Dienstag, 27. Mai 2025

Euro – Invest – Inkasso fordert für Kreditwerk LLC

Fast 180 EUR fordert die Euro – Invest – Inkasso GmbH von einem Verbraucher im Auftrag der Kreditwerk LLC. Wir schauten uns den Brief an und bieten in diesem Beitrag eine kurze und informierte Übersicht, wie Betroffene sich verhalten können.

Titel: Euro – Invest – Inkasso fordert für Kreditwerk LLC

Neues Inkassounternehmen für Kreditwerk LLC tätig

Noch im Februar 2025 berichteten wir an dieser Stelle über Erfahrungen mit der Firma Kreditwerk LLC und dem Portal „Der Finanzclub“. Nun gibt es Neuigkeiten und ein anderes Inkassounternehmen, welches in diesem Zusammenhang auftritt.

Ob erneut der „Finanzclub“ die Grundlage der Inkassoforderung ist, kann an dieser Stelle nur vermutet werden. Fest steht aber, dass erneut die Kreditwerk LLC ein Inkassobüro beauftragt hat. Neuerdings ist es die Euro – Invest – Inkasso GmbH, übe die wir mehrfach ausführlich berichteten.

Zuvor wurde Culpa Inkasso beauftragt, um offene Zahlungen beizutreiben. Es ist nicht bekannt, ob ein Wechsel stattfand oder beide derzeit Forderungen verschicken.

Das steht in dem Brief von der Euro – Invest – Inkasso

Die Euro – Invest – Inkasso kommt im vorliegenden Schreiben schnell zur Sache: Nur noch eine „sofortige Zahlung“ kann die Einleitung gerichtlicher Schritte (nach Fristablauf) vermeiden. Es soll sich hierbei um den Brief nach einer zuvor bekannt gemachten Vertretungsanzeige handeln, in dem das Inkassobüro mitteilt, dass sie Forderungen für die Kreditwerk LLC geltend macht.

Gefordert wird ein Betrag in Höhe von 176,59 EUR, der sich mittlerweile erhöht haben soll, da kein Geldeingang verzeichnet wurde. Nach Ablauf der Frist soll es zu weiteren Problemen kommen.

„Unangenehme und kostenintensive Zwangsvollstreckungsmaßnahmen“ - damit droht das Inkassounternehmen, insofern erneut keine Reaktion erfolgen sollte. Eine Zwangsvollstreckung (dient als Instrument zur Durchsetzung von Ansprüchen) ist in unserer Vorstellung ohnehin alles andere als angenehm; aus diesem Grund dürfte das selbsterklärend sein.

Scan: Euro - Invest - Inkasso / Forderung für Kreditwerk LLC / Mai 2025
Euro - Invest - Inkasso / Forderung für Kreditwerk LLC / Mai 2025


Hilfe bei Inkasso

Keine Angst vor dem nächsten Inkassobrief! Der Verbraucherdienst unterstützt und informiert seit über 15 Jahren seine Mitglieder. Viele konnten sich mit der Unterstützung von angeschlossenen Rechtsanwälten gegen Inkasso-Forderungen wehren.

Sollten Sie einen Brief von einem Inkasso-Büro erhalten haben, sollten Sie diesen nicht zur Seite legen und vergessen, sondern reagieren. Leider erledigen sich solche Angelegenheiten nicht von alleine, sondern es könnte tatsächlich teurer werden.

Eingetragene Inkassounternehmen wie die Euro – Invest – Inkasso sind auch keine „Fake-Inkasso“ Firmen, sondern sind im Rechtsdienstleistungsregister vertreten. Demzufolge: Betroffene sollten handeln.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Freitag, 16. Mai 2025

Standesamt-Portale: Unabhängige Portale, welche mehr kosten können

Online und unkompliziert eine Urkunde stellen? Manchmal teurer als gedacht. Zumindest, wenn eins der Portale genutzt wird, die mittels Werbeanzeigen oben in den Suchergebnissen auftauchen.

Titel: Standesamt-Portale: Unabhängige Portale, welche mehr kosten können

Zusätzliche Kosten, die frustrieren

Regelmäßig nehmen VerbraucherInnen Kontakt mit uns auf, um uns über ihre Erfahrungen mit Portalen zu berichten, die mit ihrer Bezeichnung der Domain eine Nähe zu Standesämtern vermitteln.

Geeignete Beispiele wären dafür Webseiten, die wie offizielle und somit behördliche Portale klingen; Beispiele dafür wären Standesamt-Online, Standesamt-Portal oder Geburtsurkunde-Antrag.

Eine Verbraucherin wandte sich an uns schrieb: „Man zahlt für den Service der Anmeldung 29 EUR, die Ausstellung der Urkunde bei der jeweiligen Behörde ist damit noch nicht abgedeckt!“ Das wären zusätzliche Kosten, die eingespart werden könnten, wenn die gewünschten Urkunden direkt beim jeweiligen Standesamt der Stadt eingefordert werden.

Unabhängiges Unternehmen wollen Warteschlangen vermeiden

Warum sollten Bürgerinnen und Bürger derartige Portale nutzen? Wir schauten uns die „Häufige Fragen“ eines der bekannten Portale an und fanden Argumente, mit denen dieses bestimmte Portal zukünftige Kunden überzeugen möchte. Folgende Vorteile soll es demzufolge geben:

  • Das Standesamt muss nicht mehr aufgesucht werden
  • Lange Warteschlangen werden vermieden
  • Komplizierte Online-Antragsverfahren müssen nicht selbst durchlaufen werden

Letzterer Punkt ist unsere Meinung nach abhängig von den Nutzerinnen und Nutzern, auch die Bestellung auf den privaten Standesamt-Portalen kann komplizierter sein.

Stadt Vechta klärt in einem FB Posting über die Portale auf

Die Facebook-Seite der Stadt Vechta hat einen Beitrag erstellt, in dem bestimmte Portale genannt werden. Inhaltich wird in der Kurzmitteilung erläutert, dass die Nutzung der genannten Portale zu unnötigen Kosten führen kann. Eine Kooperation zwischen der Stadt Vechta mit externen Portalen existiert nicht.

Wie so oft: AGB und das „Kleingedruckte“ lesen

Oftmals kommt die Warnung zu spät, da die betreffenden Portale oft versuchen, ihre private und unabhängige Natur nicht offensichtlich preiszugeben. Erst nach Erhalt einer Rechnung wird klar: Da wurde unnötig eine Firma bereichert, die sich zwischen das Standesamt und den AntragstellerInnen platziert hat.

Aus diesem Grund weisen wir erneut darauf hin, dass bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, unbedingt ein zusätzlicher Klick auf die AGB bzw. die Widerrufsbelehrung stattfinden soll. Möglicherweise wird in solchen Momenten deutlich, dass zusätzliche Kosten entstehen, die sonst hätten vermieden können.

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Medien Druck LTD, UK: Es gibt sie noch, die „Bürgerinfo-Folder“

Dank unserer engagierten Leser und Leserinnen werden wir regelmäßig über neue Angebote einer altbekannten Thematik informiert: ein Gewerbetreibender leitete eine Offerte für eine Werbeanzeige in einem Bürgerinfo-Folder an uns weiter. Absender ist eine „Medien Druck LTD“.

Titel: Medien Druck LTD, UK: Es gibt sie noch, die „Bürgerinfo-Folder“

Neue Firma, neue Offerte, alte Inhalte

Vielleicht waren einige unserer Leser und Leserinnen bereits vor Ort in London. Neben den üblichen Sehenswürdigkeiten gibt es unter der Adresse 167 – 169 Great Portland St, London W1W 5PF, offensichtlich UK, das sogenannte „London Office“. Dort gibt es die Möglichkeiten, Büroräume zu mieten, was viele Unternehmen auch tatsächlich so handhaben.

Auch eine Firma namens Medien Druck LTD. soll dort ihren Sitz haben. So steht es zumindest auf der Homepage mediendruckltd.com (Letzter Abruf 14.05.2025) und auf einem schriftlichen Angebot, welches uns vorliegt. Die Medien Druck LTD bietet den Druck von Werbeanzeigen in einem Druckerzeugnis „Bürgerinfo-Gesundheit“ an.

Diese Angebote richten sich natürlich an Gewerbetreibende, die uns – wie anfangs erwähnt – regelmäßig mit neuen Varianten dieser Angebote informieren. Es handelt sich somit um keinen neuen Versuch, teure Verträge mit langen Laufzeiten abzuschließen. Vorzugsweise mit Geschäftspartnern, welche kein Widerrufsrecht bei B2B Geschäften haben.

Über 4.000 EUR für eine Werbeanzeige in einem Druckobjekt

In diesem Fall handelt es sich – wie bereits bei bekannten Angeboten zuvor – um einen Bürgerinfo-Folder, der sich mit dem Thema „Gesundheit“ beschäftigen soll. Ja, wir schreiben „soll“, denn wir vermuten es nur, basierend auf den Aussagen dieser Offerte. Gesehen haben wir so ein Druckerzeugnis,  zum Anfassen und Durchblättern, bislang nicht.

Ein paar Informationen zu den Vertragsinhalten: Die Jahresauflage soll eine Höhe von 6.000 Exemplaren haben, der Netto-Anzeigenpreis pro Anzeigenfeld soll 499,00 Euro kosten – je Veröffentlichung! Das ist ein wichtiger Hinweis, weil es laut den Vertragsbedingungen zu mehreren Veröffentlichungen von jeweils zwei Anzeigenfeldern pro Jahr kommen soll.

Hinzu kommen noch ein paar andere Kostenfaktoren, wie eine Farbpauschale und eine Satzpauschale. Insgesamt soll es laut unserer Rechnung 4.182,00 EUR NETTO PRO JAHR kosten. Zwar soll der Vertrag nach einem Jahr auslaufen, aber es würde dennoch die drei Veröffentlichungen umfassen.


Scan: Offerte von Medien Druck Ltd. / Mai 2025
Offerte von Medien Druck Ltd. / Mai 2025


Infos & Hilfe zu Medien Druck Ltd.

Wir informieren umfassend über Themen wie Branchenverzeichnisse, Brancheneinträge und besonders über Cold Calling – besser bekannt als Kaltakquise. Dazu greifen wir auch gerne Meldungen auf, die an uns gesandt werden:

In diesem Fall kam der Hinweis von einem Gewerbetreibende, der uns die Offerte mit folgenden Zeilen übermittelte:

„Ich wurde mit der Tel Nr +******* angerufen und mir wurde vorgegaukelt, ein bestehendes Abo weiter zu führen und ich sollte nur die Druckvorlage bestätigen. Das habe ich natürlich nicht getan, weil es diese angebliche Bürgerinfo überhaupt nicht gibt...“

Recht hat er. Aber leider werden kostenpflichtige Einträge in Werbebroschüren oder Branchenbüchern nicht nur über unerwünschte Anrufe angeboten. Häufig erreichen Betroffene – wie in diesem Fall - auch E-Mails mit PDF-Anhängen. Und obwohl es etwas aus der Mode geraten ist, tauchen vereinzelt sogar noch Spam-Faxe mit fragwürdigen Angeboten auf.

Mehr dazu – inklusive Urteilen, die unsere Mitglieder erstritten haben – finden Sie auf unserer Infoseite zum Thema Branchenbuch..

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Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Dienstag, 13. Mai 2025

Bundeszentralamt für Steuern: Warnung vor Fake-Schreiben

Vorsicht vor gefälschten E-Mails, angeblich versandt von der BZSt. Es werden Summen um die 500 EUR gefordert, doch auch sind die Daten von jenen Empfängern in Gefahr, welche auf die Schreiben reagieren.

Titel: bundeszentralamt-fuer-steuern-warnung-vor-schreiben-steuererklaerung

Das Wichtigste in weniger als 300 Worten: Aktuell sind gefälschte Schreiben mit dem Betreff "Hinweis zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023" im Umlauf - angeblich versandt vom Bundeszentralamt für Steuern. Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Reagieren Sie nicht, zahlen Sie nicht. Das BZSt verschickt keine solchen E-Mails.

Vorsicht vor gefälschten E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern!

Zurzeit sind betrügerische E-Mails im Umlauf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Unter dem Vorwand einer „wichtigen Mitteilung zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung 2023“ fordern die Absender eine Zahlung wegen eines angeblichen Verspätungszuschlags.

Das Problem ist: auf dem ersten Blick könnten EmpfängerInnen dieses Schreibens davon ausgehen, dass es sich hierbei um ein seriöses Schreiben handeln könnte. Grund dafür ist die Aufmachung, unter anderem zeigt die Fußzeile korrekte Daten.

Uns liegen derzeit mehrere Formulare vor, die an unterschiedliche Unternehmer gesandt wurden. Beide sind am gleichen Tag erstellt worden, unterscheiden sich jedoch in der geforderten Summe.

Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Fake-Schreiben BZSt Seite 01
Scan: Fake-Schreiben BZSt Seite 02
Fake-Schreiben BZSt Seite 02


Aufforderung, auf einen Link zu klicken oder sofort Geld zu überweisen

Wichtig: Diese E-Mails sind FÄLSCHUNGEN!

Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht für Einkommensteuer oder Verspätungszuschläge zuständig – dafür sind ausschließlich die örtlichen Finanzämter verantwortlich.

Niemals Anhänge öffnen, Links anklicken oder Zahlungen leisten! Die Mails könnten Schadsoftware enthalten oder zu Phishing-Webseiten führen.

So schützen Sie sich:

  • Prüfen Sie E-Mail-Absender genau – offizielle Steuerbescheide kommen nicht per E-Mail.
  • Öffnen Sie keine Anhänge oder Links aus unbekannten Quellen.
  • Geben Sie niemals persönliche oder Zahlungsdaten per E-Mail weiter.

Wenn Sie eine solche Nachricht erhalten: Sofort löschen – und auf keinen Fall reagieren.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

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