Dienstag, 8. Dezember 2015

A & Z Management AG | FirmenVZ – Das Firmenverzeichnis im Internet

Das Unternehmen A & Z Management AG aus Herisau in der Schweiz betreibt ein Branchenbuch namens FirmenVZ. Unter dem  Motto „Das Firmenverzeichnis im Internet“ bietet das Branchenverzeichnis für Gewerbetreibende und Freiberufler eine Möglichkeit, die Reichweite des eigenen Unternehmens zu steigern. Wir schauten uns das Angebot etwas genauer an.

A & Z Management AG  FirmenVZ – Das Firmenverzeichnis im Internet


FirmenVZ  - Besteht bereits ein Vertrag?


Die Zielgruppe für einen Eintrag in das Branchenverzeichnis FirmenVZ sind Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige. Laut Aussagen von Gewebetreibenden soll unter dem Vorwand , dass bereits ein Vertrag mit der Firma A & Z Management AG bestehen würde, potentielle Kunden telefonisch kontaktiert. Sollte der Angerufene - laut den Schilderungen der Gewerbetreibenden - in der Hektik des Telefonats zustimmen, erreicht ihn wenige Tage eine Rechnung für einen Eintrag in FirmenVZ.
Das Branchenbuch unterscheidet zwischen insgesamt vier Tarifmodellen. Neben dem kostenlosen Basis Tarif, gibt es die Alternativen Basic Plus, Premium und Premium Plus, die sich allesamt in ihrer Laufzeit, Preis und Möglichkeiten unterscheiden. So bietet der kostenlose Basis Tarif keine Möglichkeit, das eigene Unternehmen zu verlinken, während der Basic Plus Vertrag (6 Monate, monatlich 59,90 EUR) die Möglichkeit bietet, eine E-Mail Adresse anzugeben.

A & Z Management AG betreibt außerdem Tipptel24.de


Die Branchenbuchanbieter aus der Schweiz betreiben zusätzlich Tipptel24; ein weiteres Branchenverzeichnis, mit dem Gewerbetreibende ihr Unternehmen bewerben können. Vom Angebot her ähneln sich die beiden Portale. Ob Gewerbetreibende auch für einen Eintrag bei Tipptel24 kontaktiert werden, ist uns unbekannt.

Bei FirmenVZ ist es anders. Dort werden Rechnungen für einen kostenpflichtigen Eintrag versandt. Gewerbetreibende besitzen kein Widerrufsrecht. Deshalb ist das Erstaunen groß, sofern ein neuer Vertrag für einen Branchenbucheintrag mit der A & Z Management AG entstanden ist.

Wurden Sie auch von FirmenVZ kontaktiert? Haben Sie wenige Tage später eine Rechnung für einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag erhalten? Oder haben Sie weitere Informationen zu dem Branchenverzeichnis Tipptel24.de? Wir haben Erfahrung mit Branchenbucheinträgen und informieren Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler, wie man vorgehen kann. Mitglied sein heißt – Ruhe bewahren zu können.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:
0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 4. Dezember 2015

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet | Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub verschenkt Beträge bis zu 100 EUR in Form von Gutscheinen. Mit dem Hinweis „Ihre Bankdaten wurden übertragen. Die Gutscheinauszahlung erfolgt“ bestätigt der Reiseveranstalter „Ab-in-den-Urlaub.de“ die erfolgreiche Eingabe des entsprechenden Einlösecodes. Doch leider warten einige nach eigenen Aussagen der Urlauber bis heute auf ihre versprochene Auszahlung.

Ab in den Urlaub Gutschein nicht erstattet  Problem mit Erstattung

Ab in den Urlaub – Probleme mit Cashback Gutscheinen


Gutscheine sind ein beliebtes Marketingwerkzeug, um Kunden an das Unternehmen zu binden und auch zu gewinnen. Schließlich wirbt man mit Vergünstigungen neue Kunden – insbesondere, wenn es sich um die Traumreise handelt, für die man seit langem Geld zurücklegte. Auch das bekannte Reiseportal „Ab in den Urlaub“ erreicht nicht nur mit Hilfe von TV-Spots und weitreichenden Internetauftritten ein breites Publikum, sondern wirbt auch mit Cashback-Gutscheinen.

Eine Verbraucherin wandte sich an uns, weil sie auch einen dementsprechenden Gutschein einlöste. Ab-in-den-Urlaub.de bietet insgesamt zwei Gutschein-Varianten an; bei einem Gesamtreisepreis von 1200 EUR erhält der Kunde einen Cashback-Gutschein in einer Höhe von 100 EUR. Sollte die Reise günstiger ausfallen, erhalten Kunden ab einem Gesamtreisepreis von 700 EUR einen 50 EUR Gutschein. Genauere Informationen sind unter folgender Seite abrufbar: http://www.ab-in-den-urlaub.de/knaller

Laut dieser Seite soll der jeweilige Betrag von 100 EUR oder 50 EUR innerhalb von 28 Tagen ab dem Anreisetag erfolgen. Die Verbraucherin, die einen solchen Geld-zurück-Gutschein einlöste, bekam jedoch keine Rückerstattung.

Geld-zurück-Gutschein – Wie kommt man schneller an das Geld?


Bei unseren Recherchen im Internet stießen wir auf zahlreiche Meinungen bezüglich der Cashback-Aktion von Ab in den Urlaub. Nicht nur eine extra eingerichtete Facebook-Seite richtet sich an Kunden, die bisher keinerlei versprochene Rückzahlungen erhalten haben. Auch der WDR berichtete über die Unzufriedenheit der Kunden und schreibt: „Experten raten generell, wenn Gutscheine nicht ausgezahlt werden, sich in keinem Fall abwimmeln zu lassen. Auch von standardisierten Antwortmails sollte man sich nicht entmutigen lassen und weiterhin auf sein Geld bestehen. Die Erstattungsbedingungen sind in den jeweiligen AGB genau geregelt.“ Quelle: WDR, http://www1.wdr.de/fernsehen/ratgeber/servicezeit/sendungen/ab-in-den-urlaub100.html

Auch wir vom Verbraucherdienst e.V. empfehlen, auf die Zahlung des Gutscheines zu bestehen. Sollten Sie keinerlei Reaktionen von Ab-in-den-Urlaub erhalten, obwohl die 28 Tage verstrichen sind, so helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir als Verein für Verbraucherschutz haben das entsprechende Know-how, damit Sie schnell und unkompliziert an Ihr Geld kommen.

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AB Verlag | Eschenbach | Bürgerinfo

Der AB Verlag aus Eschenbach der Inhaberin Anna Büttner vertreibt das Printprodukt „Bürgerinfo“, in dem Gewerbetreibende Werbeanzeigen schalten können. Doch scheinen Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler unzufrieden mit dem Vertragsabschluss mit dem Unternehmen aus Eschenbach zu sein. Denn nach dem erteilten Auftrag meldet sich die Firma ABV exclusive s.r.o. aus Tschechien, um einen zweiten Vertrag mit dem Gewerbetreibenden abzuschließen.

AB Verlag  Eschenbach  Bürgerinfo

Was ist eine „Bürgerinfo“ vom AB Verlag aus Eschenbach?


Der AB Verlag aus Eschenbach wird von Anna Büttner geführt. Der Verlag bietet das Printprodukt „Bürgerinfo“ an, welches kostenlos vierteljährlich erscheint – in einer Auflage von 2.000 Stück. Wo das Produkt letztendlich vertrieben wird, ist der Webseite nicht entnehmbar. Die Preisliste gestaltet sich folgendermaßen: Das Printprodukt Bürgerinfo hat das Format Din A5. Die Schaltung einer Anzeige kostet beispielsweise für eine viertel Seite 595,00 EUR, während eine ganzseitige Annonce 1.156,00 EUR kosten soll. Auf der Startseite der Homepage (ab-verlag.com) findet sich derzeit ein Hinweis in eigener Sache; der AB Verlag und die Inhaberin Anna Büttner warnen vor unseriösen Verlagen und Rechtsanwälten. (Stand: 04.12.2015)

Kostspielige Werbeanzeige vom AB Verlag


Die „Bürgerinfo“ scheint eine kostspielige Angelegenheit für Gewerbetreibende zu sein, denn eine ganzseitig geschaltete Anzeige kostet insgesamt 6.440,28 EUR. Dieser Betrag setzt sich folgendermaßen zusammen:

4 x 1.156,00 EUR (für ein Jahr)
+ 189,00 EUR Lithokosten (einmal jährlich)
+ 8,00 EUR Versand und Porto
+ 1.028,28 EUR (19% Mehrwertsteuer)
= 6.440,28 EUR

Es ist nicht bekannt, wo dieses Printprodukt überhaupt verteilt wird. Abgeschlossen wird ein solcher Vertrag über Anzeigenvertreter, welches laut einem Bericht des Portals InFranken.de das Produkt als „Landkreis-Broschüre“ verkauft wurde. Tatsächlich hat die Bürgerinfo aber rein gar nichts mit dem Landkreis zu tun.

Doch damit nicht genug. Nach dem Abschluss des Vertrages für die Bürgerinfo erhält der Gewerbetreibende scheinbar ein Korrekturfax der Firma mit ähnlich klingendem Namen ABV exclusive s.r.o. Sollte dieses Fax voreilig unterschrieben und ausgefüllt zurückgeschickt werden, geht der Unternehmer einen zweiten Vertrag ein. Aufgrund dieser nicht transparenten Vertragsabschlüsse müssen Gewerbetreibende tief in die Tasche greifen.

Parallelen zwischen AB Verlag und ABV exclusive s.r.o.


Die Homepage des Unternehmens ABV exclusive s.r.o. sieht dem Webauftritt vom AB Verlag zum Verwechseln ähnlich. So bietet die Firma mit Sitz in der Tschechei ebenso für Kunden kostenlose Printprodukte an, die mit Anzeigen finanziert werden. Die aufgelisteten Preise auf der Seite (abv-exclusive.com/produkte.html, Stand 04.12.2015) sind ähnlich zu den Anzeigenpreisen des AB Verlags. Als Geschäftsführer ist hier jedoch ein gewisser Max Robert Frank angegeben. Ob Herr Frank in irgendeiner Beziehung zu Anna Büttner steht, kann an dieser Stelle nicht überprüft werden.
Auch die Startseite von ABV exclusive s.r.o. hat den aktuellen Hinweis geschaltet, in dem man sich von unseriösen Verlagen und Rechtsanwälten distanziert. Ist das ein Zufall, dass beide Webseiten bis auf die Grafiken und kleine Textänderungen (zum Beispiel der Firmenname) sehr große Ähnlichkeiten aufweisen?

Negative Presse zum AB Verlag aus Eschenbach


Tatsächlich braucht man nicht lange das Internet durchstöbern, bis man die ersten negativen Stimmen zum AB Verlag von Anna Büttner lesen kann. So beschreibt die Nachrichtenseite Infranken.de unter der Schlagzeile „Geschäftsleute fühlen sich abgezockt“ den Fall eines Friseurs aus Kasendorf, der ebenfalls eine Anzeige beim AB Verlag schaltete. Er schildert, dass er beim Verkaufsgespräch mit dem Anzeigenvertreter nicht ausreichend informiert worden sei. So musste er ganze vier Fassungen seiner in dem Bürgerinfo veröffentlichten Anzeige zahlen, obwohl er davon ausging, dass er nur eine einzelne geschaltet hätte. Quelle: InFranken http://www.infranken.de/ueberregional/wirtschaft/Geschaeftsleute-fuehlen-sich-abgezockt;art184,46149

Hilfe für Gewerbetreibende, Selbständige und Freiberufler


Sind Sie auch von den hohen Kosten bei einem Vertrag mit dem AB Verlag überrascht worden? Verbraucherdienst e.V. hat Erfahrung mit dubiosen Vertragsabschlüssen und ist Ihr Ansprechpartner für eine Abwehr. Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

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Mittwoch, 2. Dezember 2015

Habibi Media GmbH | Neues Design für Habibi.de

Bereits im Oktober fiel uns das Online-Portal „Habibi.de“ auf, welches von der Habibi Media GmbH betrieben wird. Diese Website verspricht ein „einmaliges und gänzlich neu entwickeltes Online-Shopping-Magazin“, mit dem Privatkunden und Gewerbetreibende auf Schnäppchenjagd gehen können. Seit unserem letzten Besuch auf der Seite hat sich einiges geändert. Es folgt ein Update in Sachen Habibi.


Habibi.de – Neue Startseite, altes System?


Verbraucherdienst e.V. beobachtete interessiert die häufigen Änderungen des Webauftritts „Habibi.de“, betrieben von Habibi Media GmbH aus Chemnitz. Im Oktober berichteten wir bereits über die Firma samt dessen Geschäftsführer David Jähn, der auch in Verbindung zu B2B Technologies Chemnitz GmbH steht. Kurz nach unserem ersten Besuch änderten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen; im Zuge der Änderungen minderte sich auch die Transparenz des Angebots, beispielsweise ist eine Mindestlaufzeit oder gar die Kosten des Premium-Services den AGBs nicht mehr zu entnehmen. Wir nahmen uns vor, diese wechselhafte Seite weiter im Auge zu behalten.

Ruft man aktuell die Seite Habibi.de auf, zeigt sich das Online-Shopping-Magazin im neuen Gewand. Am heutigen Tag – Stand 01.12.2015 – ist ein Großteil des Angebots, wie „Lagerverkäufe“, „Outlets“ und „Auktionen“ nur einsehbar, wenn man sich registriert. Damit Verbraucher und Gewerbetreibende einen Einblick in die Anmeldung erhalten, nutzten wir die Möglichkeit, einen kostenlosen Account anzulegen.

Registrierung bei Habibi.de - Schritt für Schritt


Bild 1: Eine erfolgreiche Anmeldung auf dem Portal Habibi.de wird mit diesem Bildschirm bestätigt

Bild 2: Eine Email zur erfolgreichen Registrierung fanden wir auch in unserem Postfach vor.

Bild 3: Moment, wieso sollen wir eine Lieferadresse eingeben? Als Verbraucher oder Gewerbetreibender würde mich doch zunächst das Angebot interessieren, ehe ich meine Daten blindlings verbreite.

Bild 4: Wir gaben unsere Adresse ein und stießen mit unserem kostenlosen Account an unsere Grenzen. Nun muss der Nutzer aus zwei möglichen Paketen auswählen, damit die erweiterten Funktionen zugänglich werden.

Habibi Media GmbH - nach der Testphase folgen Kosten


Die Vorteile und besonderen „Funktionen“ für Premium-Nutzer stehen nur zur Verfügung, sobald man sich für ein Zugangspaket entscheidet. Beide locken mit dem 1,00 EUR Angebot, welches neben einem Sofortzugang zur Datenbank auch den Zugang zu den Artikeln gewährt. In den dazugehörigen Vertragsinformationen sind Kosten aufgelistet. So kostet ein Jahr für die Nutzung von Habibi.de pro Jahr 98,00 EUR, wobei die Mindestvertragslaufzeit zwei Jahre beträgt. Darüber hinaus soll eine einmalige Aktivierungsgebühr in Höhe von 59,00 EUR gezahlt werden. Das macht insgesamt 255,00 EUR für den Gebrauch der Plattform Habibi, die somit tatsächlich ein, Zitat, „revolutionäres Einkaufsfeelings“ präsentiert. Denn bis man als Verbraucher oder Gewerbetreibender erst einmal die ersten vermeintlichen Schnäppchen zu sehen bekommt, mussten neben der Lieferadresse auch ein Vertrag abgeschlossen werden. Ob es am Ende tatsächlich auch preisgünstige Schnäppchen sind, können wir aufgrund der mangelnden Transparenz von Habibi nicht feststellen.

Nehmen Sie Kontakt auf


Nach unseren Informationen verschickt die Habibi Media GmbH mittlerweile die ersten Rechnungen für die Nutzung des Portals. Haben Sie eine derartige Rechnung erhalten. Mitglied sein heißt – sich nicht alles gefallen zu lassen.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.