Donnerstag, 25. Juli 2024

Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Erneut wurde ein Gewerbetreibender via Cold Call kontaktiert, was zu einem unerwarteten Vertragsschluss führte. In dem Verzeichnis der sogenannten Wirtschafts- und Gewerbeauskunft soll nun für 12 Monate sein Premium Business Eintrag gelistet sein. Wir berichten hier über seine Erfahrungen.

Titel: Wirtschafts- und Gewerbeauskunft: Teure Einträge via Cold Call

Was ist die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

„Wir bringen Ihr Business nach vorn“ heißt es vielversprechend auf der Webseite der sogenannten „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ (Url: https://wirtschaftsundgewerbeauskunft.online, letzter Abruf 22.07.2024). Unser erster Eindruck: es handelt sich bei diesem Angebot um ein Branchenverzeichnis, welches Gewerbetreibenden kostenlose sowie auch kostenpflichtige Firmeneinträge zur Veröffentlichung auf besagter Internetplattform anbietet.

Viel können wir über die Betreiber der Seite nicht herausfinden. Durch das Impressum erfahren wir, dass die „Wirtschafts- und Gewerbeauskunft“ ihren gegenwärtigen Sitz in 4 Hurchington Drive, Bexhill-on-Sea, TN394UA, UK haben soll. Als Geschäftsform ist Sole Trader eingetragen – vergleichbar mit dem Einzelkaufmann.

Preise der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft

Es gibt laut der Webseite aktuell drei Preiskategorien und somit drei Möglichkeiten, einen Firmeneintrag zu buchen.

  • Basis, kostenlos
  • Premium, 799 EUR, 12 Monate
  • Business, 1.399 EUR, 24 Monate

Die Kategorien unterscheiden sich nicht nur offensichtlich durch die Kosten und Laufzeiten, sondern auch durch die zusätzlich angebotenen Features. Im Gegensatz zum Basis-Eintrag, der nur die jeweilige Firmenvorstellung, einen Standort und eine Kategorie beinhaltet, soll ein Premium-Eintrag Optionen wie die Einbindung eines Logos oder Google-Maps bieten.

Besonders die Verknüpfung mit einem Google-Dienst löst bei uns die Frage aus, warum überhaupt ein Firmeneintrag in einem kostenpflichtigen Verzeichnis geschaltet werden soll, wenn via einem Google Business Eintrag eine kostenlose und effektive Alternative vorhanden sein könnte.

Angeblich bereits Kunde?

Wir wurden auf die Wirtschafts- und Gewerbeauskunft aufmerksam, weil uns ein Gewerbetreibender seine Erfahrungen mitteilte. Im Juni 2024 wurde er telefonisch kontaktiert; Er schrieb uns folgenden Sachverhalt: 

„Im Vorgespräch wurde mir gesagt, dass meine Firma bereits Kunde sei und unser Vertrag zur Verlängerung ansteht. Aufgrund dieser Aussage stimmte ich dem Ganzen zu. Nach einer Prüfung wurde klar, dass ich niemals Kunde war…“

Scan: Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024
Rechnung Wirschafts- und Gewerbeauskunft  / Juli 2024


Fast 800 EUR werden in Rechnung gestellt

Tatsächlich erhielt der angerufene Gewerbetreibende wenige Tage darauf eine Rechnung für einen Firmeneintrag „Premium Business 12 Monate“ von der Wirtschafts- und Gewerbeauskunft.

Wie am Bild erkennbar, wird die Summe in Höhe von 799,00 EUR gefordert. Wir prüften, ob der Eintrag überhaupt in diesem Verzeichnis dargestellt wird. Zur Veröffentlichung dieses Artikels ist der Eintrag auffindbar – doch scheinen teilweise die Inhalte des „Premium Business 12 Monate“ Firmeneintrags von der Homepage des Gewerbetreibenden kopiert. Wie ein solcher Eintrag einen Mehrwert für den zahlenden Kunden in Hinsicht auf Duplicate Content auf einem „frischen“ Onlineportal ohne nennenswerte Reputation bringen soll, können wir nicht beantworten.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

An dieser Stelle möchten wir allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels unsere Meinung zu Branchenverzeichnissen kundtun. Es beginnt meist mit einem Cold Call, einem Mail-Formular oder gar durch den Besuch eines Vertreters. In vielen Fällen werden Gewerbetreibende aus dem Nichts auf dem falschen Fuß erwischt, manchmal sogar mit nicht eindeutigen Aussagen in die Irre geführt. Das Ergebnis sind hohe Rechnungen, lange Laufzeiten und ein langwieriger Prozess, sich aus dem Vertragsknoten zu lösen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Wiedersehen macht Freude: vor zwei Jahren berichteten wir über die Suchmaschinenauskunft, ein Branchenverzeichnis für die Darstellung mehrerer Firmenanschriften. Es meldete sich ein Unternehmer bei uns, da er eine hohe Rechnung erhalten hat. Wir lassen ihn in diesem Artikel zu Wort kommen, damit er seine Erfahrungen mitteilen kann.

Titel: Suchmaschinenauskunft: Erfahrungen und Widerruf

Firmenverzeichnisse, Branchenportale weiterhin sichtbar?

In Emmerich sitzt immer noch die Suchmaschinen Service GmbH. Wer sich die Mühe macht, in unserem Blog nach Firmen zu suchen, die ebenfalls ihren Sitz dort haben, wird auf einige Namen stoßen. Scheinbar ist Emmerich ein beliebter Standort für Anbieter von Firmenverzeichnissen und Branchenportalen.

Genau das bietet auch die Suchmaschinen Service GmbH an: ein Portal, auf dem Unternehmer kostenpflichtig ihre Daten darstellen lassen können. Und soll sich das im Jahr 2024 noch lohnen? Laut der Webseite suchmaschinenauskunft.com sollen sich - zumindest vor ein paar Jahren - noch wahnsinnig viele Unternehmen in Online Branchenportalen registriert haben.


Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024
Screenshot suchmaschinenauskunft.com / Juli 2024

Doch wie kommen Einträge zustande? Tatsächlich war es uns nicht möglich, uns über die besagte Webseite einzutragen (Stand 22.07.2024), stattdessen wurde uns mitgeteilt, dass dies telefonisch erfolgen soll. Ein Mitglied meldete sich diesbezüglich bei uns, um uns seine Erfahrungen mit der Suchmaschinenauskunft mitzuteilen.

Der Gewerbetreibende meldet sich zu Wort

Wir haben eine schriftliche Stellungnahme von unserem Mitglied vorliegen, in dem deutlich wird, wie der Vertrag mit der Suchmaschinen Service GmbH aus Emmerich zustande gekommen sein soll.

Zitat: „Am 26.06.2024 habe ich einen telefonischen Vertrag zugestimmt, nachdem mir zuvor mitgeteilt wurde, dass ich bereits einen bestehenden Vertrag hätte und dieser ja eh verlängert werden würde. Mir wurden Nachlässe zugesichert, worauf ich zusagte (da ich ja dachte, der Vertrag läuft ja so oder so). Es stellte sich heraus, dass ich hier vorher gar keinen Vertrag hatte. Aus diesem Grund wollte ich dem Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufspflicht widerrufen. Die Firma lehnte den Widerruf ab mit der Begründung wurde in den AGB ausgeschlossen.“ Zitatende.

Wir halten aus diesem Statement fest: es soll laut seiner Aussage beim Telefonat mitgeteilt worden sein, dass bereits ein Vertrag bestehen würde. Ob dem wirklich so ist, können wir an dieser Stelle nicht festlegen. Aber ein Mitschnitt des gesamten (!) Telefonats könnte aufschlussreich sein.

Forderung von über 3.500 EUR

Mittlerweile liegt eine Zahlungserinnerung für den Firmeneintrag auf Suchmaschinenauskunft vor. Insgesamt soll unser Mitglied über 3.500 EUR zahlen für den Vertragsgegenstand „Firmen-Webseite suchmaschinenauskunft.com“ bei einer Laufzeit von 24 Monaten. Wird nicht innerhalb der Frist von 10 Tagen gezahlt, drohen rechtliche Konsequenzen.

Scan: Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024
Zahlungserinnerung Suchmaschinenauskunft / Juli 2024


Nutzen eines Eintrags?

Die Suchmaschinen Service GmbH schreibt auf ihrer Startseite (Url: https://suchmaschinenauskunft.com/, letzter Abruf 22.07.2024) über die Vorteile eines Firmeneintrags. Wir waren neugierig auf den Erfolg des Firmeneintrags unseres Mitglieds und gaben die Firmenbezeichnung in Google ein. Zusätzliche Suchbegriffe wie „Suchmaschinenauskunft“ ließen wir dabei weg, um festzustellen, ob und wie der Firmeneintrag unseres Mitglieds in den Suchergebnissen platziert ist. Leider fanden wir bei unserer Abfrage auf den ersten drei Seiten der Google-Suchergebnisse keine Hinweise auf den Eintrag.

An dieser Stelle wollen wir gar nicht beurteilen, ob der Preis in Höhe von über 3.500 EUR für dieses Ergebnis enttäuschend sein könnte – das muss jeder für sich selbst entscheiden. Nur hätten wir uns bessere Ergebnisse erhofft.

Zur Info: Wir nutzen jeweils die Browser Google Chrome und Microsoft Edge (Beides Desktop) mit dem IP-Standort unseres Kunden. Wir zeichneten die Google-Suche als Video auf. Stand der Aufnahme: 22.07.2024 – 15.46 Uhr.

Hilfe und Infos bei ungewollten Branchenverzeichnis-Einträgen

Wir berichteten bereits 2022 über das Unternehmen Suchmaschinen Service GmbH. In unserem bestehenden Artikel ging es vorrangig um die damals gültigen AGB. Wir möchten an dieser Stelle allgemein und unabhängig zum Rest des Artikels einen Hinweis für Gewerbetreibende geben. Besonders frische UnternehmerInnen sind sich nicht immer bewusst, dass es Fernabsatzverträgen zwischen Kaufleuten kein Widerrufsrecht gibt. Deshalb kann eine unbedachte Zustimmung zu ungewollten Vertragsabschlüssen führen, die hohe Kosten verursachen.

Wir haben für unsere Mitglieder in der Vergangenheit bereits einiges erreichen können. Mit Hilfe unserer angeschlossenen Rechtsanwälte konnten sich Mitglieder gegen die hohen Rechnungen aufgrund von unerwünschten Branchenbucheinträgen wehren. Weitere Infos dazu finden Sie auf unserer Seite „Hilfe bei Branchenbucheinträgen“ sowie unsere erstrittenen Urteile gegen diverse Anbieter derartiger Verzeichnisse. Haben Sie Fragen oder suchen Unterstützung? Nehmen Sie Kontakt auf:

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Donnerstag, 20. Juni 2024

Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Uns wurde eine Rechnung von einem Schweizer Unternehmen mit dem Namen IBB Pronowa GmbH von einer Gewerbetreibenden vorgelegt. Es handelt sich hierbei um die Berechnung für einen sogenannten Premium Plus Business Eintrag, 6 Monate. Dieser Eintrag soll mit aller Voraussicht auf dem Portal Firmenanzeiger24 erfolgen.

Titel: Firmenanzeiger24, IBB Pronowa GmbH – Rechnung für Business Eintrag

Bestand ein Vertrag mit Firmenanzeiger24?

„Wird Ihr Unternehmen überall gefunden?“ ist als Frage dargestellt, als wir die Seite Firmenanzeiger24.com aufrufen. Betrieben wird die Seite aktuell laut Impressum von einer IBB Pronowa GmbH, Sitz in 8001 Zürich, CH. Um das eigene Unternehmen „überall“ zu finden, werden kostenlose Firmeneinträge auf einer Webseite angeboten. Doch es gibt auch kostenpflichtige Einträge, mit Bezeichnungen wie „Premium Plus Business Eintrag“.

Die Verträge für die kostenpflichtigen Einträge kommen laut den AGB (https://firmenanzeiger24.com/info/agb/) durch einen telefonischen Kontakt zustande. Da liegen uns sogar genauere Informationen vor. Eine Gewerbetreibende übermittelte uns nicht nur die Rechnung von IBB Pronowa GmbH, sondern auch schriftlich eine Auskunft, wie sie telefonisch kontaktiert wurde. Sie schreibt:

Erfahrungen mit IBB Pronowa GmbH

„Ein Herr Schmidt rief mich Ende März an und sagte, ich hätte mit der Firma Firmen Anzeiger 24 einen Vertrag. Da ich ihn immer wieder erklärte, ich hätten keinen Vertrag mit ihnen abgeschlossen, setze er mich dermaßen unter Druck und meinte, das würde 2.000 EUR kosten, ich könnte aber auch für ein Jahr bezahlen, das wäre günstiger – dann müsste ich jetzt kündigen.

Die Kündigung übernimmt ein anderer Herr, der mir Fragen vorlas, und ich musste immer mit JA antworten. Ich war froh, als das Gespräch zu Ende war. Nach ca. 10 Tagen kam dann eine Rechnung“.

Scan: Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024
Rechnung Firmenanzeiger24 / IBB Pronowa GmbH / April 2024


Diese Rechnung liegt uns auch vor. Für den Premium Plus Business Eintrag 6 Monate wird von der Gewerbetreibenden ein Betrag in Höhe von 549,00 EUR gefordert. Diese Summe soll innerhalb der nächsten sieben Tag an die IBB Pronowa GmbH überwiesen werden – auf eine belgische Kontoverbindung.

Während der Briefkopf die Adresse in Zürich dargestellt, die wir ebenfalls im Impressum von Firmenanzeiger24 fanden, ist in der Fußzeile der Rechnung eine andere Adresse in 1050 Brüssel, Belgien angegeben.

Zahlungsaufforderung durch National Inkasso

Etwas mehr als zwei Monate nach der Rechnung folgte eine Zahlungsaufforderung durch das Inkassounternehmen National Inkasso (LINK). Im Auftrag der IBB Pronowa GmbH wird im Schreiben bekannt gegeben, dass eine Zahlung bislang ausgeblieben bleiben soll und aus diesem Grunde innerhalb einer Frist von 5 Tagen der Betrag in Höhe von 670,66 EUR gezahlt werden soll.

Scan: Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024
Forderung National Inkasso / IBB Pronowa GmbH / Juni 2024


Hilfe gegen überteuerte Rechnungen

Wir beurteilen Online-Firmenverzeichnisse und Branchenbücher, die selbst über keine Reichweite verfügen, aber teure Anzeigen verkaufen möchten, als sehr zweifelhaft. Wir berichteten im Rahmen unserer Berichterstattung zuhauf über Mitarbeiter derartige Portale, die sich via Spam-Fax und Cold Calling bei Unternehmern melden, um B2B Verträge abzuschließen. Das Problem für Gewerbetreibende: es gibt bei diesen Vertragsschlüssen kein Widerrufsrecht. Ein „Ja“ zu viel kann demzufolge teure Folgen haben – und die erhaltene Dienstleistung ist in vielen Fällen ohne Nutzen.

Wir bieten unseren Mitgliedern Hilfe und Unterstützung durch unsere angeschlossenen Rechtsanwälte. Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax? Melden Sie sich bei uns für weitere Infos.

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

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Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.

Mittwoch, 5. Juni 2024

Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Die Weko Media LLC betreibt aktuell das Firmenverzeichnis „Firmeneintrag.net“. Um Kunden für dieses Branchebuch zu gewinnen, werden scheinbar Formulare via E-Mail versandt, die ausgefüllt zurückgesandt werden sollen. Haben Sie eine solche Mail erhalten? Hier alle wichtigen Infos im Überblick.

Titel: Weko Media LLC – Antrag zum Branchenbucheintrag

Schneller finden mit einem weiteren Firmenverzeichnis?

Mit dem kreativen Slogan „Finde was du suchst“ wirbt aktuell die Weko Media LLC (Sitz laut Impressum firmeneintrag.net: 2201 MENAUL BLVD NE STE A, 87107 ALBUQUERQUE NM) für ihr Firmenverzeichnis. Vom Aufbau her ähnelt die Page den bekanntesten Vertretern dieser Art Verzeichnisse – und unsere Testsuche nach Friseuren in Berlin zeigten sogar Ergebnisse an.

Screenshot Firmeneintrag.net Homepage / Juni 2024

Ob Branchenbücher und Verzeichnisse heutzutage noch Sinn ergeben, soll jeder für sich selbst entscheiden. Aus Sicht der Suchmaschinenbetreiber sind Datenbank dieser Art nicht so zielführend, weil eine einfache simple Suche nach einer Firma in einer bestimmten Stadt möglicherweise schneller zum Ziel führt. Aber wie bereits beschrieben: es gibt ja eingetragene Friseure in Berlin, wie kamen die auf Firmeneintag.net?

Inhalt der E-Mail: Auf Richtigkeit prüfen

Uns wurde die E-Mail von Weko Media LLC zur Ansicht vorgelegt. Wir zitieren in folgendem Absatz den Inhalt. Anbei sei vermerkt, dass dieser E-Mail als Anhang ein Formular beigefügt, ein „Antrag zum Branchenbucheintrag“. Dazu gleich mehr.

E-Mail, Zitat: 
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei im Anhang der Eintragungsantrag als PDF-Datei für die Veröffentlichung im Branchenbuch 2024/2025. Bitte prüfen Sie die darin enthaltenen Daten auf ihre Richtigkeit und senden Sie uns den Eintragungsantrag bei Annahme für die korrekte Veröffentlichung Ihrer Firmendaten unterschrieben als Antwort auf diese E-Mail oder an die im Antrag aufgeführte Faxnummer zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihr Serviceteam der Weko Media
Zitatende.

 

Über das Formular der Weko Media LLC

Nun zum Schriftstück, welches beigefügt war. Es erinnert stark an bereits bekannte Offerten, über die wir in diesem Blog bereits mehrfach berichteten. Es werden die typischen Daten abgefragt, wie Telefon und Branche. Auffällig: es waren andere Felder wie die Anschrift und der Firmenname bereits vorausgefüllt. Wahrscheinlich daher der Hinweis durch Weko Media, diese angegebenen Daten auf Richtigkeit zu prüfen.

Zusätzlich ist Text auf dem Formular zu finden, die AGB. Da sind die wichtigsten Vertragsbedingungen wie der Preis und die Laufzeit aufgeführt, nur wir empfinden die Darstellung als wenig auffällig – diese wichtigen Informationen könnten bei einer halbherzigen Prüfung untergehen. Der Preis für einen „Business Eintrag beträgt 930 Euro netto pro Jahr und die Laufzeit des Vertrages beträgt min. zwei Jahre“.

Wie bei vergleichbaren Angeboten auch: Ja, der Vertrag verlängert sich automatisch und ein weiteres Jahr, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

Offerten via Mail & Fax: Weitere Informationen für Gewerbetreibende

Haben Sie als Unternehmer, Selbständiger oder Freiberufler eine Offerte bzw. ein Angebot für einen Firmeneintrag erhalten – via Mail oder sogar via Fax?

Es könnte zu ungewollten Verträgen führen, wenn Sie das entsprechende Formular an die Weko Media LLC zurücksenden.

Für B2B Geschäfte gilt: es gibt kein Recht auf Widerruf. Für weitere Informationen für Gewerbetreibende bieten wir unseren Kontakt an. Auch Gewerbetreibende aus Österreich und der Schweiz können sich gerne an uns wenden. Sie erreichen uns unter folgenden Möglichkeiten:

Kontakt

Verbraucherdienst e.V. – Telefon: 0201-176790

Email: kontakt@verbraucherdienst.com

WhatsApp: +491628033374 (Keine Anrufe, nur WhatsApp!)

Bürozeiten: Montags bis Freitags 08:00-13:00 Uhr und 14:00-17:00 Uhr.

Für Nichtmitglieder ist es uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur erlaubt Fragen allgemeiner Art zu beantworten. Eine Einzelfallberatung ist uns nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für Mitglieder erlaubt und wird durch kooperierende Rechtsanwälte durchgeführt.

Dieser Artikel basiert auf den uns gemeldeten Informationen, Zitaten und den im Artikel genannten Quellen und spiegelt nicht unsere Auffassung wieder. Soweit es ist uns möglich ist, haben wir diese sorgfältig geprüft. Testbestellungen oder sogenannte Lockvogel-Anrufe erfolgten nicht. Sollten Sie der Meinung sein, dass uns wesentliche Punkte zum Sachverhalt unbekannt sind, bitten wir Sie, uns zu kontaktieren.