWin24 Super Card“ auf einem Bonus- und Rabattportal namens „www.myfuxx.shop“ mit bis zu 70% Rabatt eingekauft werden kann.

So viel kostet eine Mitgliedschaft


Dies ist nur ein Teil der vielen Vorteile, die der Empfängerin des Begrüßungsschreibens blühen. Doch umsonst sind all diese Vorzüge scheinbar nicht. So soll der Mitgliedsbeitrag 2,50 EUR pro Tag betragen; das wäre eine Summe von 74,50 EUR monatlich. Dieser Betrag wird monatlich eingezogen.

Als zusätzlichen Vorteil verweist das Service Team Bonuswin24 auf einen weiteren Sofortgewinn: ein kostenfreies Zeitungsabo, welches auf www.bonuswin24.com auf die Verbraucherin warten soll. Leider ist die Webseite derzeit nicht aufrufbar (Stand 30.08.2018).

Wie kommt ein Vertrag zustande?


BonusWin24 ist ein Produkt der Bonivoo Ltd. mit Sitz in London, UK. Als zusätzliche Korrespondenz-Adresse ist die ECCL24- BonusWin24 in Innsbruck, Österreich angegeben. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann ein Vertrag für eine Mitgliedschaft im „Bonus- und Rabatt Club BonusWin24 durch eine „telefonische Verkaufsaktion“ mit der Bonivoo Ltd. (oder mit einem beauftragten Partnerunternehmen) zustande kommen.

Unerwünschte Werbeanrufe durch Kaltakquise bzw. Cold Calls sind in Deutschland nicht erlaubt. Verbraucherinnen und Verbraucher ohne deren ausdrückliche vorherige Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen, ist somit gesetzlich verboten. Außerdem dürfen Anrufende bei Werbung mit einem Telefonanruf ihre Rufnummer nicht unterdrücken.

Kontakt zum Verbraucherdienst


Wurden Sie auch telefonisch von Bonivoo Ltd. oder BonusWin24 kontaktiert? Haben Sie ebenfalls ein Begrüßungsschreiben erhalten? Für allgemeine Fragen können Sie uns telefonisch oder via Mail kontaktieren:

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

7 Kommentare:

  1. Am 15. 12. 2018 hat mich ein Mitarbeiter von Ihnen angerufen, daß ich Mitglied bin.
    Ich weiß nicht wann und wie ich diese Mitgliedschaft beantragt habe, bis mich Ihr Mitarbeiter gedrängt hat, das ich wenigstens eine dreimonatige Mitgliedschaft eingehe!
    Wie kann ich mich dagegen wehren?

    AntwortenLöschen
  2. Am 15. 12. 2018 hat mich ein Mitarbeiter von BonusWin24 angerufen, daß ich Mitglied bin.
    Ich weiß nicht wann und wie ich diese Mitgliedschaft beantragt habe, bis mich Ihr Mitarbeiter gedrängt hat, das ich wenigstens eine dreimonatige Mitgliedschaft eingehe!
    Wie kann ich mich dagegen wehren?

    AntwortenLöschen
  3. Ich habe mich da nie angemeldet und habe durch Zufall gesehen das die von meinem Konto 74,50euro abbuchen wollen

    AntwortenLöschen
  4. sie versprechen Gewinne sogar hohe Gewinne, wäre gerne interessiert wo diese verbleiben ....denn ich habe bis jetzt keinerlei Gewinn erhalten nocht sonst was ..
    eine Reisgutschein ?!?! bei dem man einen Zuschlag zahlen soll wenn man in einer Bestimmtem Zeit reisen wil ???? nein Danke.
    Einen Vertrag habe ich mit Ihnen auch nicht abgeschlossen, und da die angekündigte Möglche Gewinne auch ausgeblieben sind , Kündige ich hiermit mit sofortiger Wirkung den sogemeinten " Vertrag " der nie zustande gekommen ist. Die Abbuchungen werde ich meiner Rechtsabteilung zur klärung weiterleiten .

    AntwortenLöschen
  5. also ......wenn zuerst ein Kommentar erst Nach Freigabe sichtbar wird.....da ist jeder Kommentar zwecklos.

    AntwortenLöschen
  6. Habe heute ebenfalls einen Brief von Bonuswin24 erhalten. Habe per Mail widersprochen und eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

    AntwortenLöschen
  7. Habe heute auch ein Schreiben von Bonuswin24 erhalten. Habe per Mail widersprochen und bei der Polizei angezeigt

    AntwortenLöschen

Bitte beachten: Verbraucherdienst veröffentlicht keine Kommentare mit Schmähkritik, empfindlichen Daten oder Werbung. Sollten Sie Fragen bezüglich der Kommentare haben, richten Sie diese bitte an marketing@verbraucherdienst.com