Dienstag, 25. November 2025

Über MyBest Finance, Elite Finance Group SLU und die Finanzsanierung

Finanzdienstleister, die ein schuldenfreies Leben in Aussicht stellen, gibt es wie Sand am Meer. Doch gerade bei Angeboten wie Finanzsanierungen sollten Verbraucher und Verbraucherinnen vorsichtig sein. Aktuell liegt uns ein solches Angebot der MyBest Finance vor.

Titel: Über MyBest Finance, Elite Finance Group SLU und die Finanzsanierung


Das Wichtigste in Kürze

MyBest Finance: Vor Vertragsschluss bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um einen Kredit
  • Übersenden Sie keine Kopien Ihrer Ausweisdokumente
  • Lesen Sie unbedingt die AGB
  • Vermeiden Sie Finanzdienstleister, die nur über WhatsApp etc. mit Ihnen kommunizieren wollen

Benachrichtigung von MyBest Finance

Ein Mitglied leitete eine E-Mail an uns weiter, da er Hilfe und Unterstützung suchte. Absender ist eine Mailadresse efg-communications.com, unterzeichnet ist die Nachricht mit MyBest Finance (Avenida Moya 2, ES-35100 San Fernando, Spanien). Wir zitieren an dieser Stelle den Text: „Im Anhang finden Sie aktuelle Informationen zu Ihrem bestehenden Vertrag. Bitte lesen Sie das Dokument aufmerksam und befolgen Sie die dort enthaltenden Hinweise.“ Laut der E-Mail soll demzufolge bereits ein Vertrag bestehen. Das angesprochene Dokument ist als PDF-Datei der Mail als Anhang beigefügt. Es ist mit dem Betreff „Fehlende Unterlagen“ versehen. Wir haben es uns genauer angesehen.

Ausweiskopie und Liste offener Rechnungen wird gefordert

MyBest Finance, ein Produkt der Elite Finance Group S.L.U., fehlen laut des Schreibens noch Unterlagen, die für eine weitere Bearbeitung benötigt werden. Das Unternehmen, welches sich laut Homepage als „Finanzdienstleister“ bezeichnet, fordert:

  • Zahlungsempfängeraufstellung
  • Kopie des Personalausweises

Der Empfänger soll somit sämtliche Firmen aufzählen, bei denen offene Rechnungen vorhanden sind. Diese sollen mit postalisch zustellbaren Adressen genannt werden. Doch besonders die Anforderung der Ausweiskopie empfinden wir als fragwürdig. WICHTIG: Es sollte in diesem Fall unter keinen Umständen eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses zur Verfügung gestellt werden. Besonders bei Firmen die im Ausland sitzen, wie es hier der Fall ist, kann die Gefahr des Identitätsdiebstahls nicht ausgeschlossen werden.

Weiterleitung zu Nexure-Finance

Die fehlenden „Unterlagen“ lassen sich direkt über das Formular einreichen, indem Links betätigt werden. Zur Erinnerung: Laut der E-Mail sollte das Dokument genau gelesen und die Hinweise befolgt werden, da sonst eine weitere Bearbeitung nicht erfolgen kann.

Screenshot MyBest Finance Formular Nov 2025
Screenshot MyBest Finance Formular Nov 2025


Das Schreiben enthält zwei Links: „Zahlungsempfängeraufstellung“ und „Digitaler Assistent“. Beide Links verweisen auf die Webseite „portal.nexure-Finance.com“. Wir besuchten diese Webseite und stellten fest, dass die Links nicht funktionierten (Stand 25.11.2025)

Mehr über Nexus Finance

Wir fragten uns natürlich, wer sich hinter der URL verbergen mag. Schließlich war bisher nur von der MyBest Finance oder der Elite Finance Group die Rede. Tatsächlich hat die Nexus Finance aber eine eigene Webpräsenz und schaltete in der Vergangenheit sogar Werbeanzeigen bei Google und Meta.

Es wurde mit Aussagen wie „Jetzt oder Nie: Sichere Dir Bis zu 99.999 € Sofort – Keine Bonitätsprüfung“ oder „Unglaublich, Aber Wahr: Bis zu 100.000 € Finanzhilfe in Minuten!“.

Die Anschrift der „Nexure Finance-GMS-AG“ lautet „Spaces Z.ONE, Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich in der Schweiz. Das Unternehmen ist eine Marke der Global Marketing Service AG und die Finanzsanierung soll durch die jeweils vermittelten Unternehmen erfolgen.

Wir stellen uns natürlich die Frage, wer nun eigentlich Vertragspartner werden würde, wenn die fehlenden Unterlagen zugestellt werden würden – und wer Zugriff auf die Kopien der Ausweise erhält. Aber nun kommen wir zum eigentlichen Vertragsinhalt: Die Finanzsanierung.

Was ist eine Finanzsanierung warum kann das teuer werden?

Eine Finanzsanierung ist der Versuch, ein zahlungsunfähiges oder überschuldetes Unternehmen (oder auch eine Privatperson) wieder finanziell gesund zu machen – bevor es insolvent wird.

Mögliche Maßnahmen:

  • Schulden umstrukturieren (Stundung, teilweiser Erlass, neue Kredite)
  • Frisches Geld besorgen (Investoren, Verkauf von Vermögen)
  • Kosten massiv senken und das Geschäft neu ausrichten

Das Ziel lautet: Zahlungsfähigkeit und Rentabilität wiederherstellen, Insolvenz vermeiden. Das Ziel lautet demzufolge nicht: Noch mehr Verträge, noch mehr finanzielle Lasten.

Doch genau das bieten die besagten „Finanzdienstleister“ wie MyBest Finance an: Finanzsanierungen. Das bedeutet weitere Kosten, neue Verträge und eben keine realistische Aussicht für in finanzielle Not geratene Verbraucher und Verbraucherinnen, in 14 Tagen schuldenfrei zu sein.

Wir warnen ausdrücklich vor Finanzsanierungen. Lesen Sie mehr dazu in dem Artikel „Geschäfte mit der Armut: Kreditbetrug im Internet“ der Webseite „Polizei dein Partner“. (Letzer Abruf 25.11.2025)

Hilfe bei Finanzsanierungen und Inkassoforderungen

Sollten Sie Probleme mit Finanzdienstleistern haben oder sogar eine Inkasso-Forderung erhalten haben, können Sie uns kontaktieren.

Um Betroffene in solchen Fällen zu unterstützen, bieten wir umfassende Informationen und Hilfestellung an. Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen – telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle.

Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse oder ungerechtfertigte Forderungen wehren möchten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



CR Inkasso Management: Vorsicht bei „Letzter Mahnung“

Zum Ende des Jahres häufen sich die Art Schreiben, bei denen sich ein zweiter Blick lohnt. Aktuell versendet eine „CR Inkasso Management“ Briefe, weil angeblich Zahlungen für Gewinnspielverträge offen sein sollen. Wir warnen vor Zahlungen an diesen Absender.

Titel: CR Inkasso Management: Vorsicht bei „Letzter Mahnung“


Das Wichtigste in Kürze

CR Inkasso Management: Bei Erhalt des Briefes bitte beachten:

  • Es handelt sich nicht um eine seriöse Inkassoforderung
  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Fake-Inkasso-Schreiben von einer CR Inkasso Management im Umlauf

Es gibt einige Wörter in der deutschen Sprache, die nicht unbedingt mit positiven Emotionen verknüpft sind. Eins davon ist „Inkasso“. Alleine dieses Wort löst nervöses Augenzucken aus, sofern es sich auf einen zugestellten Briefkopf wiederfindet. Doch wir hoffen, dass wir mit diesem Beitrag etwas zur Beruhigung beitragen können: Nur weil Inkasso drauf steht, muss es sich nicht unbedingt um einen eingetragenen Dienstleister in dem Bereich handeln. Wie im vorliegenden Fall des Absenders „CR Inkasso Management“.

Ein Mitglied unseres Vereins leitete ein Schreiben an uns weiter. Angeblich soll eine offene Forderung bestehen, weil sie ihre Beiträge für diverse Gewinnspiele nicht bezahlt haben soll. Die exakte Benennung des Auftraggebers bleibt wage, es werden mehrere „Mandanten“ bzw. Gewinnspielanbieter genannt. Absender ist die Firma (?) CR Inkasso Management, Sitz 40599 Düsseldorf. Vorab: die im Schreiben angegebene Adresse haben wir überprüft, bzw. sogar angeschrieben. Unser Brief kam zurück.

Über 700 Euro auf ein spanisches Konto

Zurück zum eigentlichen Inhalt. Oben rechts findet sich das besagte Gruselwort „Inkasso“ in Kombination mit Forderungsmanagement. Diese Art „Logo“ kennen wir bereits von unzähligen anderen Fake-Inkasso-Schreiben, die uns in all den Jahren von Mitgliedern zur Überprüfung vorgelegt wurden. Im Rechtsdienstleistungsregister ist aktuell natürlich kein Unternehmen mit der Bezeichnung „CR Inkasso Management“ gelistet, was an der Stelle nicht besonders überrascht.

Angeblich soll die Empfängerin einen Betrag in Höhe von 765,00 Euro zahlen, zusammengesetzt auf Mahnkosten, Inkassokosten und der Hauptforderung. Doch weil die CR Inkasso Management so kurz vor Weihnachten großzügig erscheinen will, bietet sie ein Vergleichsangebot an: nur 295,00 Euro – sofern innerhalb der nächsten 5 Tage gezahlt wird.

Scan: Anschreiben CR Inkasso Management, Nov 2025
Anschreiben CR Inkasso Management, Nov 2025


Die Überweisung soll an eine „Creovate SL“ gehen, genauer gesagt an eine Kontoverbindung in Spanien. Vielleicht hätten wir unseren Brief anstatt nach Düsseldorf lieber nach Spanien versenden sollen? Wird die Frist nicht eingehalten, wird die Gesamtforderung in Höhe von 765,00 Euro geltend gemacht. Weiter droht der Absender mit weiteren gerichtlichen Schritten, doch diese Drohgebärden können ignoriert werden.

Vorsicht: Nicht zahlen!

In aller Deutlichkeit: Die geforderte Summe NICHT ZAHLEN. Betroffene sollten weder überweisen noch Kontakt mit dem Absender aufnehmen. Leider häufen sich diese Art Fake-Inkasso-Briefe vor der Weihnachtszeit.

Empfänger dieses Briefes von der CR Inkasso Management brauchen nichts zu befürchten, da sie keine seriöse Inkassoforderung erhalten haben. Folgende Checkliste können Betroffene zur Hand nehmen, falls erneut ein Inkassobrief im Postfach landet:

  • Nicht zahlen, keinen Kontakt aufnehmen
  • Überprüfen Sie, ob Verträge mit Gewinnspielen bestehen
  • Absender im Rechtsdienstleistungsregister überprüfen

Hilfe bei seriösen Inkassoforderungen

Sollten Sie – anders als im oben zu sehenden Beispiel – eine seriöse Inkassoforderung erhalten haben, können Sie jedoch an uns herantreten.

Um Betroffene in solchen Fällen zu unterstützen, bieten wir umfassende Informationen und Hilfestellung an. Sie können uns auf verschiedenen Wegen erreichen – telefonisch, per E-Mail oder über unsere Social-Media-Kanäle. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie sich gegen unerwünschte Vertragsabschlüsse oder ungerechtfertigte Forderungen wehren möchten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.



Dienstag, 11. November 2025

IQ Test Online – Warnung vor ungewolltem Abo

Der Durchschnitts-IQ in Deutschland liegt etwa bei 100. Das ist zumindest die Antwort, wenn man die typischen Suchmaschinen im Internet danach fragt. Neben der Antwort werden zusätzlich viele Portale vorgeschlagen, die einen sogenannten IQ Test anbieten. Doch leider müssen wir an dieser Stelle davor warnen, persönliche Daten bei diesen Testläufen einzugeben: Es könnte sonst in einem kostenpflichtigen Abo enden.

Titel: IQ Test Online – Warnung vor ungewolltem Abo

Vermeintliche kostenlose IQ Tests

Online-Tests sind beliebt, keine Frage. Viele sind beim Surfen im Netz bereits auf Seiten gestoßen, die einen schnellen und direkten Test anbieten. Meist werden Felder angeklickt, Haken gesetzt und nach einer gewissen Zeit folgt das Ergebnis. Doch manche Portale wollen vor der Anzeige der Ergebnisse eine E-Mail Adresse oder eine Telefonnummer. In vielen Fällen wurde für die Beantwortung der Fragen einige Zeit in Anspruch genommen, sodass die Hemmschwelle geringer ist, die Daten zu teilen.

Möglich und bekannt ist auch, dass vor der Darstellung der Ergebnisse ein bestimmter Betrag gezahlt werden soll – auch wenn vorab der Eindruck vermittelt worden sein könnte, der Test sei insgesamt kostenlos.

Was jedoch viele Nutzer und Nutzerinnen dieser Portale nicht tun (obwohl sie es sollten!): die AGB oder die Nutzungsbedingungen vorab lesen. Dort finden sich Hinweise auf Datenweitergabe oder sogar kostenpflichtige Abonnements.

Kostenpflichtiges Abo, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird

Bei unseren Recherchen fanden wir mehrere Portale, die mit IQ Tests warben. Eine der Seiten möchten wir an dieser Stelle näher beleuchten. Sie bietet einen „Offiziellen IQ Test“ und wirbt mit der Aussage „Der detaillierteste Online-IQ-Test in Deutschland“. Wer sich die Mühe macht, dies auf eigene Faust durch Beantwortung der Fragen selbst herauszufinden, wird auf der Ergebnisseite möglicherweise enttäuscht.

Denn um das offizielle Ergebnis sehen zu können, muss zunächst ein Konto erstellt werden. Auf der gleichen Seite finden sich auch die Hinweise zu den entstehenden Kosten:

„Die Ergebnisse der durchgeführten IQ Tests sind kostenpflichtig und kosten 0,99 Euro brutto, die am Tag der Bestätigung des Zugangs zu den Testergebnissen fällig wird. Nach der Zahlung erhält der Kunde 48 Stunden kostenlosen Zugang zu seinem Kundenbereich (…) Erst nach Ablauf der 48-stündigen Gratis-Testphase wir der Dienst kostenpflichtig mit 39,90 Euro brutto pro Monat berechnet (Mindestlaufzeit: 3 Monate). Nach Ablauf dieser drei Monate wird der Dienst stillschweigend verlängert.“

Das bedeutet, dass nicht nur die Darstellung des Ergebnisses Kosten verursachen kann, es kann sogar in einem Abo enden. Wer jedoch 39,90 Euro monatlich dafür ausgeben möchte, immerzu einen IQ Test zu machen, ist uns schleierhaft.

Vorsicht vor IQ Test Portalen – zweifelhafte Testergebnisse

Ist es am Ende die reinste Zeitverschwendung? Wahrscheinlich. Denn viele der im Internet verfügbaren IQ-Tests erfüllen nicht einmal die anerkannten internationalen Standards für Intelligenztests, wie z.B. der Berliner Intelligenzstrukturtest (BIS) oder die Intelligenz Struktur Analyse (ISA-L und ISA-S). Somit sind die Resultate meist unzuverlässig und liefern kaum verwertbare oder gar keine aussagekräftigen Informationen – häufig sind sie schlicht wertlos. Wenn letzten Endes dafür auch noch Geld verlangt wird, wirkt das Angebot umso fragwürdiger.

Nun steht noch die Frage im Raum: Ist der Abo-Vertrag überhaupt rechtlich wirksam? Um Verbraucher und Verbraucherinnen vor versteckten Kosten und Abofallen zu schützen, gelten in der Europäischen Union seit 2014 klare gesetzliche Vorgaben für Online-Bezahlseiten. Eine zentrale Regelung ist die sogenannte „Button-Lösung“: Der Bestellknopf muss eindeutig darauf hinweisen, dass mit dem Klick eine Zahlungspflicht entsteht.

Darüber hinaus muss der Preis für die angebotene Leistung klar und transparent dargestellt werden. Wird der Preis erst nach dem Klick auf den Button oder weiter unten auf der Seite sichtbar, entspricht das nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ein versteckter oder schwer erkennbarer Kostenhinweis reicht nicht aus, um eine wirksame Zahlungspflicht zu begründen.

Hilfe bei Abos

Ein Klick hier, ein Klick dort – und schon ist eine entscheidende Passage übersehen, die darauf hinweist, dass ein zusätzlicher Haken den Abschluss eines kostenpflichtigen Abos auslösen kann. Daher raten wir stets dringend dazu, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig zu lesen, bevor Sie eine Bestellung oder Anmeldung bestätigen.

Benötigen Sie Unterstützung oder weitere Informationen zu diesem Thema?

Dann finden Sie hier unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Montag, 10. November 2025

Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Neuigkeiten von der Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und der PVZ Pressevertriebszentrale. Ein Verbraucher meldete sich bei uns, weil er eine schriftliche Benachrichtigung für ein Test-Abo erhalten hat. Dabei soll er eine kostenpflichtige Bestellung auf einem Produkt-Tester Portal abgegeben haben.

Titel: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung - Abo durch "Gratis-Produkte-Testen"

Was wird auf der Webseite "Gratis-Produkte-Testen" angeboten?

"Deine Meinung ist Gold wert" heißt es auf der Webseite mit der Bezeichnung Gratis-Produkte-Testen. Betrieben wird die Page aktuell von dem Unternehmen Greenbird Marktforschung LLC (Sitz laut Impressum, Stand Nov 2025: 309 Coffeen Avenue STE 1200, Sheridan, Wyoming 82801, USA). Die URL scheint richtungsweisend für das Angebot zu sein, denn das Portal bietet Besuchern an, ein "Produkttester" zu werden, um "coole Produkte gratis" testen zu können. Dazu sollen sich Interessierte in weniger als einer Minute in einer gewissen Produkttester-Kartei registrieren, um somit an verschiedenen Produkttests teilnehmen zu können. In der Praxis könnten eingetragene Tester Produkte zugesandt bekommen und diese nach dem Test behalten dürfen.

Wir behaupten, dass es letztendlich auf die Produkte ankommt, welche zu testen wäre. Leider fanden wir bei unserer Recherche diesbezüglich nur wenige Informationen. Der Webseite konnten wir die Info "Viele coole Marken - Wir verschicken Produkte von vielen neuen und auch bekannten Marken" entnehmen, was für alles Mögliche stehen könnte. Die "Gratis-Produkte-Testen" zeigt einige Bilder von Produkten mit dem Text: "Von Kleidung über Spiele, Deko, Elektronik, Parfum uvm ist alles möglich.". Laut den AGB könnte es aber zu Enttäuschungen kommen: "Die Auf dieser Website gezeigten Fotos und Marken-Namen sind nur Beispiele. Es gibt keine Garantie Produkte einer bestimmten Marke zu erhalten". Doch was lässt sich dann überhaupt testen? Kostenpflichtige Abos.

Testabo für Zeitschrift bestellt?

Nehmen wir die URL wörtlich, so dürften die Produkte gratis zu testen sein. Auch die Anmeldung soll laut des Portals "völlig kostenlos und unverbindlich" sein. Deshalb verwunderte es uns umso mehr, dass sich ein Verbraucher mit einem Schreiben der Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung an uns wandte. Die Absender schreiben, dass sich der Empfänger für ein Testabo für eine bekannte deutschsprachige Illustrierte überzeugen ließ. Weiter heißt es, dass er die Bestellung kostenpflichtig über die Landingpage gratis-produkte-testen.net abgeschlossen hätte. Ob sich angehende Produkttester, wie der angeschriebene Verbraucher, sich ihre Tätigkeit so vorgestellt haben? Dass man Test-Abos statt gratis Produkte wie Kleidung, Spiele etc. erhält?

Im Schreiben der Wolfgang Klenk Abonnentenverwaltung wird ein verlängertes Widerrufsrecht von 30 Tagen ab Erhalt der ersten Ausgabe zugesprochen. Der Empfänger hat in dem Fall die Möglichkeit, die Zeitschrift "gratis und in aller Ruhe zu testen". Kurzer Einwurf: Wir wären stark an weiteren Möglichkeiten interessiert, wie man Zeitschriften neben der Lektüre noch "testen" könnte, z.B. als Unterlage für wackelnde Tische oder Fliegenklatsche? Spaß beiseite und zum ernsten Teil: den Kosten: der gültige Heftpreis soll 5,00 EUR betragen, die Zeitschrift erscheint wöchentlich. Wird das Test-Abo demzufolge nicht gekündigt, kommen jährliche Kosten in Höhe von mindestens 260 EUR auf den Tester zu.

Scan: Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025
Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung / Okt 2025


Betreuung durch PVZ Pressevertriebszentrale

Die Wolfgang Klenk e.K. Abonenntenverwaltung ist nicht das einzige Unternehmen in dem Schreiben, über das wir in der Vergangenheit bereits berichteten. Auch die bekannte PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG wird genannt. Genauer heißt es, dass die Firma mit der Betreuung des Zeitschriftenabos (inklusive der Rechnungsstellung und der Zahlungsabwicklung) beauftragt wurde. Bei unseren Recherchen fanden wir übrigens keinerlei Hinweise auf beide Firmen. Auch in den AGB fanden wir keine befriedigenden Antworten.

Stattdessen finden wir folgenden Hinweis in den allgemeinen Geschäftsbedingungen: "Wir vermitteln im Auftrag verschiedener Partnerunternehmen Produktproben und Proben verschiedener Dienstleistungen (z.B. kostenfreie Probemonate / Probeabos) an freiwillige Teilnehmer. Der entstehende Aufwand wird durch angebundene Partner getragen. Die Teilnehmer willigen ein, nach dem Produkttest bezüglich Ihres Empfindens verschiedener Produktmerkmale befragt zu werden. Das kann per E-Mail oder auch telefonisch passieren. Da nur eine gewisse Menge an neuen Mitgliedern pro Monat aufgenommen werden können, garantiert die Anmeldung nicht automatisch zum Erhalt von Produkten. Bei erfolgter Aufnahme kontaktieren wir das neue Mitglied per E-Mail oder telefonisch." (Quelle: gratis-produkte-testen.net/agb/, Stand: Nov 2025).

Screenshot: gratis-produkte-testen agb / nov 2025
Screenshot: gratis-produkte-testen AGB / nov 2025


Sind Besucher der Webseite Gratis-Produkte-Testen überhaupt an Test-Abos für Magazine interessiert? Erst recht, wenn mit anderen Produkten visuell geworben wird? Zweifelhaft. Deshalb ist es wichtig, dass vor der Abgabe der empfindlichen persönlichen Daten unbedingt die AGB studiert werden sollten.

Hilfe bei Wolfgang Klenk e.K. Abonnentenverwaltung und unbeabsichtigten Abos

Ein Klick hier, ein Klick dort und schnell wird eine wichtige Passage überlesen, die verraten hätte, dass ein zusätzlicher Haken zu einem kostenpflichtigen Abo führen kann. Deshalb empfehlen wir immer wieder unbedingt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen vor der Bestätigung zu lesen.

Brauchen Sie Hilfe oder Informationen zu diesem Thema? Hier sind unsere Kontaktmöglichkeiten.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.