Freitag, 22. Januar 2021

Über die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Die Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH betreibt ein Firmenverzeichnis, in dem sich Gewerbetreibende eintragen können. Nahezu 500 EUR soll ein Eintrag kosten.

Titel: Über die RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH


Neues Firmenverzeichnis der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

„Bessere Auffindbarkeit“ und „So werden Sie gut gefunden“ heißt es aktuell auf der Homepage der Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH aus 21079 Hamburg. Die Firma bietet Gewerbetreibenden auf ihrem Portal die Möglichkeit, ihre Geschäftsdaten zu veröffentlichen.

Als Geschäftsdaten würden u.a. die Anschrift und Kontaktmöglichkeiten wie eine Telefonnummer gelten. Die Firma RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH schreibt, dass ihr Angebot Suchende “mit nur wenigen Klicks zum gewünschten Partner“ führen würde.

Doch handelt es sich bei der „Registrierungsstelle“ tatsächlich um eine „Dienststelle einer Regierung“, wie der Duden den Begriff definiert? Nein. Es handelt sich hierbei um keine offizielle Behörde, sondern um eine Firma. Der Geschäftsgegenstand dieses Unternehmens ist im Handelsregister (Amtsgericht Hamburg (HRB 164476) einsehbar.

Der Unterschied zwischen Registerangaben und Premiumangaben

Wer ein Gewerbe anmeldet oder Änderungen im Handelsregister vornimmt, hat unter Umständen Erfahrung mit Branchenbüchern und Firmenverzeichnissen, die via Fax, Mail oder telefonisch Verträge für kostenpflichtige Einträge in Datenbanken verkaufen wollen. Uns sind zahlreiche Portale nach diesem Schema bekannt, in vielen Fällen zeichnen sie sich dadurch aus, dass die Einträge Qualität vermissen lassen.

Im vorliegenden Verzeichnis der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH werden neben der „Registerangaben“ noch „Premiumangaben“ dargestellt. Die Registerangaben beschränken sich auf die Daten, die ohnehin kostenfrei im Handelsregister einsehbar sind. Die zusätzlichen Premiumangaben beinhalten u.a. die Veröffentlichung der Email-Adresse.

Hohe Kosten für eine „Korrigierung“ fehlerhafte Datenbank

Auf der Homepage der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH gibt unter dem Punkt „Registrierung“ ein PDF Dokument zum Download. (siehe Bild)

Die RSG bittet mit dem Formular fehlende bzw. fehlerhafte Daten zu ergänzen oder zu korrigieren. Wird dieses Schriftstück von einem Gewerbetreibenden ausgefüllt und unterschrieben zurückgesandt, wird ein kostenpflichtiger Vertrag geschlossen. Bei B2B Geschäften gibt es keinen Anspruch auf Widerruf.

Die Kosten für einen Eintrag in der Datenbank sind hoch. Der Vertrag wird für 12 Monate geschlossen, der fällige Beitrag hierfür beträgt EUR 495,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. Der Vertrag läuft automatisch nach 12 Monaten aus.

Scan: RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH Formular Jan 2021
RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH Formular / Jan 2021
Quelle: registrierungsstelle.online


Infos zu RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben Erfahrungen mit der RSG Registrierungsstelle für Gewerbetreibende GmbH? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 20. Januar 2021

Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder

Ein Gewerbetreibender leitete eine aktuelle Offerte einer Firma namens Medienzentrale Verlag Service für einen Anzeigenauftrag vor. Es handelt sich bei diesem Schreiben um ein Angebot, welches durch eine Rücksendung zum kostspieligen Vertrag führen kann. Wie sollten Gewerbetreibende auf solche Schreiben reagieren?

Titel: Medienzentrale Verlag Service: Offerte für eine Anzeige im Bürgerinformationsfolder


Medienzentrale Verlag Service: Bei Rücksendung Neuauftrag für eine Werbeanzeige

„Der Inserent erteilt dem Verlag den Auftrag seine Werbeanzeige gemäß der verbindlichen Textvorlage in der vereinbarten Anzeigengröße, in dem ihm bekannten Werbeobjekt „Bürger-Info-Folder“. Das ist der Text der uns vorliegenden Offerte der Medienzentrale Verlag Service zu lesen ist. Dieses Unternehmen hat seinen Sitz in Melikgazi (Türkei). Derartige Schreiben sind uns bereits bekannt, Unternehmer erhielten solche Offerten und leiteten diese an uns weiter.

Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick möglicherweise wie ein Korrekturfax. Dabei handelt es sich um einen Anzeigenauftrag, ohne das bisher ein Vertragsverhältnis bestehen haben muss. Würde der gewerbetreibende Empfänger der Offerte das Formular unterschrieben an die Medienzentrale Verlag Service via Rückfax zurücksenden, so würde ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Hohe Kosten für eine Werbeanzeige im Werbeobjekt „Büro Info Folder“

Inhalt des Vertrags ist eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt mit dem Titel „Bürger Info Folder“. In den Auftragsbedingungen (siehe Bild) sind wichtige Details zum Auftrag zu lesen. So würde ein Anzeigenvertrag eine Laufzeit von einem Jahr haben und insgesamt drei Ausgaben des Werbeobjekts beinhalten. Sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Ende gekündigt werden, so verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Auf der vorliegenden Offerte ist als „besondere Vereinbarung“ vermerkt, dass der Vertrag automatisch ausläuft.

Anhand dieser Offerte ist es nicht ersichtlich, wo genau die Druckobjekte verteilt werden sollen. Wo genau die Anzeige erscheinen soll, ist nicht ersichtlich. Nur die Auflagenstärke ist bekannt: 1.000 Stück.

Scan: Offerte Medienzentrale Verlag Service
Offerte / Medienzentrale Verlag Service / Jan 2021


Die Kosten für eine geschaltete Anzeige: ein Anzeigenfeld kostet 499,00 EUR. Hinzu kommt eine Satzpauschale 299,00 EUR, eine Farbpauschale 199,00 EUR und die Versandkosten in Höhe von 34,50 EUR. Hohe Kosten für eine Werbeanzeige in einem Folder, über dessen Verteilung und Werbeerfolg möglicherweise wenig bis keine Informationen vorliegen.

Eine Offerte ist ein unverbindliches Angebot

Wichtig für Gewerbetreibende: es muss sich hierbei um keine bestehende B2B Beziehung handeln, sondern um eine Offerte. Wird die geforderte Summe nicht gezahlt, so verfällt lediglich das Angebot und es hat keine weiteren Folgen für den Gewerbetreibenden. Somit muss das Schreiben nicht an die Hellas Marketing zurückgesandt werden, es sei denn, eine Veröffentlichung auf in einem unbekannten Druckobjekt ohne weitere Informationen wird angestrebt.

Infos zu Medienzentrale Verlag Service

Sind Sie Unternehmer, Freiberufler oder selbständig und haben eine Nachricht von Hellas Marketing erhalten? Oder haben Sie gar das Dokument ausgefüllt zurückgesandt? Gewerbetreibende erhalten bei uns erste Informationen. Nutzen Sie zu diesem Zweck unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 19. Januar 2021

Forderung von S. P Forderungsmanagement

Eine neue Forderung liegt vor, dieses Mal aus Mönchengladbach. Ein Absender namens S. P Forderungsmanagement fordert die Zahlung noch offener Beträge. Es wird zudem mit einem gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gedroht. Doch wie seriös ist das Schreiben?

Titel: Forderung von S. P Forderungsmanagement


Offene Kosten laut S. P Forderungsmanagement

„Wie wär's mit einem Ende? Ganz ohne Schrecken!“ heißt es einleitend und fehlerhaft in dem Brief der Firma „S. P Forderungsmanagement“. Konsequent zeichnet sich das Schriftstück durch eine Vielzahl von Rechtschreib- und Grammatikfehlern aus, die Zweifel aufkommen lässt. Handelt es sich um eine seriöse Inkassofirma, die im Auftrag Ihrer Kunden offene Forderungen beitreibt?

Diese Frage wäre leichter zu beantworten, wenn ein Auftraggeber genannt werden würde. S. P Forderungsmanagement spart sich Belege und Vollmachten, aber behauptet, dass ein Telefonat mit einer Zustimmung vorliegen würde. Um was für einen Vertrag es sich dabei handeln soll, bleibt schleierhaft.

Drohung mit gerichtlichem Mahnverfahren

S. P Forderungsmanagement droht bei weiterer Zahlungsverweigerung mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens. Bevor es dazu kommen muss, zeigt sich das Unternehmen von der kulanten Seite und bietet die Zahlung eines Vergleichs an. Der Empfänger soll innerhalb von vierzehn Werktagen die Summe in Höhe von 164,95 EUR zahlen.

Dem Schreiben wurde eine Art „Kündigungsbeleg“ beigefügt. Dieses Blatt trägt die obskure Überschrift „Kündiguns belegen“. Seriöse Forderungsschreiben sehen in der Regel anders aus.

Scan: S. P Forderungsmanagement / Jan 2021
S. P Forderungsmanagement / Jan 2021


Fakten zur Forderung

Im Rechtsdienstleistungsregister (abrufbar unter rechtsdienstleistungsregister.de) konnten wir zum derzeitigen Zeitpunkt kein Inkassounternehmen namens „S. P Forderungsmanagement“ finden. Eine Website einer gleichnamigen Firma war mit einer typischen Internetsuche ebenfalls nicht aufzuspüren. Es stellt sich die Frage, ob das Unternehmen überhaupt dazu berechtigt ist, Dienstleistungen einer Inkassofirma anzubieten und durchzuführen.

Kontakt mit Verbraucherdienst

Verbraucher, die ebenfalls Post von der Firma S. P Forderungsmanagement erhielten, können sich für weitere Informationen bei uns melden.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Montag, 18. Januar 2021

Oddcoll Debt Collection – Forderung für Premierlotto Heithmeier L.T.D.

Aktuell liegt die erste Forderung im Jahr 2021 vor. Eine Oddcoll Debt Collection fordert für die Teilnahme an der Spielgemeinschaft Heithmeier LTD eine Summe über 100 EUR.

Titel: Oddcoll Debt Collection – Forderung für Premierlotto Heithmeier L.T.D.


ODDCOLLECTION für Heithmeier Ltd.

„Wie wär's mit einem Ende? ganz ohne schrecken!“ ist der Betreff der Forderung, die uns durch ein Mitglied vorgelegt wurde. Absender ist eine ODDCollection aus Berlin. Laut des Schreibens sollen noch Kosten für einen Spieleinsatz beim Anbieter Premierlotto Heithmeier L.T.D. offen sein.

Insgesamt handelt es sich um die Summe von 612,54 EUR, die fällig sein sollen. Absender ODDCOLLECTION (oder Oddcoll Debt Collection) bietet aus diesem Grund eine außergerichtliche einvernehmliche Einigung als Vergleich. Dieses beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von 100,63 EUR. Die Summe soll innerhalb von 14 Tagen überwiesen werden.

Wir berichteten an anderer Stelle bereits über Premierlotto von der Heithmeier Ltd. Premium-Mitgliedschaften im Abo mit einer Laufzeit von zunächst drei Monaten müssen zu je 96 EUR bezahlt werden.

Scan: Forderung ODDCOLLECTION / Jan 2021
Forderung ODDCOLLECTION / Jan 2021


ODDCOLLECTION kein Mitglied im BDIU

Auf dem Anschreiben ersichtlich ist ein kleines Logo des BDIU. Das ist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen, die unter anderem regelmäßig über Fake-Inkasso Schreiben berichten. Auf deren Homepage ist außerdem eine Liste der aktuellen Mitglieder sichtbar, die wir uns natürlich aufgrund der vorliegenden Forderung der Oddcoll Debt Collection anschauten.

Wir konnten keinen Eintrag der genannten Firma in der Mitgliederliste erkennen (Stand 15.01.2021). Das auf dem Schreiben verwendete Logo des BDIU wurde wahrscheinlich zur Täuschung genutzt.

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden?

  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses?
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren?
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Hilfe bei Premierlotto und Forderungen

Haben Sie ebenfalls Erfahrungen mit Premierlotto? Oder haben Sie auch eine Forderung durch Oddcoll Debt Collection erhalten?

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt