Mittwoch, 2. Januar 2019

Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Die in München ansässige Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen wurde von der CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH beauftragt, um aktuell gerichtliche Mahnbescheide zu verschicken. So sollen noch bestimmte Gebühren aus älteren Vereinbarungen offen sein, die nun eingefordert werden. Haben Sie auch eine solche Forderung in Ihrem Briefkasten gefunden? Hier erfahren Sie mehr.

Titel: Bösel, Kohwagner & Kollegen: Forderung für CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH

Was schreiben die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen?


In den uns vorliegenden Unterlagen verkündet die Kanzlei RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, dass sie die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertreten. Es handelt sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und eine anderen Firma namens MSD MaklerService GmbH, die im Jahr 2004 abgeschlossen wurde. Diese Forderung wurde laut des Schreibens an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten. So soll anhand der damals geschlossenen Vereinbarung eine monatliche Rate in Höhe von 147,61 EUR zu zahlen sein, jedoch behaupten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen, dass der Empfänger der Forderung sich in Zahlungsverzug befinde und nun einen Gesamtbetrag von 4.194,77 EUR überweisen soll.

Für die Zahlung wurde eine Frist eingeräumt. Sollte keine Überweisung stattfinden, so drohen die Münchner Rechtsanwälte mit der Verzinsung des geforderten Betrags und weiterer gerichtlicher Schritte. Mittlerweile meldeten sich mehrere Verbraucher bei uns, die uns weitere Forderungen dieser Art vorlegten. Die Summen unterscheiden sich, aber die sogenannten „Vermittlungsgebührenvereinbarung“ wurden scheinbar auch in den vorliegenden Fällen vor über 10 Jahren abgeschlossen.

Gerichtliche Mahnbescheide folgen bei Nichtzahlung


Tatsächlich versandten die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen gerichtliche Mahnbescheide an Verbraucherdienst-Mitglieder, die sich hilfesuchend an uns wandten. Tätig wurden die Münchner Kanzlei für die besagte CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, die sich offensichtlich die gleiche Anschrift teilen. Die Drohung aus der Zahlungsforderung wurde wahr gemacht: neben der Hauptforderung werden nun zusätzlich Zinsen und die Verfahrens- und Anwaltskosten fällig. Empfänger eines gerichtlichen Mahnbescheids haben nach Erhalt zwei Wochen Zeit, einen Widerspruch einzureichen. Es sollte in so einem Fall unbedingt reagiert werden, da die Kosten sonst noch steigen könnten!

Verjährung?


Verbraucherdienst wurde aus einem laufenden Verfahren darüber unterrichtet, dass bei den gelten gemachten Forderungen der Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen die Einrede der Verjährung vom Richter abgelehnt worden ist. Begründet wurde es durch den Richter mit dem Hinweis, dass es sich um gelten gemachte Ansprüche aus einer Ratenzahlungsvereinbarung handelt.

Hilfe bei Post durch die Kanzlei Bösel, Kohwagner & Kollegen


Haben Sie auch eine Zahlungsaufforderung durch die RAe Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Oder wurde gar ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Haben Sie vor längerer Zeit eine Vereinbarung mit einer MSD MaklerService GmbH abgeschlossen? Reagieren Sie, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

14 Kommentare:

  1. Hallo,

    ich habe auch eine Forderung über 4000€, wegen einer angeblich im Mai 2004 abgeschlossenen Vermittlungsgebührenvereinbarung erhalten.
    Zwischenzeitlich ist jetzt der Mahnbescheid eingetroffen, dem ich in vollem Umfang widersprochen habe.
    Ich denke die Gegenseite wird den Vorgang weiterverfolgen und Klage einreichen.

    Was mich in dem Zusammenhang interessiert, ist ob die Forderung wirklich berechtigt sein kann, da eine Vermittlungsprovision nur dann entsteht wenn auch tatsächlich etwas vermittelt wurde.
    Im Mahnbescheid hat die Gegenseite erklärt das der Anspruch von einer Gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. das sehe ich nicht so.

    Gibt es weitere Infos ob diese Forderung gerechtfertigt ist?

    MfG
    Castell

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    1. Haben Sie noch etwas gehört? Sind auch betroffen und Mahnbescheid ebenfalls in vollem Umfang widersprochen... Das ist 2-3 Monate her, seitdem nichts mehr gehört... Ist jetzt Ruhe damit?

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    2. Es geht wieder weiter, Angelegenheit wurde nun an das zuständige Amtsgericht übergeben.

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  2. Wir sind auch betroffen.
    Über 2000 Euro werden gefordert aus dem Jahr 2007.
    Wir haben nie von dieser Firma gehört.

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  3. Bin auch betroffen. Am 11. 4 Gerichtsverhandlung in Nürnberg

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    1. Können sie mir etwas zu ihrer Verhandlung sagen da ich jetzt gerade auch einen Anwalt eingeschaltet habe.ich wüsste gerne wie meine changsen sind

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  4. Hi, habe im Jan. 2019 von dieser Kanzlei auch ne Zahlungsaufforderung bekommen - für etwas aus Jan. 2010 - wovon ich nie etwas gehört habe !
    Hoffe die werden bald aus dem Verkehr gezogen und wir können Sie auf Schadensersatz verklagen

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  5. Hi, habe im Jan. 2019 von dieser Kanzlei auch ne Zahlungsaufforderung bekommen - für etwas aus Jan. 2010 - wovon ich nie etwas gehört habe !
    Hoffe die werden bald aus dem Verkehr gezogen und wir können Sie auf Schadensersatz verklagen

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  6. wie ging die gerichtsverhandlung aus? welches aktenzeichen?

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  7. Hallo, ich habe auch eine Forderung angeblich von 27.06.2008 bekommen. Ich solle eine vergütungsvereinbarung mit der OFL-Vermögensvereinbarung haben.
    Mit Zinsen und monatliche Forderungen wollen die von mir 2.225,71€ haben.
    Ich habe keine Ahnung wer die sind, hab nichts derartiges abgeschlossen.
    Hab auch ein Brief vom Amtsgericht bekommen, nach meinem Wiederspruch ist momentan Ruhe. Ist ca 3 Monate her.
    Wie kann man sich vor sowas schützen?
    Darf mit jeder X beliebige solche Mahnungen schicken, und falls ich nicht rechtzeitig reagiere bin ich auch noch verpflichtet deren ausgedachte Summen zu zahlen?
    Bitte um Hilfe

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  8. Nach mittlerweile 8 Monaten nachdem ich den Mahnbescheid widersprochen habe, ist heute die Mitteilung gekommen das die Angelegenheit dem zuständigen Amtsgericht übergeben wurde.
    Gibt es mittlerweile schon Urteile zur Sache?

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  9. Gibt es irgendetwas Neues?
    Mittlerweile müßten doch schon einige Gerichtsverfahren stattgefunden haben!

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  10. Zur Info, die Vermittlungsgebührenvereinbarung wird als Kreditgeschäft angesehen, wobei ab der letzten erfolgten Zahlung eine 10jährige Hemmung mit anschließender 3jähriger Verjährung in Kraft tritt.
    Das ist der Trick der Anwälte, der leider vom Gesetzgeber legalisert ist.

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  11. ich hab auch was bekommen mußte 2300€ zahlen angeblich aus dem jahr 2005 ich werde jetzt wiederspruch einlegen

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