Freitag, 23. Juni 2023

Registerzentrale – Vorsicht vor ungewollten Abos

Das Portal Registerzentrale (URL: registerzentrale.de) bietet laut der Seite die Möglichkeit, Handelsregisterauszüge sofort abzurufen. Diese Alternative zum offiziellen Handelsregister könnte jedoch mehr Kosten verursachen, als gewünscht.

Titel: Registerzentrale  – Vorsicht vor ungewollten Abos

Bestellvorgang löst Abo aus

Wir testeten das Angebot und klickten auf der Homepage der Registerzentrale auf den Button „Unternehmen jetzt finden“. Wir wurden auf eine Seite weitergeleitet, die ein Bestellformular beinhaltet. Zwei Möglichkeiten wurden uns angeboten:

  • 4,50 € Aktueller Handelsregisterauszug
  • 4,50 € Chronologischer Handelsregisterauszug

Es folgt eine Abfrage der Kontaktdaten. Als Zahlungsmethode wird uns bei unserem Besuch ausschließlich die Zahlung mit der Kreditkarte angeboten. Mit einem Klick auf den Button „Jetzt bezahlen“ wird wohl die Bestellung ausgelöst.

Screenshot Registerzentrale / Juni 2023
Screenshot Registerzentrale / Juni 2023


Registerzentrale.de: Hohe Kosten nach Bestellvorgang

Auf der gleichen Seite ist beim Bestellvorgang ebenfalls in deutlich kleinerer Schrift der Nutzervertrag zu lesen. Dort finden sich überraschende Informationen:

„Die Bestellung erfordert den Abschluss eines kostenpflichtigen Nutzungsvertrags, der auf unbestimmte Zeit geschlossen wird und jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden kann. Zum Abschluss eines Nutzervertrags und der Bestellung von Handelsregisterauszügen und weiteren hier angebotenen Dokumenten/Auskünften sind ausschließlich Unternehmer berechtigt. Mit der erfolgreichen Erst-Bestellung wird der Nutzungsvertrag geschlossen. Die Höhe der monatlichen Nutzungsgebühr beträgt 159,00€ (zzgl. MwSt.) und wird separat abgerechnet.“ (Quelle: registerzentrale.de/sale-document-form/, Stand: 20.06.23).

Das bedeutet, dass mit der Bestellung gleichzeitig ein teures Abo abgeschlossen wird. Zur Info: Abrufe im offiziellen Handelsregister (handelsregister.de) sind seit August 2022 kostenfrei und für alle zugänglich.

Unbedingt AGB / Nutzungsbedingungen lesen

Bevor ungewollte Abos abgeschlossen werden und unnötige Kosten entstehen, ist es ratsam, die Nutzungsbedingungen bzw. Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Auch sollte bedacht werden, ob es tatsächlich sinnvoll oder notwendig ist, wichtige personenbezogene Daten mit Web-Dienstleistungen zu teilen.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 22. Juni 2023

Scorereset von Express Sanierung LTD – Schufa Einträge löschen lassen?

Wir schauten uns das Angebot des Portals Scorereset an, betrieben von der Express Sanierung LTD aus UK. Ob sich tatsächlich die Schufa „verbessern“ lässt oder ob sogar noch höhere Kosten oder Inkasso-Schreiben drohen, beschreiben wir in diesem Artikel.

Titel: Scorereset von Express Sanierung LTD – Schufa Einträge löschen lassen?

Express Sanierung LTD betreibt Scorereset

Auf der Startseite scorereset.com ist aktuell ein Button (Stand 20.06.2023) mit der Beschriftung „Löschauftrag erteilen“ zu sehen. Doch lässt sich damit wirklich eine Löschung eines Schufa-Eintrags erreichen? Dazu später mehr im Text.

Das Portal Scorereset wird derzeit von der Firma Express Sanierung LTD betrieben. Betätigen wir den Button, gelangen wir auf eine Seite, die ein Formular beinhaltet - siehe Screenshot. Dort sollen VerbraucherInnen ihre Daten mitteilen, wenn sie denn das Angebot von Scorereset nutzen möchten.

„Einfach Online Antrag ausfüllen und Ihren persönlichen Kredit + MasterCard beantragen“ – heißt es ebenfalls über dem Formular. Moment, Kredit? MasterCard? Wir gingen davon aus, dass sich das Angebot um Schufa-Einträge dreht.

Screenshot Scorereset / 22.06.2023
Screenshot Scorereset / 22.06.2023

Über die Kosten von Scorereset

Die Firma hinter Scorereset,Express Sanierung LTD., soll ihren Sitz laut Impressum in 81 Skipper Way, Flat 342, St. Neots, England, PE19 6LT (UK) haben. Auf der Unterseite „Preise“ fanden wir ebenfalls einen Hinweis zu den Kosten und der Laufzeit:

„Die Laufzeit beträgt 24 Monate und Sie erhalten Zugang für 24 Monate (Zugang zum Online-Portal rund um die Uhr). Die Abrechnung erfolgt jährlich und beträgt 96,00 €. Dies entspricht nur 0,26 € pro Tag. Der Gesamtpreis beträgt 192,00 €.“ (Quelle: scorereset.com/preise.php, Stand 20.06.2023).

Für zwei Jahre erhalten Kunden Zugriff auf unterschiedliche digitale Güter, wie u.a. Ebooks. Doch was ist, wenn die Kunden von einer Löschung der Schufa-Einträge ausgingen und nicht Anleitungen dafür wollten?

Keine Verbesserung der Schufa-Einträge in Sicht

Kann eine Firma mit Sitz in England überhaupt deutsche SCHUFA-Einträge löschen lassen? Fraglich. Es ist jedoch keine Seltenheit, dass sich VerbraucherInnen mit finanziellen Problemen auf eben jene Webseiten verirren, auf denen große Versprechungen kommuniziert werden.

„Wir verbessern Ihre Schufa!“ heißt es aktuell auf der Startseite von Scorereset der Firma Express Sanierung LTD. Es könnte der Eindruck entstehen, dass die kostenpflichtige Dienstleistung eine Löschung von einem SCHUFA-Eintrag beinhaltet. Dies ist nicht der Fall. Genauere Angaben zum Vertragsinhalt liefern die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

In den AGB heißt es aktuell (Stand 20.06.2023): „Eine der Hauptleistungen erstreckt sich über den Erwerb von Dateien und Daten, welche individuell und passend vom Kunden persönlich generiert werden können. Des Weiteren erhält der Kunde Zugang zu E-Books, weiteren PDF-Vorlagen und diversen weiteren Informationen zur Schufa. Der Kunde kann sich mit dem PDF-Generator auch einen Antrag zur Schufa-Auskunft generieren und ebenso unberechtigte negative Einträge löschen lassen.“

Das bedeutet: Man würde für den Gesamtpreis in Höhe von 192,00 EUR nur Zugriff auf die genannten Inhalte bekommen – und keine Löschung.

Hilfe bei Inkassoforderungen

Nach Vertragsschluss und unbezahlter Rechnungen kann es zu einer Kontaktaufnahme durch ein Inkasso-Unternehmen kommen. Es ist wichtig, dass Betroffene auf die Schreiben reagieren und diese nicht ignorieren. Ansonsten drohen weitere Kosten.

Wir berichten regelmäßig über Erfahrungen mit Krediten ohne Schufa, Finanzsanierungen bzw. Inkassoforderungen. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 15. Juni 2023

Digi Medien GmbH LLC meldet sich mit Fax zurück

Bereits 2020 wurden wir von einem Gewerbetreibenden auf ein Fax vom Absender Digi Medien GmbH LLC aus Delaware (USA) hingewiesen. Nun gibt es ein Lebenszeichen: erneut erhielt eine weitere Unternehmerin ein Formular für einen Brancheneintrag in einem Verzeichnis.

Titel: Digi Medien GmbH LLC meldet sich mit Fax zurück


Das steht im Formular

Rein optisch hat sich wenig verändert seit der letzten Berichterstattung. Uns fielen keinerlei nennenswerten Unterschiede trotz der vergangenen Zeit auf. Weiterhin ist im Kopfbereich des Fax-Schreibens „Brancheneintrag“ zu lesen; direkt unterhalb das entsprechende Bundesland sowie die Anschrift des Empfängers.

Es handelt sich bei diesem Schreiben um eine Offerte, sprich ein freiwilliges Angebot. Bei Erhalt dieses Formulars muss demzufolge keine Geschäftsbeziehung bestehen, viel mehr betrachten wir es als Versuch, mit der Rücksendung des unterschriebenen Faxes erst den verpflichtenden Vertrag zu erreichen.

Die Leistungsbeschreibung ist ebenfalls im Schreiben enthalten. Gegenstand des Vertrags soll die Veröffentlichung der im Formular genannten Daten in dem Branchenbuch „brancheneintrag.online“ sein.

Scan: Fax Digi Medien GmbH LLC / Juni 2023
Fax Digi Medien GmbH LLC / Juni 2023


Brancheneintrag online: Fast 1.800 EUR werden fällig?

Die „Eintragungsgebühr“ soll laut der Leistungsbeschreibung 899,00 EUR pro Jahr betragen. Die Mindestlaufzeit: zwei Jahre. Der Vertrag verlängert sich sogar automatisch um ein weiteres jahr, sofern dieser nicht mindestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Für diese hohe Summe wird laut unserer Ansicht nach das ein vergleichbares Angebot wie das eines Google-Business-Eintrages. Nur dieser ist derzeit und auf absehbare Zeit kostenfrei.

Branchenbucheintrag – nutzlos oder sinnvoll?

Über die Nützlichkeit von Einträgen in Firmenverzeichnisses haben wir bereits mehrfach in unseren Beiträgen debattiert. Es ist mittlerweile gang und gäbe, dass Firmen durch Google selbst indexiert werden, damit sie u.a. in Google Maps aufgezeigt werden können. Diese Maßnahmen sind ohne Kosten und effektiver als Branchenbuch-Einträge, da sie direkt aus der Suchmaschinensuche angezeigt werden können.

Es bleibt jedem Gewerbetreibenden selbst überlassen, ob eine Investition in einem Branchenverzeichnis zeitgemäß und nützlich für die Reichweite sein soll. Wir würden jedoch davon abraten.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen

Wir berichten regelmäßig über Cold Calling und Fax-Spam bzw. unerwünschte und vor allem kostenintensive Einträge in Firmenverzeichnisse. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

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Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 7. Juni 2023

Schlagwortsuche - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru

Das Projekt „Schlagwortsuche“ soll als „Experte rund um das Thema Werbung und Reichweite für Unternehmen“ gelten. Die Betreiberin Your Business Center Inh. Nizam Toru ist uns nicht unbekannt, auch hier handelt es sich um ein Branchenbuch mit kostenpflichtigen Firmeneinträgen.

Titel: Schlagwortsuche  - Über das Portal von Your Business Center Inh. Nizam Toru


Was ist „Schlagwortsuche“?

Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis, welches von einem Unternehmen namens Your Business Center Inh. Nizam Toru betrieben wird. Sitz der Firma ist Emmerich in Nordrhein Westfalen.

Schlagwortsuche soll „Ihre Adresse für effiziente Werbemaßnahmen“ gelten. Damit richtet sich das Angebot an Gewerbetreibende, die in diesem Verzeichnis ihr Unternehmen präsentieren wollen. Dies ist kostenlos mit einem Basis-Eintrag möglich, doch Interessierte müssen Einschränkungen hinnehmen, wie z.B. eine fehlende Kategorie.

Für mehr dargestellte Informationen gibt es drei weitere Angebote. Diese unterscheiden sich wie folgt:

  • Premium Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 600 EUR – 24 Monate: 1.200 EUR
  • PremiumPlus Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 1.200 EUR – 24 Monate: 2.400 EUR
  • VIP Business Mitgliedschaft – Laufzeit 12 Monate: 2.400 EUR – 24 Monate: 4.800 EUR

Wie kommt ein Vertrag zustande?

Ein Blick in die AGB schafft Klarheit, einsehbar auf https://schlagwortsuche.de/infopages/allgemeine-geschaftsbedingungen. Dort ist zu lesen, (Stand 06.06.2023), Zitat:

„Ein kostenpflichtiger Eintrag in das Firmenverzeichnis kommt erst zustande, nachdem der Kunde in einem Telefonat gegenüber eine(m/r) Mitarbeiter(in) von Your Business Center den von ihm gewünschten Vertragsabschluss bestätigt. Dieser Vertragsabschluss wird mit Einwilligung des Kunden aufgezeichnet.“

Die sogenannte Kaltakquise (auch Cold Calling genannt) ist nach unseren Erfahrungen typisch im Zusammenhang mit kostenpflichtigen Branchenbucheinträgen. Viele Betroffene berichteten uns gegenüber, dass sie zwei Telefonate führten. Im ersten Gespräch wird das Angebot besprochen, der zweite Anruf dient nur zum Abgleich der Daten.

Die angesprochene Aufzeichnung umfasst meist nur das zweite Gespräch, woraufhin wir uns die Fragen stellen: was wurde im ersten Telefonat versprochen? War deutlich, wer Vertragspartner ist und wie hoch die Kosten sein werden?

Lohnt sich ein Eintrag auf „Schlagwortsuche“?

Wir machten den Test. Wir gaben folgende Wörter in die Suchfunktion der Schlagwortsuche ein: die Frage „Was suchst Du?“ beantworteten wir mit „Bäckerei“ und als „Standort“ gaben wir selbstverständlich „Essen“ an. Als Ergebnis wurden über 2000 Unternehmen in die Nähe von Essen angezeigt. Auf der ersten Seite der Ergebnisse sind tatsächlich etliche Bäckereien gelistet, nur kurioserweise unter der Rubrik „Baubranche & Bauhandwerk“. So harte Brötchen bitte nicht!

Ob derartige Einträge tatsächlich die gewünschte Reichweite erhöhen, ist mit Sicherheit diskutabel. Ein aktuell typischer und zudem kostenfreier Google-Business würde ebenfalls die wichtigsten Daten wie Anschrift etc. darstellen – und dies sogar mit wahrscheinlich guten Positionen in den Suchergebnissen. Natürlich kommt es letztlich auf die Suchanfrage an, nur bezweifeln wir, dass wir auf der Suche nach einer Bäckerei den Umweg über die Schlagwortsuche einschlagen würden, wenn es einfachere Wege gibt.

Branchenverzeichnisse, Firmenregister und Datenbanken aus Emmerich

Es ist nicht das erste Branchenverzeichnis von Inhaber Nizam Toru, welches wir im Rahmen unseres Blogs genauer unter die Lupe nehmen. Zuletzt war es das Portal „Standortanzeige“, über das wir im März 2021 berichteten. Doch bereits 2016 wurden durch das Portal „Städte-Check“ aufmerksam.

Inkasso: Weitere Gebühren können die Folge sein

In der Vergangenheit wurden Inkassounternehmen wie die City Inkasso beauftragt, wenn es um die Beitreibung noch offener Kosten aus diesen B2B Vertragsabschlüssen ging. Ein Ignorieren dieser Zahlungsaufforderungen kann weitere Kosten verursachen und vor Gericht enden. Um sich gegen den unter Umständen ungewollten Vertrag zu wehren, können sich Betroffene an uns wenden.

Hilfe bei Branchenverzeichnissen und Inkasso

Wir berichten regelmäßig über aktuelle Zahlungsaufforderungen und Cold Calling bzw. unerwünschten Werbemaßnahmen wie Einträge in ein Branchenbuch. Unsere Mitglieder konnten sich in vielen Fällen gegen die Forderungen wehren – mit der Unterstützung durch unsere angeschlossene Rechtsanwälte. Suchen Sie ebenfalls Hilfe? Nehmen Sie Kontakt auf.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.