Montag, 2. Februar 2015

Kanzlei Justorat | Mahnung aus Bulgarien

Ahnungslose Verbraucher erhalten im Januar / Februar 2015 fragwürdige Mahnungen von der Inkassofirma Kanzlei Justorat.

Kanzlei Justorat - Fragwürdige Mahnungen aus Bulgarien

319 Euro sollen auf die bulgarische Unicredit Bulband AD überwiesen werden


Die Zahlungsaufforderung / Mahnung von der Firma Justorat (Rechtsberatung- und Forderungsmanagement mbH) aus Sofia (Inhaberin Ulitzka Botko) sei im Auftrag des Fachverbandes der Lotterie- und Glückspielanbieter Deutschland verschickt worden. Die offene Inkassoforderung über 319 Euro (ein Vergleichsangebot) soll von dem gutgläubigen Schuldner auf die Unicredit Bulbank AD (BIC-Code UNCRBGSF720) aus Plowdiw (Bulgarien) überwiesen werden. Die eigentliche Gesamtforderung bezüglich der Mahnung von der Firma Justorat belaufe sich jedoch auf 799,61 Euro. Aktuell berichten uns Verbraucher auch über eine niederländische Bankverbindung (NL). Mitglied sein heißt –  nicht hilflos zu sein.

Vergleichvertrag mit der Firma Justorat soll nach Bulgarien verschickt werden


Sollte der ahnungslose Verbraucher den vorliegenden Zahlungsvorschlag bis zu der festgesetzten Frist nicht erfüllen, würde die Zahlungsaufforderung von der Inkassofirma gerichtlich geltend gemacht werden. Dadurch würden dem Schuldner bei einer Klage weitaus höhere Kosten entstehen. Um diese Probleme zu vermeiden müsse der angeschriebene Verbraucher nur die beigelegte „Vergleichsvereinbarungsbestätigung“ (den Vergleichsvertrag) an Frau Ulitzka Botko nach Sofia (Bulgarien) per Post oder per Email verschicken.

Was dem Verbraucherdienst e.V. bei der Mahnung von Justorat auffiel!


Bei der vorliegenden Mahnung von der Firma Justorat ist vieles recht merkwürdig. Deshalb informiert Verbraucherdienst e.V. wegen der fragwürdigen Firma Justorat. Der Verbraucherschutzverein recherchierte über die fragwürdige Firma und kam im Nachhinein zu erwähnenswerten Ergebnissen. So darf die bulgarische Firma in Deutschland keinerlei Inkassoforderungen mittels der vorliegenden Mahnung beitreiben. Denn die Firma Justorat ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet. Ebenso existiert kein "Fachverband der Lotterie- und Glücksspielanbieter Deutschland". Es findet sich ebenfalls per Googlesuche keinen Firmeneintrag des fragwürdigen Unternehmens in Bulgarien oder in Deutschland. Bei der angegebenen Telefonnummer 05341-2429093 handelt zwar um einen Eintrag eines Call-Centers aus Norddeutschland. Diese Rufnummer wird höchstwahrscheinlich zum Betrug bzw. zur Abzocke von ahnungslosen und gutgläubigen Verbrauchern genutzt. (Quelle: http://www.tellows.de/num/053412429093). Mitglied sein heißt –  immer auf den aktuellen  Stand zu sein.

Zahlungsaufforderung / Mahnung von Justorat - Was nun?

Sollten Sie auch eine Zahlungsaufforderung / Mahnung von diesem fragwürdigen Unternehmen bekommen haben ist es wichtig nicht sofort in Panik zu geraten, obwohl der geforderte Geldbetrag ziemlich hoch angesetzt ist.


Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.


Hinweis: Mitgliedsbeiträge werden erhoben für die Zwecke und die Zielsetzung des Vereins im Rahmen des Verbraucherschutzes.

MBI Forderung Marketing UG | Mahnung wegen Anrufblocker

Ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V. hatte eine Mahnung wegen eines „Anrufblockers“ von der Inkassofirma MBI Forderung Marketing UG bekommen. Im dem letzten Mahnbescheid (Mahnung) vom 30.12.2014 werde Frau M. aufgefordert die offene Forderung über 251,49 Euro sofort nach dem Erhalt der Zahlungsaufforderung von der MBI Forderung Marketing UG  auf die rumänische Alpha Bank (BiC-Code CRBABGSF) einzuzahlen. Der geforderte Geldbetrag soll auf ein Konto einer sogenannten Aspendos Management Ltd., dessen Postanschrift nicht angegeben wird, überwiesen werden.

MBI Forderung Marketing UG droht in der Mahnung sogar mit einem Vollstreckungsbescheid

Die MBI Forderung Marketing UG (Köpenicker Straße 198 aus Berlin) droht mit dem vorliegenden Mahnschreiben. Sollte Frau M. nicht sofort den geforderten Geldbetrag begleichen sei die Inkassofirma ohne eine erneute Aufforderung (einer erneuten Mahnung) gezwungen postwendend gerichtliche Schritte gegen die Schuldnerin zu veranlassen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen habe die Empfängerin der Mahnung die zusätzlichen Inkassokosten zu zahlen. Ebenfalls werde bei einer Nichtzahlung der Mahnung ein Eintrag in die Schuldnerdatenbank der MBI Forderung Marketing UG vorgenommen. Durch diese Androhungen in dem Schreiben würden weitere spätere Unannehmlichkeiten (wie zum Beispiel hohe Gerichtskosten, einen Vollstreckungsbescheid oder sogar Pfändungen) gegenüber der Schuldnerin vermieden werden. Mitglied sein heißt –  nicht allein zu sein.

Inkassoforderung über 193 Euro wegen Bestellung eines „Anrufblockers“

Die Inkassoforderung von der MBI Forderung Marketing UG setze sich laut Mahnung aus folgenden Positionen zusammen. Die Hauptforderung wegen des angeblich bestellten Anrufblockers (Bestelldatum 14.03.2014) bestehe aus 193 Euro. Dazu kämen weitere 7 Euro Kontoführungsgebühren sowie zusätzliche Inkassokosten über 51,49 Euro hinzu. Die Inkassokosten, die von der fragwürdigen Firma gefordert werden, sind mit circa 52 Euro ziemlich hoch. Verbraucherdienst e.V. fragt sich, ob dieser hohe Geldbetrag überhaupt gerechtfertigt sei.

MBI Forderung Marketing UG nicht im Rechtsdienstleistungsregister gelistet

Seriöse Inkassofirmen, die in Deutschland legal tätig sind und Inkassoforderungen bei Schuldnern betreiben dürfen sind im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Die Inkassoforderung MBI Forderung Marketing UG ist jedoch nicht in diesem Register zu finden. Auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie als Verbraucher dieses selber im Internet nachprüfen. Deshalb darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen von diversen Schuldnern in Deutschland beitreiben. Verbraucherdienst e.V. spricht bei diesem Mahnschreiben von einer gezielten Abzocke an gutgläubigen Verbrauchern.  Unwissend, dass es sich hierbei um eine gefälschte Mahnung handelt, bezahlen jedoch viele Angeschriebene die geforderte Inkassoforderung.
Mitglied sein heißt –  sich nicht alles gefallen zu lassen.
Verbraucherdienst e.V. informiert Sie wegen der Inkassoforderung

Haben Sie auch eine Mahnung von der MBI Forderung Marketing UG in ihrer Post gefunden?


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Montag, 12. Januar 2015

Europa Express GmbH | Abzocke



Haben Sie auch eine Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service in der Post gefunden? Sollen Sie ebenfalls wie Frau O. aus F. einen Gesamtbetrag über 199 Euro auf ein Konto der Swiss Post Postfinance (BIC-Code POFICHBXX) aus Bern einzahlen?

Europa Express GmbH Forderungs Service fordert kulanterweise nur 199 Euro


Verbraucherdienst e.V. betreut im Augenblick im Mitgliederauftrag eine Mahnung (Erstellungsdatum 06.01.2015) von der Europa Express GmbH Forderungs Service. Dabei handelt es sich um ein äußerst fragwürdiges Schreiben. Die Angeschriebene sei bereits am 06.01.2015 telefonisch wegen der Mahnung informiert worden. Dabei habe eine Bandaufzeichnung mit der Angeschriebenen statt gefunden. Frau O., inzwischen ein Mitglied des Verbraucherdienst e.V., habe sich mit der Europa Express GmbH Forderungs Service geeinigt den geforderten Geldbetrag binnen fünf Tagen auf das Konto der Schweizer Bank Swiss Post Postfinance zu überweisen. Die Verbraucherin solle „kulanterweise“ nur einen Geldbetrag über 199 Euro bezahlen. Weiter heißt es in dem Mahnschreiben, dass dies die letzte Zahlungsaufforderung sei. Sollte der ausstehende Geldbetrag innerhalb der festgelegten Frist nicht beglichen werden, sei die Europa Express GmbH Forderungs Service gezwungen rechtliche Schritte gegenüber Frau O. aus F. einzuleiten. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.



Firmensitz der Europa Express GmbH Forderungs Service wird nicht angegeben


Die Mahnung von der Europa Express GmbH Forderungs Service besteht nur aus einem DIN A4-Blatt, das unter anderem die SEPA-Überweisung (den Zahlschein) an die Schweizer Bank enthält. Außerdem findet sich in dem Schreiben eine Aufstellung, woraus sich der geforderte Geldbetrag ergeben soll. Zu der offenen Rechnung über 197 Euro werden zusätzlich zwei (2) Euro Mahnkosten hinzu addiert, sodass eine Forderung über 199 Euro entsteht. Obwohl die Mahnung von der Inkassofirma Europa Express GmbH Forderungs Service aus Gross-Gerau (einer Kreisstadt im südlichen Rhein-Main-Gebiet in Hessen) stammt wird eine Service-Telefonnummer aus dem Fürstentum Liechtenstein (Vorwahl 0041) mit angegeben. Wo sich der Firmensitz (die genaue Adresse) der Europa Express GmbH Forderungs Service befindet wird aus der Mahnung für die Verbraucherin Frau O. nicht ersichtlich.


Nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgeführt


Ebenfalls ist die Europa Express GmbH Forderungs Service nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet. Mit einem Klick auf den Link www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie ebenfalls das gleiche Ergebnis wie der Verbraucherschutzverein aus Essen erzielen. Wegen der Nichtlistung in der  Bekanntmachungsplattform für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen darf die Inkassofirma keinerlei Geldforderungen in Deutschland beitreiben. Eine in Deutschland rechtskräftige Mahnung muss ebenfalls nach der neuen Gesetzgebung bezüglich erweiterter Inkasso-Informationspflichten  (Neuregelung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vom 01.11.2014) formuliert sein. Der Auftraggeber, die genaue Adresse der Inkassofirma sowie der Grund für die Zahlungsaufforderung müssen jetzt bei echten Inkassoschreiben mit angegeben werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein. 


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Freitag, 9. Januar 2015

Global Network Inkasso | Mahnung schüchtert Verbraucher ein



Im Mitgliederauftrag erreichte dem Verbraucherdienst e.V. eine gefälschte Mahnung von einer sogenannten Global Network Inkasso Srl. Herr G. aus O. solle bis spätestens 12. Januar 2015 (Zahlungseingang) einen Gesamtbetrag über 185 Euro auf ein Konto der ALPHA BANK ROMANIA SA aus Bukarest (BIC-Code BUCUROBUXXX) einzahlen.

Gezielte Einschüchterung durch die Firma Global Network Inkasso Srl

Sollte Herr G. den geforderten Betrag von der Global Network Inkasso nicht fristgerecht auf die rumänische Bank überweisen werde daraufhin ein Außendienstmitarbeiter beauftragt um ein persönliches Gespräch mit ihm vor Ort in O. (19. Januar / 11 Uhr) zu suchen. Sollte der Außendienstmitarbeiter von der Global Network Inkasso Herrn G. mehrfach nicht antreffen werde später eine Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens beantragt. Mitglied sein heißt –  Gewinner zu sein.

Mahnung von der Global Network Inkasso ist voller Tippfehler

Bei dem Lesen der Mahnung von der Global Network Inkasso fallen dem Verbraucherdienst e.V. sofort Tippfehler auf. Beispiele in der vorliegenden Mahnung sind zum Beispiel „Anschrieft“, „Telemaeketing“ oder  „Ihen“. Außerdem werden Wörter, die eine Großschreibung bedürfen, mit kleinen Anfangsbuchstaben geschrieben (siehe „gespräch“, „angelegenheit“ oder „termin“). Da höchstwahrscheinlich ein Übersetzungsprogramm beim Formulieren des Schreibens benutzt wurde haben sich einige schwerwiegende Tippfehler eingeschlichen. Dadurch wirkt die Mahnung äußerst unseriös.

Wichtige Angaben fehlen in der vorliegenden Mahnung

Scan Mahnung Global Network Inkasso
Mahnung Global Network Inkasso

Ebenfalls wird in dem fragwürdigen Schreiben von der von der Global Network Inkasso der Auftraggeber der vorliegenden Mahnung nicht erwähnt. Ebenso fehlen wichtige Angaben zu dem Zahlungsgrund sowie zu den zu zahlenden Zinsen bzw. deren Berechnung. Es ist dadurch nicht nachvollziehbar, womit die Inkassofirma ihre Geldforderung über 185 Euro begründet. Ebenfalls weist die Mahnung, die dem Verbraucherdienst e.V. vorliegt, keine Inkassovergütung aus. Dazu soll der geforderte Betrag auf ein rumänisches Konto überwiesen werden. In der Mahnung wird eine Hamburger Anschrift sowie eine Email-Adresse von der Global Network Inkasso zur Kontaktaufnahme angegeben. Eine Service-Telefon-Hotline aus dem Fürstentum Liechtenstein (Vorwahl 0041) steht Fragenden zur Verfügung.

Global Network Inkasso missachtet die aktuelle deutsche Gesetzgebung

In der Mahnung von der Global Network Inkasso werden somit alle Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen verletzt, die die deutsche Gesetzgebung vorgibt. Das fragwürdige Inkassoschreiben von der Inkassofirma ist in Deutschland seit der Neuregelung des § 11a Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) vom 01.11.2014 nicht mehr erlaubt. Verbraucherdienst e.V. berichtete bereits ausführlich über die neuen Inkasso-Informationspflichten. Die neue Gesetzesänderung für Inkassofirmen ging mit erweiterten Informationspflichten einher, die detaillierte Informationen in einer Mahnung ab sofort angeben müssen. Zum Beispiel müssen jetzt die geforderten Zinsen sorgfältig in einer Mahnung aufgeschlüsselt werden. Mitglied sein heißt –  stark zu sein.

Global Network Inkasso ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister gelistet


Ebenso sollte von dem Angeschriebenen beachtet werden, dass die Global Network Inkasso Srl nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister aufgelistet ist. Dieses Register des Justizministeriums des Landes Nordhein-Westfalen listet alle in Deutschland zuständigen Inkassofirmen auf, die im Auftrag des Bundes und der Länder zugelassen sind. Auf dem Portal www.rechtsdienstleistungsregister.de können Sie die Nichtzulassung der Global Network Inkasso auch im Alleingang nachprüfen. Sie werden zu demselben Ergebnis wie Verbraucherdienst e.V. kommen.



Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com


Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.