Freitag, 9. Juli 2021

Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert

Die CCC Vermögensverwaltungs GmbH mbH fordert aus abgetretenem Recht Vermittlungsgebühren aus einer Vermittlungsgebührenvereinbarung, die ursprünglich zwischen der Excalibur Tatarelis & Partner KG und den Anlegern vor vielen Jahren abgeschlossen wurde. Grundlage dafür ist eine fondgebundene Lebensversicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.)

Titel: Hilfe bei Excalibur Tatarelis & Partner KG: Vermittlungsgebühren gefordert


Excalibur Tatarelis & Partner KG vermittelte Nettopolicen

Die Excalibur Tatarelis & Partner KG mit Sitz in Oberhaching vermittelte in der Vergangenheit unter anderem fondsgebundene Lebensversicherungen der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. aus Luxemburg (mittlerweile FWU Life Insurance Lux S.A.). Bei der vermittelten Versicherung soll es sich um sogenannte „Nettopolicen“ gehandelt haben. Doch was ist eine solche Nettopolice?

Wenn die Gebühren, die zum Beispiel für die Vermittlung der Versicherung nicht in der Versicherungsprämie enthalten sind, ist von einer Nettopolice die Rede. Versicherungsnehmern soll somit die Möglichkeit gegeben sein, am Anfang der Laufzeit einen Rückkaufswert für die Versicherung zu bekommen. Somit schließen Versicherungsnehmer insgesamt mehrere Vereinbarungen, u.a. mit der Versicherung und dem Vermittler.

Trotz Kündigung sollten Vermittlungsgebühren entrichtet werden

Laut betroffener Mitglieder soll es drei getrennte Vereinbarungen geben haben, unter dem der der Versicherungsvertrag zustande gekommen sein soll. Diese unterschiedlichen Vereinbarungen sollen auch Gebühren- und Prämienzahlungen betreffen. Den Betroffen war nicht bewusst das bei einem Fall einer frühzeitigen Kündigung, zusätzlich eine Kündigung des Vermittlungsvertrages bedurfte.

Die Kosten einer Vermittlung sind an die Vermittler zu zahlen, in diesem Fall die Excalibur Tatarelis & Partner KG, ausschlaggebend sind die eigenständigen Vereinbarungen zwischen dem Vermittler und dem Versicherungsnehmer. Somit ist dieser Vertrag unabhängig von der Versicherung ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. zu betrachten. Das bedeutet im Falle einer Kündigung der Versicherung der ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A., dass der Vertrag mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG weiterhin bestehen bleibt.

Zahlungsdienstleister FWU Payment Services GmbH als Treuhänder

Versicherungsnehmer der Nettopolice der Atlanticlux haben zusätzlich eine Vereinbarung für Vermittlungsgebühren (in diesem Fall Excalibur Tatarelis & Partner KG) und eine Treuhandvereinbarung – hier die FWU Payment Services GmbH – getroffen. Die Versicherungsprämie sowie die Vermittlungsgebühr sollten mittels Lastschrift durch die FWU Payment Services GmbH eingezogen werden. Wenn ein Kunde diese Lebensversicherungs-Police kündigte, blieb rechtlich die gesonderte Vermittlungsgebührenvereinbarung hiervon unberührt. Wurde nicht gezahlt, wurden laut Treuhänderin FWU die gesamten Kosten insgesamt fällig.

Laut Betroffener erhielten diese aber keine Mahnungen sondern erst nach ca. 10 Jahren eine Zahlungsaufforderung durch die Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen. Sollte diesen Zahlungsaufforderungen keine Zahlungen durch die betroffenen geleistet werden in der Regel gerichtliche Mahnbescheide folgen.

Mahnbescheid durch Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen erhalten? Forderung wurde an CCC Vermögensverwaltungs GmbH abgetreten

Wir berichteten bereits an anderer Stelle über gerichtliche Mahnbescheide der Rechtsanwälte Bösel, Kohwagner & Kollegen aus München, welche die Firma CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH anwaltlich vertraten. Es handelte sich um eine offene Vermittlungsgebührenvereinbarung zwischen dem Empfänger und dem Vermittler. Die Excalibur Tatarelis & Partner KG war ebenfalls als Handelsmakler bzw. Vermittler gemäß §§ 93 ff. HGB tätig. Die offene Forderung wurde durch die Treuhänder an die CCC Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH abgetreten.

Es folgte ein gerichtlicher Mahnbescheid, der Betroffene Anleger und Mitglieder im Verbraucherdienst konnten mit der Unterstützung von angeschlossenen Rechtsanwälten bereits positive Urteile erreichen. Im Einzelnen Lesen Sie dazu unsere Blogbeiträge: MEHR

CCC Vermögensverwaltungs GmbH gehen in Berufung

Es besteht die Möglichkeit, dass im Falle eines Rechtsstreits ein Beratungsverschulden seitens der Vermittler festgestellt werden könnte, sprich die Aufklärungspflichten wurden nicht erfüllt. Das hätte zur Folge, dass die getroffene Vermittlungsgebührenvereinbarung keinen Bestand haben könnte. Eine Einstufung als Risikoanlage hätte ggf. durch die Vermittler erfolgen müssen.

Die angeschlossenen Rechtsanwälte von Verbraucherdienst stehen betroffenen Versicherungsnehmern hilfreich zur Seite. Wir können uns an dieser Stelle auf die Aussagen betroffener Verbraucher und Mitglieder stützen, die uns gegenüber darstellten, dass die CCC Vermögensverwaltungs GmbH in Beruf geht.

Weitere Infos zur Excalibur Tatarelis & Partner KG und CCC Vermögensverwaltungs GmbH

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Excalibur Tatarelis & Partner KG oder CCC Vermögensverwaltungs GmbH oder gar eine Zahlungsaufforderung durch die Kanzlei erhalten? Wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt? Reagieren Sie unbedingt, stecken Sie nicht den Kopf in den Sand! Nutzen Sie unsere Kontaktdaten, um allgemeine Informationen zu diesem Thema zu erhalten.

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 6. Juli 2021

La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH

Neues von der Firma La Strada Touristik GmbH und ihren Gewinnbenachrichtigungen für den nächsten „Traumurlaub“ nach Zypern. Doch statt einer postalischen Benachrichtigung erhielt eine Verbraucherin eine solche Nachricht via Mail.

Titel: La Strada Touristik – Gewinnspiel über Newsletter der Traffego GmbH


Gewinnbenachrichtigungen für eine Reise nach Zypern

„Zu ihrem Traumurlaub“ lockt ein blau unterlegter Button in einer Email, die von der Traffego GmbH aus 64331 Weiterstadt an eine Verbraucherin geschickt wurde. Diese Mail trägt den Betreff „Hallo Frau Z. (Name der Redaktion bekannt), Sie haben erfolgreich an unserem Gewinnspiel teilgenommen" - es wurde über die Mail-Adresse „reisen@sparmeise.com“ versandt.

Zwar soll Frau Z. sich nur registriert haben, jedoch soll dieser besagte Traumurlaub bereits teilweise bezahlt worden sein. Die Firma La Strada Touristik GmbH aus Bremen, über die wir an dieser Stelle bereits berichteten, scheint eine Reise nach Zypern zu veranstalten. Bisher waren uns ähnliche Gewinnbenachrichtigungen nur als Postsendung bekannt, dieses Mal könnte der Weg des Newsletters gewählt worden sein.

Versandt wurde die Mail durch die Firma Traffego GmbH. Diese Firma betreibt laut ihrer Homepage E-Mail Marketing. Bei unserer schnellen Recherche nach dem Unternehmen fielen uns zahlreiche negative Google-Bewertungen auf. In vielen dieser Bewertungen beschweren sich Personen über den Umgang mit ihren Daten. An dieser Stelle können wir den Umgang mit den Daten nicht beurteilen, wir geben nur die Bewertungen aus dem Netz wieder.

Das steht in der Gewinnspiel-Email der Traffego GmbH

Wir zitieren an dieser Stelle den weiteren Inhalt der Mail. Zitat: „Wir freuen uns sehr Ihnen mitteilen zu dürfen, dass Sie mit Ihrer Registrierung erfolgreich an unserem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben. Herzlichen Glückwunsch! Erleben Sie mit 2 Personen eine Woche lang das Inselparadies Zypern!“

Laut der Mail sollen folgende Posten bereits für Frau Z. und für ihre Begleitung bereits bezahlt worden sein: Hin- und Rückflug, 7x Übernachtungen in 4**** Sterne-Hotels-LK im Doppelzimmer, 7x reichhaltiges Frühstücksbuffet, deutschsprachige Reiseleitung, alle Transfers zwischen Flughafen-Hotel-Flughafen sowie zwischen den Hotels.

Abschließend heißt es: „Freuen Sie sich auf die schönste Zeit des Jahres mit La Strada Touristik auf Zypern. Ihre persönlichen Reiseunterlagen erhalten Sie mit nur einem Klick per Post.“

La Strada Touristik Gewinnspiel: Verbraucher sollen sich registriert haben

Laut der Mail soll dieser Newsletter nur ausschließlich an Personen versandt werden, die in einem Partnergewinnspiel oder in einer Internet-Umfrage ihr Einverständnis gegeben haben. Welches Gewinnspiel oder welche Umfrage dies gewesen sein soll, bleibt unbeantwortet. Der Text im Newsletter weist ebenfalls darauf hin, dass Frau Z. „erfolgreich“ durch eine Registrierung an einem Online-Gewinnspiel teilgenommen haben soll.

Zum Verständnis: es scheint sich bei diesem Newsletter nicht unbedingt um einen Gewinn zu handeln. Viel mehr stellt es ein Angebot für eine Reise nach Zypern mit der La Strada Touristik GmbH dar. Auch wenn Kostenpunkte wie u.a. Hin- und Rückflug bereits „bezahlt“ sein sollen, besteht laut unserer Erfahrung die Möglichkeit, dass stattdessen andere Kosten auf teilnehmende Verbraucher zukommen können.

So schrieben wir bereits in unserem Artikel „La Strada Touristik GmbH – Traumreise nach Zypern gewonnen?“ über die Firma aus Bremen, die zuvor Gewinnbenachrichtigungen für Reisen nach Zypern verschickte. Verbraucher berichteten in der Vergangenheit über zusätzliche Kosten, die während der "gewonnenen" Reise entstanden sein sollen.

Wie reagieren auf Gewinnbenachrichtigungen via Mail?

Spam und fragwürdige Phishing-Mails landen leider genug in der Mailbox. Dazu kommen noch unzählige Gutscheine für Amazon, Ikea, Saturn, Mediamarkt und diverse Supermärkte. Manche werden gar über Facebook und Instagram beworben.

Das Wichtigste: Geben Sie keine persönlichen Daten weiter. Dies gilt besonders für Bank- bzw. Kontodaten. Sollen Sie für einen angeblich erhaltenen Gewinn vorab eine Art „Bearbeitungsgebühr“ zahlen, handelt es sich höchstwahrscheinlich um Betrug! Sollen Sie angeblich an einem Gewinnspiel oder einer Umfrage teilgenommen haben, so erkundigen Sie sich nach den Daten bzw. der Herkunft Ihrer Daten.

Ein Großteil der Absender hat es nämlich auf die Daten des Empfängers abgesehen. Während Cold Calls (Kaltakquise, unerwünschte Werbeanrufe) bei Verbrauchern nicht erlaubt sind, wünschen wir uns eine ähnliche Regelung für Emails und Messenger-Nachrichten. Zwar gibt es bereits zahlreiche Regulierungen bzgl. Newsletter, jedoch schützen diese nicht immer vor betrügerischen Absichten. Die Daten von Verbrauchern sollten ohne klare Zusage nicht ungefragt für Werbeangebote genutzt werden.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma La Strada Touristik GmbH? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Freitag, 2. Juli 2021

Hanseatic Print Service GmbH – Erfahrungen eines Gewerbetreibenden

Ein Mitglied von Verbraucherdienst betreibt ein Gewerbe und wollte uns seine Erfahrungen mit der HPS Hanseatic Print Service GmbH mitteilen. Er erhielt eine Lieferung mit einem Toner, die er laut eigener Aussage nicht beauftragt habt.

Titel: Hanseatic Print Service GmbH – Erfahrungen eines Gewerbetreibenden


Toner per Post durch HPS

„Kundenzufriedenheit ist für uns das Ergebnis von reibungsloser Bürokommunikation und perfektem Kundenservice!“ schreibt die Hamburger Firma Hanseatic Print Service GmbH auf ihrer Homepage (URL: hps.hamburg). Ob das nun auf alle Kunden dieser Firma zutrifft, könnte an dieser Stelle bezweifelt werden, da uns eine Beschwerde von einem Mitglied vorliegt. Ein Gewerbetreibender erhielt er Lieferung für einen Toner, den er laut eigener Aussage nicht bestellt hat. Insgesamt soll er 169,90 EUR kosten.

Hanseatic Print Service GmbH – unerwünschte Lieferung?

Der Gewerbetreibende schrieb an die HPS Hanseatic Print Service GmbH ein Fax, welches er auch an uns weiterleitete. Er schrieb, Zitat: „Ich habe heute von Ihnen ein Paket bekommen. Ich habe bei Ihnen nichts bestellt! Sie haben von mir keinen Auftrag erhalten! Es besteht zwischen uns kein Vertragsverhältnis!“

Neben dem Fax wurde auch die Rechnung uns überreicht. Laut der Unterlagen stellte die Firma HPS Hanseatic Print Service GmbH dem Gewerbetreibenden einen Drucker-Toner in Rechnung, zum Preis von 169,90 EUR. Zusätzlich ist eine Warengutschrift in Höhe von 30 EUR vermerkt.

Scan: Rechnung / HPS Hanseatic Print Service GmbH / Juni 2021
Rechnung / HPS Hanseatic Print Service GmbH / Juni 2021


Stimmen aus dem Netz

Bei unserer Recherche fanden wir viele Rezensionen von Verbrauchern, die ihre Meinung und ihre Erfahrungen mit der HPS Hanseatic Print Service GmbH mitteilen wollten. Wir zitieren an dieser Stelle einige Aussagen der Seite „Tellows“, die uns besonders dabei ins Auge gestochen sind. Hinweis: eine eigenständige Prüfung der Aussagen war uns naturgemäß nicht möglich. Angaben im Internet sind immer kritisch zu würdigen.

„Versucht angebliches Guthaben durch Tonerbestellung zu verrechnen und dabei Abos abzuschließen!“

„Achtung, Cold Calls! Verkauft Toner und Tinte einer Eigenmarke die angeblich viel besser und viel ergiebiger als Originalware ist. Es wird zudem versucht, ein B2B Vertrag aufzusetzen, (bei akademischen Titeln) und damit das 14 tägige Rücktrittsrecht bei fernmündl. geschlossenen Verträgen für Verbraucher auszuhebeln.“

Quelle: https://www.tellows.de/num/0405409000

Folgt gar ein Abo nach der ersten Lieferung?

Auch auf anderen Portalen wie GoLocal liest man ebenfalls kritische Aussagen. Auch hier gilt, dass es sich um eine Aussage aus dem Netz handelt und somit kritisch zu beurteilen ist. Wir können die Aussagen nicht auf Richtigkeit prüfen, sondern geben an dieser Stelle nur den Inhalt wieder.

Zitat: „Ich kann mich den schlechten Bewertungen nur anschliessen, mir wurde ebenso telefonisch eine Gutschrift über zurückgesandte gebrauchte Toner angeboten (woran ich mich nicht erinnern kann) und ein Angebot über eine Einheit Toner abzüglich Gutschrift gemacht. Was nicht erwähnt wurde: eine Einheit besteht aus sieben überteuerten Tonern. Diese kommen in zwei Etappen als Teillieferung, wenn man die Auftragsbestätigung nicht ganz genau liest, meint man mit der Lieferung und Rechnung der ersten drei Toner sei alles erledigt, hier wird auch die Gutschrift verrechnet. Zwei Monate später werden auf einmal vier weitere Toner nach telefonischer Ankündigung geliefert.“ Zitatende

Quelle: https://www.golocal.de/hamburg/druckereien/hanseatic-print-service-gmbh-9zjFY/

Vorsicht bei Cold Calls

Wir weisen an dieser Stelle erneut darauf hin, dass Verbraucher und auch Gewerbetreibende kritisch auf unerwünschte Werbeanrufe reagieren sollten. Letztendlich ist die Absicht klar: es soll etwas verkauft werden – und das manchmal für sehr viel Geld über eine lange Laufzeit hinweg. Geben Sie keine persönlichen Daten oder gar Ihre Bankdaten am Telefon weiter und legen Sie lieber ggf. auf, bevor Sie nachher tief in die Tasche greifen müssen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma HPS Hanseatic Print Service GmbH? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

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Donnerstag, 1. Juli 2021

Hirschberger NaturRat, Bonafair AG – Erfahrungen von Verbrauchern

Aktuell wurde uns eine Rechnung für ein Produkt der Bonafair AG Hirschberger NaturRat vorgelegt. Die Verbraucherin hat ein sogenanntes „Pillen-Abo“ abgeschlossen. Wie kommt es zu diesen Verträgen und wie sollten Verbraucher reagieren?

Titel: Hirschberger NaturRat, Bonafair AG – Erfahrungen von Verbrauchern


Über Hirschberger NaturRat Produkte

„Tun Sie Ihrem Körper etwas Gutes“, heißt es auf der Homepage der Produkte der NaturRat Hirschberger. Das laut eigener Aussage „traditionelle Familienunternehmen“ hat es sich zur Aufgabe gemacht, „in puncto Gesundheit zu helfen“. Betrieben wird die Homepage von der Firma Bonafair AG aus 8274 Tägerwilen in der Schweiz.

Über einem deutschen Vertrieb aus 72805 Lichtenstein werden unter anderem Mittel gegen Gelenkschmerzen und zur Erhaltung der Sehkraft angeboten. Wir wollten uns die Angebote auf der Homepage von Hirschberger NaturRat ansehen, doch einen Online-Shop suchten wir vergebens. Auch eine Übersicht der Preise konnten wir nicht nicht finden. Stattdessen haben Besucher der Webseite die Möglichkeit, eine „Anfrage“ zu stellen. Wir fragen uns, wie werden die Produkte letztendlich verkauft? Wie hoch ist der Preis und handelt es sich um ein Abo?

Bonafair AG: Hohe Rechnung für ein Pillen-Abo

Eine Antwort auf die Fragen lieferte eine betroffene Verbraucherin, die uns eine Rechnung von der Bonafair AG vorlegte. Ihr wurden fünf Packungen „Hirschberger Rheumin Forte Plus“ (jeweils 30 Kapseln) zu je 39,90 EUR in Rechnung gestellt, wobei eine Packung „völlig kostenfrei“ sein soll. Diesen Vorteil soll die Verbraucherin durch eine Bestellung im „Direktbezug“ erhalten haben.

Im beigefügten Anschreiben der Bonafair AG ist zu lesen, dass die nächste Lieferung bereits in 6 Wochen zugestellt wird – zum selben Aktionspreis. Somit scheint es sich um ein kostspieliges Abo zu handeln.

Werbeanrufe sollen zum Abo führen

Die Verbraucherzentrale berichtet, dass Verbraucher einen Werbeanruf erhalten, in dem „eine Lieferung mit Proben, die eigentlich kostenlos sein sollten“ angeboten werden. Doch statt der Proben sollen teure Abos für Pillen abgeschlossen worden sein. 2020 sollen zu Hirschberger NaturRat beziehungsweise Bonafair AG über 700 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen eingegangen sein. Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/nahrungsergaenzungsmittel/hirschberger-naturrat-probelieferung-wird-zum-pillenabo-44166

Vorrangig sollen ältere Verbraucher kontaktiert werden. Besonders bei Senioren erhalten wir regelmäßig Berichte über Cold Callings, sprich unerlaubte Werbeanrufe, in denen Umfragen durchgeführt oder persönliche Daten abgefragt werden, um kostenpflichtige Verträge abzuschließen.

Wichtig für VerbraucherInnen: Keine persönlichen Daten weitergeben

Wir können nicht oft genug sagen: Sollte ein Anrufer nach persönlichen Daten wie die Anschrift oder sogar Bankdaten erfragen, ist es ratsam, den Hörer aufzulegen und das Gespräch zu beenden. Höflichkeit hin oder her, die Gefahr ist in diesem Fall leider gegeben, dass Betroffene am Ende einen Vertrag abschließen, den sie unter Umständen gar nicht wünschten. Das schützt vor Ärger mit Rechnungen, Kündigungen etc. und vor hohen Kosten!

Noch ein Tipp: Unerwünschte Telefonnummern können Sie auch bei der Bundesnetzagentur melden. Mehr Infos hier: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/Aerger/start.html

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch Erfahrungen mit der Firma den Produkten der Bonafair AG oder Hirschberger NaturRat? Wollen Sie uns Ihre Erkenntnisse mitteilen? Allgemeine Informationen gibt es u.a. telefonisch. Nehmen Sie Kontakt auf.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

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oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

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