Freitag, 13. November 2020

Achtung bei Euro KschG: Draufzahlen statt kündigen

Uns erreichte ein sonderbares Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Eine besorgte Verbraucherin schrieb uns, dass sie sich nicht daran erinnern könnte, an irgendeinem Gewinnspiel teilgenommen zu haben. Dennoch möchte der Absender einen Betrag über 100 EUR einfordern. Eins direkt vorweg: Zahlen Sie nicht!

Titel: Achtung bei Euro KschG: Draufzahlen statt kündigen


Fragwürdiges „Kündigungsschutzgesetz“

Bislang war uns das Kündigungsschutzgesetz nur im Zusammenhang mit dem Rechtsgebiet „Arbeitsrecht“ bekannt. Doch aktuell erstaunt ein Anschreiben einer sogenannten „Euro KschG“. Dieser Absender schrieb eins unserer Mitglieder an, weil unter Umständen irgendwelche „Inkasso oder Mahnschreiben“ durch die Teilnahme an Gewinnspielen Geld fordern könnten. In so einem Fall soll die Empfängerin eine Kopie des Schreibens an das jeweilige Unternehmen schicken – dann wäre die Zahlung hinfällig.

Scan: Anschreiben Euro KschG / Nov 2020


Auf einer zweiten Seite ist ein vorausgefüllter Zahlschein beigefügt. Dort ist der Betrag 103,75 EUR vorausgefüllt, die Überweisung soll auf eine polnische Kontoverbindung erfolgen. Zahlungsempfänger ist die Euro KschG. Genaue Erläuterungen, wieso ausgerechnet diese Summe überwiesen werden soll, erschließt sich nicht.

Zahlen Sie nicht an die Euro KschG

Wir berichten regelmäßig über angebliche Inkassounternehmen, die mit unberechtigten Zahlungsaufforderungen versuchen, an das Geld der unbedarften Verbraucher zu gelangen. Meist geht es um die angebliche Teilnahme an Gewinnspielen. Auch die Euro KschG behauptet, dass die Daten der Empfängerin des Schreibens in dementsprechenden Kundenverzeichnissen gespeichert sein sollen.

Auch wenn es sich in diesem Fall um keine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung handelt, raten wir dennoch dazu, den Betrag auf keinen Fall zu überweisen. Es gibt kein „Kündigungsschutzgesetz“ in diesem Bereich bzw. für die Teilnahme an Gewinnspielen. Der optimale Platz für Schreiben dieser Art ist die Ablage P (wie Papierkorb).

Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

Sind folgende Angaben vorhanden? 

  •  Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  •  Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland?
  •  Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  •  Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Euro KschG erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Mittwoch, 11. November 2020

Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!

Empfänger eines Schreibens einer sogenannten „Astra EU Inkasso“ haben keinen Grund zur Aufregung. Sollten Sie eine Zahlungsaufforderung wegen der angeblichen telefonischen Anmeldung an den Gewinnspielen „TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" erhalten haben, können Sie diese direkt in die Ablage "P" (wie Papierkorb) ablegen. Es handelt sich dabei trotz angeblicher Siegel um einen Fake und kein eingetragenes Inkassounternehmen. Zahlen Sie nicht!

Titel: Warnung vor Astra EU Inkasso: Nicht zahlen!


Kein seriöses Inkassounternehmen: Astra EU Inkasso

Im Supermarkt um die Ecke sind seit ein paar Tagen Lebkuchen und Adventskalender im Angebot. Das bedeutet für Verbraucher nicht nur, dass die Weihnachtszeit eingeläutet wurde, sondern auch das Abzocker jetzt besonders aktiv sind. Aktuell sind Zahlungsaufforderungen des angeblichen Inkasssounternehmens Astra EU Inkasso im Umlauf. Eine besorgte Verbraucherin schickte uns eine Kopie des Schreibens, welches sich bis auf kleine Details kaum von anderen bekannten Fake-Forderungen unterscheidet. 

Auf dem vorliegenden Schreiben hat die Astra EU Inkasso einige Logos und Siegel abgebildet, die nicht nachweisbar darlegen sollen, dass Mitgliedschaften u.a. im Bundesverband für Inkasso und Forderungsmanagement und im BDIU bestehen sollen. Es wirkt sogar der fälschliche Anschein erweckt, dass es sich hierbei um ein vom TÜV Saarland „Geprüftes Inkasso“ handeln soll.

Nicht zahlen! Astra EU Inkasso fordert für angeblich offene Kosten

Laut der vorliegenden Dokumente sollen noch offene Forderungen aus angeblichen Dienstleistungsverträgen der "TOP 200 GEWINNSPIELE / EUROJACKPOT 49" bestehen. Der Absender behaupet, dass der oder die Empfängerin sich zuvor telefonisch angemeldet haben soll. Innerhalb von 9 Tagen soll die nicht unerhebliche Summe von 282,46 EUR zahlen. 

Im "Fall der Nichtzahlung" sieht Astra EU Inkasso keine andere Möglichkeit, als bei "ihrer Bank" eine Vorpfändung anzubringen. Des Weiteren wird mit Zwangsvollstreckung und Eintragung in die entsprechenden Schuldenverzeichnisse gedroht. Die besorgte Verbraucherin, die das Schreiben an uns weiterleitete, beurteilt das die Zeilen des Absenders als "aufregend und schrecklich". Wir können an dieser Stelle den Schrecken etwas nehmen: das Unternehmen ist nicht im deutschen Rechtsdienstleistungsregister eingetragen und demzufolge nicht berechtigt, Inkassoforderungen zu verfassen. In einfachen Worten: Fake.

Überweisung auf ein polnisches Konto

Unser Telefon klingelt seit regelmäßig, da viele Verbraucher solche Schreiben in ihrem Briefkasten vorfanden. Der Text ist stets der Gleiche, die Anweisungen stimmten auch überein. Die Überweisung soll in diesem Fall auf eine polnische Kontoverbindung überwiesen (Zahlungsempfänger ASTRA EU) werden. Ein vorab ausgefüllter Zahlschein ist der Forderung beigelegt. Das Schreiben strotzt insgesamt nur von Rechtschreibfehlern und Empfänger solcher Forderungen sollten nicht voreilig die Summe ungeprüft überweisen. 

Scan: Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020
Forderung Astra EU Inkasso / Nov 2020


Woran erkennt man seriöse Inkassoforderungen?

Wichtig: Berechtigte Inkassoforderungen sollten niemals ignoriert oder gar im Papierkorb landen. Die Folgen wären kostspielig, so könnten ein gerichtlicher Mahnbescheid oder gar ein Vollstreckungsbescheid die Folgen sein. Es ist also zu empfehlen, solche Schreiben auf ihre Richtigkeit zu prüfen.

Nun ist es so, dass es in der Vergangenheit häufiger zu unberechtigten Forderungen durch vermeintliche Inkassounternehmen kam. Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, erhaltene Zahlungsaufforderungen selbst zu prüfen:

  • Sind folgende Angaben vorhanden? 
  • Firma des Auftraggebers, Forderungsgrund, Vertragsgegenstand und Datum des Vertragsschlusses? 
  • Hat das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland, aber die Bankverbindung weist ins Ausland? 
  • Überhöhte Inkasso-Gebühren? 
  • Ist der Inkassodienstleister in Deutschland (Überprüfbar auf rechtsdienstleistungsregister.de) registriert?

Kontakt mit Verbraucherdienst

Haben Sie auch ein Schreiben von einer Firma namens Astra EU Inkasso erhalten? Sollen Sie noch offene Kosten bezahlen? Zahlen Sie nicht, es handelt sich um laut unseren Kenntnissen um eine Abzocke. Wir helfen stattdessen unseren Mitgliedern bei seriösen Forderungen.

Nutzen Sie unsere Kontaktmöglichkeiten:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dienstag, 10. November 2020

„Lotto-Welt“ Viking Technology N.V. – Forderung durch Jedermann Inkasso

Beim Lotto den Jackpot knacken? Wer träumt nicht davon? Ob die Betreiber Viking Technology N.V. der Plattform „Lotto-Welt“ dies ermöglichen, kann an dieser Stelle nicht beurteilt werden. Aber das für Kunden des Unternehmens hohe Abo-Kosten entstehen können, wird spätestens bei Zahlungsaufforderungen durch die Jedermann Inkasso GmbH deutlich.

Titel: „Lotto-Welt“ Viking Technology N.V.  – Forderung durch Jedermann Inkasso


Wer betreibt das Portal Lotto-Welt?

„Die größten Jackpots der Welt“ heißt es auf der Startseite der Lotto-Welt, einem Gewinnspielportal, die das Spiel auf einzelne Reihen Lotto und in Lotto-Tippgemeinschaften ermöglichen soll. Betrieben wird das Portal von der Firma Viking Technology N.V. mit Sitz in Helsumstraat 51, CUW-140518 Curacao.

Das Unternehmen betreibt laut unserer Kenntnis mehrere Portale mit nahezu identischen Werbeaussagen. Auch diese Seiten bewerben die Teilnahme an diversen Gewinnspielen. Aktuell sind uns folgende Portale der Viking Technologyy N.V. bekannt:

  • Lotto-Welt (url: www.lotto-welt.com) 
  • 121Lotto (url: www.121lotto.com) 
  • 365Lotto (url: www.365lotto.com) 
  • Kombolotto (www.kombolotto.com) 
  • 10xLotto (www.10xlotto.com)

Rechnung vom Lotto-Welt Kundendienst

Eine Verbraucherin übermittelte uns eine aktuelle Rechnung von Lotto-Welt. Der Absender (Postfach 0020, 3730 Eggersburg) teilte der Empfängerin mit, dass sie mit ein kostenpflichtiges „Lotto-Paket“ an den „größten Lotterien der Welt“ teilnehmen würde und sie zu diesem Zweck die entstehenden Kosten zahlen müsste. Für das Paket „World Combo 400 Reihen“ fordert Lotto-Welt eine Summe in Höhe von 79,96 EUR. Diese Summe gilt für den Zeitraum von einem Monat.

Die Summe von fast 80 EUR soll auf ein deutsches Konto überwiesen werden. Zahlungsempfänger ist „Lotto-Welt“.

Scan: Rechnung Lotto-Welt Okt 2020
Rechnung "Lotto-Welt" / Okt 2020


Bei unserer Recherche (Stand 10.11.2020) fanden wir keine Angebote wie die „World Combo 400 Reihen), die der Verbraucherin in Rechnung gestellt wurden.

Zahlungsaufforderung durch Jedermann Inkasso

Das Inkassounternehmen Jedermann Inkasso schickte aufgrund ausbleibender Zahlungen eine Zahlungsaufforderung als Email an die Verbraucherin. Betreff der Mail: „Packen wir es gemeinsam an“. Jedermann Inkasso gibt bekannt, dass sie die Firma Viking Technology N.V. vertritt, um die noch offene Gesamtforderung in Höhe von 87,46 EUR beizutreiben. Das Inkassounternehmen fordert zuzüglich der anfallenden Inkassokosten nun insgesamt einen Betrag von 153,76 EUR.

Jedermann Inkasso schreibt: „Wenn wir zu einer Vereinbarung kommen, können Sie einen CRIF-Eintrag vermeiden.“ Zur Erklärung: dabei handelt es sich salopp gesagt um die österreichische Variante der SCHUFA. Die Jedermann Inkasso GmbH hat ihren Sitz in Salzburg, Österreich, aber auch eine Zweigniederlassung in Wanna, Deutschland.

Scan: Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020
Zahlungsaufforderung Jedermann Inkasso / Lotto-Welt / Okt 2020 


Hilfe bei Lotto-Welt und Inkassoforderungen

Haben Sie Probleme mit einem Glücksspiel-Abo? Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht und wissen nicht, wie Sie handeln sollen? Oder haben Sie gar eine Forderung durch ein Inkassounternehmen wie Jedermann Inkasso oder einen Rechtsanwalt erhalten? Reagieren Sie schnell, damit nicht noch weitere Kosten entstehen.

0201-176 790

oder per E-Mail: kontakt@verbraucherdienst.com

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Dienstag, 3. November 2020

EU Business Register – Warnung vor Spam

Ein gewisses EU Business Register aus Zeist (NL) verschickt viele Emails mit einem Formular im Anhang. Empfänger sind in der Regel Gewerbetreibende, die das Formular ausfüllen und zurücksenden sollen. Sogar wir haben eine solche Nachricht bzw. Offerte erhalten. Wir haben unser dieses Angebot angesehen.

EU Business Register – Offerte für einen Firmeneintrag

Eintrag in das EU Business Register: Per Mail zum kostenpflichtigen Firmeneintrag

Es passiert nicht alle Tage, dass wir von Firmen kontaktiert werden, um telefonisch oder via Fax kostenpflichtige Verträge abzuschließen. Dieses Mal können wir sogar von einer umgangssprachlichen „Wiederholungstat“ berichten. Das EU Business Register (Sitz in: 3700 AA Zeist, Niederlande) schrieb uns bereits 2020 und nun auch ein Jahr später 2021 an. Beim Inhalt der Email sind uns keine merklichen Unterschiede aufgefallen.

Text der Offerte

Die Firma schreibt: „In order to have your company inserted in the EU Business Register for 2020/2021, please print, complete and submit the attached form in a reply to this email.“

Frei übersetzt: „Damit wir Ihre Firma für 2020/2021 im EU Business Register eintragen können, drucken Sie bitte den Anhang aus und schicken ihn als Anhang unterschrieben zurück an den Absender dieser Mail zurück.“

Datenbank aus den Niederlanden

Bei dem Formular im Anhang der Mail handelt es sich um eine Offerte für das Branchenverzeichnis EU Business Register. Scheinbar war dieses Verzeichnis unter zwei Internetadressen zu finden, zum einen www.eubusinessregister.net und zum anderen registry-ebr.org. Laut unserer Erfahrung wurden in solchen Verzeichnissen die relevanten Firmendaten der betreffenden Firma dargestellt. Jedoch scheinen die genannten Seiten aktuell offline zu sein (Stand 21.12.2021).

Scan: Formular EU Business Register / Okt 2020
Formular EU Business Register / Okt 2020


Was möglicherweise erst auf dem zweiten Blick deutlich wird: im Kleingedruckten wird deutlich, dass mit der Rücksendung des Faxes ein neuer Vertrag abgeschlossen wird. Das bedeutet, dass hier keine Firmendaten „aktualisiert“ bzw. „korrigiert“ werden, sondern bei Rücksendung wird ein neuer Vertrag mit dem EU Business Register abgeschlossen.

Hohe Kosten für einen wahrscheinlich ungewollten Firmeneintrag

Sollte der Auftrag an die EU Business Register zurückgesandt, könnten die eingetragenen Daten öffentlich gemacht werden. Neben den sowieso schon öffentlichen Kontaktdaten (Anschrift, Telefon etc.) würde auch die Branche genannt werden. Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte im unteren Bereich der Offerte) hat der Vertrag für einen Firmeneintrag eine Laufzeit von mindestens drei Jahren. Diese verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht zwei Monate vor Vertragslaufzeitende gekündigt wurde.

Für einen Eintrag im EU Business Register sollen jährlich 995,00 EUR gezahlt werden. Das macht für die gesamte Vertragsdauer eine Summe von 2.985 EUR. Dabei ist die betreffende Seite aktuell am 21.12.2021 offline. Ob Kunden der EU Business Register von dem Angebot hinsichtlich der Reichweite profitieren, ist von daher sehr fraglich.

Hilfe bei EU Business Register

Sind Sie Unternehmer, selbständig oder freiberuflich tätig und wurden durch das EU Business Register kontaktiert? Haben Sie gar das Formular zurückgesandt?

Als Gewerbetreibender haben Sie in der Regel kein Recht auf Widerruf. Unter Umständen ergibt sich jedoch die Möglichkeit einer Anfechtung. Darüber informieren wir Betroffene gerne unter den folgenden Kontaktmöglichkeiten, auch für Gewerbetreibende aus Österreich bzw. der Schweiz:

Allgemeine Informationen erhalten Sie über unter dieser Telefonnummer:

0201-176 790

oder per E-Mail:

kontakt@verbraucherdienst.com

Für Nichtmitglieder ist es und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.