Mittwoch, 15. Januar 2020

Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Nachhilfe, Sprachkurse und noch mehr bietet das Lernstudio Barbarossa. Aktuell wandten sich Verbraucher an uns, dass es jedoch zu Problemen mit dem „Bildungs-Partner“ aus Kaiserslautern kam. So war es den Kursteilnehmern nicht möglich, die abgeschlossenen Verträge trotz unterschiedlicher Anliegen zu widerrufen, sodass sie sich im Unrecht fühlen.

Titel: Lernstudio Babarossa: Erfahrungen mit dem Nachhilfeanbieter

Über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH


„Schule problemlos meistern!“ und „Vorsprung durch Bildung“ heißt es auf der Homepage der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH. Das Unternehmen aus Kaiserslautern beschreibt sich selbst als professioneller Bildungs-Partner für Erwachsene, Kinder und Unternehmen und bietet unter anderem Sprachkurse, Nachhilfe und Weiterbildungen an.

Interessierte, die solche kostenpflichtige Kurse besuchen möchten, haben die Möglichkeit aus mehreren Standorten in Deutschland zu wählen. Laut der Website wurde Lernstudio Barbarossa als „Bester Nachhilfeanbieter“ ausgezeichnet. Mehrere Mitglieder des Verbraucherdienstes haben sich jedoch an uns gewandt, um über ihre negativen Erfahrungen bezüglich der Verträge mit dem Lernstudio Barbarossa zu erzählen.

Mitglieder teilen ihre Erfahrungen mit


Frau S. buchte beim Lernstudio Barbarossa einen Sprachkurs für Erwachsene mit einer Mindestvertragsdauer von 12 Monaten. Kostenpunkt: 159,00 EUR pro Monat. Laut der Aussage eines Verwandten sollte dieser Sprachkurs es Frau S. ermöglichen, eine Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde zu erhalten. Doch laut Lernstudio Barbarossa gibt es weder eine Zertifizierung noch eine Bescheinigung. Ein Rücktritt vom Vertrag für den Sprachkurs war auch in diesem Fall nicht möglich, da laut der AGB ein Widerruf nicht gegeben sei.

Auch Herr B. berichtete uns über seinen Vertragsabschluss mit einer Mindestdauer von insgesamt 6 Monaten mit dem Lernstudio Barbarossa. Laut eigener Aussage war Herr B. mit seinem Sohn in einer Filiale der Lernstudio Barbarossa, um einen Nachhilfe-Kurs zu buchen. Auch hier gibt es es keinen Anspruch auf Widerruf, da der Vertrag in den Geschäftsräumen abgeschlossen wurde.

Aus den Vereinbarungen: Kein Widerruf


Uns liegen Vereinbarungen vor, die bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Bei unserer Recherche (Stand 14.01.2020) waren diese nicht online auf der Webseite des Unternehmens einsehbar.

Aus den Vereinbarungen lässt sich entnehmen, dass eine ordentliche Kündigung durch den Kursteilnehmer erstmals zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit möglich sei. Die Kündigung muss mit einer zweimonatigen Frist zum jeweiligen Vertragsende erfolgen. Wird nicht schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag jeweils um einen vollen Unterrichtsmonat.

Bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Monaten wird sofort der gesamte restliche Betrag fällig. Ersatzstunden werden – sofern die Möglichkeit besteht – nach Absprache mit der Studioleitung bis maximal vier Stunden im Jahr erteilt. Ein Anspruch auf Ersatzstunden besteht jedoch nicht.

Negative Stimmen aus dem Netz


Im Internet finden sich zahlreiche Beiträge, die ein negativen Eindruck über die Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH vermitteln.

„Außerordentliche Kündigung wird nicht akzeptiert, auch wenn hierfür
plausible Gründe vorliegen. Diese dubiose Firma klagt volle Kursgebühr
gnadenlos ein. Habe kein einziges Mal am Kurs teilgenommen, wollte
Vertrag vor Kursbeginn stornieren. Keine Chance!“
Quelle: https://www.finanzfrage.net/g/frage/kein-wiederrufsrecht-bei-vertrag-mit-lernstudio-barbarossa

„Keine erkennbaren Erfolge durch diesen Kurs. Unseren Sohn lies man in diesen 90 Minuten Kreuzworträtsel lösen, während der ‘Dozent’ auf der Fensterbank sass, Kaffee trank und im Internet surfte. Gespräche bringen nichts. Wenn das Gesetz sie noch schützt, dann weiss ich auch keinen Weg, wie man sonst aus diesem Vertrag rauskommen kann…“
Quelle: https://verbraucherschutz.de/lernstudio-barbarossa-akzeptiert-kuendigung-nicht/

„Sehr schlechte Erfahrungen. Kurse fanden nicht statt (Prüfungsvorbereitung in den Ferien), eine vorzeitige Kündigung aus diesem Grund nicht akzeptiert. Mein Tochter sollte weiter die Nachhilfe im Fach Latein besuchen obwohl sie nach Schulwechsel das Fach gar nicht mehr hatte besuchen. Es wurde dann der Wechsel in das Fach Mathematik angeboten. Ich hab der Leitung erklärt das meine Tochter im Fach Mathematik auf Note eins steht und deshalb sicherlich keine Nachhilfe benötigt. Pech für mich wurde das genannt. Nachdem ich dann scheinbar zu spät gekündigt habe (mir wurde bei Abschluss erklärt, dass der Vertrag nach 6 Monaten auflaufe) eine automatische Vertragsverlängerung von drei Monaten (in einem Unterrichtsfach das meine Tochter nicht mehr hatte) angekündigt. Warum sich ein Vertrag nur in bestimmten Fächern verlängert entzieht sich völlig meiner Kenntnis. Das Lernstudio ist meiner Meinung nach absolut nicht zu empfehlen.“
Quelle: https://www.golocal.de/trier/nachhilfeunterricht/lernstudio-barbarossa-megakids-fortbildungs-gmbh-9xgXE/

Wann kann der Vertrag gekündigt werden?


Für Kursteilnehmer, die in den Geschäftsräumen der Lernstudio Babarossa / Megakids Fortbildungs GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein außerordentliches Kündigungsrecht käme unter Umständen in Betracht, wenn es einen wichtigen Grund dafür geben würde. Eine Meinungsänderung käme in so einem Fall nicht in Betracht. Kündigungsfristen sollten unbedingt beachtet werden, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit der Lernstudio Barbarossa? Sie können uns Ihre Erkenntnisse gerne über unsere Kontaktmöglichkeiten mitteilen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 10. Januar 2020

Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Erst wenige Tage ist es her, als wir in dem Bericht „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ vor Schreiben einer „Portex Inkasso AG“ warnten. Aktuell liegt uns noch eine Variante der unseriösen Inkassoforderungen vor: Mon Expert Inkasso AG.

Titel: Mon Expert Inkasso AG: Ergänzung zu unseriösen Inkassoforderungen

Unseriöse Zahlungsaufforderungen: Zahlen Sie nicht


Die „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ der Mon Expert Inkasso AG soll mit Drohgebärden Empfänger verunsichern, damit sie die Summe von insgesamt 284,46 EUR überweisen. Angeblich sollen die Empfänger telefonisch einem Dienstleistungsvertrag „Top100 Gewinnspiele / Eurojackpot-49“ abgeschlossen haben. Es wird zur Überweisung eine griechische Kontoverbindung angegeben.

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 01 / Jan 2020

Scan: Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020
Mon Expert Inkasso AG / Seite 02 / Jan 2020


Es handelt sich hierbei um keine seriöse Forderung. Der Absender Mon Expert Inkasso AG ist nicht im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Forderungen beizutreiben. Nicht überweisen!

Meinungen über unseriöse Inkassoforderungen


Die Unterlagen wurden uns freundlicherweise von der Verbraucherin Frau H. zwecks der Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung gestellt. Ferner bedankt sie sich, dass wir mit derartigen Berichten uns dafür einsetzen, dass andere Verbraucher informiert werden und – wir zitieren - „diese den Schwachsinn nicht auch noch bezahlen“. Wir haben ebenfalls zu danken. Unter anderem ermöglichen uns aufmerksamer LeserInnen uns, stets aktuell über Verbraucherschutzthemen zu berichten.

Auch der BDIU twittert über das Thema:



Für weitere Informationen möchten auf unseren vorherigen Beitrag „Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele“ verweisen. Dort erhalten Betroffene Informationen, wie man seriöse und unseriöse Inkassoschreiben besser unterscheiden kann.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

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Donnerstag, 9. Januar 2020

Erfahrungen mit der InterTimer GmbH

Eine Geburtsurkunde schnell und bequem über das Internet bestellen? Warum nicht? Häufig werden wir von Verbrauchern kontaktiert, die über das Internet Bescheinigungen oder Urkunden kostenpflichtig bestellen, doch sich am Ende über die hohen Kosten wundern. Die Firma InterTimer GmbH betreibt diverse Portale, wie unter anderem „einwohnermeldeamt24.de“, auf der kostenpflichtige Einwohnermeldeamtsauskünfte eingeholt werden können. Ein Verbraucher schilderte uns seine Erfahrungen.

Titel: Erfahrungen mit der InterTimer GmbH

Über das Angebot der InterTimer GmbH


„Wir finden jeden! Selbst bei Namensänderung (Heirat), Todesfall, oder Wegzug ins Ausland“ heißt es auf der Webseite „einwohnermeldeamt24.de“. Auf dem Portal der InterTimer GmbH ist es Nutzern möglich, die aktuelle Adresse einer gesuchten Person zu ermitteln. Die Dienstleistung Einwohnermeldeamtsauskunft soll laut der Webseite 9,80 EUR kosten. Die aufwändigere Archivauskunft kostet dagegen 30,00 EUR.

InterTimer GmbH gibt bekannt, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründe keine erweiterte Meldeauskünfte, sondern nur einfache Melderegisterauskünfte anbietet. Eine „einfache Melderegisterauskunft“ beinhaltet Name und Anschrift der gesuchten Person und kann auch selbständig online beim Verfahren EMRA beantragt werden. Laut der offiziellen Webseite der Stadt Essen (NRW) kostet eine einfache Melderegisterauskunft derzeit 6,00 EUR, wie recherchiert werden konnte.

Außerdem gibt der Anbieter InterTimer GmbH bekannt, dass die Gebühr für die Einwohnermeldeamtsauskunft auch dann fällig wird, falls das Einwohnermeldeamt keine (neue) Adresse zu der gesuchten Person ermitteln kann.

Bekannte Plattformen der InterTimer GmbH (Stand: 07.01.2019)


Das Unternehmen betreibt laut unserem Kenntnisstand aktuell zahlreiche Plattformen, auf denen kostenpflichtig u.a. Urkunden und Auszüge bestellt werden können. Bekannt sind:


  • einwohnermeldeamt24.de
  • handelsregisterauszug-kostenlos.de
  • handelsregisterauszug-online.de
  • einwohnermeldeamt.services
  • grundbuchauszug.info
  • grundbuchauszug24.de
  • firmendb24.de
  • bebauungsplan24.de
  • registergericht.com
  • geburtsurkunde-beantragen.de
  • bodenrichtwerte.online
  • suche-nach-personen.de


Ein Verbraucher schildert seine Erfahrungen


Ein Verbraucher wandte sich via Mail an uns, um seine Erfahrungen mitzuteilen. Er erhielt zwei Zahlungserinnerungen mit zwei unterschiedlichen Auftragsnummern. In beiden Schreiben soll der Empfänger „einen verbindlichen Auftrag für einen Suchantrag über unsere Webseite suche-nach-personen.de“ gestellt haben – am gleichen Tag. Das Ergebnis soll laut der vorliegenden Zahlungserinnerung via Email zugestellt worden sein. Weiter schreibt InterTimer GmbH, dass der fällige Betrag „vereinbarungsgemäß“ vom angegeben Konto per Lastschrift eingelöst wurde. Doch scheinbar wurde die Lastschrift von der Bank zurück belastet.

Gefordert wird der Betrag in Höhe von 17,80 EUR inkl. Rückbuchungs- und Mahnkosten. Der Verbraucher gab uns gegenüber an, dass er sich „nicht erinnern kann, einen Vertrag abgeschlossen“ zu haben, oder eine Bewilligung für einen Lastschrift-Einzug erteilt zu haben.

InterTimer GmbH schreibt auf „Suche-Nach-Personen.de“, dass eine „Erfolgsgebühr“ in Höhe von 19,80 EUR nur berechnet wird, falls eine gültige Adresse ermittelt werden konnte. Weiter heißt es: „Falls wir mal ausnahmsweise nicht fündig werden, verzichten wir auf unsere Bearbeitungsgebühren“ (Auslagen für die Gebühren der Meldeämter fallen aber auch in diesem Fall an).“

Hohe Kosten für eine Anfrage


Bei unseren Recherchen stießen wir auf einen Auszug des Buches „Schuldner suchen - Schuldner finden: Was Sie tun können wenn Schuldner "unbekannt verzogen" sind“ von Ella Ubricht. Die Autorin befasst sich u.a. mit der InterTimer GmbH und der besagten Seite „Suche-Nach-Personen.de“. Sie schreibt, dass eine Personensuche 37,90 EUR kostet, während für einen Negativbescheid immerhin noch 17,90 EUR in Rechnung gestellt werden.

Vor der Nutzung einer kostenpflichtigen Dienstleistung sollten Besucher einer der genannten Webseite dringend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen genau prüfen. So lassen sich unerwartete Kosten vermeiden.

Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch Erfahrungen mit den Dienstleistungen der InterTimer GmbH und möchte uns diese mitteilen? Für allgemeine Informationen stehen wir Ihnen über unsere Kontaktwege zur Verfügung.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Neues Jahr, neues Glück? Nicht, wenn es um die unzähligen Zahlungsaufforderungen geht, die für die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen an viele Haushalte verschickt wurden. Insbesondere vor den Feiertagen zum Ende des Jahres 2019 berichteten über Absender wie „EXPRO Inkasso AG“ und „Plus Inkasso AG“. Doch auch 2020 geht es weiter. Verbraucher meldeten „Letzte außergerichtliche Mahnungen“ von einer „Portex Inkasso AG“.

Titel: Warnung vor unseriösen Zahlungsaufforderungen für diverse Gewinnspiele

Nicht zahlen! Forderungen für „TOP100 Gewinnspiele / EUROJACKPOT-49“


Betroffene Verbraucher suchen bei uns Rat, weil sie sich die Forderungen, die u.a. mit „Letzte Außergerichtliche Mahnung“ betitelt ist, nicht erklären konnten. Das Thema ist in diesem Blog ein Dauerbrenner, regelmäßig berichten wir über unseriöse Forderungen, in denen ohne Vertragsgrundlage Geld gefordert wird. Die Beträge sollen laut unserer Erfahrung meist auf ein ausländisches Konto erfolgen. Angeblich sollen noch offene Forderungen aus Dienstleistungsverträgen der "TOP 100 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen.

Aktuell ist eine Forderung von einer Firma „Portex Inkasso AG“ im Umlauf. Die Briefe ähneln sich vom Inhalt und von der Aufmachung her stark. Die Unterschiede zu den Schreiben der EXPRO INKASSO AG und der PLUS INKASSO AG sind der neue Name, Telefonnummern, Kontoverbindung und der geforderte Betrag. Beim aktuellen Schreiben soll der Betrag in Höhe von 284,49 EUR auf ein französisches Konto überwiesen werden. Empfänger einer solchen Forderungen sollten nicht zahlen, da es sich hierbei um keine seriöse Zahlungsaufforderung handelt.

Scan: Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020
Zahlungsaufforderung Portex Inkasso AG / Jan 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?


Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?


  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?


Kontakt mit Verbraucherdienst


Haben Sie auch ein Schreiben von genannten Firmen eine Benachrichtigung erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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