Montag, 30. November 2015

Swagoo Internet Werbeagentur | Die Online Auskunft

Die Swagoo Internet Werbeagentur bietet für Gewerbetreibende ein Branchenbuch, mit dem sich Unternehmen durch einen dementsprechenden Eintrag bewerben können. Eine Gewerbetreibende wand sich an uns, weil sie durch einen unerlaubten Werbeanruf einen Vertrag mit dem Unternehmen abschloss.



„Mehr Auskunft geht nicht“? Online Auskunft von Swagoo


Eine Gewerbetreibende verständigte uns, da sie eine Rechnung vom Kundenservice der Swagoo Internet Werbeagentur erhielt. In dem uns vorliegendem Schreiben werden 117,81 EUR für einen Brancheneintrag auf die-online-auskunft.de gefordert, die Laufzeit beträgt 6 Monate.

Laut der Gewerbetreibenden ist der Vertrag für diesen Eintrag über einen unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) entstanden, welche in Deutschland untersagt sind. So sind bei Missachtung dieses Verbot auch hohe Strafen fällig: „Mit Inkrafttreten des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken am 9. Oktober 2013 wurden die gesetzlichen Regelungen verschärft. Die mögliche Bußgeldhöhe wurde von 50.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.“ Quelle: Bundesnetzagentur: http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/UnerlaubteTelefonwerbung/unerlaubtetelefonwerbung-node.html. Hier handelt es sich um ein Schutzgesetz für Verbraucher. Es ist noch nicht einheitlich geklärt, ob dieses Schutzgesetz auch für Gewerbetreibende gilt. Aus diesem Grunde wurde der BGH ( Bundesgerichtshof ) durch Revision zur Entscheidung vorgelegt.

Unklar ist die Anschrift von Swagoo. Auf der Rechnung ist eine Adresse in Melle angegeben, während im Impressum der Webpräsenz die-online-auskunft.de das knapp 15 Kilometer entfernte Bissendorf angegeben wird. Nur die Rufnummern sind identisch.

Die Suchfunktion ist arg in Frage zu stellen. Auch wenn mit „Mehr Auskunft geht nicht“ geworben wird, sehen die Ergebnisse bei einer üblichen Suche eher mager aus. Zum Beispiel suchten wir ein „Blumengeschäft“ (von die-online-auskunft.de selbst vorgeschlagen) in Köln und hatten keinerlei Ergebnisse. (Stand: 30.11.2015) Ob sich so ein Eintrag für knapp 100 EUR dann lohnt, bleibt fraglich.

die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015 | Swagoo
die-online-auskunft.de | Screenshot vom 30.11.2015


Zusammenhang zu einem anderen Branchenbuch?


Auf der Rechnung ist als Sachbearbeiterin eine gewisse Marie Borgelt aufgeführt. Frau Borgelt ist uns in Zusammenhang mit einem anderen Branchenbuch, über das wir bereits berichteten, bekannt. So ist im Impressum des Branchenverzeichnisses „Online-Branchen-Auskunft“, die mit dem einprägsamen Slogan „Oma weiß alles!“ werben, auch eine gewisse Marie Borgelt vertreten. Unseren Artikel zu diesem Branchenbuch der B & G Verlags Marketing UG aus Bünde lesen sie hier: http://verbraucherdienst.blogspot.de/2014/05/b-g-verlags-marketing.html

Was bei einer Rechnung von Swagoo Internet Werbeagentur beachtet werden sollte


Das Unternehmen droht laut Rechnung mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren, sofern der Betrag von 117,81 EUR nicht innerhalb einer Woche beglichen wird. Haben Sie als Unternehmer, Freiberufler und Gewerbetreibender auch eine Rechnung von Swagoo erhalten? Wir haben Erfahrung mit Branchenbuch-Verträgen und wissen, wie Sie sich verhalten sollten.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.
Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Freitag, 27. November 2015

Symposion Publishing GmbH | Cold Call aus Düsseldorf?

Die Symposion Publishing GmbH aus Düsseldorf bietet eine breite Palette von E-Learning Kursen, Ebooks und Online-Bibliotheken an, die sich an Gewerbetreibende richtet. Mit Hilfe der Erzeugnisse von Symposion werden zum Beispiel Themengebiete wie „Projektmanagement“ sowie „Marketing-Controlling“ aufbereitet und zum Verkauf angeboten. Was passiert jedoch, wenn so ein Angebot fälschlicherweise an eine Verbraucherin gerichtet ist?


Symposion aus Düsseldorf – unerlaubte Werbeanrufe?


Zur Vorgeschichte: Symposion Publishing GmbH meldete sich telefonisch mit einem unerlaubten Werbeanruf (Cold Call) bei Frau G., um drei Produkte aus dem gegenwärtigen Katalog (Stand 26.11.2015) als eine „Testbestellung mit Rückgaberecht“ anzubieten. Dabei handelte es sich um drei E-Learning Kurse aus drei unterschiedlichen Bereichen, die jeweils 498,00 EUR kosten sollen. Frau G. bestätigte dieses Angebot und erhielt daraufhin eine E-Mail mit einem persönlichen Zugangscode. Dieser muss über entweder über einen Button („Jetzt kostenlos testen“) oder über eine URL, die man in den Internetbrowser eingibt, aktiviert werden. Mit den Worten „ein Klick und Sie sind drin!“ beginnt der Testlauf.
In dem Bestätigungsschreiben wird noch deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um kein Abo handelt und auch keine Folgekosten entstehen. Des Weiteren werden die Optionen des Rücktritts und des Kaufs erläutert. Abschließend folgt ein Hinweis, dass das Telefonat aufgezeichnet wurde.

Ablauf der Testphase – Hohe Kosten


Frau G. ist selbst keine Gewerbetreibende, sondern Angestellte. Sie führte im Rahmen ihrer Tätigkeit das Gespräch mit einer Symposion Mitarbeiterin und willigte in diesem Telefonat auf die Testbestellung ein. Da die Schreiben die Möglichkeit des Rücktritts bescheinigten und auch keine Abo- bzw. Folgekosten versprochen wurden, ging Frau G. von einer unkomplizierten Angelegenheit aus.
Trotz des Vorgesprächs nahm Frau G. das Angebot nicht an. Sie klickte weder auf den Banner („Jetzt kostenlos testen“) noch warf sie auch keinen Blick auf die Produkte, die zum Test angeboten wurden. Stattdessen hatte sie die Mails von Symposion ungelesen zur Kenntnis genommen, die jedoch nach dem Öffnen eine Lesebestätigung erhielten. Somit verstrich die Testphase ungenutzt.
Zwei Tage später erhielt Frau G. eine Rechnung von Symposium für die drei nicht getesteten Produkte. Die Begründung: Die Testphase sei abgelaufen und Frau G. hätte in dieser Zeit nicht von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch gemacht. Somit wurden ihr die drei E-Learningkurse, die sie nicht nutzte, in Rechnung gestellt.

Verbraucher haben ein Widerrufsrecht


Aktuell ist die Lage wie folgt: Zwölf Tage nach der ersten Rechnung ging die erste Zahlungserinnerung an Frau G., in der noch einmal darauf hingewiesen wurde, dass es sich um eine gewerbliche Bestellung handelte. Somit sei die Rechnung, Zitat, „sowohl verbindlich als auch fällig gemäß unseren Lieferbedingungen, denen Sie für Ihr Unternehmen ausdrücklich zugestimmt haben.“
Demzufolge ist weiterhin ein Gesamtbetrag von 1613,52 EUR zu zahlen - für drei E-Learningkurse. Gewerbetreibende haben kein Widerrufsrecht, doch da Frau G. keine Unternehmerin ist, dürfte sie vom Rücktritt Gebrauch machen können.
Was sagen Internetnutzer zu Symposion?

Bei den Recherchen zu der Firma Symposion Publishing stieß Verbraucherdienst e.V. auf einen Link des Portals „Tellows“, mit denen Telefonnummern zugewiesen werden können. Es wird unter einer Rufnummer aus Düsseldorf ein Bezug zu Symposion hergestellt. Die dort zu lesenden Kommentare sind überwiegender negativer Natur. Zum Beispiel wird in einem Kommentar auch die ebensolche Testphase beschrieben. Auch ist von „Aggressiver Werbung“ die Rede. (Quelle: Tellows http://www.tellows.de/num/021186693986)

Verbraucherdienst e.V. Informationen und Hilfe bei unerlaubten Werbeanrufen


Wir haben Erfahrungen mit Unternehmen, die Vertragsabschlüsse mittels unerlaubter Werbeanrufe erwirken. Wurden Sie auch von Symposion Publishing GmbH angerufen, um ein Testangebot in Anspruch nehmen zu können? Verbraucher und auch Gewerbetreibende finden bei uns eine Anlaufstelle, die sich um Sie und Ihre Rechte bemüht. Mitglied sein heißt – der Zug ist noch nicht abgefahren.

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

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oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

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Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch unseren Volljuristen durchgeführt.

Donnerstag, 26. November 2015

.DE Deutsche Domain | Rechnung | Irreführendes Angebot?

Derzeit erhalten Internetnutzer per E-Mail vermeintliche Rechnungen von „DE. Deutsche Domain“ aus Berlin. Insgesamt werden 173,80 EUR für die Registrierung einer Domain (Internetadresse) verlangt. Was Verbraucher jedoch wissen sollten: Bei dieser Rechnung handelt es nicht um eine Rechnung, sondern um ein Angebot.



.De Deutsche Domain – Offerte statt Rechnung


Der Blick auf das Kleingedruckte lohnt sich immer. Falls Sie eine E-Mail von .De Deutsche Domain in ihrem E-Mail Postfach finden, sollten Sie vor jeglichen Zahlungen an das Unternehmen auch die klein gedruckten Passagen dieser vermeintlichen Rechnung prüfen.
Wie es sich herausstellt, bietet das Unternehmen bloß eine „Anmeldung“ einer Domain an – zu einem recht hohen Preis. So kann man im Schreiben lesen:

„Sofern Sie mit dem oben Dargestellten einverstanden sind, wird Ihre Domainregistrierung für den oben genannten Zeitraum gültig sein. Achten Sie bitte darauf. Dies ist ein Angebot und keine Rechnung. Die Zahung auf dieses Angebot hin wird als Annahme des Angebotes oder Auftragsbestätigung verstanden.“
Dick gedruckt ist auch zu lesen, dass die Zahlung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Firmendaten samt Rechnung erfolgen soll. Hier das Formular zur Ansicht

.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015
.DE Deutsche Domain | Rechnung | 24.11.2015


Haben Sie den Betrag überwiesen?


Laut des Schreibens soll der Betrag von 173,80 EUR auf ein Konto in Spanien überwiesen werden. Eine derartige Domainverwaltung ist maßlos überteuert. Für weniger als 1 EUR erhält man beispielsweise bei großen deutschen Anbietern von Telekommunikationsdienstleistungen eine Domain. Ob die jeweilige Adresse dann verfügbar ist, hängt von diversen Faktoren ab. Aber dass dieses Unternehmen Domain-Endungen mit „.de“ sichert, könnte eventuell nicht immer zugesichert werden.

Nun könnte man von einer Irreführung sprechen, da das Angebot als Rechnung getarnt wurde. Sollten Sie jedoch die Rechnung beglichen haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir haben Erfahrungen im Umgang mit dubiosen Rechnungen und fragwürdigen Dienstleistungen. Sie erreichen unseren Verein für Verbraucherschutz folgendermaßen:

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Mittwoch, 25. November 2015

Medien Digi-Werk | Rechnung für eine Werbeanzeige

Uns liegt eine Rechnung und gleichzeitige Kündigung der Firma Medien Digi-Werk aus Stuttgart vor, die einer Gewerbetreibenden eine Werbeanzeige in Rechnung stellt. Das Brisante daran: Diese Werbeanzeige soll insgesamt 1.186,43 EUR kosten und wurde möglicherweise nicht geschaltet.

Medien Digi-Werk  Rechnung für eine Werbeanzeige

Medien Digi Werk – Zahlungsempfänger ist ein alter Bekannter


Die Firma „Medien Digi-Werk“ aus Stuttgart verschickte eine Kündigung bzw. Rechnung an eine Gewerbetreibende für eine kostspielige Werbeanzeige. Insgesamt werden 1.186,43 EUR verlangt; dieser Betrag setzt sich aus der Grundgebühr (399 EUR) und den Einstellungs- und Pflegekosten sowie der Grafik/Gestaltung (je 299 EUR) zusammen – zuzüglich Mehrwertsteuer.
Ein recht hoher Betrag für eine Werbeanzeige, deren Schaltung wir nicht überprüfen können. Der Gewerbetreibenden liegen zudem keinerlei Informationen über diese Anzeige vor. Es fehlen Belege noch irgendwelche Verträge, um die Dienstleistung nachvollziehen zu können.

Der Betrag soll auf an einem gewissen Mert Muhittin Gül überwiesen werden. Dieser Zahlungsempfänger trat auch schon in Zusammenhang mit einem Branchenbucheintrag der Firma Global Medien aus Berlin in Erscheinung, über die wir am 13.11.2015 an dieser Stelle berichteten. Sogar die Bankverbindung ist identisch. Handelt es sich demnach um eine weitere Abzocke? Im Handelsregister ist kein Unternehmen mit dem Namen „Medien Digi-Werk“ eingetragen. Auch die allgemeine Suche im Internet war erfolglos. Eine Firma, die Werbeanzeigen anbietet und selbst das Wort „Digi“ im Firmennamen trägt und keinerlei Internetpräsenz aufweist, wirkt unter Umständen fragwürdig.

Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015
Rechnung | Medien Digi-Werk | 25.11.2015


Kündigung/Rechnung - Vorab kam eine E-Mail


Das Schreiben wurde via E-Mail mit angehängter PDF-Datei verschickt. In der E-Mail ist folgender Text zu lesen:

(Zitat)Sehr geehrte Damen und Herren,
wie vereinbart läuft Ihre Werbeanzeige zum 30.05.2016 automatisch aus. Dies ist gleichzeitig Ihre Kündigungsbestätigung. Im Anhang erhalten Sie Ihre Rechnung für das laufende Vertragsjahr 2015/16. Bitte verwenden Sie für Zahlungen ausschließlich die Angaben des Debitorenkontos.
Wir bedanken uns für die bisherige Zusammenarbeit. (Zitat Ende)

Als Absender ist eine Adresse in Stuttgart angegeben, die bei genauerer Betrachtung bei dem Internetdienst Google Maps über zwei Gaststätten gelegen ist. Das soll die Firmenadresse einer Agentur sein, die sich in den Bereichen Werbung und Mediengestaltung spezialisiert hat?

Verbraucherdienst e.V. – Hilfe bei dubiosen Forderungen und Rechnungen


Haben Sie auch eine Kündigung bzw. Rechnung von Medien Digi-Werk erhalten? Werden von Ihnen auch horrende Summen für eine nie in Auftrag gegebene Werbeanzeige verlangt? Wir vom Verbraucherdienst haben Erfahrungen mit dubiosen Zahlungsaufforderungen und bieten für Verbraucher und Gewerbetreibende eine hilfreiche Anlaufstelle, um sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Mitglied sein heißt – die Abwehrkräfte stärken!

Kontaktmöglichkeiten mit dem Verbraucherdienst e.V.


Allgemeine Informationen erhalten Sie über unser Verbrauchertelefon:

0201-176 790

oder per E-Mail:
kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten.

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